Schriftliche Frage 15 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob Personen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms von Afghanistan nach Deutschland aus…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 15 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob Personen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms von Afghanistan nach Deutschland aus…
Frage 15 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob Personen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms von Afghanistan nach Deutschland ausgeflogen wurden (www.bundesaufnahme programmafghanistan.de/bundesaufnahme-de/) nicht sicherheitsüberpüft wurden (siehe: „In den gut drei Wochen bis zu Merz’ Kanzlerwahl sollen noch Dutzende Menschen aus Afghanistan aufgenommen werden. Die Union zeigt sich empört. Zum Teil seien diese nicht einmal ‚sicherheitsüberprüft‘, sagt CDU-Generalsekretär Linnemann. […] Ich habe gesehen, dass die Flieger, die nach Deutschland kommen, zum Teil nicht einmal sicherheitsüberprüft sind“, in: www. msn.com/de-de/nachrichten/politik/das-geht-gar-n icht-linnemann-entr%C3%BCstet-sich-%C3%BC ber-neue-afghanistan-fl%C3%BCge/ar-AA1CTiA X?ocid=BingNewsVerp), und wie viele Personen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms seit dem 17. Oktober 2022 bis heute nach Deutschland geflogen wurden, sind tatsächlich sicherheitsüberprüft worden (aufschlüsseln nach: Jahr, Prüffällen, Geschlecht, Überprüfung bestanden/nicht bestanden und den wesentlichsten Ablehnungsgründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 30. April 2025:
Die Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen aller Aufnahmeverfahren aus Afghanistan umfassen einen automatisierten Datenabgleich mit den Datenbanken der Sicherheitsbehörden nach § 73 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als Teil des regulären Visumverfahrens sowie seit Mitte Juni 2023 eine persönliche Befragung der Personen durch die deutschen Sicherheitsbehörden (sog. „Sicherheitsinterviews“). In diesen persönlichen Befragungen werden grundsätzlich nur Personen im Alter zwischen 16 und 65 Jahren berücksichtigt. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 15 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/11282 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 13 der Abgeordneten Clara Bünger, Plenarprotokoll 20/143, verwiesen. Die Gesamtzahl der geführten Sicherheitsinterviews beläuft sich bis einschließlich 24. April 2025 auf 5051. Eine Differenzierung nach einzelnen Aufnahmeverfahren (Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, Ortskräfteverfahren, Menschrechtsliste, Überbrückungsliste) durch die mit den Interviews betrauten Behörden findet nicht statt. Deshalb liegt keine statistische Auswertung vor.
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