Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Ist die Bundesregierung dazu bereit, den in Afghanistan aufhältigen Personen mit einer Aufnahmezusage der vorherigen Bundesregierung, die zuvor während des Aufnahmeverfahrens von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben worden waren, eine erneute bzw. erneuerte Aufnahmezusage zu erteilen, um ihre schnelle Wiedereinreise nach Pakistan und anschließend nach Deutschland zu ermöglichen, nachdem eine Razzia der Taliban in dem von der Bundesregierung unterstützten Gästehaus in Kabul und entsprechende Verhöre der Betroffenen (inklusive der Beschlagnahme ihrer Smartphones usw., vergleiche www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-taliban-razzia-ortskraefte-100.html) deren individuelle Gefährdungslage nach meiner Auffassung massiv verschärft haben, vor dem Hintergrund, dass nach einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001630514) die nach individuellen Prüfungen erteilten Aufnahmeerklärungen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes wegen des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nicht pauschal zurückgenommen werden dürfen, wie mit der Abkehrentscheidung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 8. Dezember 2025 geschehen, und, wenn nicht, warum nicht, vor dem Hintergrund der meines Erachtens konkreten erheblichen Gefährdung der Betroffenen, und welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zu den im Gästehaus in Kabul verbliebenen afghanischen Personen machen, etwa zu deren Zuordnung zu den unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen, zum Stand ihrer (gegebenenfalls auch gerichtlichen) Verfahren und wie viele von ihnen eine Ablehnung infolge der pauschalen Abkehrentscheidung des BMI vom 8. Dezember 2025 erhalten haben (bitte ausführen)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Insgesamt befinden sich die freiwilligen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan in der Beendigung. Neue Aufnahmeerklärungen werden daher nicht ausgesprochen.
In der Unterstützung in Afghanistan befinden sich mit Stand 22. Januar 2026 79 Personen, davon eine Person aus dem Ortskräfteverfahren, 15 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und 63 Personen aus dem Überbrückungsprogramm. Bei allen Personen wurden die Aufnahmezusagen bzw. Aufnahmeerklärungen aufgehoben oder es laufen teilweise verwaltungsgerichtliche Eilverfahren.
Die Bundesregierung unterstützt verbliebene Personen mit gültiger Aufnahmezusage aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und dem Ortskräfteverfahren, die vergangenes Jahr abgeschoben wurden, bei einer zügigen Rückkehr nach Pakistan in das Ausreiseverfahren unter Einhaltung der pakistanischen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Dies erfolgt jedoch auf freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Aufnahmeerklärungen nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes sind keine Verwaltungsakte und nicht rechtlich bindend. Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes führen daher auch nicht zu einem Anspruch auf Aufnahme in diesen Fällen, so wie dies zuletzt auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschluss vom 16. Januar 2026 zu einem Fall der Menschenrechtsliste entschieden hat.
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