Schriftliche Frage 6 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch war der Anteil der Vergaben über 50.000 Euro an allen Vergaben des Bundes im letzten bekannten Jahr, und wie viele Unternehmen ware…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Text
Schriftliche Frage 6 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch war der Anteil der Vergaben über 50.000 Euro an allen Vergaben des Bundes im letzten bekannten Jahr, und wie viele Unternehmen ware…
Frage 6 (Ricarda Lang, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie hoch war der Anteil der Vergaben über 50.000 Euro an allen Vergaben des Bundes im letzten bekannten Jahr, und wie viele Unternehmen waren davon betroffen?
Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 22. April 2025:
Im Berichtsjahr 2023 hatten von insgesamt 22.155 öffentlichen Aufträgen und Konzessionen auf Bundesebene 16.022 öffentliche Aufträge und Konzessionen einen Nettoauftragswert größer 50.000 Euro. Dies entspricht einem Anteil von 72,32 Prozent an allen öffentlichen Aufträgen und Konzessionen auf der Bundesebene des Berichtsjahrs 2023. In der Ausprägung Bundesebene sind die obersten, oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden, Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Stiftungen auf Bundesebene und sonstige Auftraggeber (z. B. Autobahn GmbH des Bundes) auf Bundesebene enthalten. Grundlage sind Daten aus der Vergabestatistik, die durch das Statistische Bundesamt erhoben und plausibilisiert werden. Mit der Durchführung der Vergabestatistik wurde das Statistische Bundesamt von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragt. Alle Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind verpflichtet, die in der Vergabestatistikverordung (VergStatVO) festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich), aber auch unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) ab einem Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu übermitteln (siehe § 1 VergStatVO). Bei Auftragswerten von 1.001 Euro bis 25.000 Euro sind freiwillige Meldungen möglich. Die Vergabestatistik ist entsprechend keine Vollerhebung. Da die Daten für das Berichtsjahr 2024 aktuell noch plausibilisiert werden, stehen diese noch nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Unternehmen Auftrags- oder Konzessionsnehmer der Vergaben auf der Bundesebene im Berichtsjahr 2023 waren, da dies von der Vergabestatistik nicht erfasst wird. Die Bundesregierung verfügt auch nicht über andere Quellen, die hierzu einen Überblick liefern würden.
Relationen
- asked ← Ricarda Lang (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung