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Schriftliche Frage 11 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse zur Arbeit des „Privacy and Civil Liberties Oversight Boards“, und wenn ja, welche, und wie be…

dip / schriftliche_frage 25.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 11 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse zur Arbeit des „Privacy and Civil Liberties Oversight Boards“, und wenn ja, welche, und wie be… Frage 11 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke): Hat die Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse zur Arbeit des „Privacy and Civil Liberties Oversight Boards“, und wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung ggf. diese Erkenntnisse auf die Anwendbarkeit des „EU-US Data Privacy Framework“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 23. April 2025: Grundsätzlich obliegt die regelmäßige Überprüfung und Überwachung des sektoralen Angemessenheitsbeschlusses für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nach Artikel 45 Absatz 3 und 4 der Datenschutz- Grundverordnung allein der Europäischen Kommission. Sie kann bei Entwicklungen, die die Wirkweise des Angemessenheitsbeschlusses beeinträchtigen, notwendige Maßnahmen vornehmen, u. a. den Angemessenheitsbeschluss aussetzen oder aufheben. Eine erste erfolgreiche Überprüfung hat die Europäische Kommission bereits im vergangenen Jahr vorgenommen. Sie überwacht das EU-US Data Privacy Framework zudem fortlaufend. Dies betrifft auch die laufenden Entwicklungen im Kontext des „Privacy and Civil Liberties Oversight Boards (PCLOB)“. Hierzu berichtete sie zuletzt den Mitgliedstaaten, dass sie die weitere Funktionsfähigkeit des PCLOB im Blick habe und wies darauf hin, dass die dem Angemessenheitsbeschluss ermöglichende Executive Order 14086 weiterhin Bestand habe.

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