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Schriftliche Frage 14 von Thomas Dietz (AfD): Wie viele Migranten sind seit 2021, nach der Inanspruchnahme des Programmes der freiwilligen und unterstützten Rückkehr in ihr Heimatland, z…

dip / schriftliche_frage 25.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 14 von Thomas Dietz (AfD): Wie viele Migranten sind seit 2021, nach der Inanspruchnahme des Programmes der freiwilligen und unterstützten Rückkehr in ihr Heimatland, z… Frage 14 (Thomas Dietz, AfD): Wie viele Migranten sind seit 2021, nach der Inanspruchnahme des Programmes der freiwilligen und unterstützten Rückkehr in ihr Heimatland, zu einem späteren Zeitpunkt nach Deutschland wieder eingereist, und bei wie vielen dieser Personen wurden infolgedessen Rückforderungen der damals erhaltenen Zahlungen zur Unterstützung der freiwilligen Ausreise veranlasst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 22. April 2025: Die Einleitung des Rückforderungsverfahrens erfolgt bei Personen, die eine geförderte freiwillige Ausreise über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum- Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) in ihr Heimatland oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat in Anspruch genommen haben und erneut in das Bundesgebiet einreisen. Seit 2021 erfolgten Wiedereinreisen von 3.024 Personen (vorläufige Zahl). Bei 2.422 Personen (vorläufige Zahl) wurden infolgedessen Rückforderungen der damals erhaltenen Zahlungen veranlasst. Hauptgründe, warum nicht in allen Fällen, in denen eine Wiedereinreise bekannt ist, auch Rückforderungsverfahren durchgeführt wurden, sind: • maßgebliche 5-Jahres-Frist für das Rückforderungsverfahren zwischen Aus- und Wiedereinreise wurde überschritten; • Fortzug nach unbekannt oder ins Ausland; • Förderung der freiwilligen Ausreise erfolgte als Minderjähriger im Familienverband; • Personen wurde nach ihrer Wiedereinreise die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt oder ein Schutzstatus aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt. Der nachfolgenden Tabelle können die Zahlen zu Wiedereinreisen von 2021 bis 2025 und davon veranlassten Rückforderungen entnommen werden. Jahr Gemeldete Wiedereinreisen davon veranlasste Rückforderungen 2021   956 891 2022 1.129 815 2023   733 587 2024*   202 129 2025*     4   0 * vorläufige Zahlen Quelle: Internationale Organisation für Migration (IOM)/Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

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