Monetäre Rückkehrprämien für Asylbewerber im laufenden Verfahren (Antwort zu Drs. 21/6159)
Text
Monetäre Rückkehrprämien für Asylbewerber im laufenden Verfahren (Antwort zu Drs. 21/6159)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6712
21. Wahlperiode 25.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka,
Dr. Christoph Birghan, Rainer Galla, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6159 –
Monetäre Rückkehrprämien für Asylbewerber im laufenden Verfahren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat sich bereits in mehreren parlamentarischen
Verfahren mit Programmen zur Förderung der freiwilligen Ausreise sowie mit
Rückkehrfördermaßnahmen für ausländische Staatsangehörige befasst. Gegenstand
früherer Kleiner Anfragen und Antworten der Bundesregierung waren
insbesondere Umfang, Kosten, Empfängerkreise und Durchführung des
Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG)
und des Government Assisted Repatriation Programme (GARP; www.bam
f.de/DE/Themen/Rueckkehr/FoerderprogrammREAGGARP/reaggarp-nod
e .html) sowie ergänzender Rückkehrfördermaßnahmen wie StarthilfePlus
(www.bamf.de/DE/Themen/Rueckkehr/StarthilfePlus/starthilfeplus-nod
e.html).
Bereits in der 19. Wahlperiode wurden Fragen zu freiwilligen Ausreisen nach
Syrien, zu Rückkehrförderprogrammen sowie zur Finanzierung
entsprechender Maßnahmen thematisiert (Bundestagsdrucksache 19/10559). In der
20. Wahlperiode wurden die Programme zur freiwilligen Ausreise wiederholt
Gegenstand parlamentarischer Anfragen. Dabei befasste sich die
Bundesregierung unter anderem mit den Programmen REAG/GARP und StarthilfePlus,
mit Rückkehrfördermaßnahmen für syrische Staatsangehörige, mit den Kosten
entsprechender Programme sowie mit der Förderung freiwilliger Ausreisen
nicht vollziehbar ausreisepflichtiger Personen (vgl. Bundestagsdrucksachen
20/3614, 20/5749, 20/7827, 20/8280, 20/10520, 20/12676, 20/12833 und
20/13284).
Auch in der 21. Wahlperiode wurde die Thematik wiederholt parlamentarisch
aufgegriffen. Gegenstand waren dabei unter anderem
Rückkehrförderprogramme für syrische Staatsangehörige, die Ausgestaltung von REAG/GARP,
die Förderung freiwilliger Ausreisen trotz fehlender vollziehbarer
Ausreisepflicht, die Erfassung von Wiedereinreisen sowie die Verwendung von
Haushaltsmitteln für Rückkehrleistungen (vgl. Bundestagsdrucksachen 21/835,
21/1532, 21/1882, 21/2204, 21/3692, 21/4403 und 21/4681).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 24. Juni 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Neben den Programmen des Bundes bestehen zudem ergänzende
Rückkehrförderprogramme der Länder, die teilweise zusätzliche monetäre Leistungen
vorsehen.
Darüber hinaus werden Rückkehr- und Reintegrationsmaßnahmen auch im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) gefördert. Hierzu zählen insbesondere Programme
der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
wie „Perspektive Heimat“ (www.bmz.de/resource/blob/23572/e5fb2730b9060
7b79ea7ea8872550e94/strategiepapier470-05-2019-data.pdf) sowie
sogenannte Zentren für Migration und Entwicklung (www.returningfromgermany.de/pr
ogrammes/bmz-startfinder/), die Rückkehrer unter anderem bei der
Arbeitssuche, Existenzgründung und Reintegration unterstützen. Zudem bestehen
unionsfinanzierte Programme wie das European Reintegration Programme (www.
bamf.de/DE/Themen/Rueckkehr/FrontexReintegrationProgramme/frp-nod
e.html), das Leistungen etwa in den Bereichen Wohnen, medizinische
Versorgung sowie Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vorsieht.
Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung, insbesondere aus der
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4403), ergibt
sich, dass Leistungen zur Förderung der freiwilligen Ausreise nicht
ausschließlich vollziehbar ausreisepflichtigen Personen gewährt werden. Zugleich
hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass eine statistische
Differenzierung nach Aufenthaltsstatus der geförderten Personen teilweise nicht
erfolgt.
Bislang bleibt jedoch unklar, in welchem Umfang Personen bereits während
eines laufenden Asylverfahrens monetäre Rückkehr- und
Reintegrationsleistungen erhalten, welche Steuerungswirkung diese Maßnahmen tatsächlich
entfalten, welche Erkenntnisse zu möglichen Wiedereinreisen ehemaliger
Leistungsempfänger vorliegen und auf welcher Datengrundlage die
Bundesregierung die migrationspolitischen Auswirkungen solcher Programme bewertet.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anzahl der
Personen im laufenden Asylverfahren vor, die seit dem 1. Januar 2022
monetäre Leistungen im Rahmen von Programmen zur Förderung der
freiwilligen Ausreise erhalten (bitte nach Jahren, Herkunftsstaaten,
Bundesländern und Programmen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor,
da Daten zu dem statistischen Merkmal „im laufenden Asylverfahren“ nicht
vorliegen.
2. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen befanden sich – soweit der
Bundesregierung entsprechende Erkenntnisse vorliegen – zum Zeitpunkt
der Bewilligung
a) im Erstverfahren,
b) im Klageverfahren,
c) im Folgeantragsverfahren oder
d) in sonstigen asylrechtlichen Verfahrensstadien?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche konkreten monetären Leistungen konnten Personen im laufenden
Asylverfahren seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen von REAG/GARP,
StarthilfePlus oder vergleichbaren Programmen erhalten (bitte nach
Programmen und Leistungsarten aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf die öffentlich zugänglichen Informationen
auf der Webseite https://returningfromgermany.de/. Es ist nicht Bestandteil der
parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare
Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich
aufbereiten zu lassen.
4. Wie hoch war seit dem 1. Januar 2022 die durchschnittliche Gesamthöhe
monetärer Leistungen je geförderter Person im laufenden Asylverfahren
(bitte nach Herkunftsstaaten und Programmen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Welche Bundesbehörden, Landesbehörden oder sonstigen Stellen
entscheiden über die Bewilligung monetärer Rückkehrleistungen an
Personen im laufenden Asylverfahren?
Über Leistungen im Rahmen von Programmen, an denen der Bund beteiligt ist,
entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach
Maßgabe der jeweils geltenden Programmbedingungen. Die Antragstellung erfolgt
über antragsübermittelnde Stellen, insbesondere Rückkehrberatungsstellen,
Ausländerbehörden, Sozialbehörden sowie weitere zuständige Stellen.
Im Rahmen des European Reintegration Programme (EURP) erfolgt die finale
Förderentscheidung innerhalb der von Frontex finanzierten Programmstruktur.
Das BAMF ist hierbei nationaler Koordinierungspartner von Frontex in
Deutschland.
Soweit ergänzende Fördermaßnahmen der Länder bestehen, erfolgt die
Entscheidung über entsprechende Leistungen grundsätzlich durch die jeweils
zuständigen Landesbehörden beziehungsweise die von den Ländern bestimmten
Stellen.
6. Nach welchen konkreten Kriterien wird geprüft, ob Personen im
laufenden Asylverfahren monetäre Rückkehrleistungen erhalten können?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2022 wurden monetäre
Rückkehrleistungen bewilligt, obwohl zum Zeitpunkt der Bewilligung weder eine
vollziehbare Ausreisepflicht noch eine bestandskräftige Ablehnung des
Asylantrags vorlag?
Im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung belastbare Daten im
Rahmen des Bund-Länder-Programm Reintegration and Emigration
Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation
Programme (REAG/GARP) vor. Diese können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Jahr Geförderte Personen mit
Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis
2022 2 746
2023 4 351
2024 5 384
2025 7 591
2026* 2 496
*vorläufige Zahlen bis einschließlich 30. April 2026; Quelle: BAMF
8. Welche konkreten Erkenntnisse, Auswertungen oder Befragungen liegen
der Bundesregierung zu den Beweggründen von Personen im laufenden
Asylverfahren vor, monetäre Rückkehrleistungen zu beantragen, und
welche Behörden oder Stellen haben diese Erkenntnisse erhoben?
In Bezug auf die genannte Zielgruppe liegen keine gesonderten Erkenntnisse
vor. Darüber hinaus ist der Bundesregierung aus der langjährigen
Rückkehrförderungspraxis von Bund und Ländern sowie Studien bekannt, dass monetäre
Rückkehrleistungen einen wichtigen Faktor bei der Entscheidung für eine
freiwillige Rückkehr darstellen können.
Insgesamt bewertet die Bundesregierung die Instrumente der Rückkehr- und
Reintegrationsförderung als wichtige Beiträge zur Rückkehrmotivation sowie
zur Schaffung einer langfristigen Lebensperspektive in den Zielländern. Neben
der Förderung sowie der aufenthaltsrechtlichen Perspektive sind die
sozioökonomische Lage (Zugang zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Bildung), die
Sicherheitslage sowie die familiäre Situation im Rückkehrland weitere wichtige
Beweggründe für eine freiwillige Rückkehr.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
monetäre Rückkehrleistungen Einfluss auf die Entscheidung zur Stellung eines
Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland haben können?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
10. Auf welche Datengrundlagen stützt die Bundesregierung ihre Bewertung
der migrationspolitischen Steuerungswirkung monetärer
Rückkehrleistungen, und wann wurden diese zuletzt aktualisiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. Welche Behörden erfassen Daten zu Wiedereinreisen von Personen, die
zuvor monetäre Rückkehrleistungen erhalten haben?
Die zuständigen Ausländerbehörden können über einen Abgleich mit dem
Ausländerzentralregister feststellen, ob es sich um eine Wiedereinreise handelt.
12. Wie viele Personen, die seit dem 1. Januar 2022 monetäre
Rückkehrleistungen im laufenden Asylverfahren erhalten haben, sind nach Kenntnis
der Bundesregierung erneut in die Bundesrepublik Deutschland
eingereist (bitte nach Jahren und Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
13. Sofern keine vollständigen Erkenntnisse im Sinne der Frage 12
vorliegen, aus welchen Gründen werden entsprechende Daten nicht
systematisch erhoben, und welche Behörden wären für eine solche
Datenerhebung zuständig?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 11 verwiesen. Nach dem
Grundsatz der Datensparsamkeit werden nur Daten erhoben, die für den Vollzug des
jeweiligen Verfahrens zwingend notwendig sind.
14. In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2022 wurden monetäre
Rückkehrleistungen an Personen bewilligt, die innerhalb von zwölf Monaten vor
der Antragstellung erstmals in die Bundesrepublik Deutschland
eingereist waren?
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung Daten im Rahmen des
Bund-Länder-Programm REAG/GARP vor, die der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden können.
Jahr Personen, die bis zwölf Monate in der
Bundesrepublik Deutschland aufhältig
gewesen
2022 4 807
2023 6 566
2024 4 654
2025 3 844
2026* 848
*vorläufige Zahlen bis einschließlich 30. April 2026; Quelle: BAMF
15. Welche Länderprogramme oder ergänzenden Fördermaßnahmen der
Länder zur freiwilligen Ausreise sind der Bundesregierung bekannt, bei
denen seit dem 1. Januar 2022 zusätzliche monetäre Leistungen an
Personen im laufenden Asylverfahren gewährt werden konnten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor,
da ergänzende Fördermaßnahmen der Länder zur freiwilligen Rückkehr und
Ausreise in der Zuständigkeit der Länder fallen.
16. Welche Abstimmungen erfolgen zwischen dem Bund und den Ländern
hinsichtlich der Kombination bundesfinanzierter Rückkehrleistungen mit
zusätzlichen monetären Leistungen der Länder?
Zwischen Bund und Ländern erfolgt im Bereich der freiwilligen Rückkehr ein
regelmäßiger fachlicher Austausch zu Fragen der Umsetzung und
Koordinierung von Rückkehrfördermaßnahmen.
Bundesfinanzierte Programme stehen grundsätzlich allen förderfähigen
Personen nach Maßgabe der jeweiligen Förderbedingungen offen.
17. Welche Bundesmittel sind seit dem 1. Januar 2022 in Programme zur
Reintegration freiwillig ausgereister Personen geflossen (bitte nach
Programmen, Jahren, Herkunftsstaaten und Durchführungsorganisationen
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/835 verwiesen. Die
untenstehende Tabelle enthält ergänzend die seit 2025 und 2026 geflossenen
Bundesmittel in Euro.
Programm 2025 2026
StarthilfePlus 11 144 568,70 Programm läuft noch
URA Kosovo 636 440,07* Programm läuft noch
Brückenkomponente Albanien 1 126 059,01* Programm läuft noch
*vorläufige Zahlen; Quelle: BAMF
18. In welchem Umfang betrafen die in Frage 17 genannten Programme
Personen, die sich zuvor in Deutschland in einem laufenden Asylverfahren
befanden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
19. Welche Leistungen konnten Rückkehrer seit dem 1. Januar 2022 im
Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ erhalten?
Im Rahmen des Initiativthemas „Programm Perspektive Heimat“ (PPH)
unterstützte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) bis Juli 2023 verschiedene Partnerländer dabei, die
Lebenssituation der Menschen zu verbessern sowie Bleibe- und Zukunftsperspektiven
vor Ort insbesondere mit Bildungs-, Ausbildungs- und Jobangeboten zu
schaffen. Die Unterstützungsangebote richteten sich sowohl an die lokale
Bevölkerung und Binnenvertriebene als auch an Rückkehrende aus Deutschland und
Drittstaaten.
Zu den individuellen Fördermaßnahmen für Rückkehrende in den
Partnerländern gehörten:
• allgemeine Beratung und Informationen zur sozioökonomischen
Reintegration
• Berufsberatung
• Unterstützung bei der individuellen Existenzgründung
• Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen
Perspektiven
• psychosoziale Unterstützungsmaßnahmen, z. B. medizinische Beratung und
Unterstützung, Sprachkurse (insbesondere für Kinder), Grundbildung,
Rechtsbeistand, Bereitstellung einer vorübergehenden Unterkunft,
(Gruppen)Therapie
• Förderung von Beschäftigungsverhältnissen
• Förderung von KKMU, überwiegend weitere Unterstützung nach
Existenzgründung.
20. In welchem Umfang wurden die in Frage 19 genannten Leistungen an
Personen erbracht, die sich vor ihrer Ausreise in Deutschland in einem
laufenden Asylverfahren befanden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
21. Welche Leistungen wurden seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen
sogenannter Zentren für Migration und Entwicklung an Rückkehrer erbracht
(bitte nach Ländern und Leistungsarten aufschlüsseln)?
Seit Juni 2023 unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit dem Globalvorhaben Zentren für
Migration und Entwicklung (ZME) Menschen in verschiedenen Ländern entlang
des gesamten Migrationszyklus: bei der regulären Arbeits- und
Ausbildungsmigration nach Deutschland und Europa, der regionalen Migration sowie der
sozialen und wirtschaftlichen Reintegration nach einer Rückkehr. Der
Leistungskatalog der Zentren vor Ort ist auf den jeweiligen Kontext vor Ort
zugeschnitten. Die folgende Tabelle führt Leistungen für Rückkehrer mit Stand aus
Mai 2026 auf. Ausgenommen sind die Zentren in Albanien, Gambia, Kosovo,
Senegal und Serbien, welche mittlerweile geschlossen bzw. an die Partner vor
Ort übergeben wurden. In diesen Fällen beziehen sich die Angaben auf den
letzten Stand vor Schließung bzw. Übergabe.
Land Leistungen für Rückkehrende
Ägypten • allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Unterstützung bei der Selbstständigkeit
• Unterstützung bei der Arbeitssuche
• Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen
Unterstützung
• Kurzfortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen
zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
Ghana • allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Berufsberatung
• Unterstützung bei der Jobsuche
• Unterstützung bei der Geschäftsgründung
• Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen
Bildung und Qualifikation
• Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen
Unterstützung
Indonesien • allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Berufsberatung
• Unterstützung bei Bewerbungen
• Ausbildungsangebote zu Unternehmertum
Land Leistungen für Rückkehrende
Irak • allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Unterstützung bei der Unternehmensgründung oder
bei der Arbeitssuche
• Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen
Bildung
• Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen
Unterstützung
Marokko • allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen
Bildung und Qualifikation
• Verweise auf weitere Unterstützungsangebote
Dritter für Rückkehrerinnen und Rückkehrer
• Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen
Unterstützung.
Nigeria • allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen
Bildung und Qualifikation
Pakistan • allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen
Bildung
• Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen
Unterstützung
Tunesien • allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen
Bildung und Qualifizierung
• Verweise auf Angebote Dritter zur Unterstützung
bei der Jobsuche und der Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit
Albanien (Stand:
Mai 2024)
• allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Unterstützung bei der Arbeitssuche oder der
Gründung eines Unternehmens
• Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen
Unterstützung
Land Leistungen für Rückkehrende
Gambia (Stand:
Mai 2025)
• allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Beratung zu Bildungsmöglichkeiten und
Arbeitsmarktperspektiven vor Ort
• Unterstützung bei der Arbeitssuche oder der
Unternehmensgründung
• Unterstützung bei der Entwicklung sozialer
Kompetenzen
• Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen
Unterstützung
Kosovo (Stand:
Mai 2025)
• allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Unterstützung bei der Arbeitssuche oder der
Unternehmensgründung
• Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen
Unterstützung
Senegal (Stand:
Mai 2024)
• allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Verweise auf Angebote Dritter zur beruflichen
Bildung und Qualifizierung
• Verweise auf Angebote Dritter zur Arbeitssuche
oder der Gründung eines Unternehmens
• Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen
Unterstützung
Serbien (Stand:
Mai 2025)
• allgemeine Beratung und Informationen zur
sozioökonomischen Reintegration
• Verweise auf Angebote Dritter zur Berufsberatung
und beruflicher Bildung
• Verweise auf Angebote Dritter zur psychosozialen
Unterstützung
22. In welchem Umfang betrafen die in Frage 21 genannten Leistungen
Personen, die sich vor ihrer Ausreise in Deutschland in einem laufenden
Asylverfahren befanden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur dauerhaften
Reintegration von Rückkehrern vor, die Leistungen im Rahmen von
„Perspektive Heimat“, des European Reintegration Programme oder
vergleichbaren Programme erhalten haben?
Der Bundesregierung fehlt die datenschutzrechtliche Grundlage, um den
Verbleib von Begünstigten des Projektes „Perspektive Heimat“ langfristig
nachzuvollziehen. Zum European Reintegration Programme liegen der
Bundesregierung ebenfalls keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
24. Wird bei den in Frage 23 genannten Programmen erfasst, ob diese
Personen zuvor in Deutschland ein Asylverfahren betrieben haben?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht in
belastbarer Datenqualität vor.
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Wiedereinreisen
von Personen vor, die Reintegrationsleistungen im Ausland erhalten
haben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Reintegrationsleistungen, die
im Rahmen von StarthilfePlus im Ausland gewährt wurden, werden bei
Wiedereinreisen im Rahmen des Rückforderungsverfahrens geprüft und
zurückgefordert.
Im Übrigen wird die Wiedereinreise von Personen, welche
Reintegrationsleistungen der übrigen Programme im Ausland erhalten haben, statistisch nicht
durch das BAMF erfasst.
26. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundes seit dem 1. Januar
2022 für monetäre Rückkehr- und Reintegrationsleistungen an Personen,
die sich vor ihrer Ausreise in Deutschland in einem laufenden
Asylverfahren befanden, soweit der Bundesregierung hierzu Erkenntnisse
vorliegen (bitte nach Jahren, Programmen und Ressorts aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 des
Abgeordneten Peter Felser auf Bundestagsdrucksache 21/5005 und auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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