Widerrufsprüfverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
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Widerrufsprüfverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1114
21. Wahlperiode 04.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd
Baumann, Steffen Janich, Jochen Haug, Sascha Lensing, Arne Raue, Markus
Matzerath und der Fraktion der AfD
Widerrufsprüfverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
In „Die Welt“ vom 25. April 2025 berichtet das Blatt, dass eine Anfrage beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergeben habe, dass
zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. März 2025 insgesamt 2 157
Widerrufsprüfverfahren (§§ 73 ff. des Asylgesetzes) aufgrund temporärer Heimreisen
in das Herkunftsland angelegt worden seien (www.welt.de/politik/deutschland/
plus255997256/Migration-So-viele-Verfahren-leitet-das-BAMF-wegen-Heimre
isen-von-Fluechtlingen-ein.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Verfahren auf Widerruf und Rücknahme (bitte getrennt
ausweisen) wurden in den Jahren 2015 bis 2025 (bitte nach Jahren getrennt
ausweisen) angelegt?
2. Wie viele dieser Verfahren (bitte nach Jahren ausweisen) wurden mit einer
Rücknahme oder einem Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter
(bitte nach Schutzstatus ausweisen) abgeschlossen?
3. Wie viele dieser Verfahren wurden (jeweils nach Jahren) wegen temporärer
Heimreise in die Herkunftsländer angelegt?
4. Wie viele dieser Verfahren wegen temporärer Heimreise in die
Herkunftsländer wurden mit der Rücknahme oder dem Widerruf des Schutzstatus
abgeschlossen (bitte nach Jahren und Schutzstatus getrennt ausweisen)?
5. Wie erlangt das BAMF regelmäßig Kenntnis von Heimreisen von
Schutzberechtigten in ihre Heimatländer?
6. Welche weiteren Kategorien von Widerrufs- und Rücknahmegründen
erfasst das BAMF, und welchen Anteil haben diese Kategorien jeweils an der
Gesamtzahl der Widerrufe und Rücknahmen (bitte getrennt und nach Jahren
ausweisen)?
7. In wie vielen Fällen ist der Widerruf oder die Rücknahme eines
Schutzstatus tatsächlich in die Beendigung des Aufenthalts in Deutschland gemündet
(bitte getrennt nach Jahren, Widerrufs- und Rücknahmegrund und Art der
Aufenthaltsbeendigung ausweisen)?
Berlin, den 1. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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