Schriftliche Frage 29 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie vielen der 36.360 Personen, die im Rahmen der „verschiedenen Aufnahmeprogramme aus Afghanistan…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Text
Schriftliche Frage 29 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie vielen der 36.360 Personen, die im Rahmen der „verschiedenen Aufnahmeprogramme aus Afghanistan…
Frage 29 (Sascha Lensing, AfD):
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie vielen der 36.360 Personen, die im Rahmen der „verschiedenen Aufnahmeprogramme aus Afghanistan“ seit 2021 nach Deutschland eingereist sind bzw. eingeflogen wurden, lediglich ein Visum mit ersatzmäßigen Proxy-Pässen oder ungeklärter Identität erteilt wurde (bitte jeweils differenziert nach Jahr und Anzahl listen; www.tichyseinblic k.de/daili-es-sentials/baerbocks-amt-einreisen-au s-islamabad/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 22. April 2025:
Alle Personen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme einreisen, durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren, das sicherstellt, dass vor der Einreise ihre Identität geklärt ist, dass auch ansonsten alle Voraussetzungen für eine Visumerteilung erfüllt sind und dass es keine Bedenken gegen eine Einreise der Personen nach Deutschland gibt. Auf einen Charterflug kommen nur Personen, die das Visumverfahren und alle Sicherheitsüberprüfungen erfolgreich abgeschlossen haben. Proxy-Pässe sind echte Pässe mit der Besonderheit, dass die Passinhaberin bzw. der Passinhaber weder bei Antragstellung noch bei Abholung des Passes persönlich anwesend waren. Diese Pässe sind nach afghanischem Recht gültig. Mangels ausreichend gesicherter Erkenntnisse zu Art und Weise der Verifizierung der Identität des Passinhabers sind afghanische Proxy-Pässe von Deutschland nicht anerkannt. Der Bundesregierung sind im Zusammenhang mit einem eingestellten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin neun Fälle bekannt, in denen im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan sogenannte Proxy- Pässe visiert wurden. Ausweislich des Ergebnisses der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin habe in diesen Fällen die Voraussetzung für eine Visumerteilung grundsätzlich vorgelegen sowie die Identität der eingereisten Personen zweifelsfrei festgestanden. Der Bundesregierung ist ein weiteres Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus in diesem Zusammenhang bekannt. Die Bundesregierung äußert sich jedoch grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden.
Relationen
- asked ← Sascha Lensing (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung