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Schriftliche Frage 14 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte vor, die den in der ausgestrahlten journalistischsatirischen Fernsehsendung ZDF Magazin Royale vom…

dip / schriftliche_frage 17.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 14 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte vor, die den in der ausgestrahlten journalistischsatirischen Fernsehsendung ZDF Magazin Royale vom… Frage 14 (Leon Eckert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte vor, die den in der ausgestrahlten journalistischsatirischen Fernsehsendung ZDF Magazin Royale vom 28. März 2025 (Sendung verfügbar unter: www.z df.de/video/shows/zdf-magazin-royale-102/zdf-m agazin-royale-vom-28-maerz-2025-100) geäußerten Verdachtsmoment bestätigen, dass die Bundespolizei im Zuge der Sicherheitsüberprüfung von Personen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan vorhandene Sicherheitsbedenken entgegen ihrer Verantwortlichkeit nicht an mitbeteiligte Bundesbehörden (konkret: Auswärtiges Amt, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz sowie Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) weitergeleitet hat, und hat die Bundesregierung weitergehende Untersuchungen zur Klärung der Verdachtsmomente eingeleitet, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 14. April 2025: Die Darstellungen des ZDF Magazin Royale zu vermeintlich fehlerhaften Überprüfungen durch die Bundespolizei, die, wie in der Fragestellung richtig angemerkt, in einem „satirischen“ Format erhoben wurden, können durch die Bundesregierung nicht bestätigt werden. Die an dem Aufnahmeverfahren aus Afghanistan beteiligten Behörden stehen in einem engen und ständigen Austausch, und das Verfahren wird kontinuierlich überprüft und angepasst, wenn die Umstände dies erfordern. Eingereichte Unterlagen werden an deutschen Auslandsvertretungen durch Dokumenten- und Visumberater und -beraterinnen (DVB), die die Bundespolizei in beratender Funktion entsendet, überprüft (die DVB sind Teil der Auslandsvertretung). Die Bundespolizei setzt hierfür besonders geschulte DVB ein, um Einreisen mit inkriminierten Dokumenten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu unterbinden. Wenn in diesem Zusammenhang ge- oder verfälschte Pässe festgestellt werden, wird dies aktenkundig dokumentiert. In Fällen, in denen die DVB Hinweise oder Bedenken zu den eingereichten Dokumenten vermerken, insbesondere solchen zum Nachweis der Identität und der Verwandtschaftsverhältnisse, gehen die Visaentscheiderinnen und -entscheider der Botschaft diesen nach und fordern gegebenenfalls weitere Nachweise an.

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