Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Zu welchen Erkenntnissen und Bewertungen ist die Bundesregierung inzwischen zu dem in einer journalistisch-satirischen Fernsehsendung vom 28…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Zu welchen Erkenntnissen und Bewertungen ist die Bundesregierung inzwischen zu dem in einer journalistisch-satirischen Fernsehsendung vom 28…
Frage 11 (Clara Bünger, Die Linke):
Zu welchen Erkenntnissen und Bewertungen ist die Bundesregierung inzwischen zu dem in einer journalistisch-satirischen Fernsehsendung vom 28. März 2025 erhobenen Vorwurf gekommen, die Bundespolizei habe das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan durch gegebenenfalls bewusst zu spät geäußerte Zweifel z. B. an der Richtigkeit von Angaben oder von Dokumenten beschädigen bzw. sabotieren wollen (obwohl die Bundespolizei bzw. entsprechende Dokumentenberater diese bereits im vorherigen Überprüfungsverfahren hätten äußern und gegebenenfalls ausräumen können) oder sie sei inkompetent (vgl. www.zdf.de/play/shows/zdf-magazin-royale-102/ zdf-magazin-royale-vom-28-maerz-2025-100 sowie unbeantwortet gebliebene Fragen hierzu auf der Bundespressekonferenz vom 31. März 2025; bitte so genau wie möglich darlegen), und zu welchem Anteil (in wie vielen von wie vielen Fällen) haben sich bislang von der Bundespolizei erst im Nachhinein (d. h. nach dem regulären Überprüfungserfahren, erst nach oder direkt vor dem Evakuierungs-Flug) geäußerte Zweifel nach weiteren Überprüfungen als so stichhaltig erwiesen, dass eine Aufnahmezusage zurückgezogen oder zurückgenommen wurde (bitte so genau wie möglich darlegen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 14. April 2025:
Die Darstellungen des ZDF Magazin Royale zu vermeintlich fehlerhaften Überprüfungen durch die Bundespolizei, die, wie in der Fragestellung richtig angemerkt, in einem „satirischen“ Format erhoben wurden, können durch die Bundesregierung nicht bestätigt werden. Die an dem Aufnahmeverfahren aus Afghanistan beteiligten Behörden stehen in einem engen und ständigen Austausch, und das Verfahren wird kontinuierlich überprüft und angepasst, wenn die Umstände dies erfordern. Eingereichte Unterlagen werden an deutschen Auslandsvertretungen durch Dokumenten- und Visumberater und -beraterinnen (DVB), die die Bundespolizei in beratender Funktion entsendet, überprüft. Die Bundespolizei setzt hierfür besonders geschulte DVB ein, um Einreisen mit inkriminierten Dokumenten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu unterbinden. Wenn in diesem Zusammenhang ge- oder verfälschte Dokumente festgestellt werden, wird dies aktenkundig dokumentiert. In Fällen, in denen die DVB Hinweise oder Bedenken zu den eingereichten Dokumenten vermerken, insbesondere solchen zum Nachweis der Identität und der Verwandtschaftsverhältnisse, gehen die Visaentscheiderinnen und -entscheider der Botschaft diesen nach und fordern gegebenenfalls weitere Nachweise an. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit den beiden vom Medium zitierten Flügen am 18. Januar 2024 nach Hannover und am 25. Januar 2024 nach Leipzig entsprechen ebenfalls nicht den Tatsachen. Alle Personen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme einreisen, durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren, das sicherstellt, dass vor der Einreise die Identität geklärt ist, dass auch ansonsten alle Voraussetzungen für eine Visumerteilung erfüllt sind und dass es keine Bedenken gegen eine Einreise der Personen nach Deutschland gibt. Auf einen Charterflug kommen nur Personen, die das Visumverfahren und alle Sicherheitsüberprüfungen erfolgreich abgeschlossen haben.
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