Schriftliche Frage 10 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen (bitte jeweils die Anzahl von Hauptpersonen und Familienangehörigen nennen) hat die Bundespolizei noch am Flughafen in…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 10 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen (bitte jeweils die Anzahl von Hauptpersonen und Familienangehörigen nennen) hat die Bundespolizei noch am Flughafen in…
Frage 10 (Deborah Düring, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In wie vielen Fällen (bitte jeweils die Anzahl von Hauptpersonen und Familienangehörigen nennen) hat die Bundespolizei noch am Flughafen in Islamabad den Abflug von afghanischen Staatsangehörigen mit deutscher Aufnahmezusage verhindert, wie es nach meiner Kenntnis aufgrund von Informationen von Betroffenen vor Ort Praxis ist, und in wie vielen Fällen wurde der Anfangsverdacht der Bundespolizei danach bestätigt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Januar 2026:
Alle Aufnahmezusagen stehen stets unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Visumverfahrens und etwaig sich im weiteren Verfahren ergebender Sicherheitsbedenken oder sonstiger verfahrensrelevanter Erkenntnisse. Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der Aufnahmezusagen führen können. Nur wenn alle Verfahrensschritte erfolgreich durchlaufen werden, kann ein Visum ausgestellt werden bzw. eine Einreise nach Deutschland erfolgen. Die an dem Aufnahmeverfahren aus Afghanistan beteiligten Behörden stehen in einem engen und ständigen Austausch. Das Verfahren wird kontinuierlich überprüft und angepasst, wenn die Umstände dies erfordern. Vor Abflug werden regelmäßig die für die Einreise erforderlichen Dokumente durch Dokumenten- und Visumberater und -beraterinnen (DVB), die die Bundespolizei in beratender Funktion entsendet, überprüft. Hierbei prüfen die DVB unter anderem die Personengleichheit zwischen dem Reisedokument und der Person. Sofern in diesem Zusammenhang Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, meldet der DVB, der selbst Teil der Auslandsvertretung ist, dies den zuständigen Mitarbeitern der Deutschen Botschaft in Islamabad, die die letztendliche Entscheidung über die Mitnahme treffen. Die Umstände, die zu einer eventuellen Rückstellung von der Mitnahme führen, können hierbei vielfältig sein. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
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