Schriftliche Frage 53 von René Bochmann (AfD): Wird die Behebung von Mängeln mit Fristsetzung an einem See- oder Binnenschiff, die bei einer Inspektion durch den Det Norske Veritas (DNV)…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Text
Schriftliche Frage 53 von René Bochmann (AfD): Wird die Behebung von Mängeln mit Fristsetzung an einem See- oder Binnenschiff, die bei einer Inspektion durch den Det Norske Veritas (DNV)…
Frage 53 (René Bochmann, AfD):
Wird die Behebung von Mängeln mit Fristsetzung an einem See- oder Binnenschiff, die bei einer Inspektion durch den Det Norske Veritas (DNV) oder die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK) festgestellt worden sind, nachkontrolliert, und wenn ja, warum reicht es nicht aus, wie mir zugetragen wurde, wenn die Reparaturnachweise durch Rechnungen, Fotoaufnahmen, Videos (z. B. Kennzeichnung von Fluchtwegen) erbracht werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. April 2025:
Sofern bei Seeschiffen ein Mangel während einer Schiffsbesichtigung festgestellt wird, wird dieser Mangel protokolliert und eine Behebungsmaßnahme sowie eine entsprechende Frist festgelegt. Die Einhaltung dieser Frist wird nachgehalten. Bei Schiffen, die vollumfänglich der Überwachung einer Klassifikationsgesellschaft wie beispielsweise DNV unterliegen, wird dies durch die zuständige Klassifikationsgesellschaft organisiert. Bei Seeschiffen, die nicht der Klassenüberwachung unterliegen, wird die Kontrolle der Mängelabstellung durch die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post- Logistik und Telekommunikation als zuständige Flaggenstaatsbehörde durchgeführt. Die Art der Behebung, die erteilte Frist und die Notwendigkeit einer Nachbesichtigung, wird dabei durch die Besichtiger festgelegt. Die Festlegungen müssen für jeden Einzelfall bewertet werden. Grundsätzlich ist es aber auch gängige Praxis, dass bei minderschweren Mängeln eine offizielle schriftliche Mangelabstellung durch den Kapitän/Eigner (ggf. mit anliegenden Fotos, Rechnungen etc.) schriftlich bestätigt wird. Im Zusammenhang mit Binnenschiffen ist das Dezernat Technische Schiffssicherheit zuständig. Das Dezernat Technische Schiffssicherheit lässt sich die Abstellung der im Rahmen einer Untersuchung festgestellten Mängel in schriftlicher Form bestätigen. Dabei akzeptiert das Dezernat Nachweise in Form von Reparaturbestätigungen durch eine Werft oder Fachfirma, Rechnungen und fotografische Darstellungen oder Gutachten. Diese Nachweise genügen hingegen nicht, wenn durch den festgestellten Mangel Personen geschädigt werden könnten bzw. ein sicherer Schiffsbetrieb sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht mehr gewährleistet ist. Bei derartig schwerwiegenden Mängeln ist grundsätzlich eine Nachbesichtigung erforderlich.
Relationen
- asked ← René Bochmann (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung