Schriftliche Frage 60 von Dr. Fabian Fahl (DIE LINKE): Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den Erwerb der ihr von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens angebotenen und gesicherten Flä…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
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Schriftliche Frage 60 von Dr. Fabian Fahl (DIE LINKE): Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den Erwerb der ihr von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens angebotenen und gesicherten Flä…
Frage 60 (Dr. Fabian Fahl, Die Linke):
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den Erwerb der ihr von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens angebotenen und gesicherten Flächen für den Neubau eines möglichen atomaren Zwischenlagers für die rund 300.000 gebrauchten Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Jülich am Standort Jülich erörtert (vgl. www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/atommue ll-transporte-nrw-ahaus-juelich-100.amp), und wie sind die weiteren Planungen der Bundesregierung zum Umgang mit den atomaren Abfällen aus dem Zwischenlager Jülich in Hinsicht auf die Unterzeichnung notwendiger Verträge zum Flächenerwerb zum Neubau eines Zwischenlagers und dem Verbleib der radioaktiven Abfälle am Standort Jülich?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 17. April 2025:
Mit dem Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und dem Transport der bestrahlten Brennelemente nach Ahaus gibt es zwei Optionen für den Umgang mit den AVR-Brennelementen am Standort Jülich. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde im Bericht des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 7. September 2022 (Ausschussdrucksache 20(8)1649) darüber informiert, dass die Beteiligten die Räumungsoption der Verbringung der Brennelemente in das Zwischenlager nach Ahaus aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen als grundsätzlich vorzugswürdig einordnen. Darüber hinaus fordert der Haushaltsausschuss in seinem Maßgabebeschluss vom 30. November 2022 (Ausschussdrucksache 20(8)3443), die kostengünstigere Verbringung der Brennelemente nach Ahaus zu verfolgen, falls das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) die Mehrkosten eines Neubaus in Jülich nicht tragen möchte. Eine solche Absichtserklärung seitens des Landes NRW ist der Bundesregierung nicht bekannt.
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