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Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/586)

dip / drucksache 12.09.2025 · WP 21 · 21/1629 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/586) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1629 21. Wahlperiode 12.09.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Mareike Hermeier, Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/586 – Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus A. Problem Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern soll, 152 Atomtransporte hochradioaktiver Brennelemente von Jülich nach Ahaus zu verhindern. Die Brennelemente lagerten seit dem 1. Juli 2013 ohne Genehmigung in Jülich und eine bereits 2014 erlassene atomrechtliche Anordnung zur unverzüglichen Entfernung sei bis heute nicht umgesetzt worden. Obwohl die Erdbebensicherheit im Jülicher Zwischenlager, entgegen früheren Annahmen, seit 2022 als gegeben gelte und damit der Hauptgrund für die Räumungsanordnung entfalle, bestehe ein Zielkonflikt zwischen dem Bund und dem Land NRW bezüglich der Finanzierung eines Neubaus in Jülich. Das Zwischenlager Ahaus würde keine Möglichkeit zur Reparatur defekter Castoren bieten, seine Genehmigung erlösche 2036, und es sei nicht ausreichend gegen gezielte Angriffe geschützt. Die geplanten Transporte durch das dichtbesiedelte Ruhrgebiet würden zudem erhebliche Risiken durch mögliche terroristische Angriffe bieten und einen enormen Sicherheits- und Sicherungsaufwand erfordern. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/586 abzulehnen. Berlin, den 10. September 2025 Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Lorenz Gösta Beutin Vorsitzender Alexander Engelhard Berichterstatter Dr. Paul Schmidt Berichterstatter Jakob Blankenburg Berichterstatter Dr. Jan-Niclas Gesenhues Berichterstatter Mareike Hermeier Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Alexander Engelhard, Dr. Paul Schmidt, Jakob Blankenburg, Dr. Jan-Niclas Gesenhues und Mareike Hermeier I. Überweisung Der Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/586 wurde in der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Juni 2025 zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, 1. alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben wird; 2. gemeinsam mit den Betroffenen und Beteiligten aus den Ministerien, den involvierten Unternehmen und den Umweltverbänden in NRW eine Verständigung herbeizuführen, die sowohl die Sicherheit als auch die gesellschaftliche Unterstützung der Vereinbarungen zur Zukunft der AVR-Castoren ermöglicht und verbessert sowie unnötige Atomtransporte vermeidet; 3. sicherzustellen, dass jede Maßnahme, die zu einer Verständigung und einer Verbesserung führt, gemeinsam wie bisher vereinbart finanziell im Verhältnis 70 zu 30 von Bund und Land getragen wird. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung der Mittel für einen möglichst sicheren Zwischenlager-Neubau in Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe; 4. ihrer Aufsichtsverantwortung bei der bundeseigenen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) gerecht zu werden und insbesondere sicherzustellen, dass Atomtransporte mit bestrahlten radioaktiven Abfällen aus Jülich ins Zwischenlager nach Ahaus nicht durchgeführt werden, auch wenn möglicherweise die rechtlichen Voraussetzungen mit einer Transportgenehmigung vorliegen sollten; 5. ein schlüssiges, mit den Betroffenen gemeinsam erarbeitetes Gesamtkonzept zur maximal sicheren Langzeit-Zwischenlagerung von allen Atommüll-Sorten (also schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfällen) in Deutschland vorzulegen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/586 in seiner 10. Sitzung am 10. September 2025 abschließend behandelt. Die Fraktion Die Linke kritisierte den geplanten Transport von 152 Castoren von Jülich nach Ahaus und die Zwischenlagerung. Sie bemängelte, dass die Zertifizierung des Ahauser Lagers bereits 2036 auslaufe und eine Berechnung der Sicherheits- und Transportkosten nicht vorliege. Es sei alarmierend, dass der nordrhein- westfälische Ministerpräsident Wüst kommentiert habe, dass das Vorhaben möglichst „mit wenig Tamtam“ stattfinden solle, um Kosten zu sparen, während die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zunehmend beunruhigt seien. Man frage sich, warum am Vorhaben festgehalten werde, wenn der radioaktive Abfall weiterhin in Jülich gelagert werden könnte. Die Fraktion Die Linke forderte, die für den Transport notwendigen Gelder lieber dafür einzusetzen, endlich ein Endlager zu finden. Es sei nicht überzeugend, lediglich einen befristeten Transport zu organisieren, um nach zehn Jahren ein weiteres Zwischenlager zu suchen. Die Fraktion Die Linke appellierte, das Vorhaben zu überdenken, die Sicherheits- und Transportkosten richtig zu berechnen, die Position der Polizeigewerkschaft zu erfragen und keine Wirtschaftsinteressen über die Belange der Bevölkerung zu stellen. Es sei unverantwortlich, mit Sicherheitskonzepten zu arbeiten, die teilweise über 15 Jahre nicht angepasst worden seien, insbesondere angesichts der deutlich veränderten weltpolitischen Lage. Die Fraktion der CDU/CSU sah den Antrag der Fraktion Die Linke als sachlich nicht begründet an. Sie hob hervor, dass die Verlegung des Abfalls wirtschaftlich sinnvoll und im Hinblick auf die Genehmigungslage gerechtfertigt sei, da alle Transportgenehmigungen vorlägen. Die größte Gefahr für die Transporte sei die Furore, welche die Situation unnötig gefährlicher mache. Die Fraktion der CDU/CSU forderte, nach dem vollzogenen Atomausstieg endlich rational und sinnvoll mit dem Atommüll umzugehen. Es sei im Übrigen tatsächlich dringend geboten, den Zeitplan für die Endlagerfrage deutlich zu beschleunigen, um schnellstmöglich ein Endlager zu finden und somit die gesamte Diskussion zu beenden. Die Fraktion der AfD konnte die Aufrechterhaltung des Antrags durch Die Linke nicht nachvollziehen. Die Fraktion der AfD wies darauf hin, dass das BASE den Transport am 25. August 2025 genehmigt habe und diese Genehmigung auch unter Sofortvollzug stehe. Demnach hätten Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung und der Antrag habe sich in der Sache bereits erledigt. Die Fraktion der AfD argumentierte, die vorgeschlagene Lösung eines Neubaus des Zwischenlagers in Jülich wäre 450 Millionen Euro teurer gewesen. Die 152 Castoren würden an einen Standort gebracht, wo bereits 305 baugleiche THTR-Castoren lagerten, was sie als sicherlich kostengünstigste Lösung betrachtete. Außerdem seien die Brennelemente schon lange abgeklungen, sodass strahlenschutzmäßig keine Gefahr von diesen Transporten ausgehe. Selbst bei einem Neubau in Jülich wäre ein Transport aller Behälter aus dem alten in das neue Lager notwendig, auch wenn die Strecke kürzer wäre. Die Fraktion der AfD begrüßte die ausgewählte Vorgehensweise deshalb als kostengünstig und effektiv. Die Fraktion der SPD betonte die Richtigkeit des Atomausstiegs und des Verzichts auf neue Castoren. Die derzeitige Situation sei komplex, da das AVR-Behälterlager seit 2013 keine atomrechtliche Genehmigung mehr besitze und nur auf Anordnung der Atomaufsicht NRW betrieben werde. Die Verlagerung nach Ahaus sei demnach rechtmäßig, das Genehmigungsverfahren abgeschlossen, und die Genehmigung durch das BASE erteilt worden. Eine Klage gegen die Transporte habe das OVG Münster abgewiesen. Alternativen wie die Rückführung in die USA würden enorme, ungeklärte Kosten verursachen und seien ungewiss in der Realisierbarkeit. Ein Neubau sei frühestens ab 2032 möglich, was jahrelange ungesicherte Verhältnisse ohne finanzielle Absicherung oder Genehmigung bedeuten würde und somit kein haltbarer Zustand sei. Die Verlagerung nach Ahaus sei daher die auf absehbare Zeit einzig realistische und sichere Option, da das Zwischenlager dort bis 2036 genehmigt sei. Die polizeilich begleiteten Transporte könnten bereits bis 2028 abgeschlossen werden, und die finanzielle Verantwortung sei zwischen Bund und Land geregelt. Die Fraktion der SPD betonte, die Verlagerung nach Ahaus biete Sicherheit, Rechtmäßigkeit und zeitnahe Umsetzung. Andere Varianten – wie beispielsweise ein Neubau – würden das Ganze verzögern und keine zeitnahe sichere Einlagerung garantieren. Deshalb signalisierte die Fraktion der SPD Ablehnung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN kritisierte die Haltung von SPD und CDU, die den Castor-Transport lokal ablehnen, ihn im Bund jedoch vorantreiben würden, als inkonstant. Sie verwies auf die 152 in Jülich gelagerten Castoren, für deren Zwischenlager die Genehmigung bereits seit 2014 ausgelaufen sei. Obwohl ein Neubau in Jülich oder eine befristete Weiterlagerung als realistische Optionen existierten, werde der teure Transport quer durch Nordrhein-Westfalen forciert, welcher zudem auch von der Gewerkschaft der Polizei abgelehnt werde. Als Zwischenlösung gebe es jedoch auch die Option einer weiteren befristeten Aufbewahrung am Standort Jülich, um Zeit für die weiteren Verfahrensschritte zu gewinnen. Es sei wünschenswert, dass das Verfahren vom BASE mit Nachdruck weiter vorangetrieben werde, zumal das Kriterium der Erdbebensicherheit, was im Jahre 2014 maßgeblich gewesen sei, mittlerweile geklärt sei. Deshalb sollte über eine befristete Aufbewahrung ernsthaft nachgedacht werden. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sei vereinbart worden, die Option des Neubaus voranzutreiben und nicht der Transporte. Auch habe sich das Bundesumweltministerium unter grüner Leitung in der letzten Wahlperiode immer dafür eingesetzt, Alternativen zu diesen Transporten zu schaffen. Es wäre wünschenswert, wenn die neue Hausleitung im BMUKN diesen Prozess fortsetzen werde, statt den Sofortvollzug anzuordnen. Die Kommune Ahaus und die Initiativen sollten das Recht haben, einen vernünftigen Zugang zur Rechtsprechung zu haben, und zwar mit der Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung einer Klage. Die Anordnung des Sofortvollzugs sei nicht angemessen. Da ein Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zur Ergänzung des Antrags nicht berücksichtigt worden sei, signalisierte sie Ablehnung des Antrags. In ihrer Replik zeigte sich die Fraktion Die Linke erfreut darüber, dass die Fraktion der CDU/CSU die Dringlichkeit der Endlagersuche erkenne. Es sei jedoch befremdlich, warum in diesem Fall die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht berücksichtigt würden. An die Fraktion der AfD gerichtet gab sie zu bedenken, dass nicht wirtschaftliche Interessen, sondern die Bedürfnisse der Bevölkerung in NRW im Fokus stehen sollten. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/586 abzulehnen. Berlin, den 10. September 2025 Alexander Engelhard Berichterstatter Dr. Paul Schmidt Berichterstatter Jakob Blankenburg Berichterstatter Dr. Jan-Niclas Gesenhues Berichterstatter Mareike Hermeier Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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