Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/586)
Text
Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/586)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1629
21. Wahlperiode 12.09.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Mareike Hermeier, Dr. Fabian Fahl,
Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/586 –
Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins
Zwischenlager Ahaus
A. Problem
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern soll, 152
Atomtransporte hochradioaktiver Brennelemente von Jülich nach Ahaus zu verhindern. Die
Brennelemente lagerten seit dem 1. Juli 2013 ohne Genehmigung in Jülich und
eine bereits 2014 erlassene atomrechtliche Anordnung zur unverzüglichen
Entfernung sei bis heute nicht umgesetzt worden. Obwohl die Erdbebensicherheit im
Jülicher Zwischenlager, entgegen früheren Annahmen, seit 2022 als gegeben gelte
und damit der Hauptgrund für die Räumungsanordnung entfalle, bestehe ein
Zielkonflikt zwischen dem Bund und dem Land NRW bezüglich der Finanzierung
eines Neubaus in Jülich. Das Zwischenlager Ahaus würde keine Möglichkeit zur
Reparatur defekter Castoren bieten, seine Genehmigung erlösche 2036, und es sei
nicht ausreichend gegen gezielte Angriffe geschützt. Die geplanten Transporte
durch das dichtbesiedelte Ruhrgebiet würden zudem erhebliche Risiken durch
mögliche terroristische Angriffe bieten und einen enormen Sicherheits- und
Sicherungsaufwand erfordern.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die
Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/586 abzulehnen.
Berlin, den 10. September 2025
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
Lorenz Gösta Beutin
Vorsitzender
Alexander Engelhard
Berichterstatter
Dr. Paul Schmidt
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
Berichterstatter
Mareike Hermeier
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Alexander Engelhard, Dr. Paul Schmidt, Jakob
Blankenburg, Dr. Jan-Niclas Gesenhues und Mareike Hermeier
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/586 wurde in der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 26. Juni 2025 zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu
auffordern soll,
1. alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und
Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben wird;
2. gemeinsam mit den Betroffenen und Beteiligten aus den Ministerien, den involvierten Unternehmen und
den Umweltverbänden in NRW eine Verständigung herbeizuführen, die sowohl die Sicherheit als auch
die gesellschaftliche Unterstützung der Vereinbarungen zur Zukunft der AVR-Castoren ermöglicht und
verbessert sowie unnötige Atomtransporte vermeidet;
3. sicherzustellen, dass jede Maßnahme, die zu einer Verständigung und einer Verbesserung führt,
gemeinsam wie bisher vereinbart finanziell im Verhältnis 70 zu 30 von Bund und Land getragen wird. Dies gilt
insbesondere für die Bereitstellung der Mittel für einen möglichst sicheren Zwischenlager-Neubau in
Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe;
4. ihrer Aufsichtsverantwortung bei der bundeseigenen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für
Nuklearanlagen (JEN) gerecht zu werden und insbesondere sicherzustellen, dass Atomtransporte mit bestrahlten
radioaktiven Abfällen aus Jülich ins Zwischenlager nach Ahaus nicht durchgeführt werden, auch wenn
möglicherweise die rechtlichen Voraussetzungen mit einer Transportgenehmigung vorliegen sollten;
5. ein schlüssiges, mit den Betroffenen gemeinsam erarbeitetes Gesamtkonzept zur maximal sicheren
Langzeit-Zwischenlagerung von allen Atommüll-Sorten (also schwach-, mittel- und hochradioaktiven
Abfällen) in Deutschland vorzulegen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/586 in seiner 10. Sitzung am 10. September 2025 abschließend behandelt.
Die Fraktion Die Linke kritisierte den geplanten Transport von 152 Castoren von Jülich nach Ahaus und die
Zwischenlagerung. Sie bemängelte, dass die Zertifizierung des Ahauser Lagers bereits 2036 auslaufe und eine
Berechnung der Sicherheits- und Transportkosten nicht vorliege. Es sei alarmierend, dass der nordrhein-
westfälische Ministerpräsident Wüst kommentiert habe, dass das Vorhaben möglichst „mit wenig Tamtam“ stattfinden
solle, um Kosten zu sparen, während die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zunehmend beunruhigt seien. Man frage
sich, warum am Vorhaben festgehalten werde, wenn der radioaktive Abfall weiterhin in Jülich gelagert werden
könnte. Die Fraktion Die Linke forderte, die für den Transport notwendigen Gelder lieber dafür einzusetzen,
endlich ein Endlager zu finden. Es sei nicht überzeugend, lediglich einen befristeten Transport zu organisieren,
um nach zehn Jahren ein weiteres Zwischenlager zu suchen. Die Fraktion Die Linke appellierte, das Vorhaben zu
überdenken, die Sicherheits- und Transportkosten richtig zu berechnen, die Position der Polizeigewerkschaft zu
erfragen und keine Wirtschaftsinteressen über die Belange der Bevölkerung zu stellen. Es sei unverantwortlich,
mit Sicherheitskonzepten zu arbeiten, die teilweise über 15 Jahre nicht angepasst worden seien, insbesondere
angesichts der deutlich veränderten weltpolitischen Lage.
Die Fraktion der CDU/CSU sah den Antrag der Fraktion Die Linke als sachlich nicht begründet an. Sie hob
hervor, dass die Verlegung des Abfalls wirtschaftlich sinnvoll und im Hinblick auf die Genehmigungslage
gerechtfertigt sei, da alle Transportgenehmigungen vorlägen. Die größte Gefahr für die Transporte sei die Furore,
welche die Situation unnötig gefährlicher mache. Die Fraktion der CDU/CSU forderte, nach dem vollzogenen
Atomausstieg endlich rational und sinnvoll mit dem Atommüll umzugehen. Es sei im Übrigen tatsächlich
dringend geboten, den Zeitplan für die Endlagerfrage deutlich zu beschleunigen, um schnellstmöglich ein Endlager
zu finden und somit die gesamte Diskussion zu beenden.
Die Fraktion der AfD konnte die Aufrechterhaltung des Antrags durch Die Linke nicht nachvollziehen. Die
Fraktion der AfD wies darauf hin, dass das BASE den Transport am 25. August 2025 genehmigt habe und diese
Genehmigung auch unter Sofortvollzug stehe. Demnach hätten Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung und
der Antrag habe sich in der Sache bereits erledigt. Die Fraktion der AfD argumentierte, die vorgeschlagene
Lösung eines Neubaus des Zwischenlagers in Jülich wäre 450 Millionen Euro teurer gewesen. Die 152 Castoren
würden an einen Standort gebracht, wo bereits 305 baugleiche THTR-Castoren lagerten, was sie als sicherlich
kostengünstigste Lösung betrachtete. Außerdem seien die Brennelemente schon lange abgeklungen, sodass
strahlenschutzmäßig keine Gefahr von diesen Transporten ausgehe. Selbst bei einem Neubau in Jülich wäre ein
Transport aller Behälter aus dem alten in das neue Lager notwendig, auch wenn die Strecke kürzer wäre. Die Fraktion
der AfD begrüßte die ausgewählte Vorgehensweise deshalb als kostengünstig und effektiv.
Die Fraktion der SPD betonte die Richtigkeit des Atomausstiegs und des Verzichts auf neue Castoren. Die
derzeitige Situation sei komplex, da das AVR-Behälterlager seit 2013 keine atomrechtliche Genehmigung mehr
besitze und nur auf Anordnung der Atomaufsicht NRW betrieben werde. Die Verlagerung nach Ahaus sei demnach
rechtmäßig, das Genehmigungsverfahren abgeschlossen, und die Genehmigung durch das BASE erteilt worden.
Eine Klage gegen die Transporte habe das OVG Münster abgewiesen. Alternativen wie die Rückführung in die
USA würden enorme, ungeklärte Kosten verursachen und seien ungewiss in der Realisierbarkeit. Ein Neubau sei
frühestens ab 2032 möglich, was jahrelange ungesicherte Verhältnisse ohne finanzielle Absicherung oder
Genehmigung bedeuten würde und somit kein haltbarer Zustand sei. Die Verlagerung nach Ahaus sei daher die auf
absehbare Zeit einzig realistische und sichere Option, da das Zwischenlager dort bis 2036 genehmigt sei. Die
polizeilich begleiteten Transporte könnten bereits bis 2028 abgeschlossen werden, und die finanzielle
Verantwortung sei zwischen Bund und Land geregelt. Die Fraktion der SPD betonte, die Verlagerung nach Ahaus biete
Sicherheit, Rechtmäßigkeit und zeitnahe Umsetzung. Andere Varianten – wie beispielsweise ein Neubau –
würden das Ganze verzögern und keine zeitnahe sichere Einlagerung garantieren. Deshalb signalisierte die Fraktion
der SPD Ablehnung.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN kritisierte die Haltung von SPD und CDU, die den Castor-Transport
lokal ablehnen, ihn im Bund jedoch vorantreiben würden, als inkonstant. Sie verwies auf die 152 in Jülich
gelagerten Castoren, für deren Zwischenlager die Genehmigung bereits seit 2014 ausgelaufen sei. Obwohl ein Neubau
in Jülich oder eine befristete Weiterlagerung als realistische Optionen existierten, werde der teure Transport quer
durch Nordrhein-Westfalen forciert, welcher zudem auch von der Gewerkschaft der Polizei abgelehnt werde. Als
Zwischenlösung gebe es jedoch auch die Option einer weiteren befristeten Aufbewahrung am Standort Jülich, um
Zeit für die weiteren Verfahrensschritte zu gewinnen. Es sei wünschenswert, dass das Verfahren vom BASE mit
Nachdruck weiter vorangetrieben werde, zumal das Kriterium der Erdbebensicherheit, was im Jahre 2014
maßgeblich gewesen sei, mittlerweile geklärt sei. Deshalb sollte über eine befristete Aufbewahrung ernsthaft
nachgedacht werden. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sei vereinbart worden, die Option
des Neubaus voranzutreiben und nicht der Transporte. Auch habe sich das Bundesumweltministerium unter
grüner Leitung in der letzten Wahlperiode immer dafür eingesetzt, Alternativen zu diesen Transporten zu schaffen.
Es wäre wünschenswert, wenn die neue Hausleitung im BMUKN diesen Prozess fortsetzen werde, statt den
Sofortvollzug anzuordnen. Die Kommune Ahaus und die Initiativen sollten das Recht haben, einen vernünftigen
Zugang zur Rechtsprechung zu haben, und zwar mit der Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung einer Klage.
Die Anordnung des Sofortvollzugs sei nicht angemessen. Da ein Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN zur Ergänzung des Antrags nicht berücksichtigt worden sei, signalisierte sie Ablehnung des Antrags.
In ihrer Replik zeigte sich die Fraktion Die Linke erfreut darüber, dass die Fraktion der CDU/CSU die
Dringlichkeit der Endlagersuche erkenne. Es sei jedoch befremdlich, warum in diesem Fall die Anliegen der Bürgerinnen
und Bürger nicht berücksichtigt würden. An die Fraktion der AfD gerichtet gab sie zu bedenken, dass nicht
wirtschaftliche Interessen, sondern die Bedürfnisse der Bevölkerung in NRW im Fokus stehen sollten.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die
Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/586 abzulehnen.
Berlin, den 10. September 2025
Alexander Engelhard
Berichterstatter
Dr. Paul Schmidt
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
Berichterstatter
Mareike Hermeier
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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