Schriftliche Frage 39 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen gemäß den erfolgten Absprachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten im Zusammenha…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 39 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen gemäß den erfolgten Absprachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten im Zusammenha…
Frage 39 (Sascha Lensing, AfD):
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen gemäß den erfolgten Absprachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Dublin-Rücküberstellungen bei Sammelabschiebungen per Flugcharter von Deutschland in den zuständigen EU-Mitgliedstaat bzw. aus einem anderen EU-Mitgliedstaat heraus nach Deutschland pro Flug maximal rücküberstellt werden dürfen (bitte für beide Richtungen jeweils differenziert nach den EU-Mitgliedstaaten Griechenland, Kroatien, Italien, Bulgarien, Frankreich, Spanien, Österreich, Polen, Schweiz, Schweden, Niederlande, Belgien, Rumänien und Portugal auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 7. April 2025:
Die erfragten Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Mitgliedstaat der Europäischen Union beziehungsweise Schengen-assoziierter Staat (MS) Absprache über maximale Überstellungen in den MS oder von dem MS nach Deutschland durch Chartermaßnahmen pro Flug Kroatien 20 oder 30 Personen pro Flug (zwei Flüge im Monat mit insgesamt 50 Personen) Bulgarien 10 Personen pro Flug Frankreich 25 Personen pro Flug Spanien 10 Personen pro Flug Österreich 10 Personen verteilt auf zwei Flüge pro Monat Polen 20 Personen pro Flug Schweiz 12 Personen Rumänien 20 Personen Portugal 30 Personen Mit Griechenland, Italien, Schweden, und Belgien gibt es derzeit keine Absprachen über die Möglichkeit von Überstellungen durch Chartermaßnahmen im Sinne der Fragestellung. Mit den Niederlanden besteht eine Verwaltungsvereinbarung, die grundsätzlich Chartermaßnahmen auf dem Luftweg vorsieht, ohne dazu nähere Ausführungen hinsichtlich der Häufigkeit und Personenanzahl zu machen.
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