Schriftliche Frage 33 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, nach welchem System die Kontingente für Dublin- Rücküberstellungen per Flugcharter in den zuständi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 33 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, nach welchem System die Kontingente für Dublin- Rücküberstellungen per Flugcharter in den zuständi…
Frage 33 (Sascha Lensing, AfD):
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, nach welchem System die Kontingente für Dublin- Rücküberstellungen per Flugcharter in den zuständigen EU-Mitgliedstaat derzeit auf die Bundesländer bzw. auf Dublin-Rücküberstellungen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei aufgeteilt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 3. April 2025:
Derzeit werden alle Flugchartermaßnahmen von den Ländern initiiert. Die Länder melden hierzu beim für die Koordinierung der Überstellungen zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Bedarf an der Durchführung einer Chartermaßnahme an. Nach Absprache können sich auch weitere Länder mit Einzelplätzen an Flugchartermaßnahmen beteiligen. Sofern mehr Chartermaßnahmen nachgefragt werden als auf Grundlage der Vorgaben des Mitgliedstaates durchführbar sind, stellt das BAMF sicher, dass alle anfragenden Länder im Rahmen eines Rotationsverfahrens gleichrangigen Zugang zu Chartermaßnahmen haben. Die Bundespolizei initiiert dabei aktuell keine eigenen Flugchartermaßnahmen. Sie nutzt bei Bedarf in Abstimmung mit den Ländern einzelne Plätze auf den Flugchartermaßnahmen, um Überstellungen im eigenen Zuständigkeitsbereich durchzuführen.
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