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Rückkehrende anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland und das HELIOS+-Programm (Antwort zu Drs. 21/1883)

dip / drucksache 20.10.2025 · WP 21 · 21/2339 · Antwort · Original ↗

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Rückkehrende anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland und das HELIOS+-Programm (Antwort zu Drs. 21/1883) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2339 21. Wahlperiode 20.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1883 – Rückkehrende anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland und das HELIOS+- Programm V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Menschen, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten, bekommen kaum Unterstützung durch den griechischen Staat. Dadurch sind sie häufig von Obdachlosigkeit, Armut und Hunger betroffen, Arbeit finden sie oft nur auf dem irregulären Arbeitsmarkt. Ende 2024 lief das einzige staatliche Integrationsprogramm Griechenlands für geflüchtete Menschen namens HELIOS aus. Am 6. Februar 2025 startete das Nachfolgeprogramm HELIOS+. Während das Leistungsangebot im neuen Programm nicht erweitert wurde – es bietet insbesondere weiterhin keine Unterbringung –, wurde der Kreis an anspruchsberechtigten Personen hingegen ausgeweitet. Die geringe Finanzierung macht jedoch deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Menschen mit internationalem oder vorübergehendem Schutz in Griechenland von dem Programm profitieren wird. Dies wird aus den Vergabeentscheidungen ersichtlich, laut denen HELIOS+ über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt 4 323 Menschen unterstützen kann, während allein im Jahr 2024 40 237 Personen internationalen Schutz in Griechenland erhalten haben (https://fluechtlingsrat-berli n.de/wp-content/uploads/2025-02-25-infoblatt-zu-helios.pdf). Zugleich läuft ein durch die EU-Kommission finanziertes sogenanntes Überbrückungsprojekt zwischen Deutschland und Griechenland. Das Projekt soll eine Rückkehr von Schutzberechtigten nach Griechenland und die anschließende Aufnahme in das HELIOS+-Programm ermöglichen. Durch dieses Projekt soll Rückkehrenden aus Deutschland für bis zu vier Monate Unterkunft und Verpflegung gesichert werden. Laut Informationen von Pro Asyl und anderen Organisationen werden Teilnehmende des Überbrückungsprojekts in einem Lager für Asylsuchende am Rand der nordgriechischen Stadt Serres untergebracht. Das Projekt richtet sich laut einem internen Schreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an „alleinstehende, erwerbsfähige Personen ohne besondere Vulnerabilitäten im Alter zwischen 18 und 50 Jahren“, deren Anerkennung als Schutzberechtigte in Griechenland maximal 24 Monate zurückliegt (www.proasyl.de/news/keine-verbesserung-fluechtlinge-in-griechenl and-ohne-bett-brot-und-seife/). Aufgrund der Koppelung an das HELIOS+- Programm ist nach Einschätzung der Fragestellenden auch beim Überbrü- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ckungsprojekt lediglich mit einer kleinen Zahl an erreichbaren Personen zu rechnen. Dennoch hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anfang des Jahres 2025 Briefe an Menschen mit Schutzanerkennung in Griechenland versendet, deren Asylverfahren zum Teil noch nicht abgeschlossen waren, und sie aufgefordert, einen per QR-Code verlinkten Onlinefragebogen (bscw.bund.de/ pub/bscw.cgi/310123822) innerhalb einer Woche auszufüllen, um festzustellen, ob sie anspruchsberechtigt wären. Darunter befanden sich laut Informationen von Pro Asyl auch besonders schutzbedürftige Personen, wie beispielsweise alleinstehende Mütter. In diesen Briefen suggeriert das Bundesamt, dass mit einer Ablehnung des Asylantrags zu rechnen sei (www.proasyl.de/news/b amf-baut-luftschloesser-um-rueckkehr-nach-griechenland-zu-forcieren/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu den Fragen 1 bis 3 zu den Gesamt-Abschiebungen aus der Statistik der Bundespolizei stammen, die im Wesentlichen auf Mitteilungen der zuständigen Landesbehörden beruhen. Da aus den Daten der Bundespolizei die Teilmengen der Dublin-Überstellungen nicht belastbar differenziert werden können, werden diese hilfsweise durch Angaben aus der internen Dublin-Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergänzt. Da die genannten Daten aus unterschiedlichen Datenquellen stammen und nicht miteinander abgeglichen werden können, ist ein Vergleich nur eingeschränkt möglich.  1. Wie viele Personen wurden im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 von Deutschland nach Griechenland abgeschoben (bitte nach Monaten und Staatsangehörigkeiten sowie zwischen Abschiebungen und Dublin- Überstellungen differenzieren)? Die Angaben aus der Statistik der Bundespolizei zu Abschiebungen (ohne Differenzierung nach Abschiebungen und Dublin-Überstellungen) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl abgeschobener Personen Monat Jahr 2024 Jan. bis Aug. 2025 Januar 16 45 Februar 23 73 März 9 58 April 19 87 Mai 20 76 Juni 5 58 Juli 26 71 August 15 81 September 20 Oktober 41 November 32 Dezember 20 Gesamt 246 549 Anzahl abgeschobener Personen Staatsangehörigkeit Jahr 2024 Jan. bis Aug. 2025 Afghanistan 45 157 Ägypten 1 Albanien 3 2 Algerien 1 Äthiopien 1 Bangladesch 1 Eritrea 2 Ghana 1 Griechenland 26 12 Irak 16 32 Iran 9 13 Jemen 6 9 Jordanien 1 Kamerun 1 Kuwait 1 Libanon 1 Marokko 1 Myanmar 1 Pakistan 10 3 Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt) 4 5 Russische Föderation 1 Saudi-Arabien 1 Sierra Leone 1 Somalia 4 22 Staatenlos 6 3 Sudan 3 Südsudan 1 1 Syrien 68 200 Tansania 1 Türkei 4 3 Ukraine 1 Ungeklärt 37 73 Gesamt 246 549 Die Angaben aus der Statistik des BAMF zu Dublin-Überstellungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 2024 Dublin-Verfahren 2025 (Januar bis September) Dublin-Verfahren Monat HKL Personen Monat HKL Personen Januar Januar Iran (3), Irak (1), Äthiopien (1) 5 Februar Pakistan (1) 1 Februar Iran (3), Irak (3), Pakistan (1) 7 März Marokko (1), Pakistan (1) 2 März Irak (1), Algerien (1) 2 April April Mai Pakistan (3) 3 Mai Iran (2), Irak (3) 5 Juni Juni Irak (2) 2 Juli Marokko (1), Pakistan (1) 2 Juli Irak (3), Pakistan (1) 4 2024 Dublin-Verfahren 2025 (Januar bis September) Dublin-Verfahren Monat HKL Personen Monat HKL Personen August Iran (1) 1 August September Iran (1) 1 Oktober Iran (3), Irak (1), Pakistan (1) 5 November Iran (1), Südsudan (1), Pakistan (1) 3 Dezember Irak (2), Iran (1), Pakistan (1) 4 Summe 22 25 a) Wie viele Frauen waren unter den Abgeschobenen? Nach Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 25 weibliche Personen nach Griechenland abgeschoben. Nach Angaben des BAMF wurden im genannten Zeitraum vier weibliche Personen im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Griechenland überstellt. b) Wie viele Minderjährige wurden abgeschoben (bitte nach begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen differenzieren)? Nach Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 sieben minderjährige Personen, davon zwei begleitet, nach Griechenland abgeschoben. Nach Angaben des BAMF wurde im genannten Zeitraum keine minderjährige Person im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Griechenland überstellt. c) Wie viele Personen über 65 waren unter den Abgeschobenen? Nach Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 sieben Personen im Alter von über 65 Jahren nach Griechenland abgeschoben. Nach Angaben des BAMF wurde im genannten Zeitraum keine Person über 65 Jahre im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Griechenland überstellt.  2. Wie viele dieser Abschiebungen fanden mit Linien-, wie viele mit Charterflügen statt (bitte zwischen Abschiebungen und Dublin- Überstellungen unterscheiden)? Nach Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2025 711 Personen mit Linienflügen und 84 Personen mit Charterflügen nach Griechenland abgeschoben. Nach Angaben des BAMF wurden im genannten Zeitraum alle Dublin- Überstellungen nach Griechenland mit Linienflügen durchgeführt.  3. Aus welchen Bundesländern wurden die Betroffenen abgeschoben, und von welchen Flughäfen erfolgten die Abschiebungen (bitte zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen unterscheiden)? Es wird zunächst auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. Die Angaben aus der Statistik der Bundespolizei zu Abschiebungen (ohne Differenzierung nach Abschiebungen und Dublin-Überstellungen) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Abschiebung veranlassendes Land Anzahl Personen Baden-Württemberg 83 Bayern 189 Berlin 17 Brandenburg 4 Hamburg 38 Hessen 100 Mecklenburg-Vorpommern 33 Niedersachsen 20 Nordrhein-Westfalen 79 Rheinland-Pfalz 89 Saarland 2 Sachsen 34 Sachsen-Anhalt 23 Schleswig-Holstein 30 Thüringen 1 Bundespolizei 53 Gesamt 795 Abflughafen Anzahl Personen Berlin-Brandenburg (BER) 78 Köln 9 Dortmund 1 Düsseldorf 72 Karlsruhe 2 Frankfurt am Main 365 Hannover 12 Hamburg 52 München 170 Stuttgart 34 Gesamt 795 Die Angaben aus der Statistik des BAMF zu Dublin-Überstellungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 2024 2025 (Jan bis Sep) BDL Personen Flughafen Personen Flughafen Baden-Württemberg 1 Frankfurt (FRA) 1 Frankfurt (FRA) Bayern 4 München (MUC) 9 München (MUC) Brandenburg 1 Berlin (BER) Niedersachsen 1 Frankfurt (FRA) 1 Frankfurt (FRA) Nordrhein-Westfalen 2 Düsseldorf (DUS) 2 Frankfurt (FRA) Rheinland-Pfalz 3 Frankfurt (FRA) 1 Frankfurt (FRA) 2024 2025 (Jan bis Sep) BDL Personen Flughafen Personen Flughafen Sachsen 5 Frankfurt (FRA), München (MUC), Berlin (BER) 2 Frankfurt (FRA), München (MUC) Schleswig-Holstein 1 Frankfurt (FRA) Thüringen 1 Frankfurt (FRA) Hamburg 3 Frankfurt (FRA), Hamburg (HAM) Hessen 1 Frankfurt (FRA) Mecklenburg- Vorpommern 1 Berlin (BER) Berlin 1 Berlin (BER) fiktives Bundesland 3 München (MUC) 3 München (MUC) Hinweis: Die Dublin-Überstellungen mit einem „fiktiven Bundesland“ betreffen Verfahren, in die keine Ausländerbehörde involviert war (i. d. R. Aufgriffshaftverfahren mit Überstellung in Organisation durch die örtliche Bundespolizeiinspektion).  4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob von den Abschiebungen Personen betroffen waren, gegen die zuvor eine Ausweisungsentscheidung ergangen war, und wenn ja, in wie vielen Fällen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  5. Wie viele Personen haben 2025 ein Schreiben bezüglich einer Rückkehr nach Griechenland mit Unterstützung des Überbrückungsprojekts oder des HELIOS+-Programms erhalten (bitte zwischen Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, sowie Personen, die ausreisepflichtig sind, differenzieren), und wie viele dieser angeschriebenen Personen sind bisher nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Unterstützungsprogrammen ausgereist (bitte nach Monaten differenzieren)? Insgesamt haben mit Stand vom 6. Oktober 2025 seit Januar 2025 4 132 Personen ein Schreiben bezüglich einer Rückkehr nach Griechenland mit Unterstützung des Überbrückungsprojekts erhalten (davon 3 873 Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden und 259 ausreisepflichtige Personen). Von den angeschriebenen Personen sind insgesamt 16 mit dem Überbrückungsprojekt ausgereist (eine Person im Februar, sechs im März, fünf im April, drei im Mai und eine im Juni).  6. Wie viele Personen haben den Onlinefragebogen, welcher über einen QR-Code in dem Brief verlinkt war (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), ausgefüllt (bitte nach Monaten differenzieren)? Mit Stand 6. Oktober 2025 haben insgesamt 113 Personen den Fragebogen ausgefüllt. Die Aufschlüsselung der eingegangenen ausgefüllten Fragebögen nach Monaten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Monat Zahl der Rückläufer Januar 10 Februar 48 März 12 April 8 Mai 5 Juni 5 Juli 8 August 8 September 6 Oktober (bis 6.10.) 3 Gesamt 113  7. Wie vielen Personen wurde nach Ausfüllen des Fragebogens mitgeteilt, dass sie die Kriterien für eine Förderung erfüllen (bitte nach Monaten differenzieren und die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten benennen)? Seit dem Start des Projektes im Januar 2025 wurde 59 Personen mitgeteilt, dass sie die Fördervoraussetzungen erfüllen (Stand: 6. Oktober 2025). Die Differenzierung nach Monaten und Staatsangehörigkeiten ist der untenstehenden Übersicht zu entnehmen. Afghanistan Irak Jemen Iran Somalia Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt) Gesamt Feb. 25 0 2 0 1 3 31 März 6 2 0 1 0 0 9 April 6 0 0 0 1 1 8 Mai 1 0 0 0 0 0 1 Juni 1 0 0 0 0 0 1 Juli 3 0 0 0 0 0 3 Aug. 0 0 0 0 0 0 0 Sep. 2 0 1 0 0 1 4 Okt. 1 0 1 0 0 0 2 Gesamt 45 2 4 1 2 5 59  8. Was sind die Kriterien für die Teilnahme an den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Programmen (bitte möglichst detailliert ausführen)? Für die Teilnahme am Überbrückungsprojekt müssen folgende Kriterien erfüllt sein: – die Person muss internationalen Schutz in Griechenland erhalten haben, – der Erhalt des Schutzstatus liegt nicht länger als 20 Monate zurück, – der Asylantrag wurde in Deutschland abgelehnt bzw. als unzulässig beschieden (vollziehbar ausreisepflichtig) oder noch nicht beschieden, – Leistungen aus dem früheren HELIOS-Programm wurden nicht vollumfänglich in Anspruch genommen. HELIOS+ ist ein rein griechisches Integrationsprogramm. Die Förderkriterien können der Webseite der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die dieses Programm umsetzt, entnommen werden: https://greece.iom.int/helios.  9. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durch das Überbrückungsprojekt unterstützt (bitte nach Monaten differenzieren)? Die oben genannten 16 ausgereisten Personen haben alle die im Rahmen des Überbrückungsprojektes vorgesehenen Leistungen erhalten. Zur Differenzierung nach (Ausreise-) Monaten vgl. Antwort zu Frage 5. 10. Wie viele von den durch das Überbrückungsprojekt unterstützten Personen sind angeblich freiwillig ausgereist, wie viele wurden abgeschoben (bitte nach Monaten differenzieren)? Von den insgesamt 16 unterstützten Personen liegt bei 15 eine freiwillige Ausreise zu Grunde, eine Person wurde nach Griechenland zurückgeführt. Die Differenzierung nach Monaten ist aus der Antwort zu Frage 5 ersichtlich. Die Rückführung fand im März 2025 statt. 11. Welche konkreten Leistungen umfasst das Überbrückungsprojekt (bitte möglichst detailliert ausführen)? Das Überbrückungsprojekt umfasst die folgenden Leistungen: – Abholung am Flughafen nach Wiedereinreise in Griechenland und Transport zu vorübergehender Unterkunft. – Unterbringung in vorübergehender Unterkunft bis maximal vier Monate mit Vollverpflegung und Bereitstellung von Dingen des täglichen Bedarfs. – Sozialberatung (einschl. Abklärung medizinischen Unterstützungsbedarfes) und Antragstellung für HELIOS+. – Finanzielle Unterstützung: Anspruch auf Bargeldunterstützung für bis zu zwei Monate nach Ankunft in Griechenland (pro Monat 75 Euro für eine Person, 135 Euro für zwei Personen, 160 Euro für drei Personen und 210 Euro für vier Personen oder mehr; wird am Unterkunftsort keine Verpflegung bereitgestellt, verdoppeln sich die Beträge). 12. Wie viele Personen wurden im Rahmen des Überbrückungsprojekts im Aufnahmelager nahe Serres untergebracht (bitte nach Monaten differenzieren), und wie lange lebten die Personen im Aufnahmelager? Die 16 im Rahmen des Überbrückungsprojektes ausgereisten Personen wurden alle in der Gemeinschaftsunterkunft in Serres untergebracht. Da die Unterbringung in Serres direkt nach der Wiedereinreise nach Griechenland erfolgt, wird bezüglich der Differenzierung nach Monaten auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Die meisten der zurückgekehrten Personen wurden dort zwischen fünf Wochen und vier Monaten untergebracht. Sofern nach der vorgesehenen maximalen Unterstützungsdauer von vier Monaten noch keine eigene Wohnung gefunden wurde, kann die Unterbringung in der vorübergehenden Unterkunft im Rahmen vorhandener freier Kapazitäten ausnahmsweise verlängert werden. Für drei Personen ist daher eine Unterbringung für fünf Monate erfolgt. 13. Wie hoch ist die Finanzierung der Europäischen Kommission für das Überbrückungsprojekt, und gibt es noch andere Finanzierungsquellen, und wenn ja, welche, und wie hoch sind sie jeweils? Das Projekt wird zu 100 Prozent von der Europäischen Kommission finanziert. Das Gesamtfinanzvolumen beträgt 5 Mio. Euro. 14. Wie viele Personen haben nach Teilnahme am Überbrückungsprojekt nach Kenntnis der Bundesregierung anschließend Unterstützung durch das HELIOS+-Programm erhalten (bitte nach Monaten differenzieren)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben 15 der insgesamt 16 zurückgekehrten Personen bislang Unterstützung durch das HELIOS+ Programm erhalten. Eine Person befindet sich derzeit noch im Überbrückungsprojekt und soll baldmöglichst in das HELIOS+ Programm aufgenommen werden. Die Differenzierung nach Monaten ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Eintritt in Helios+ März 1 April 4 Mai 6 Juni 2 Juli 2 Gesamt 15 15. Wie viele Personen sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung im Jahr 2025 freiwillig ohne Unterstützung des HELIOS+-Programms nach Griechenland ausgereist (bitte nach Monaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 16. Wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder einer anderen deutschen Behörde eine Prüfung des HELIOS+-Programms durchgeführt, und wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Prüfung (bitte möglichst detailliert ausführen)? Da HELIOS+ ein rein griechisches Integrationsprogramm ist, ist weder das BAMF noch eine andere deutsche Behörde befugt, eine Prüfung im Sinne einer Evaluierung des Programms durchzuführen. 17. Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Auswärtige Amt oder eine andere deutsche Behörde eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem HELIOS+-Programm oder griechischen Behörden getroffen, um Abschiebungen von Menschen mit anerkanntem Schutzstatus in Griechenland durchzuführen, und wenn ja, was ist der Inhalt dieser Vereinbarung (bitte möglichst konkret ausführen)? Weder das BAMF noch andere deutsche Behörden haben eine derartige Vereinbarung zu Abschiebungen von Personen mit Schutzstatus in Griechenland getroffen. 18. Wie viele Asylanträge von Personen mit anerkanntem Schutzstatus in Griechenland wurden seit 2024 registriert, und wie viele der Antragstellenden waren minderjährig (bitte nach Monaten aufschlüsseln und zwischen vorübergehendem Schutz und Flüchtlingsschutz differenzieren sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben im Sinne der Fragestellung können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei eine Differenzierung nach Art des Schutzes in Griechenland nicht möglich ist. Monat Anzahl gesamt davon minderjährig Gesamt 40.157 14.364 davon Januar 2024 2.026 635 Februar 2024 2.468 877 März 2024 2.871 961 April 2024 2.755 945 Mai 2024 2.578 904 Juni 2024 2.463 937 Juli 2024 3.009 1.022 August 2024 2.470 865 September 2024 1.778 580 Oktober 2024 2.213 749 November 2024 1.783 586 Dezember 2024 1.662 570 Januar 2025 2.163 674 Februar 2025 2.007 789 März 2025 1.483 603 April 2025 1.849 708 Mai 2025 1.227 513 Juni 2025 707 277 Juli 2025 896 386 August 2025 988 444 September 2025 761 339 ab 2024 davon 2024 davon 2025 HKL Anzahl gesamt davon minderjährig Anzahl gesamt davon minderjährig Anzahl gesamt davon minderjährig Gesamt 40.157 12.081 28.076 9.631 12.801 4.733 davon Afghanistan 20.771 9.354 13.251 5.920 7.520 3.434 Syrien 10.209 2.869 7.543 2.072 2.666 797 Irak 3.547 1.077 2.882 857 665 220 Ungeklärt 2.265 301 1.916 240 349 61 Somalia 1.011 335 782 253 229 82 Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt) 487 34 415 28 72 6 Jemen 484 52 377 37 107 15 Sudan 295 57 166 33 129 24 Iran 276 68 181 39 95 29 Eritrea 191 24 117 12 74 12 Türkei 122 50 103 42 19 8 Demokratische Republik Kongo 57 25 47 21 10 4 ab 2024 davon 2024 davon 2025 HKL Anzahl gesamt davon minderjährig Anzahl gesamt davon minderjährig Anzahl gesamt davon minderjährig Staatenlos 54 7 43 6 11 1 Kuwait 52 18 24 7 28 11 Kamerun 41 10 30 7 11 3 19. Wie viele Asylanträge von Personen mit anerkanntem Schutzstatus in Griechenland sind derzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhängig (bitte zwischen minderjährigen und volljährigen Asylsuchenden differenzieren und zwischen vorübergehendem und internationalem Schutz differenzieren sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei eine Differenzierung nach Art des Schutzes in Griechenland nicht möglich ist. HKL minderjährig volljährig Gesamt Gesamt 12.877 13.807 26.684 davon Afghanistan 7.919 7.442 15.361 Syrien 2.864 3.090 5.954 Irak 988 1.277 2.265 Ungeklärt 336 498 834 Somalia 239 543 782 Iran 113 212 325 Palästinensischen Gebiete (nicht als Staat anerkannt) 62 120 182 Jemen 39 109 148 Türkei 71 73 144 Eritrea 26 104 130 Sudan 45 65 110 Demokratische Republik Kongo 47 50 97 Sierra Leone 11 39 50 Kamerun 16 33 49 Libanon 7 18 25 20. Wie wurde über Asylanträge von Personen mit anerkanntem Schutzstatus in Griechenland 2024 und im bisherigen Jahr 2025 entschieden (bitte zwischen Anträgen von Personen mit vorübergehendem und internationalem Schutz differenzieren und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei eine Differenzierung nach Art des Schutzes in Griechenland nicht möglich ist. Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 HKL Entscheidungen gesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Ablehnungen Sonstige Verfahrenserledigungen Gesamt 8.705 7 2.162 1.114 639 939 3.844 davon HKL Entscheidungen gesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Ablehnungen Sonstige Verfahrenserledigungen Afghanistan 3.389 4 1.907 39 480 8 951 Syrien 2.298 0 24 953 6 0 1.315 Irak 1.160 2 29 11 57 716 345 Ungeklärt 665 0 19 19 5 11 611 Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt) 291 0 2 55 - 0 234 Somalia 279 0 86 12 70 16 95 Iran 161 1 34 7 2 70 47 Jemen 125 0 1 4 8 13 99 Türkei 73 0 48 2 - 7 16 Sudan 43 0 1 4 - 0 38 Eritrea 40 0 0 3 - 6 31 Demokratische Republik Kongo 38 0 1 0 3 32 2 Pakistan 30 0 4 0 - 15 11 Staatenlos 23 0 1 4 1 0 17 Kamerun 14 0 1 0 2 8 3 Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2025 HKL Entscheidungen gesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Ablehnungen Sonstige Verfahrenserledigungen Gesamt 15.366 7 1.942 196 219 716 12.286 davon Afghanistan 5.318 6 1.767 3 88 73 3.381 Syrien 3.328 0 0 0 11 4 3.313 Ungeklärt 1.929 0 28 78 5 7 1.811 Irak 1.923 0 8 1 35 490 1.389 Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt) 841 0 29 65 2 1 744 Somalia 802 0 60 11 49 10 672 Jemen 293 0 0 5 - 8 280 Iran 275 0 24 3 3 44 201 Sudan 182 0 1 16 - 0 165 Eritrea 88 0 2 3 7 4 72 Türkei 68 0 19 0 - 8 41 Staatenlos 51 0 0 9 - 0 42 Äthiopien 36 0 2 0 3 6 25 Kamerun 28 0 0 0 - 9 19 Kuwait 28 0 0 0 6 1 21 21. Wie viele Entscheidungen in den Verfahren von in Griechenland anerkannten Geflüchteten aus Gaza bzw. aus den palästinensischen Gebieten gab es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 (bitte nach Monaten aufschlüsseln und auch die Jahreszahlen nennen)? Die Angaben zu Personen aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Monat Anzahl gesamt Januar 2024 4 Februar 2024 1 März 2024 7 April 2024 25 Mai 2024 3 Juni 2024 40 Juli 2024 65 August 2024 4 September 2024 10 Oktober 2024 18 November 2024 40 Dezember 2024 74 Jahr 2024 291 Januar 2025 39 Februar 2025 43 März 2025 110 April 2025 96 Mai 2025 221 Juni 2025 91 Juli 2025 134 August 2025 28 September 2025 79 Zeitraum Januar - September 2025 841 22. Wie lange dauerten die Asylverfahren von in Griechenland anerkannten Geflüchteten im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 (bitte nach Halbjahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Zeitraum durchschnittliche Dauer in Monaten 1. Halbjahr 2024 9,9 2. Halbjahr 2024 6,1 2024 8,1 1. Halbjahr 2025 12,6 01. Januar bis 30. September2025 13,9 Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 HKL durchschnittliche Dauer in Monaten Gesamt 8,1 davon Afghanistan 7,7 Syrien 5,5 HKL durchschnittliche Dauer in Monaten Irak 9,8 Ungeklärt 7,8 Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt) 15,3 Somalia 13,8 Iran 16,6 Jemen 5,1 Türkei 9,3 Sudan 6,8 Eritrea 8,8 Demokratische Republik Kongo 17,5 Pakistan 12,4 Staatenlos 6,7 Kamerun 10,6 Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2025 HKL durchschnittliche Dauer in Monaten Gesamt 13,9 davon Afghanistan 12,8 Syrien 8,0 Ungeklärt 16,1 Irak 18,1 Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt) 21,1 Somalia 20,0 Jemen 10,3 Iran 24,4 Sudan 11,0 Eritrea 13,7 Türkei 20,0 Staatenlos 19,5 Äthiopien 20,0 Kamerun 23,6 Kuwait 9,1 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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