Rückkehrende anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland und das HELIOS+-Programm (Antwort zu Drs. 21/1883)
Text
Rückkehrende anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland und das HELIOS+-Programm (Antwort zu Drs. 21/1883)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2339
21. Wahlperiode 20.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1883 –
Rückkehrende anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland und das HELIOS+-
Programm
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Menschen, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten, bekommen
kaum Unterstützung durch den griechischen Staat. Dadurch sind sie häufig
von Obdachlosigkeit, Armut und Hunger betroffen, Arbeit finden sie oft nur
auf dem irregulären Arbeitsmarkt. Ende 2024 lief das einzige staatliche
Integrationsprogramm Griechenlands für geflüchtete Menschen namens HELIOS
aus. Am 6. Februar 2025 startete das Nachfolgeprogramm HELIOS+.
Während das Leistungsangebot im neuen Programm nicht erweitert wurde – es
bietet insbesondere weiterhin keine Unterbringung –, wurde der Kreis an
anspruchsberechtigten Personen hingegen ausgeweitet. Die geringe Finanzierung
macht jedoch deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Menschen mit
internationalem oder vorübergehendem Schutz in Griechenland von dem Programm
profitieren wird. Dies wird aus den Vergabeentscheidungen ersichtlich, laut
denen HELIOS+ über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt 4 323
Menschen unterstützen kann, während allein im Jahr 2024 40 237 Personen
internationalen Schutz in Griechenland erhalten haben (https://fluechtlingsrat-berli
n.de/wp-content/uploads/2025-02-25-infoblatt-zu-helios.pdf).
Zugleich läuft ein durch die EU-Kommission finanziertes sogenanntes
Überbrückungsprojekt zwischen Deutschland und Griechenland. Das Projekt soll
eine Rückkehr von Schutzberechtigten nach Griechenland und die
anschließende Aufnahme in das HELIOS+-Programm ermöglichen. Durch dieses
Projekt soll Rückkehrenden aus Deutschland für bis zu vier Monate Unterkunft
und Verpflegung gesichert werden. Laut Informationen von Pro Asyl und
anderen Organisationen werden Teilnehmende des Überbrückungsprojekts in
einem Lager für Asylsuchende am Rand der nordgriechischen Stadt Serres
untergebracht.
Das Projekt richtet sich laut einem internen Schreiben des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) an „alleinstehende, erwerbsfähige Personen
ohne besondere Vulnerabilitäten im Alter zwischen 18 und 50 Jahren“, deren
Anerkennung als Schutzberechtigte in Griechenland maximal 24 Monate
zurückliegt (www.proasyl.de/news/keine-verbesserung-fluechtlinge-in-griechenl
and-ohne-bett-brot-und-seife/). Aufgrund der Koppelung an das HELIOS+-
Programm ist nach Einschätzung der Fragestellenden auch beim Überbrü-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Oktober 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ckungsprojekt lediglich mit einer kleinen Zahl an erreichbaren Personen zu
rechnen.
Dennoch hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anfang des
Jahres 2025 Briefe an Menschen mit Schutzanerkennung in Griechenland
versendet, deren Asylverfahren zum Teil noch nicht abgeschlossen waren, und sie
aufgefordert, einen per QR-Code verlinkten Onlinefragebogen (bscw.bund.de/
pub/bscw.cgi/310123822) innerhalb einer Woche auszufüllen, um
festzustellen, ob sie anspruchsberechtigt wären. Darunter befanden sich laut
Informationen von Pro Asyl auch besonders schutzbedürftige Personen, wie
beispielsweise alleinstehende Mütter. In diesen Briefen suggeriert das Bundesamt, dass
mit einer Ablehnung des Asylantrags zu rechnen sei (www.proasyl.de/news/b
amf-baut-luftschloesser-um-rueckkehr-nach-griechenland-zu-forcieren/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu den Fragen 1 bis 3 zu den
Gesamt-Abschiebungen aus der Statistik der Bundespolizei stammen, die im
Wesentlichen auf Mitteilungen der zuständigen Landesbehörden beruhen. Da
aus den Daten der Bundespolizei die Teilmengen der Dublin-Überstellungen
nicht belastbar differenziert werden können, werden diese hilfsweise durch
Angaben aus der internen Dublin-Statistik des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) ergänzt. Da die genannten Daten aus unterschiedlichen
Datenquellen stammen und nicht miteinander abgeglichen werden können, ist
ein Vergleich nur eingeschränkt möglich.
1. Wie viele Personen wurden im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025
von Deutschland nach Griechenland abgeschoben (bitte nach Monaten
und Staatsangehörigkeiten sowie zwischen Abschiebungen und Dublin-
Überstellungen differenzieren)?
Die Angaben aus der Statistik der Bundespolizei zu Abschiebungen (ohne
Differenzierung nach Abschiebungen und Dublin-Überstellungen) können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl abgeschobener Personen
Monat Jahr 2024 Jan. bis Aug. 2025
Januar 16 45
Februar 23 73
März 9 58
April 19 87
Mai 20 76
Juni 5 58
Juli 26 71
August 15 81
September 20
Oktober 41
November 32
Dezember 20
Gesamt 246 549
Anzahl abgeschobener Personen
Staatsangehörigkeit Jahr 2024 Jan. bis Aug.
2025
Afghanistan 45 157
Ägypten 1
Albanien 3 2
Algerien 1
Äthiopien 1
Bangladesch 1
Eritrea 2
Ghana 1
Griechenland 26 12
Irak 16 32
Iran 9 13
Jemen 6 9
Jordanien 1
Kamerun 1
Kuwait 1
Libanon 1
Marokko 1
Myanmar 1
Pakistan 10 3
Palästinensische Gebiete
(nicht als Staat anerkannt)
4 5
Russische Föderation 1
Saudi-Arabien 1
Sierra Leone 1
Somalia 4 22
Staatenlos 6 3
Sudan 3
Südsudan 1 1
Syrien 68 200
Tansania 1
Türkei 4 3
Ukraine 1
Ungeklärt 37 73
Gesamt 246 549
Die Angaben aus der Statistik des BAMF zu Dublin-Überstellungen können
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
2024 Dublin-Verfahren 2025 (Januar bis September) Dublin-Verfahren
Monat HKL Personen Monat HKL Personen
Januar Januar Iran (3), Irak (1),
Äthiopien (1)
5
Februar Pakistan (1) 1 Februar Iran (3), Irak (3),
Pakistan (1)
7
März Marokko (1),
Pakistan (1)
2 März Irak (1), Algerien
(1)
2
April April
Mai Pakistan (3) 3 Mai Iran (2), Irak (3) 5
Juni Juni Irak (2) 2
Juli Marokko (1),
Pakistan (1)
2 Juli Irak (3),
Pakistan (1)
4
2024 Dublin-Verfahren 2025 (Januar bis September) Dublin-Verfahren
Monat HKL Personen Monat HKL Personen
August Iran (1) 1 August
September Iran (1) 1
Oktober Iran (3), Irak (1),
Pakistan (1)
5
November Iran (1),
Südsudan (1),
Pakistan (1)
3
Dezember Irak (2), Iran (1),
Pakistan (1)
4
Summe 22 25
a) Wie viele Frauen waren unter den Abgeschobenen?
Nach Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis
zum 31. August 2025 25 weibliche Personen nach Griechenland abgeschoben.
Nach Angaben des BAMF wurden im genannten Zeitraum vier weibliche
Personen im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Griechenland überstellt.
b) Wie viele Minderjährige wurden abgeschoben (bitte nach begleiteten
und unbegleiteten Minderjährigen differenzieren)?
Nach Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis
zum 31. August 2025 sieben minderjährige Personen, davon zwei begleitet,
nach Griechenland abgeschoben.
Nach Angaben des BAMF wurde im genannten Zeitraum keine minderjährige
Person im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Griechenland überstellt.
c) Wie viele Personen über 65 waren unter den Abgeschobenen?
Nach Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis
zum 31. August 2025 sieben Personen im Alter von über 65 Jahren nach
Griechenland abgeschoben.
Nach Angaben des BAMF wurde im genannten Zeitraum keine Person über
65 Jahre im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Griechenland überstellt.
2. Wie viele dieser Abschiebungen fanden mit Linien-, wie viele mit
Charterflügen statt (bitte zwischen Abschiebungen und Dublin-
Überstellungen unterscheiden)?
Nach Angaben der Bundespolizei wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis
zum 31. August 2025 711 Personen mit Linienflügen und 84 Personen mit
Charterflügen nach Griechenland abgeschoben.
Nach Angaben des BAMF wurden im genannten Zeitraum alle Dublin-
Überstellungen nach Griechenland mit Linienflügen durchgeführt.
3. Aus welchen Bundesländern wurden die Betroffenen abgeschoben, und
von welchen Flughäfen erfolgten die Abschiebungen (bitte zwischen
Abschiebungen und Dublin-Überstellungen unterscheiden)?
Es wird zunächst auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.
Die Angaben aus der Statistik der Bundespolizei zu Abschiebungen (ohne
Differenzierung nach Abschiebungen und Dublin-Überstellungen) können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Die Abschiebung veranlassendes Land Anzahl Personen
Baden-Württemberg 83
Bayern 189
Berlin 17
Brandenburg 4
Hamburg 38
Hessen 100
Mecklenburg-Vorpommern 33
Niedersachsen 20
Nordrhein-Westfalen 79
Rheinland-Pfalz 89
Saarland 2
Sachsen 34
Sachsen-Anhalt 23
Schleswig-Holstein 30
Thüringen 1
Bundespolizei 53
Gesamt 795
Abflughafen Anzahl Personen
Berlin-Brandenburg (BER) 78
Köln 9
Dortmund 1
Düsseldorf 72
Karlsruhe 2
Frankfurt am Main 365
Hannover 12
Hamburg 52
München 170
Stuttgart 34
Gesamt 795
Die Angaben aus der Statistik des BAMF zu Dublin-Überstellungen können
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
2024 2025 (Jan bis Sep)
BDL Personen Flughafen Personen Flughafen
Baden-Württemberg 1 Frankfurt (FRA) 1 Frankfurt (FRA)
Bayern 4 München (MUC) 9 München (MUC)
Brandenburg 1 Berlin (BER)
Niedersachsen 1 Frankfurt (FRA) 1 Frankfurt (FRA)
Nordrhein-Westfalen 2 Düsseldorf (DUS) 2 Frankfurt (FRA)
Rheinland-Pfalz 3 Frankfurt (FRA) 1 Frankfurt (FRA)
2024 2025 (Jan bis Sep)
BDL Personen Flughafen Personen Flughafen
Sachsen 5 Frankfurt (FRA),
München (MUC), Berlin
(BER)
2 Frankfurt (FRA),
München (MUC)
Schleswig-Holstein 1 Frankfurt (FRA)
Thüringen 1 Frankfurt (FRA)
Hamburg 3 Frankfurt (FRA),
Hamburg (HAM)
Hessen 1 Frankfurt (FRA)
Mecklenburg-
Vorpommern
1 Berlin (BER)
Berlin 1 Berlin (BER)
fiktives Bundesland 3 München (MUC) 3 München (MUC)
Hinweis: Die Dublin-Überstellungen mit einem „fiktiven Bundesland“
betreffen Verfahren, in die keine Ausländerbehörde involviert war (i. d. R.
Aufgriffshaftverfahren mit Überstellung in Organisation durch die örtliche
Bundespolizeiinspektion).
4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob von den Abschiebungen Personen
betroffen waren, gegen die zuvor eine Ausweisungsentscheidung
ergangen war, und wenn ja, in wie vielen Fällen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
5. Wie viele Personen haben 2025 ein Schreiben bezüglich einer Rückkehr
nach Griechenland mit Unterstützung des Überbrückungsprojekts oder
des HELIOS+-Programms erhalten (bitte zwischen Personen, die sich
noch im Asylverfahren befinden, sowie Personen, die ausreisepflichtig
sind, differenzieren), und wie viele dieser angeschriebenen Personen sind
bisher nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den
Unterstützungsprogrammen ausgereist (bitte nach Monaten
differenzieren)?
Insgesamt haben mit Stand vom 6. Oktober 2025 seit Januar 2025 4 132
Personen ein Schreiben bezüglich einer Rückkehr nach Griechenland mit
Unterstützung des Überbrückungsprojekts erhalten (davon 3 873 Personen, die sich noch
im Asylverfahren befinden und 259 ausreisepflichtige Personen). Von den
angeschriebenen Personen sind insgesamt 16 mit dem Überbrückungsprojekt
ausgereist (eine Person im Februar, sechs im März, fünf im April, drei im Mai und
eine im Juni).
6. Wie viele Personen haben den Onlinefragebogen, welcher über einen
QR-Code in dem Brief verlinkt war (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller), ausgefüllt (bitte nach Monaten differenzieren)?
Mit Stand 6. Oktober 2025 haben insgesamt 113 Personen den Fragebogen
ausgefüllt.
Die Aufschlüsselung der eingegangenen ausgefüllten Fragebögen nach
Monaten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Monat Zahl der Rückläufer
Januar 10
Februar 48
März 12
April 8
Mai 5
Juni 5
Juli 8
August 8
September 6
Oktober (bis 6.10.) 3
Gesamt 113
7. Wie vielen Personen wurde nach Ausfüllen des Fragebogens mitgeteilt,
dass sie die Kriterien für eine Förderung erfüllen (bitte nach Monaten
differenzieren und die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten
benennen)?
Seit dem Start des Projektes im Januar 2025 wurde 59 Personen mitgeteilt, dass
sie die Fördervoraussetzungen erfüllen (Stand: 6. Oktober 2025).
Die Differenzierung nach Monaten und Staatsangehörigkeiten ist der
untenstehenden Übersicht zu entnehmen.
Afghanistan Irak Jemen Iran Somalia Palästinensische Gebiete
(nicht als Staat anerkannt) Gesamt
Feb. 25 0 2 0 1 3 31
März 6 2 0 1 0 0 9
April 6 0 0 0 1 1 8
Mai 1 0 0 0 0 0 1
Juni 1 0 0 0 0 0 1
Juli 3 0 0 0 0 0 3
Aug. 0 0 0 0 0 0 0
Sep. 2 0 1 0 0 1 4
Okt. 1 0 1 0 0 0 2
Gesamt 45 2 4 1 2 5 59
8. Was sind die Kriterien für die Teilnahme an den in der Vorbemerkung der
Fragesteller erwähnten Programmen (bitte möglichst detailliert
ausführen)?
Für die Teilnahme am Überbrückungsprojekt müssen folgende Kriterien erfüllt
sein:
– die Person muss internationalen Schutz in Griechenland erhalten haben,
– der Erhalt des Schutzstatus liegt nicht länger als 20 Monate zurück,
– der Asylantrag wurde in Deutschland abgelehnt bzw. als unzulässig
beschieden (vollziehbar ausreisepflichtig) oder noch nicht beschieden,
– Leistungen aus dem früheren HELIOS-Programm wurden nicht
vollumfänglich in Anspruch genommen.
HELIOS+ ist ein rein griechisches Integrationsprogramm. Die Förderkriterien
können der Webseite der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die
dieses Programm umsetzt, entnommen werden: https://greece.iom.int/helios.
9. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
durch das Überbrückungsprojekt unterstützt (bitte nach Monaten
differenzieren)?
Die oben genannten 16 ausgereisten Personen haben alle die im Rahmen des
Überbrückungsprojektes vorgesehenen Leistungen erhalten. Zur
Differenzierung nach (Ausreise-) Monaten vgl. Antwort zu Frage 5.
10. Wie viele von den durch das Überbrückungsprojekt unterstützten
Personen sind angeblich freiwillig ausgereist, wie viele wurden abgeschoben
(bitte nach Monaten differenzieren)?
Von den insgesamt 16 unterstützten Personen liegt bei 15 eine freiwillige
Ausreise zu Grunde, eine Person wurde nach Griechenland zurückgeführt. Die
Differenzierung nach Monaten ist aus der Antwort zu Frage 5 ersichtlich. Die
Rückführung fand im März 2025 statt.
11. Welche konkreten Leistungen umfasst das Überbrückungsprojekt (bitte
möglichst detailliert ausführen)?
Das Überbrückungsprojekt umfasst die folgenden Leistungen:
– Abholung am Flughafen nach Wiedereinreise in Griechenland und
Transport zu vorübergehender Unterkunft.
– Unterbringung in vorübergehender Unterkunft bis maximal vier Monate mit
Vollverpflegung und Bereitstellung von Dingen des täglichen Bedarfs.
– Sozialberatung (einschl. Abklärung medizinischen Unterstützungsbedarfes)
und Antragstellung für HELIOS+.
– Finanzielle Unterstützung: Anspruch auf Bargeldunterstützung für bis zu
zwei Monate nach Ankunft in Griechenland (pro Monat 75 Euro für eine
Person, 135 Euro für zwei Personen, 160 Euro für drei Personen und
210 Euro für vier Personen oder mehr; wird am Unterkunftsort keine
Verpflegung bereitgestellt, verdoppeln sich die Beträge).
12. Wie viele Personen wurden im Rahmen des Überbrückungsprojekts im
Aufnahmelager nahe Serres untergebracht (bitte nach Monaten
differenzieren), und wie lange lebten die Personen im Aufnahmelager?
Die 16 im Rahmen des Überbrückungsprojektes ausgereisten Personen wurden
alle in der Gemeinschaftsunterkunft in Serres untergebracht.
Da die Unterbringung in Serres direkt nach der Wiedereinreise nach
Griechenland erfolgt, wird bezüglich der Differenzierung nach Monaten auf die Antwort
zu Frage 5 verwiesen.
Die meisten der zurückgekehrten Personen wurden dort zwischen fünf Wochen
und vier Monaten untergebracht. Sofern nach der vorgesehenen maximalen
Unterstützungsdauer von vier Monaten noch keine eigene Wohnung gefunden
wurde, kann die Unterbringung in der vorübergehenden Unterkunft im Rahmen
vorhandener freier Kapazitäten ausnahmsweise verlängert werden. Für drei
Personen ist daher eine Unterbringung für fünf Monate erfolgt.
13. Wie hoch ist die Finanzierung der Europäischen Kommission für das
Überbrückungsprojekt, und gibt es noch andere Finanzierungsquellen,
und wenn ja, welche, und wie hoch sind sie jeweils?
Das Projekt wird zu 100 Prozent von der Europäischen Kommission finanziert.
Das Gesamtfinanzvolumen beträgt 5 Mio. Euro.
14. Wie viele Personen haben nach Teilnahme am Überbrückungsprojekt
nach Kenntnis der Bundesregierung anschließend Unterstützung durch
das HELIOS+-Programm erhalten (bitte nach Monaten differenzieren)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben 15 der insgesamt 16
zurückgekehrten Personen bislang Unterstützung durch das HELIOS+ Programm erhalten.
Eine Person befindet sich derzeit noch im Überbrückungsprojekt und soll
baldmöglichst in das HELIOS+ Programm aufgenommen werden.
Die Differenzierung nach Monaten ist der untenstehenden Tabelle zu
entnehmen.
Eintritt in Helios+
März 1
April 4
Mai 6
Juni 2
Juli 2
Gesamt 15
15. Wie viele Personen sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung im
Jahr 2025 freiwillig ohne Unterstützung des HELIOS+-Programms nach
Griechenland ausgereist (bitte nach Monaten und den zehn wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
16. Wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder einer anderen
deutschen Behörde eine Prüfung des HELIOS+-Programms
durchgeführt, und wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Prüfung (bitte
möglichst detailliert ausführen)?
Da HELIOS+ ein rein griechisches Integrationsprogramm ist, ist weder das
BAMF noch eine andere deutsche Behörde befugt, eine Prüfung im Sinne einer
Evaluierung des Programms durchzuführen.
17. Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Auswärtige Amt
oder eine andere deutsche Behörde eine Vereinbarung zur
Zusammenarbeit mit dem HELIOS+-Programm oder griechischen Behörden
getroffen, um Abschiebungen von Menschen mit anerkanntem Schutzstatus in
Griechenland durchzuführen, und wenn ja, was ist der Inhalt dieser
Vereinbarung (bitte möglichst konkret ausführen)?
Weder das BAMF noch andere deutsche Behörden haben eine derartige
Vereinbarung zu Abschiebungen von Personen mit Schutzstatus in Griechenland
getroffen.
18. Wie viele Asylanträge von Personen mit anerkanntem Schutzstatus in
Griechenland wurden seit 2024 registriert, und wie viele der
Antragstellenden waren minderjährig (bitte nach Monaten aufschlüsseln und
zwischen vorübergehendem Schutz und Flüchtlingsschutz differenzieren
sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben im Sinne der Fragestellung können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden, wobei eine Differenzierung nach Art des Schutzes in
Griechenland nicht möglich ist.
Monat Anzahl gesamt davon minderjährig
Gesamt 40.157 14.364
davon
Januar 2024 2.026 635
Februar 2024 2.468 877
März 2024 2.871 961
April 2024 2.755 945
Mai 2024 2.578 904
Juni 2024 2.463 937
Juli 2024 3.009 1.022
August 2024 2.470 865
September 2024 1.778 580
Oktober 2024 2.213 749
November 2024 1.783 586
Dezember 2024 1.662 570
Januar 2025 2.163 674
Februar 2025 2.007 789
März 2025 1.483 603
April 2025 1.849 708
Mai 2025 1.227 513
Juni 2025 707 277
Juli 2025 896 386
August 2025 988 444
September 2025 761 339
ab 2024 davon 2024 davon 2025
HKL Anzahl
gesamt
davon
minderjährig
Anzahl
gesamt
davon
minderjährig
Anzahl
gesamt
davon
minderjährig
Gesamt 40.157 12.081 28.076 9.631 12.801 4.733
davon
Afghanistan 20.771 9.354 13.251 5.920 7.520 3.434
Syrien 10.209 2.869 7.543 2.072 2.666 797
Irak 3.547 1.077 2.882 857 665 220
Ungeklärt 2.265 301 1.916 240 349 61
Somalia 1.011 335 782 253 229 82
Palästinensische
Gebiete (nicht als
Staat anerkannt)
487 34 415 28 72 6
Jemen 484 52 377 37 107 15
Sudan 295 57 166 33 129 24
Iran 276 68 181 39 95 29
Eritrea 191 24 117 12 74 12
Türkei 122 50 103 42 19 8
Demokratische
Republik Kongo
57 25 47 21 10 4
ab 2024 davon 2024 davon 2025
HKL Anzahl
gesamt
davon
minderjährig
Anzahl
gesamt
davon
minderjährig
Anzahl
gesamt
davon
minderjährig
Staatenlos 54 7 43 6 11 1
Kuwait 52 18 24 7 28 11
Kamerun 41 10 30 7 11 3
19. Wie viele Asylanträge von Personen mit anerkanntem Schutzstatus in
Griechenland sind derzeit beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge anhängig (bitte zwischen minderjährigen und volljährigen
Asylsuchenden differenzieren und zwischen vorübergehendem und
internationalem Schutz differenzieren sowie nach den 15 wichtigsten
Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei
eine Differenzierung nach Art des Schutzes in Griechenland nicht möglich ist.
HKL minderjährig volljährig Gesamt
Gesamt 12.877 13.807 26.684
davon
Afghanistan 7.919 7.442 15.361
Syrien 2.864 3.090 5.954
Irak 988 1.277 2.265
Ungeklärt 336 498 834
Somalia 239 543 782
Iran 113 212 325
Palästinensischen Gebiete (nicht als Staat anerkannt) 62 120 182
Jemen 39 109 148
Türkei 71 73 144
Eritrea 26 104 130
Sudan 45 65 110
Demokratische Republik Kongo 47 50 97
Sierra Leone 11 39 50
Kamerun 16 33 49
Libanon 7 18 25
20. Wie wurde über Asylanträge von Personen mit anerkanntem Schutzstatus
in Griechenland 2024 und im bisherigen Jahr 2025 entschieden (bitte
zwischen Anträgen von Personen mit vorübergehendem und
internationalem Schutz differenzieren und nach den 15 wichtigsten
Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei
eine Differenzierung nach Art des Schutzes in Griechenland nicht möglich ist.
Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024
HKL
Entscheidungen
gesamt
Anerkennungen als
Asylberechtigte
(Art. 16a
GG)
Anerkennungen als
Flüchtling
gem. § 3 I
AsylG
Gewährung
von
subsidiärem Schutz
gem. § 4 I
AsylG
Feststellung
eines
Abschiebungsverbotes
gem. § 60
V/VII
AufenthG
Ablehnungen
Sonstige
Verfahrenserledigungen
Gesamt 8.705 7 2.162 1.114 639 939 3.844
davon
HKL
Entscheidungen
gesamt
Anerkennungen als
Asylberechtigte
(Art. 16a
GG)
Anerkennungen als
Flüchtling
gem. § 3 I
AsylG
Gewährung
von
subsidiärem Schutz
gem. § 4 I
AsylG
Feststellung
eines
Abschiebungsverbotes
gem. § 60
V/VII
AufenthG
Ablehnungen
Sonstige
Verfahrenserledigungen
Afghanistan 3.389 4 1.907 39 480 8 951
Syrien 2.298 0 24 953 6 0 1.315
Irak 1.160 2 29 11 57 716 345
Ungeklärt 665 0 19 19 5 11 611
Palästinensische Gebiete
(nicht als Staat
anerkannt)
291 0 2 55 - 0 234
Somalia 279 0 86 12 70 16 95
Iran 161 1 34 7 2 70 47
Jemen 125 0 1 4 8 13 99
Türkei 73 0 48 2 - 7 16
Sudan 43 0 1 4 - 0 38
Eritrea 40 0 0 3 - 6 31
Demokratische
Republik
Kongo
38 0 1 0 3 32 2
Pakistan 30 0 4 0 - 15 11
Staatenlos 23 0 1 4 1 0 17
Kamerun 14 0 1 0 2 8 3
Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2025
HKL
Entscheidungen
gesamt
Anerkennungen als
Asylberechtigte
(Art. 16a
GG)
Anerkennungen als
Flüchtling
gem. § 3 I
AsylG
Gewährung
von
subsidiärem Schutz
gem. § 4 I
AsylG
Feststellung
eines
Abschiebungsverbotes
gem. § 60
V/VII
AufenthG
Ablehnungen
Sonstige
Verfahrenserledigungen
Gesamt 15.366 7 1.942 196 219 716 12.286
davon
Afghanistan 5.318 6 1.767 3 88 73 3.381
Syrien 3.328 0 0 0 11 4 3.313
Ungeklärt 1.929 0 28 78 5 7 1.811
Irak 1.923 0 8 1 35 490 1.389
Palästinensische Gebiete
(nicht als Staat
anerkannt)
841 0 29 65 2 1 744
Somalia 802 0 60 11 49 10 672
Jemen 293 0 0 5 - 8 280
Iran 275 0 24 3 3 44 201
Sudan 182 0 1 16 - 0 165
Eritrea 88 0 2 3 7 4 72
Türkei 68 0 19 0 - 8 41
Staatenlos 51 0 0 9 - 0 42
Äthiopien 36 0 2 0 3 6 25
Kamerun 28 0 0 0 - 9 19
Kuwait 28 0 0 0 6 1 21
21. Wie viele Entscheidungen in den Verfahren von in Griechenland
anerkannten Geflüchteten aus Gaza bzw. aus den palästinensischen Gebieten
gab es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2024 und
im bisherigen Jahr 2025 (bitte nach Monaten aufschlüsseln und auch die
Jahreszahlen nennen)?
Die Angaben zu Personen aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat
anerkannt) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Monat Anzahl gesamt
Januar 2024 4
Februar 2024 1
März 2024 7
April 2024 25
Mai 2024 3
Juni 2024 40
Juli 2024 65
August 2024 4
September 2024 10
Oktober 2024 18
November 2024 40
Dezember 2024 74
Jahr 2024 291
Januar 2025 39
Februar 2025 43
März 2025 110
April 2025 96
Mai 2025 221
Juni 2025 91
Juli 2025 134
August 2025 28
September 2025 79
Zeitraum Januar - September 2025 841
22. Wie lange dauerten die Asylverfahren von in Griechenland anerkannten
Geflüchteten im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 (bitte nach
Halbjahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Zeitraum durchschnittliche Dauer in Monaten
1. Halbjahr 2024 9,9
2. Halbjahr 2024 6,1
2024 8,1
1. Halbjahr 2025 12,6
01. Januar bis 30. September2025 13,9
Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024
HKL durchschnittliche Dauer in Monaten
Gesamt 8,1
davon
Afghanistan 7,7
Syrien 5,5
HKL durchschnittliche Dauer in Monaten
Irak 9,8
Ungeklärt 7,8
Palästinensische Gebiete (nicht als
Staat anerkannt)
15,3
Somalia 13,8
Iran 16,6
Jemen 5,1
Türkei 9,3
Sudan 6,8
Eritrea 8,8
Demokratische Republik Kongo 17,5
Pakistan 12,4
Staatenlos 6,7
Kamerun 10,6
Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2025
HKL durchschnittliche Dauer in Monaten
Gesamt 13,9
davon
Afghanistan 12,8
Syrien 8,0
Ungeklärt 16,1
Irak 18,1
Palästinensische Gebiete (nicht als
Staat anerkannt)
21,1
Somalia 20,0
Jemen 10,3
Iran 24,4
Sudan 11,0
Eritrea 13,7
Türkei 20,0
Staatenlos 19,5
Äthiopien 20,0
Kamerun 23,6
Kuwait 9,1
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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