Schriftliche Frage 45 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie vielen Ausreisepflichtigen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Dezember 2022 bis zum 31. März 2025 ein Aufenthaltsrecht nach dem…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 45 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie vielen Ausreisepflichtigen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Dezember 2022 bis zum 31. März 2025 ein Aufenthaltsrecht nach dem…
Frage 45 (Sebastian Münzenmaier, AfD):
Wie vielen Ausreisepflichtigen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Dezember 2022 bis zum 31. März 2025 ein Aufenthaltsrecht nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht bewilligt (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/plus25469 4454/Aufenthaltstitel-auf-Probe-Diese-Folgen-ha t-das-Chancen-Aufenthaltsrecht-der-Ampel.html), und wie viele von diesen waren zuvor wegen ungeklärter Identität gemäß § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. § 60b Absatz 1 AufenthG geduldet (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 9. April 2025:
Bis zum aktuell verfügbaren Stichtag 28. Februar 2025 wurde insgesamt für 82.474 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Ausländerzentralregister erfasst. Darunter hatten 5.970 Personen zuvor eine Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (ungeklärte Identität). Davon erhielten 4.291 Personen die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG im Jahr 2023, 1.631 Personen im Jahr 2024 und 48 im Jahr 2025 (keine Person im Jahr 2022).
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