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Schriftliche Frage 45 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie vielen Ausreisepflichtigen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Dezember 2022 bis zum 31. März 2025 ein Aufenthaltsrecht nach dem…

dip / schriftliche_frage 11.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 45 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie vielen Ausreisepflichtigen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Dezember 2022 bis zum 31. März 2025 ein Aufenthaltsrecht nach dem… Frage 45 (Sebastian Münzenmaier, AfD): Wie vielen Ausreisepflichtigen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Dezember 2022 bis zum 31. März 2025 ein Aufenthaltsrecht nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht bewilligt (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/plus25469 4454/Aufenthaltstitel-auf-Probe-Diese-Folgen-ha t-das-Chancen-Aufenthaltsrecht-der-Ampel.html), und wie viele von diesen waren zuvor wegen ungeklärter Identität gemäß § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. § 60b Absatz 1 AufenthG geduldet (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 9. April 2025: Bis zum aktuell verfügbaren Stichtag 28. Februar 2025 wurde insgesamt für 82.474 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Ausländerzentralregister erfasst. Darunter hatten 5.970 Personen zuvor eine Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (ungeklärte Identität). Davon erhielten 4.291 Personen die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG im Jahr 2023, 1.631 Personen im Jahr 2024 und 48 im Jahr 2025 (keine Person im Jahr 2022).

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