Abschiebungen im ersten Halbjahr 2025 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
Text
Abschiebungen im ersten Halbjahr 2025 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/996
21. Wahlperiode 25.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Abschiebungen im ersten Halbjahr 2025 – Fortgesetzte Defizite bei der
Durchsetzung der Ausreisepflicht
Zum Ende des Jahres 2024 haben sich 220 808 vollziehbar ausreisepflichtige
Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 178 512 geduldet waren. Die
Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im Jahr 2024 um ca. 20 000 Personen
gesunken (vgl. jeweils Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
20/15103 bzw. 20/10520). Dieser Rückgang beruht allerdings stärker auf dem
Übergang aus dem Status als Ausreisepflichtiger in eine Aufenthaltserlaubnis
gemäß dem Ende 2022 in Kraft getretenen Chancen-Aufenthaltsgesetz
(Bundestagsdrucksache 20/3717) denn auf einer relevanten Steigerung der
Abschiebungen. Abgeschoben wurden im Jahr 2024 lediglich 20 084 Personen (vgl.
Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/15103) (gegenüber 16 430
Abschiebungen im Jahr 2023; vgl. Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 20/10520), während im selben Jahr 16 003 zuvor Ausreisepflichtige
eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) und weitere Tausende Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis
gemäß §§ 25a/b AufenthG erhielten (vgl. Antworten zu den Fragen 15a, 15b
und 15d auf Bundestagsdrucksache 20/15103). Bezogen auf die Gesamtzahl
der Ausreisepflichtigen zu Jahresbeginn lag die Abschiebequote im Jahr 2024
bei lediglich 8,28 Prozent. Nach wie vor scheitern zudem weitaus mehr
Abschiebungen, als dass sie gelingen; im Jahr 2024 standen den 20 084
erfolgreichen Abschiebungen 33 717 gescheiterte Abschiebeversuche gegenüber (vgl.
Antworten zu den Fragen 16a und 16b auf Bundestagsdrucksache 20/15103).
Die Zahl der Abschiebungen hält überdies nicht einmal ansatzweise Schritt mit
der Zahl der abgelehnten Antragsteller auf Asyl, die sich im Jahr 2024 bei
301 350 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von 55,63 Prozent auf
167 640 Personen belief (vgl. Monatsbericht des Bundesamts für Flüchtlinge
und Migration [BAMF] „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2024“, S. 11).
Im laufenden Jahr 2025 bis einschließlich Juni wurden bei einer auf nur noch
18,3 Prozent gefallenen Gesamtschutzquote bereits 129 681 Asylanträge
abschlägig beschieden (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2025“, S. 11),
woraus sich spätestens nach Ablehnung hiergegen gerichteter Rechtsbehelfe im
Regelfall eine Ausreisepflicht des Asylbewerbers ergibt.
Unverändert bilden die Hindernisse bei Überstellungen von Deutschland in den
zuständigen Mitgliedstaat nach der Dublin-III-Verordnung (Verordnung [EU]
Nummer 604/2013) eine maßgebliche Ursache für die Probleme beim Vollzug
der Ausreisepflicht. Infolge unterbliebener Überstellungen in den zuständigen
Mitgliedstaat gingen bis Fristablauf allein im Jahr 2024 über 40 000
Asylverfahren auf Deutschland über, für welche es ursprünglich gar nicht zuständig
war (vgl. Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/15103). Im
laufenden Jahr 2025 gelangen bis einschließlich Juni erst 3 109 Überstellungen,
obwohl andere Mitgliedstaaten bereits in 14 294 Fällen einer solchen
zugestimmt haben (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2025“, S. 10).
Auch die amtierende Bundesregierung geht von einer Dysfunktionalität des
Dublin-Systems aus und begründet u. a. hiermit ihre Anweisung zu
Zurückweisungen an der Landgrenze auch bei Äußerung eines Asylgesuchs (www.d
w.com/de/migration-deutschland-alexander-dobrindt-grenzen-fl%C3%BCchtli
nge-innenpolitik-sicherheit/a-72562877). Neben internen
Organisationsdefiziten, welchen mit einer beim Bund zentralisierten Zuständigkeit für Dublin-
Überstellungen begegnet werden soll (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD, Randnummern 3041, 3042, www.koalitionsvertrag2025.de/),
scheitern Überstellungen vornehmlich daran, dass sich mehrere Staaten an der EU-
Außengrenze ihrer regelhaften Zuständigkeit für Asylverfahren als Land der
Ersteinreise gemäß Artikel 17 der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO) seit
Jahren entziehen. Besonders unkooperativ sind hierbei Italien und
Griechenland, wohin im gesamten Jahr 2024 nur 3 bzw. 22 Überstellungen erfolgten
(vgl. Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/15103).
Hinsichtlich beider Staaten hat das Bundesverwaltungsgericht in
Grundsatzurteilen entschieden, dass eine Abschiebung von nicht vulnerablen, bereits als
schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern dorthin rechtlich zulässig ist
(www.bverwg.de/de/pm/2024/57 und www.bverwg.de/de/pm/2025/30). Das
Bundesministerium des Innern (BMI) hat daraufhin mit Blick auf Griechenland
angekündigt, auf einen „belastbaren Rückführungsmechanismus“ hinzuwirken
(www.sueddeutsche.de/politik/asyl-abschiebung-griechenland-li.3254994).
Ein weiteres Hindernis für Dublin-Überstellungen bilden die im Jahr 2024 auf
2 386 Personen angestiegenen Fälle des sog. Kirchenasyls (www.welt.de/politi
k/deutschland/article256259628/kirchenasyl-mit-fast-2-400-mal-deutlich-mehr-
faelle-im-jahr-2024.html), in denen Asylbewerber häufig so lange in
Kirchengemeinden unterkommen, bis ihre Überstellungsfrist in das zuständige
Ersteinreiseland abgelaufen ist und die Zuständigkeit auf Deutschland übergeht, da die
Bundesländer in der Regel davon absehen, für Überstellungen in Kirchenräume
einzudringen. Von unzumutbaren Einzelfällen, welche die Prämisse für eine
Vereinbarung zwischen dem BAMF und den Kirchen bilden (www.bamf.de/Sh
aredDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/merkblatt-kirchenasyl.pdf?__bl
ob=publicationFile&), kann nach Auffassung der Fragesteller angesichts dieser
Fallzahlen nicht mehr die Rede sein. Der Migrationsrechtler Dr. Daniel Thym
nennt es moralisch unverständlich, dass die Kirchen Abschiebungen in andere
EU-Staaten verhindern (Die Welt, a. a. O.). In einem Rechtsstaat ist es aus
Sicht der Fragesteller nicht akzeptabel, dass Religionsgemeinschaften auf Basis
angemaßter vermeintlich höherer Moral gezielt den Vollzug geltenden Rechts
sabotieren und der Staat diese Praxis auch noch formal mit einer
diesbezüglichen Vereinbarung sanktioniert.
Einem weiteren Haupthindernis für Rückführungen, der mangelnden
Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger, will die
Bundesregierung mit einem kohärenten Ansatz begegnen, der Visavergabe,
Entwicklungszusammenarbeit sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen als
Instrumente nutzt (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
Randnummern 3026 ff.). Bislang wurde von dem „Visahebel“ gemäß Artikel 25a des
Visakodex nur gegenüber zwei Staaten – Gambia und Äthiopien – Gebrauch
gemacht (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/10/07/coun
cil-adopts-visa-measures-against-the-gambia/ und Antwort zu Frage 28 auf
Bundestagsdrucksache 20/12833).
Vor welchen Hürden die Ausländerbehörden infolge der rechtlichen und
politischen Rahmenbedingungen bei Abschiebungen stehen, beschreibt ein Vertreter
des Regierungspräsidiums Karlsruhe wie folgt: „Wer tatsächlich abgeschoben
wird, hat meist ein Schlupfloch nicht genutzt.“ Die richtige Frage sei nicht,
warum so viele Abschiebungen scheiterten, sondern warum manche überhaupt
gelängen (www.faz.net/aktuell/politik/inland/migration-warum-abschiebungen-i
n-der-praxis-so-oft-scheitern-110353880.html). Beschrieben wird die
Obstruktion der Herkunftsstaaten an den Beispielen Nigeria und Somalia, welche
verlangen, dass ihren ausreisepflichtigen Staatsangehörigen nach Identifikation
noch einmal neun Monate Zeit eingeräumt wird, einen Pass zu besorgen, bzw.
dass diese eine Freiwilligkeitserklärung abgeben (FAZ, ebd.). Weiterhin werden
Asylbewerber auf linken Internetseiten wie „Abschiebealarm“ über
bevorstehende Chartertermine informiert, sodass sie vorübergehend untertauchen
können (FAZ, ebd.). Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, hat
insoweit schon vor Jahren eine „Anti-Abschiebeindustrie“ kritisiert (www.sueddeut
sche.de/politik/asylpolitik-dobrindt-beklagt-anti-abschiebe-industrie-1.396
8956). Aus den für den Vollzug zuständigen Bundesländern werden nunmehr
verschärfte Maßnahmen gegen diese Hintertreibung von Abschiebungen
gefordert, so zum einen die allgemeine Strafbarkeit der Vorabinformation von
Betroffenen über bevorstehende Abschiebeflüge und zum anderen der Ausschluss
von staatlicher Förderung für Organisationen, die solche Informationen
verbreiten (www.tagesspiegel.de/berlin/familien-trennen-warnungen-verhindern-berlin
s-innensenatorin-legt-funf-punkte-plan-fur-mehr-abschiebungen-vor-12363491.
html?icid=in-text-link_13973525&s=03; www.tagesspiegel.de/berlin/missbrau
ch-von-vertraulichen-informationen-berliner-cdu-will-fluchtlingsaktivisten-best
rafen-die-abschiebungen-verraten-13973525.html).
Schließlich gibt es durch interne Vorgaben verursachte Verzögerungen, weil
beispielsweise die Behörden, bevor sie einem Ausreisepflichtigen zwangsweise
Papiere besorgen dürfen, erst den Ausgang aller Verfahren und im Anschluss
noch eine mehrmonatige Frist, die Papiere selbst zu beschaffen, abwarten
müssen (FAZ, a. a. O.).
Neben den Rahmenbedingungen des Bundes benennt der Vertreter des
Regierungspräsidiums Karlsruhe die schiere Zahl der Fälle als Problem (FAZ,
a. a. O.). Die personell häufig nicht hinreichend ausgestatteten
Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte müssen infolge der massiven Zugangszahlen der
„illegalen Migration“ (Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Deutschen
Bundestag, www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/06/bt-fam
iliennachzug.html) der letzten Jahre und der hohen Ablehnungsquote bei
Asylanträgen (s. o.) immer höhere Fallzahlen bewältigen, was wiederum im
Durchschnitt längere Verfahren nach sich zieht und damit zeitnahe Rückführungen
erschwert, wenn nicht sogar unmöglich macht (www.welt.de/politik/deutschlan
d/article256197470/Klagen-gegen-Asylbescheide-Zahl-steigt-bundesweit-um-6
7-Prozent.html). Die mit Einführung des neuen Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS) im nächsten Jahr geplante Erledigung von
Asylklageverfahren in sechs Monaten halten Praktiker vor diesem Hintergrund für
unrealistisch; in manchen Bundesländern wird stattdessen eine durchschnittliche
Verfahrensdauer von bis zu zwei Jahren befürchtet (Die Welt, ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2025 bundesweit
abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
2. Wie verteilen sich die Abschiebungen im ersten Halbjahr 2025 auf die
einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?
3. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und
wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-III-VO in
andere Dublin-Staaten überführt worden?
4. Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?
5. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung per Charterflug abgeschoben worden, wie viele Charterflüge
zwecks Abschiebung sind im ersten Halbjahr 2025 nach Kenntnis der
Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, und welche
waren die Zielländer dieser Charterflüge?
6. Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet
aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?
7. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im ersten Halbjahr 2025
freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?
8. Welche sind die zehn Nationalitäten, die im ersten Halbjahr 2025 am
häufigsten freiwillig ausreisten (bitte jeweils die absolute Zahl der
freiwilligen Ausreisen mit anführen)?
9. Wie viele ausreisepflichtige Personen und wie viele weitere Personen aus
Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im ersten
Halbjahr 2025 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor
Ort aus Programmen des Bundes oder – nach Kenntnis der
Bundesregierung – aus Programmen der Länder erhalten?
10. Welchen Aufenthaltsstatus hatten die im Zuge einer Rückkehrförderung
freiwillig Ausgereisten (bitte nach befristeten Aufenthaltstiteln,
Aufenthaltsgestattung, geduldet sowie ausreisepflichtig ohne Duldung
untergliedern)?
11. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages auf
Rückkehrförderung im Rahmen eines Bundesprogrammes im laufenden
Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr?
12. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 30.
Juni 2025 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind geduldet, und
bei wie vielen davon war im Ausländerzentralregister (AZR) ein
abgelehnter Asylantrag gespeichert?
13. Welche sind die 15 häufigsten Nationalitäten der vollziehbar
ausreisepflichtigen Ausländer (bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des
Prozentsatzes, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, auflisten)?
14. Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer
jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach null bis
zwei Jahren, zwei bis vier Jahren, vier bis sechs Jahren und mehr als sechs
Jahren aufschlüsseln)?
15. Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem sog.
Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 AufenthG) erhalten, und wie
viele davon haben den Aufenthaltstitel im ersten Halbjahr 2025 erhalten?
a) In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein
Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG
(vgl. § 104c Absatz 3 Satz 4 AufenthG) erfolgt, und wie viele Fälle
davon entfallen auf das erste Halbjahr 2025?
b) In wie vielen Fällen ist bislang nach Ablauf der Frist des § 104c
Absatz 3 Satz 3 AufenthG wieder ein Rückfall in den Status der Duldung
erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das erste Halbjahr
2025?
c) An wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der
Regelungen im Chancen-Aufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse
direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den
Zwischenschritt über § 104c AufenthG, erteilt, und wie viele Fälle davon
entfallen auf das erste Halbjahr 2025?
16. Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2025 in Deutschland
aufgehalten?
17. Wie viele Ausländer hatten Ende Juni 2025 den Status einer Duldung mit
ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG, und welche sind die zehn
häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils mit Angabe der
absoluten Zahl und des prozentualen Anteils auflisten)?
18. Wie viele geplante Abschiebungen sind im ersten Halbjahr 2025
a) vor und
b) nach
Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die
gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für das
Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst?
19. Welche der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vorgesehenen und welche sonstigen Maßnahmen hat die neue Bundesregierung
seit Amtsantritt ergriffen, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen,
ihre Durchführung zu beschleunigen und Abschiebehindernisse
abzubauen?
20. Welche sind die zentralen Inhalte des bis Dezember 2024 zu erstellenden
deutschen Umsetzungsplans im Bereich „Effiziente und faire
Rückkehrverfahren“ (vgl. Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache
20/12833) bezüglich des 2026 in Kraft tretenden GEAS, und welche der
dort vorgesehenen Maßnahmen wurden bereits realisiert?
21. Beabsichtigt die neue Bundesregierung, sich künftig verstärkt darum zu
bemühen, die Rückführung von Bürgern unkooperativer Herkunftsstaaten
alternativ in aufnahmebereite Drittstaaten zu ermöglichen, und wurden
hierzu bereits bilateral oder im Verbund der EU Verhandlungen mit in
Betracht kommenden Drittstaaten aufgenommen?
22. Wurde im letzten Halbjahr 2025 gegenüber weiteren Herkunftsländern
erreicht, dass diese Laissez-Passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja,
um welche Länder handelt es sich?
23. Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich
diese auf die Bundesländer?
24. Welche Möglichkeiten, um die Kapazitäten für die Abschiebehaft deutlich
zu erhöhen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
Randnummer 3036), will die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Vollzugszuständigkeit der Bundesländer ausschöpfen?
25. Hat die Prüfung der Einrichtung vom Bund betriebener Ausreisezentren
bereits begonnen, und bis wann soll diese abgeschlossen sein (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Randnummer 3043)?
26. In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur
Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im ersten Halbjahr 2025 seitens eines
Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für
Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen
konnte ein solcher vermittelt werden?
27. Für wie viele Ausländer war im ersten Halbjahr 2025 im AZR eine
Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst?
28. Gibt es inzwischen Erkenntnisse über die Wirkung des seit 27. Februar
2024 geltenden Rückführungsverbesserungsgesetzes
(Bundestagdrucksache 20/9463), und wenn ja, welche?
29. Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im ersten
Halbjahr 2025 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen?
30. In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im ersten
Halbjahr 2025 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren
gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der
Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht
werden?
31. Beabsichtigt die Bundesregierung, etwas daran zu ändern, dass die
Behörden Passersatzpapiere erst nach rechtskräftigem Abschluss des Asyl- und
Gerichtsverfahrens und dem Ablauf einer mehrmonatigen Frist zur
Selbstbeschaffung besorgen dürfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
32. Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im ersten Halbjahr 2025 einen
Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß EURODAC (European
Dactyloscopy)-Verordnung erfasst, und wie hoch war dieser Anteil unter
den Asylbewerbern, deren Antrag im ersten Halbjahr 2025 abgelehnt
wurde?
33. In wie vielen Asylverfahren ist im ersten Halbjahr 2025 die Zuständigkeit
auf Deutschland wegen Versäumnis der Überstellungsfrist gemäß
Artikel 29 Absatz 2 Dublin-VO übergegangen?
34. Welche Ergebnisse hat die noch unter der Vorgängerregierung eingesetzte
Dublin-Task-Force von Bund und Ländern erzielt (vgl. Antwort zu
Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/15103)?
35. Wie viele Fälle des sog. Kirchenasyls sind der Bundesregierung mit Stand
Ende Juni 2025 bekannt, und wie verteilen sich diese auf die
Bundesländer?
36. In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls ist im ersten Halbjahr 2025 die
Zuständigkeit infolge des Ablaufs der Überstellungsfrist auf Deutschland
übergegangen?
37. In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls hat das BAMF im ersten
Halbjahr 2025 einen Selbsteintritt wegen einer besonderen Härte vollzogen,
und in wie vielen Fällen hat es einen solchen abgelehnt?
38. Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der steigenden Fallzahlen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), an der Praxis im Umgang mit dem
sog. Kirchenasyl etwas zu ändern?
39. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte
Dublin-Überstellungen gab es im ersten Halbjahr 2025 im Verhältnis zu
a) Italien,
b) Griechenland,
c) Kroatien und
d) Bulgarien?
40. Hat die Bundesregierung gegenüber Griechenland einen „belastbaren
Rückführungsmechanismus“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
erreicht, oder ist die Vereinbarung eines solchen im Laufe dieses Jahres
absehbar?
41. Hat die Bundesregierung mit Blick auf die Kooperation bei
Überstellungen nach
a) Italien,
b) Bulgarien und
c) Kroatien
im Vergleich zum Stand Ende 2024 konkrete Fortschritte erreicht?
42. Wie viele Personen haben im ersten Halbjahr 2025 in Deutschland Asyl
beantragt, denen
a) zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden oder
b) bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig
war?
43. Hat die Bundesregierung im Rahmen des freiwilligen europäischen
Solidaritätsmechanismus trotz der rechtswidrigen Verweigerung von
Überstellungen durch Griechenland, Italien, Bulgarien und Kroatien (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) Asylbewerber oder anerkannte
Schutzberechtigte aus diesen Ländern im ersten Halbjahr 2025 übernommen, und wenn
ja, wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2025 von dort
übernommen?
44. Wie viele Herkunftsstaaten hat die Bundesregierung im Rahmen der
jährlichen Abfrage durch die EU-Kommission bei den Mitgliedstaaten zur
Qualität der Kooperation bei Rückführungen (vgl. Antwort zu Frage 27
auf Bundestagsdrucksache 20/15103) im Jahr 2024 und im Jahr 2025 als
unkooperativ gemeldet?
45. Wie hat sich bezüglich Abschiebungen aus Deutschland die
Kooperationsbereitschaft von Äthiopien vor dem Hintergrund des Einsatzes des sog.
Visahebels gemäß Artikel 25a Absatz 1 des Visakodex (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) im ersten Halbjahr 2025 entwickelt?
a) Lässt Äthiopien Charterflüge zwecks Rückführungen zu?
b) Wie viele äthiopische Staatsbürger konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung im ersten Halbjahr 2025 aus Deutschland zurückgeführt
werden und wie viele davon in Charterflügen?
c) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Äthiopier haben sich Ende
Juni 2025 in Deutschland aufgehalten?
46. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
ergriffen, um den von ihr angekündigten „kohärenten Ansatz“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) zur Verbesserung der Kooperation der
Herkunftsstaaten umzusetzen, und gibt es insbesondere bereits konkrete
Überlegungen, Maßnahmen gegenüber unkooperativen Staaten im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit und der Handels- und
Wirtschaftsbeziehungen zu ergreifen?
47. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung im Verhältnis zu
Nigeria und zu Somalia zu ergreifen, um deren Obstruktion bei
Abschiebungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu begegnen?
48. Welche Schritte hat die neue Bundesregierung unternommen, um die
angekündigten Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Randnummern 3045, 3046)
zu ermöglichen, und sollen Abschiebungen in diese Zielstaaten noch im
Laufe des zweiten Halbjahres 2025 beginnen?
49. Welche Maßnahmen beabsichtigt die neue Bundesregierung zu ergreifen,
um zu verhindern, dass Ausreisepflichtige vorab über bevorstehende
Charterflüge informiert werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Besteht nach Erkenntnis der Bundesregierung eine rechtliche
Handhabe, um gegen die Betreiber entsprechender Webseiten und
Chatgruppen vorzugehen?
b) Wie verhält sich die Bundesregierung zu Forderungen aus den
Bundesländern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), die gezielte
Warnung vor bevorstehenden Abschiebungen nicht nur für öffentliche
Bedienstete, sondern generell unter Strafe zu stellen?
c) Ist die Beteiligung an der Verhinderung staatlichen Gesetzesvollzuges
– hier in Form der Warnung vor Abschiebungen – ein Grund für den
Ausschluss von staatlicher Förderung durch die Bundesregierung?
50. Wie lange war im ersten Halbjahr 2025 die durchschnittliche Dauer eines
Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens, und wie
hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung
eines Schutzbegehrens während dieses Zeitraums?
51. Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2025 erneut nach
Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor
a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren,
b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig
ausgereist waren,
c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind?
52. Wie viele dieser in Frage 51 erfragten Ausländer haben 2025 nach ihrer
erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt?
Berlin, den 10. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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