Schriftliche Frage 79 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung die Einschätzung, die u. a. von der Neuen Richter*innenvereinigung vertreten wird, dass eine mögliche Rücknahme der…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Text
Schriftliche Frage 79 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung die Einschätzung, die u. a. von der Neuen Richter*innenvereinigung vertreten wird, dass eine mögliche Rücknahme der…
Frage 79 (Ates Gürpinar, Die Linke):
Ist der Bundesregierung die Einschätzung, die u. a. von der Neuen Richter*innenvereinigung vertreten wird, dass eine mögliche Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung einer Enteignung der Anbauvereinigungen gleichkommen und deshalb möglicherweise hohe Entschädigungsforderungen nach sich ziehen würde, bekannt ( www.z df.de/nachrichten/politik/deutschland/cannabis-ge setz-cdu-csu-richtervereinigung-100.html), und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 10. April 2025:
Der Bundesregierung ist der in Ihrer Frage zitierte Presseartikel bekannt. Die Entscheidung über mögliche Änderungen am Konsumcannabisgesetz und die Prüfung damit verbundener Einzelheiten obliegen der künftigen Bundesregierung sowie dem Gesetzgeber.
Relationen
- asked ← Ates Gürpinar (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung