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Schriftliche Frage 79 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung die Einschätzung, die u. a. von der Neuen Richter*innenvereinigung vertreten wird, dass eine mögliche Rücknahme der…

dip / schriftliche_frage 11.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 79 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung die Einschätzung, die u. a. von der Neuen Richter*innenvereinigung vertreten wird, dass eine mögliche Rücknahme der… Frage 79 (Ates Gürpinar, Die Linke): Ist der Bundesregierung die Einschätzung, die u. a. von der Neuen Richter*innenvereinigung vertreten wird, dass eine mögliche Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung einer Enteignung der Anbauvereinigungen gleichkommen und deshalb möglicherweise hohe Entschädigungsforderungen nach sich ziehen würde, bekannt ( www.z df.de/nachrichten/politik/deutschland/cannabis-ge setz-cdu-csu-richtervereinigung-100.html), und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung dazu? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 10. April 2025: Der Bundesregierung ist der in Ihrer Frage zitierte Presseartikel bekannt. Die Entscheidung über mögliche Änderungen am Konsumcannabisgesetz und die Prüfung damit verbundener Einzelheiten obliegen der künftigen Bundesregierung sowie dem Gesetzgeber.

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