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Schriftliche Frage 6 von Dirk Brandes (AfD): Hält die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich, um zu gewährleisten, dass Bitcoin- Transaktionen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit…

dip / schriftliche_frage 04.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 6 von Dirk Brandes (AfD): Hält die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich, um zu gewährleisten, dass Bitcoin- Transaktionen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit… Frage 6 (Dirk Brandes, AfD): Hält die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich, um zu gewährleisten, dass Bitcoin- Transaktionen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben und dass das Recht auf Eigenverwahrung der Coins in selbstverwalteten Wallets auch in Zukunft gesichert ist, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 3. April 2025: Einzelheiten zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Umsätzen im Zusammenhang mit sog. virtuellen Währungen ergeben sich aus dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Februar 2018 – III C 3-S 7160-b/13/10001 (2018/0163969) –, das von der Verwaltung unverändert angewendet wird. Weitere Maßnahmen sind für Zwecke der Umsatzsteuer nicht erforderlich. Seit Ende 2024 reguliert die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung) europäische Kryptomärkte einheitlich. Dabei sieht die MiCA-Verordnung eine Erlaubnispflicht für die Verwahrung von Kryptowerten für Kundinnen und Kunden vor. In Deutschland wird die MiCA-Verordnung durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz durchgeführt. Im Vordergrund steht nun dessen Anwendung in der Praxis.

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