Aktuelle und zukünftige Sicherheitsrisiken für Bestände an Kryptowährungen durch Quantencomputer und Hackergruppen (Antwort zu Drs. 21/765)
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Aktuelle und zukünftige Sicherheitsrisiken für Bestände an Kryptowährungen durch Quantencomputer und Hackergruppen (Antwort zu Drs. 21/765)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/928
21. Wahlperiode 17.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Edgar Naujok, Ruben Rupp, Robin
Jünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/765 –
Aktuelle und zukünftige Sicherheitsrisiken für Bestände an Kryptowährungen
durch Quantencomputer und Hackergruppen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Berichterstattung vom 18. Mai 2025 wurde durch den
Vermögensverwalter BlackRock vor möglichen Gefahren für Kryptowährungen durch
Quantencomputer gewarnt. So könne es die fortschreitende Entwicklung dieser
Technologie Hackern ermöglichen, die derzeitige Verschlüsselung von
Kryptowährungen auf der Blockchain zu überwinden und somit potenziell erhebliche
finanzielle Schäden verursachen (vgl. www.telepolis.de/features/Kryptowaehru
ngen-Werden-Hacker-bald-reich-10387395.html). Ebenso ist Anfang Juni
2025 aus einer Studie des Unternehmens Google hervorgegangen, dass
Quantencomputer erheblich früher als gemeinhin angenommen RSA- und Bitcoin-
Verschlüsselungen zu bedrohen imstande seien (vgl. www.finanzen.net/nachri
cht/devisen/quantenressourcen-im-blick-google-studie-quantencomputer-bedr
ohen-rsa-und-bitcoin-verschluesselung-frueher-als-gedacht-14532698).
Zudem wurde bekannt, dass die nordkoreanische Hackergruppe „Lazarus“ im
Februar 2025 Kryptowährungen im Wert von 1,46 Mrd. US-Dollar von der
Börse „Bybit“ entwendet habe (de.investing.com/news/cryptocurrency-news/b
ybit-erleidet-massiven-hack-uber-146-milliarden-usdollar-in-ethereum-entwen
det-93CH-2886434).
Im Zusammenhang mit der Dechiffrierung durch Quantencomputer hat sich
u. a. in Hackergruppen eine „Store Now, Decrypte Later“-Strategie etabliert,
wobei immense Datenmengen systematisch vorrätig gesammelt und erst
später dechiffriert werden (www.keyfactor.com/de/blog/harvest-now-decrypt-late
r-a-new-form-of-attack/).
Im März 2025 hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) die Technische Richtlinie TR-02102-1 mit Empfehlungen und
Schlüssellängen zu kryptografischen Verfahren veröffentlicht (www.bsi.bund.de/Sha
redDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR02102/
BSI-TR-02102.pdf?__blob=publicationFile&v=13). Ausgewiesenes Ziel der
Bundesregierung ist es, bis 2026 eine Strategie zur Migration zu Post-
Quanten-Kryptografie in Deutschland vorzulegen (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8104).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
17. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aus Sicht der Fragesteller zeigen die genannten Vorfälle eine zunehmende
Bedrohung durch Hackergruppen sowie fortschreitende
Dechiffrierungsmöglichkeit im Zusammenhang mit der Quantentechnologie für die Sicherheit
digitaler Vermögenswerte.
1. Sind der Bundesregierung die aktuellen Warnungen vor
Sicherheitsrisiken für Kryptowährungen durch die Entwicklung von Quantencomputern
bekannt, und wenn ja, hat sie sich dazu im Hinblick auf Vermögenswerte
deutscher Privatpersonen sowie privatrechtlicher und öffentlicher
Unternehmen und Institutionen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) eine
eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese Auffassung?
Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bereits
in seinem 2019 erschienenen Leitfaden „Blockchain sicher gestalten“ auf die
Sicherheitsrisiken für Blockchains durch die Entwicklung von kryptografisch
relevanten Quantencomputern hingewiesen und die aus BSI-Sicht zentralen
„Eckpunkte für den sicheren Betrieb einer DLT-basierten Kryptowährung“ in
einem Papier zusammengefasst. Die Sicherheitsrisiken für Kryptowährungen,
stimmen mit den Risiken aller Systeme, die asymmetrische Kryptografie
verwenden, überein. Die Auffassung zum Risiko durch Quantencomputer des BSI
im Allgemeinen ist, dass es sich um ein sehr ernst zu nehmendes Risiko
handelt. Diesem Risiko begegnet das BSI, indem über die Bedrohung und die
Notwendigkeit zur Migration auf quantensichere Kryptografie informiert und die
Migration vorangetrieben wird. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beobachtet im Rahmen ihres Aufsichtsmandates die
Entwicklungen im Bereich Kryptowerte und Quantencomputing und nimmt mögliche
Gefährdungen der Cybersicherheit sehr ernst.
Zusätzlich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/8104 verwiesen.
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um
die Sicherheit von Kryptowährungen gegenüber Angriffen durch
Quantencomputer zu gewährleisten, und wenn ja, welche sind dies, und
innerhalb welchen Zeitraums sollen diese zur Umsetzung kommen?
Die Bundesregierung prüft fortlaufend Maßnahmen zur Gewährung der
Sicherheit von Kryptowerten gegenüber Angriffen mit Quantencomputern.
Im Übrigen wird auf den Leitfaden des BSI (vgl. Antwort zu Frage 1) im
Hinblick auf die dort erwähnten Maßnahmen verwiesen.
3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu spezifischen gegenwärtigen
und sich abzeichnenden Bedrohungslagen durch Hackergruppen und
bzw. oder Quantentechnologie für deutsche Vermögenswerte, und wenn
ja, welche sind dies?
9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu aus- und inländischen
Hackergruppen, welche eine potenzielle Bedrohung für deutsche Investoren in
Kryptowährungen darstellen, und wenn ja, welche sind dies?
Die Fragen 3 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Insbesondere nordkoreanische Cyberakteure setzen ihre Angriffsoperationen
gezielt zur Devisenbeschaffung ein, um das stark sanktionierte Regime und
sein Nuklearprogramm zu finanzieren. In der Vergangenheit wurden
umgerechnet Hunderte Mio. Euro an Kryptowährungen durch nordkoreanische
Hackergruppen erbeutet. Die diesbezügliche Bedrohungslage ist insofern anhaltend
hoch. Deutsche Kryptowährungsbörsen oder Unternehmen sind grundsätzlich
einer abstrakten Gefahr ausgesetzt. Beispielhaft für erfolgreiche,
nordkoreanische Cyberoperationen sind der 2022 erfolgte Angriff auf das Krypto-Spiel
„Axie Infinity“, bei dem 625 Mio. US-Dollar (zum Zeitpunkt des Diebstahls) in
der Kryptowährung Ethereum entwendet wurden. Ein weiteres Beispiel ist der
2024 erfolgte Angriff auf die Kryptobörse Bybit mit Sitz in Dubai. Dabei
wurden umgerechnet 1,5 Mrd. US-Dollar in der Kryptowährung Ethereum
erbeutet.
Eine grundsätzliche Gefährdung ergibt sich zudem im perspektivischen Einsatz
von Quantencomputing zur Entschlüsselung von chiffrierten Daten, bspw. im
Kommunikationsverkehr. Sollte perspektivisch die Quantentechnologie soweit
gebräuchlich entwickelt sein, könnten die heutigen
Standardverschlüsselungsverfahren dadurch teilweise aufgebrochen und damit in dem Umfang obsolet
werden. Die langfristige Sicherstellung der Vertraulichkeit von Daten wäre so
nicht mehr vollumfänglich zu gewährleisten.
Bezüglich gegenwärtiger Bedrohungslagen durch Hackergruppierungen wird
zusätzlich auf das jährlich durch das Bundeskriminalamt veröffentlichte
Bundeslagebild Cybercrime und monatlichen Ausführungen zur IT-Sicherheitslage
des BSI verwiesen.
4. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Regulierung und
Überwachung von Kryptowährungsbörsen, um mögliche
Sicherheitslücken zu schließen und den Schutz der Anleger zu gewährleisten, und
wenn ja, inwieweit?
Die Cybersicherheit von Kryptobörsen wird durch verschiedene europäische
Verordnungen geregelt, u. a. die MiCA-VO (Markets in Crypto Assets) und die
DORA-VO (Digital Operational Resilience Act). Die Vorschriften erfassen
auch Risiken durch Angriffe mit Quantencomputern. Die BaFin wendet diese
Regelungen und die nationalen Umsetzungsvorschriften im Rahmen ihrer
Aufsicht an. Insofern besteht kein unmittelbar zusätzlicher Handlungsbedarf.
5. Wie weit ist die Erstellung einer Strategie der Bundesregierung zur
Migration zur Post-Quanten-Kryptografie, welche bis 2026 erstellt werden
soll (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), gegenwärtig fortgeschritten?
Ende Juni dieses Jahres wurde von der EU-Kommission eine „Coordinated
Implementation Roadmap for the Transition to Post-Quantum Cryptography“
veröffentlicht, die von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der NIS-
Kooperationsgruppe erarbeitet wurde. Die Bundesregierung war gemeinsam mit den
Regierungen Frankreichs und der Niederlande federführend an der Erstellung dieser
Strategie beteiligt. Aus dieser Roadmap ist die Ableitung zu einer nationalen
Roadmap zur Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie avisiert. Zum
jetzigen Zeitpunkt kann zu diesem Prozess noch keine weitere Aussage getroffen
werden.
6. Wird die Strategie der Bundesregierung zur Migration zur Post-Quanten-
Kryptografie gezielt der potenziellen Gefahr für Kryptowährungen
Rechnung tragen, und wenn ja, inwiefern, und welche
Handlungsmöglichkeiten sollen ggf. dafür herangezogen werden?
Die in der Antwort zu Frage 5 genannte EU-Roadmap macht allgemeine
Empfehlungen zur Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie, keine speziellen
Empfehlungen für einzelne Anwendungen. Dies wird ggfs. in weiteren
Versionen der Roadmap weiter ausgearbeitet. Eine deutsche Strategie wird sich
hierbei an der EU-Roadmap orientieren.
Mit der Richtlinie „Post-Quanten-Kryptografie in die Anwendungen bringen“,
veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 30. Dezember 2022, unterstützt die
Bundesregierung außerdem im Rahmen des Forschungsrahmenprogrammes zur IT-
Sicherheit „Digital.Sicher.Souverän.“ und der „Agenda
Cybersicherheitsforschung“ die Migration zur Post-Quanten-Kryptografie.
7. Befassen sich derzeit Behörden des Bundes mit der Analyse von
Gefahren für deutsche Investoren in Kryptowährungen und Hackergruppen,
und wenn ja, welche, und welche Kapazitäten werden dafür aufgewendet
(bitte ggf. aufschlüsseln)?
Cyberangriffe richten sich nicht nur gegen staatliche Stellen, sondern auch
gezielt gegen Unternehmen aus den unterschiedlichsten Bereichen wie dem
Kryptowährungssektor. Die Aufklärung von Cyberangriffen und der Schutz
deutscher Stellen vor Ausspähung und Sabotage ist zentrale Aufgabe der
sicherheitsbehördlichen Cyberabwehr. Dies schließt auch solche Cyberangriffe ein,
die einem staatlichen Akteur zugeordnet werden können und sich gegen
Unternehmen aus dem Kryptowährungssektor richten. Die Cyberabwehrbehörden
analysieren hierfür die Angriffe und ordnen sie einem Profil zu, das sowohl die
technischen Fähigkeiten als auch die sozio-politischen Interessen der
staatlichen Angreifer (mit)einbezieht. Die dafür eingesetzten personellen und
technischen Kapazitäten variieren im Einzelfall je nach fallspezifischem
Informationsaufkommen und ggfs. vorhandenen Ansatzpunkten für den Einsatz
informationserhärtender Maßnahmen bzw. nachrichtendienstlicher Mittel. Da viele
zentrale Technologien und Sicherheitslösungen in der Privatwirtschaft entwickelt
werden, kommt ihr ebenfalls eine entscheidende Rolle in der Cyberabwehr zu.
Im Rahmen ihres Aufsichtsmandates analysiert die BaFin ebenfalls laufend
Risiken für den deutschen Finanzmarkt.
8. Sind Behörden des Bundes bei der Analyse von Gefahren für deutsche
Investoren in Kryptowährungen und Hackergruppen auf europäische und
internationale Zusammenarbeit angewiesen, und wenn ja, inwiefern?
Staatliche Cyberakteure profitieren von der globalen Vernetzung, verfügen über
enorme Ressourcen, eine hohe technische Expertise und verfolgen langfristige
Angriffsstrategien. Die Zukunft einer erfolgreichen Cyberabwehr hängt daher
maßgeblich von einer erfolgreichen internationalen Zusammenarbeit ab. Sei es
bei der Entwicklung neuer Schutzmechanismen, der Identifikation und
Schließung von Schwachstellen oder der Abwehr akuter Bedrohungen.
Die Bundesregierung arbeitet daher mit einer Vielzahl europäischer und
internationaler Partner zusammen, um Gefährdungen der Cybersicherheit von
Kryptowerten und durch Hackergruppen zu begegnen. Die Bundesregierung
kooperiert u. a. mit anderen EU-Mitgliedstaaten, mit den G7-Partnern und bilateral
mit weiteren Staaten. Die Zusammenarbeit umfasst u. a. den Austausch von
Informationen und best practices.
Auch auf Ebene der Sicherheitsbehörden erfolgt eine konstruktive und enge
Zusammenarbeit mit zahlreichen Behörden auf europäischer und
internationaler Ebene. In der Vergangenheit wurden u. a. regelmäßig Sicherheitshinweise
zu Cyberaktivitäten (Joint Cybersecurity Advisories – JCSA) gemeinsam mit
internationalen Partnern veröffentlicht, um vor aktuellen Cyberbedrohungen zu
warnen. Die darin aufgeführten Erkenntnisse zu Schwachstellen, Angriffsarten
oder Aktivitäten von Cyberakteuren ermöglichen es den Betroffenen,
präventive Maßnahmen zu ergreifen, etwaige Angriffe abzuwehren und mögliche
Schäden zu begrenzen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die vom BSI empfohlene hybride
Nutzung klassischer und quantensicherer Verfahren zum Schutz vor dem
sogenannten „Store Now, Decrypte Later“-Szenario (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller) im Kontext von Kryptowährungen?
Hybride Ansätze, die sowohl klassische als auch quantenresistente Algorithmen
kombinieren, sind eine sinnvolle Übergangslösung, bis quantenresistente
Verfahren vollständig etabliert sind. Die Bundesregierung bewertet daher generell
die Nutzung von hybriden kryptografischen Verfahren als wichtigen Schritt hin
zu sicheren und agilen kryptografischen Infrastrukturen, somit auch bei
Kryptowährungen. Um sich vor diesem Szenario zu schützen, wird intensiv an Post-
Quanten-Kryptografie geforscht, die auch gegen Angriffe von
Quantencomputern resistent sind. Das BSI hat zudem bereits im Dezember 2021 den Leitfaden
Kryptografie quantensicher gestalten veröffentlicht. Dieser aktualisiert die im
April 2020 veröffentlichten Handlungsempfehlungen für die „Migration zu
Post-Quanten-Kryptografie“, ergänzt sie und ordnet sie durch eine ausführliche
Darstellung der Hintergründe ein.
11. Prüft die Bundesregierung derzeit die Einführung gesetzlicher
Mindestanforderungen an kryptografische Verfahren für Betreiber von
Kryptowährungsbörsen, Wallet-Anbietern oder Smart-Contract-Plattformen im
Hinblick auf die Post-Quanten-Sicherheit, und wenn ja, inwiefern, und in
welchem regulatorischen Rahmen sollen diese ggf. umgesetzt werden
(z. B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsich (BaFin), EU-MiCA
(Markets in Crypto-Assets Regulation), IT-Sicherheitsgesetz)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um
Betreiber von Kryptowährungsbörsen und Wallet-Dienstleistern bei der
Migration zu quantensicheren Kryptoverfahren zu unterstützen – insbesondere
hinsichtlich der in TR-02102-1 empfohlenen Verfahren, und wenn ja,
welche sind dies, und innerhalb welchen Zeitraums sollen diese
durchgeführt werden?
Die Bundesregierung sensibilisiert die Finanzmarktteilnehmer regelmäßig für
die Herausforderungen des Quantencomputings, insbesondere im Hinblick auf
die Cybersicherheit. So hat der Präsident der BaFin mehrfach auf die
notwendige Beschäftigung der Finanzindustrie mit der Gefährdung von
Verschlüsselungstechniken durch Quantencomputing hingewiesen. Das BSI hat die
Weiterentwicklung der Kryptobibliothek Botan unterstützt und damit allgemein die
Verfügbarkeit sicher implementierter Post-Quanten-Algorithmen verbessert.
Die Bibliothek ist Open Source und steht damit jedem – Betreibern von
Kryptowährungsbörsen und Wallet-Dienstleistern eingeschlossen – zur freien
Verfügung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
13. Plant die Bundesregierung, die in TR-02102-1 genannten
quantensicheren Verfahren in nationale Standards für Finanzdienstleister zu
integrieren, und wenn ja, inwieweit?
Die relevanten Vorgaben sind weitgehend auf EU-Ebene geregelt (insbesondere
DORA-VO). Sollte sich Anpassungsbedarf nationaler Vorschriften zeigen, wird
die Bundesregierung geeignete Maßnahmen prüfen.
14. Welche gezielten Strategien verfolgt die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass deutsche Kryptowährungsinfrastrukturen bis spätestens
2030 auf quantensichere Kryptografie umgestellt sind, wie es in der
TR-02102-1 empfohlen wird?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 5 verwiesen.
15. Wie unterstützt die Bundesregierung ggf. die Forschung und
Entwicklung von quantensicheren Kryptoverfahren, insbesondere im Hinblick
auf deren Anwendung in der Blockchain-Technologie und bei
Kryptowährungen?
Die Bundesregierung fördert die Erforschung und Entwicklung der Post-
Quanten-Kryptografie und der Quantenkommunikation im Rahmen des
Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital.Sicher.
Souverän.“ und der „Agenda Cybersicherheitsforschung“.
Die Richtlinien „Post-Quanten-Kryptografie in die Anwendungen bringen“,
Bundesanzeiger vom 30. Dezember 2022, „Sicherer Einsatz von Quanten-
kommunikation in der Anwendung“, Bundesanzeiger vom 30. Dezember 2022,
„Transfer und Netzintegration der Quantenkommunikation“, Bundesanzeiger
vom 16. Januar 2025, befinden sich dazu in Umsetzung. Zwei der laufenden
Vorhaben adressieren Anwendungen im Finanzsektor. Das BSI hat zudem in
der Vergangenheit die Implementierungssicherheit von Blockchain-
Anwendungen in einer Studie untersucht.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die aktuelle
Implementierung quantensicherer Kryptografie in bestehenden
Kryptowährungsnetzwerken, und wie wird ggf. deren Wirksamkeit bewertet?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Implementierung
quantensicherer Kryptographie in bestehenden „Kryptowährungsnetzwerken“ vor.
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlungen der TR-02102-1 in
internationale Kooperationen und Standards einzubringen, um eine
globale Sicherheit von deutschen Investoren in Kryptowährungen gegenüber
Quantencomputern zu gewährleisten, und wenn ja, in welcher Weise, und
innerhalb welchen Zeitraums?
Das BSI orientiert sich auf Basis eigener Sicherheitsuntersuchungen bei den
Empfehlungen in der TR-02102-1 an internationalen Standards und wirkt auch
als Editor von Standards, um Interoperabilität zu ermöglichen. Insofern ist eine
gewisse Harmonisierung mit internationalen Standards bereits gewährleistet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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