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Strategisches Potenzial von Bitcoin erkennen - Freiheit bewahren durch Zurückhaltung in der Besteuerung und Regulierung

dip / drucksache 17.10.2025 · WP 21 · 21/2301 · Antrag · Original ↗

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Strategisches Potenzial von Bitcoin erkennen - Freiheit bewahren durch Zurückhaltung in der Besteuerung und Regulierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2301 21. Wahlperiode 17.10.2025 Antrag der Abgeordneten Dirk Brandes, Kay Gottschalk, Jörn König, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Marcel Queckemeyer, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Stefan Henze, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Christian Reck, Ruben Rupp, Manfred Schiller, Georg Schroeter, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD Strategisches Potenzial von Bitcoin erkennen – Freiheit bewahren durch Zurückhaltung in der Besteuerung und Regulierung Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Bitcoin (BTC) ist ein dezentrales, nicht manipulierbares und begrenzt verfügbares digitales Asset und unterscheidet sich durch sein technisches Design grundlegend von anderen sogenannten Krypto-Assets. 2. Die EU-Verordnung „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA) zielt vornehmlich auf regulierungspflichtige, zentral emittierte Krypto-Assets und darf nicht auf ein offenes, dezentrales Protokoll wie Bitcoin übertragen werden. 3. Eine Überregulierung von Bitcoin-Dienstleistern und Nutzern im Zuge nationaler MiCA-Umsetzung gefährdet den Innovationsstandort, die Finanzfreiheit und die digitale Souveränität Deutschlands. 4. Die gegenwärtige steuerliche Behandlung von Bitcoin (insb. § 23 EStG) ist zwar grundsätzlich positiv zu bewerten, aber durch fehlende gesetzliche Klarstellungen unsicher und investitionsfeindlich, insbesondere für langfristig orientierte Privatanleger. 5. Die Bundesregierung versäumt es bislang, Bitcoin strategisch etwa als Technologie zur Energieintegration oder in Zeiten zunehmender monetärer Instabilität als einen im Rahmen der Währungsreserven gehaltenen Vermögensgegenstand zu würdigen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. Bitcoin als gesondertes Asset im Rahmen der nationalen MiCA-Umsetzung klar von zentralisierten Krypto-Assets abzugrenzen und nicht unnötig regulatorisch zu belasten; 2. keine Pflicht zur Zulassung oder Registrierung für Anbieter von nichtverwahrenden Wallets, dezentralen Bitcoin-Diensten (z. B. Lightning Nodes) oder reinen Infrastruktur-Tools zu schaffen, sofern keine Fremdverwahrung von Kundengeldern erfolgt; 3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerliche Freigrenze nach § 23 EStG für privat gehaltene Bitcoin-Investments dahingehend absichert, insbesondere a. die Haltefrist von zwölf Monaten verlässlich beizubehalten; b. eine Trennung von Bitcoin und sonstigen „Krypto-Assets“ gesetzlich zu fixieren; c. Mining- und Lightning-Betrieb im privaten Rahmen nicht als gewerblich einzustufen; 4. eine strategische Stellungnahme der Bundesregierung zur Rolle von Bitcoin als freiem, digitalem Geld im 21. Jahrhundert zu erarbeiten unter besonderer Berücksichtigung a. seiner technologischen Implikationen; b. seiner energiepolitischen Potenziale und c. seiner Bedeutung für digitale Freiheitsrechte und monetäre Souveränität. Berlin, den 14. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung „Der Bitcoin ist als staatsfreies Geld ein begrüßenswerter Kandidat im Wettbewerb der Währungen. Bei einer Marktkapitalisierung im Billionen-Bereich und einem signifikanten Umlauf erfüllt der Bitcoin inzwischen die meisten Geldfunktionen. Durch zunehmende nationale und internationale Regulierungstendenzen (EU-MiCAR u. a.) ist er jedoch gefährdet. Die AfD hat sich seit Jahren gegen diesen politisch-regulatorischen Druck gestellt. Die AfD fordert die weitgehende Deregulierung des Bitcoins sowie der Bitcoin-Wallets und der Handelsplätze. Wir setzen uns ein für die Beibehaltung der Umsatzsteuer-Freiheit von Bitcoin-Transaktionen, der einjährigen Frist zur Besteuerung von Wertzuwächsen sowie des Rechts auf Eigenverwahrung der Coins in selbstverwalteten Wallets. Erhalt von Freiheit durch Besteuerungs- und Regulierungszurückhaltung der Politik.“1 1. Geldfunktionen von Bitcoin und strategischer Nutzen in Krisenzeiten Geld ist per Definition alles, was die drei Geldfunktionen Recheneinheits-, Tausch- und Zahlungsmittels sowie Wertaufbewahrungs-Funktion erfüllt 2 Je nach Perspektive erfüllt der Bitcoin mittlerweile die Tausch- und teilweise Zahlungsmittel- sowie die Wertaufbewahrungsfunktion. Die für das Wesen des Geldes grundlegende Recheneinheitsfunktion nimmt er jedoch (noch) nicht ein. Es gibt keine (signifikanten) Märkte, auf denen sich die Preise in Bitcoin bilden bzw. deren Preise in Bitcoin denominiert sind, sondern Bitcoin als Tauschgut hat selbst einen Preis in US-Dollar und daraus werden dann gemäß aktuellem Wechselkurs zum US-Dollar Preise für das Tauschgut Bitcoin in anderen Währungen angegeben. Im Sinne der Währungskonkurrenz von Friedrich August von Hayek oder auch der globalen monetären 1 AfD-Bundestagswahlprogramm 2025, S. 68; www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf 2 Issing, Otmar (2011): Einführung in die Geldtheorie, 15. Auflage, Verlag Franz Valenz: München, S. 1.; Bundesbank, 1. Funktionen und Formen des Geldes; www.geld-und-geldpolitik.de/funktionen-und-formen-des-geldes-kapitel-1.html Neuordnungsversuche der Trump-Regierung in den USA3 oder auch der BRICS-Staaten4 kann sich dies aber ändern. Darüber hinaus dürften bislang nur wenige Menschen oder Unternehmen bereit sein, sich in Bitcoin zu verschulden. Daher ist Bitcoin am ehesten charakterisiert als ein Tauschmittel, was als wertspeicherndes Spekulationsobjekt genutzt wird, um sich ggf. ähnlich wie mit Gold gegen die inflationäre Geldpolitik der führenden Zentralbanken weltweit abzusichern und sich dem staatlichen Zugriff zu entziehen. Demnach wird Bitcoin nachvollziehbar auch als „digitales Gold“ bezeichnet. Bereits beim Ecofin-Treffen September 2021 berichtete die EZB-Präsidentin „über die Arbeiten der EZB an einem digitalen Euro“. Beim anschließenden Vortrag wurden die „Einsatzmöglichkeiten der Blockchain- Technologie“ erörtert. Zentralbank-Währungen, digitale Identitäten, die Tokenisierung von Vermögenswerten oder die Dokumentation von Lieferketten ließen sich auf Basis der Distributed Ledger Technologie (DLT) realisieren. Die Verbriefung von Wertpapieren in Urkunden könnte bald abgelöst werden, durch die Tokenisierung der Vermögenswerte, sodass der Eigentumstitel nur noch in digitaler Form manifestiert wäre. Zukünftig könne die gesamte Finanzinfrastruktur in einer dezentralen Cloud hängen und die Rolle der Finanzinstitutionen dabei vollständig von der Blockchaintechnologie ersetzt werden. Sofern man die Analogie von Bitcoin als Gold der digitalen Sphäre akzeptiert, wäre Bitcoin als Outside-Money5 oder im Sinne der Terminologie von Knapp6 als digitales „authylisches Geld“ zu klassifizieren und damit in Zeiten zunehmender monetärer und geopolitischer Instabilität als potenzieller, leicht dezentral grenzüberschreitend „tauschbarer“ Vermögensgegenstand im Rahmen der staatlichen Währungsreserven denkbar.7 Im Sinne der subjektiven Wertlehre käme es dann bei der Wertbestimmung des Bitcoins auf dessen Nutzen8 für die Anwendung der Nutzer an.9 2. Bitcoin ist kein regulierungsbedürftiges „Krypto-Asset“ im Sinne der MiCA-Verordnung Die EU-Verordnung 2023/1114 „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA) richtet sich primär an Emittenten und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Sie reguliert zentrale Akteure wie Verwahrer, Handelsplattformen oder Emittenten von Stablecoins. Vollständig dezentral erbrachte Dienste ohne Intermediär fallen ausdrücklich nicht unter den Anwendungsbereich der MiCA. Bitcoin unterscheidet sich hier grundlegend von regulierungspflichtigen Krypto-Assets: Es gibt keinen Emittenten, keine zentrale Organisation und keine Instanz, die Coins ausgibt. 3 FAZ, Mar-a-Lago-Plan: Trump setzt den Dollar aufs Spiel, www.faz.net/pro/weltwirtschaft/finanzwelt/wie-trump-mit-dem-mar-a-lago-plan- den-dollar-riskiert-110385023.html; Frankfurter Rundschau, 20.03.2025, Trumps „Mafia-Methoden“ aus Mar-a-Lago – dubiose Pläne für Europa-Handel, www.fr.de/wirtschaft/trumps-mafia-methoden-aus-mar-lago-dubiose-plaene-fuer-europa-handel-zr-93635243.html; Reutres, 12.08.2025, Bessent hopes Miran in place at Fed by September, leading to rate cut; www.reuters.com/world/us/bessent-hopes-miran-place- fedby-september-leading-rate-cut-2025-08-12/ 4 FAZ, 01.12.2024, Globales Finanzsystem: Wie sich die BRICS-Staaten vom Dollar lösen, www.faz.net/pro/weltwirtschaft/finanzwelt/ globalesfinanzsystem-die-brics-schleichen-sich-vom-dollar-davon-110074298.html; Perspektiveausland.de, BRICS plant blockchain-basiertes Zahlungssystem: Auswirkungen auf Bitcoin und globale Finanzen, www.perspektiveausland.com/brics-blick/brics-blockchain- zahlungssystemauswirkungen-bitcoin-finanzen 5 „Geld, das nicht im Austausch gegen Verbindlichkeiten des privaten Sektors geschaffen wird.“, Wirtschaftslexikon Gabler, Outside Money, https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/outside-money-42301. 6 „Überall da, wo ein Stoff als solcher, nach physikalischer Messung verwendet, als anerkanntes Tauschgut dient, wollen wir die Verfassung authylisch nennen („Hyle“ bedeutet Stoff). Der Autometallismus ist nur das wichtigste Beispiel des Authylismus; und der Authylismus selber ist nur ein Beispiel des Zahlungsmittels und zwar ein solches, bei welchem der Inhaber unbedingt die Wahl zwischen realer und zirkulatorischer Verwendung hat.“, Georg Friedrich Knapp: Glossar, www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Georg_Friedrich_Knapp:_Glossar 7 Deutschlandfunk Nova, 27.12.2024, Putin umgeht Sanktionen mit Bitcoins, www.deutschlandfunknova.de/beitrag/kryptowaehrung- russlandumgeht-sanktionen-mit-bitcoins 8 Institutional-Money.com, Kenneth Rogoff: Warum der Dollar verliert und Kryptowährungen gewinnen, www.institutional- money.com/news/maerkte/headline/kenneth-rogoff-warum-der-dollar-verliert-und-kryptowaehrungen-gewinnen-241923; Hendrickson, Joshua R. / Luther, William J. (2022): Cash, crime, and cryptocurrencies, in: The Quarterly Review of Economics and Finance Volume 85, August 2022, Pages 200-207, www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1062976921000041 9 Bitcoin Policy Institute, 24.10.2024, The Case for Bitcoin as a Reserve Asset, www.btcpolicy.org/articles/the-case-for-bitcoin-as-a- reserveasset-2; Blocktrainer.de, 28.10.2024, US-Geheimdienstökonom: Wieso Zentralbanken Bitcoin kaufen sollten, www.blocktrainer.de/blog/ usgeheimdienstoekonom-wieso-zentralbanken-bitcoin-kaufen-sollten Bereits im Abstract des Bitcoin-Whitepapers beschreibt Satoshi Nakamoto Bitcoin als ein rein dezentrales Peerto-Peer-Zahlungssystem, das ohne Finanzinstitutionen auskommt, durch Proof-of-Work vor nachträglicher Manipulation geschützt ist und dessen Ausgabe neuer Einheiten streng begrenzt erfolgt.10 Damit fehlt der Adressat, den MiCA regulieren könnte. Reguliert werden können nur Dienstleistungen rund um Bitcoin (z. B. Börsen, Custodians), nicht aber das offene, dezentrale Bitcoin-Protokoll selbst.11 3. Technologie-Standort Deutschland durch Bitcoin-Regulierungszurückhaltung stärken Eine übermäßige Regulierung von Bitcoin würde zu negativen Folgen für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland führen, denn Entwickler, Startups und Investoren würden abgeschreckt und die Weiterentwicklung von DL-Technologien gehemmt. Unternehmen und Kapital würden ins Ausland abwandern, wenn Deutschland strengere Vorgaben als andere Länder macht. Damit gingen Investitionen, Know-how und Arbeitsplätze verloren. Privatanleger und deutsche Firmen würden durch zusätzliche Pflichten und Kosten benachteiligt und im internationalen Wettbewerb12 zurückfallen. Deutschland würde als Finanz- und Technologiestandort unattraktiver und seine Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Gleichzeitig stiege die Gefahr, dass Nutzer und Anbieter in Schattenmärkte ausweichen, wodurch Transparenz und staatliche Kontrolle sänken. Überzogene Vorgaben führen zudem zu einer Fehlallokation von Kapital, weil seriöse Geschäftsmodelle blockiert, riskante Ausweichmärkte dagegen gestärkt werden. Dies gefährdet auch den Verbraucherschutz, da Anleger auf weniger regulierte Plattformen ausweichen müssten. Schließlich untergräbt eine Überregulierung die technologische Souveränität Deutschlands, weil zentrale Entwicklungen in anderen Ländern stattfinden und unser Land in Abhängigkeit von ausländischen Akteuren gerieten. 4. Steuerrecht: Planungssicherheit statt willkürlicher Auslegung Die steuerliche Behandlung des Minings von Kryptowährungen ist nach wie vor unklar.13 Während das Bundesministerium der Finanzen die erhaltenen Block-Rewards grundsätzlich als Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG einordnet, wird in der Praxis regelmäßig unterstellt, dass schon bei nachhaltigem oder regelmäßigem Mining mit Gewinnerzielungsabsicht eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Diese Abgrenzung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, da § 23 EStG lediglich private Veräußerungsgeschäfte erfasst, das Mining aber auf der Erzeugung neuer Coins beruht und somit nicht eindeutig in die bestehende Systematik passt.14 Es bedarf daher dringend klarer gesetzlicher Vorgaben, um Rechtssicherheit zu erhalten und eine willkürliche Einordnung durch die Finanzverwaltung zu vermeiden. 5. Strategische Chancen bleiben ungenutzt Bitcoin-Mining kann zur strategischen Verwertung von Überschussstrom beitragen.15 Studien aus Texas belegen, dass Mining-Betriebe flexibel genug sind, um bei hoher Stromproduktion und niedrigen Preisen Strom zu ver- 10 Nakamoto, S. (2008): Bitcoin: A peer-to-peer electronic cash system, https://bitcoin.org/bitcoin.pdf 11 Taik, M. / Gallei, R. (2024): Regulierung von Kryptowerten unter der MiCA-Verordnung, Vortrag am Börsenrechtstag Leipzig, Universität Leipzig, www.jura.uni-leipzig.de/fileadmin/Fakult%C3%A4t_Juristen/Professuren/Haertlein/Boersenrechtstag/_Taik_Gallei_Vor- trag_MiCA_final_.pdf 12 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 4 - 3000 - 073/22, Ertragsteuerliche Behandlung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, China und den USA, www.bundestag.de/ resource/blob/905068/WD-4-073-22-pdf.pdf; 13 Haufe.de, 09.03.2022, Steuerliche Behandlung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen, www.haufe.de/steuern/ steuerwissen-tipps/steuerliche-gewinne-aus-der-veraeusserung-von-kryptowaehrungen_170_559910.html; Steuertipps.de, Kryptowährungen, Steuererklärung, www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente-finanzen/krypto-anlage/steuern-auf-kryptowaehrung/themen 14 Haufe.de, Kryptowährungen: Ertragssteuerliche Behandlung im Privatbereich, 2.3.5.2 Erträge aus dem Mining, www.haufe.de/id/beitrag/ kryptowaehrungen-ertragssteuerliche-behandlung-im-privat-2352-ertraege-aus-dem-mining-HI15613603.html 15 Hajiaghapour-Moghimi, et al (2024):Cryptocurrency mining as a novel virtual energy storage system in islanded and grid-connected microgrids, in: International Journal of Electrical Power & Energy SystemsVolume 158, July 2024, 109915, www.sciencedirect.com/science/ article/pii/S0142061524001364 brauchen, der sonst ungenutzt bliebe.16 Außerdem können solche Einrichtungen Dienste wie Netzfrequenzregelung übernehmen, was das Stromnetz stabilisiert. Insbesondere in Regionen mit viel erneuerbaren Energien und regelmäßigem Überschuss bietet sich so ein ökonomisch und ökologisch sinnvolles Einsatzfeld. Länder wie El Salvador nutzen Bitcoin bereits teilw. offiziell, um in den Energiemarkt zu wirken und Bitcoin als nationale Währung einzubinden, was strategische Nutzungspotenziale offenbart. Um diese Potenziale in Deutschland zu heben, brauchen Bürger Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen. 6. Digitale Souveränität statt digitaler Überwachung Während die Bundesregierung auf zentral gesteuerte Kontrollsysteme wie den geplanten digitalen Euro setzt, der jederzeit durch staatliche Eingriffe beeinflusst werden kann, eröffnet Bitcoin als dezentrales Netzwerk die Möglichkeit echter Selbstbestimmung. Bitcoin erlaubt den Bürgern, ihr Eigentum unabhängig von Banken oder staatlicher Willkür zu verwalten und Transaktionen direkt von Person zu Person durchzuführen. Damit steht Bitcoin ähnlich wie Bargeld für Freiheit und Eigenverantwortung, während der digitale Euro in seiner zentralistischen Struktur das Risiko birgt, in Zukunft für Überwachung, Einschränkungen oder sogar Enteignungen missbraucht zu werden.17 16 Blocktrainer.de, 24.01.2025, Netzstabilität und Kostenersparnisse durch Bitcoin-Mining in Texas, www.blocktrainer.de/blog/ netzstabilitaetund-kostenersparnisse-durch-bitcoin-mining-in-texas#:~:text=Nachdem%20seit%20Mitte%20Juni%202021,%E2%80%9EDemand%20 Response%E2%80%9C%2DProgramms. 17 Antrag der Fraktion der AfD, Drs. 20/9144, Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern, 07.11.2023 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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