Schriftliche Frage 40 von Pierre Lamely (AfD): Hat die Bundesregierung die Nichtzulassung des Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu zur Wiederholungswahl in Rumänien, wie in der Wiki…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Text
Schriftliche Frage 40 von Pierre Lamely (AfD): Hat die Bundesregierung die Nichtzulassung des Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu zur Wiederholungswahl in Rumänien, wie in der Wiki…
Frage 40 (Pierre Lamely, AfD):
Hat die Bundesregierung die Nichtzulassung des Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu zur Wiederholungswahl in Rumänien, wie in der Wikipedia-Dokumentation zur Präsidentschaftswahl in Rumänien 2024 dargestellt, zur Kenntnis genommen, und wenn ja, hat sie sich hierzu unter Berücksichtigung der europäischen Verträge, insbesondere des Rechts auf freie Wahlen gemäß Artikel 3 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 3. April 2025:
Die Bundesregierung hat die vom rumänischen Verfassungsgericht bestätigte Entscheidung der rumänischen Wahlbehörde, die Kandidatur von Călin Georgescu zur Wahl des Staatsoberhauptes von Rumänien im Mai 2025 nicht zuzulassen, zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung über eine Zulassung zur Wahl liegt in den Händen der rumänischen Behörden und des rumänischen Verfassungsgerichts. Die Bundesregierung setzt Vertrauen in die rumänischen Behörden und die rumänische Justiz, bei diesen Prüfungen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu handeln.
Relationen
- asked ← Pierre Lamely (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung