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Schriftliche Frage 47 von René Springer (AfD): Um wie viel Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Regelsätze nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch seit 2007 insgesamt und proz…

dip / schriftliche_frage 04.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 47 von René Springer (AfD): Um wie viel Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Regelsätze nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch seit 2007 insgesamt und proz… Frage 47 (René Springer, AfD): Um wie viel Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Regelsätze nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch seit 2007 insgesamt und prozentual erhöht, und wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Elterngeld seit 2007 nicht erhöht wurde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 3. April 2025: Die Regelbedarfe sind Bestandteil der Leistungen zur Sicherung des im Grundgesetz garantierten menschenwürdigen Existenzminimums. Es besteht daher die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Höhe der Regelbedarfe entsprechend der Veränderung des existenznotwendigen Bedarfs fortwährend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dies erfolgt sachund realitätsgerecht durch die regelmäßige Neuermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage von Sonderauswertungen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sowie durch die jährliche Fortschreibung zum 1. Januar anhand der relevanten Preis- und Nettoentgeltentwicklung. Der Eurobetrag der Regelbedarfsstufe 1 (bis 31. Dezember 2010 als Eckregelsatz bezeichnet) für alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene, die in einer Wohnung leben, hat sich seit Januar 2007 von 345 Euro auf aktuell 563 Euro und damit um 218 Euro bzw. 63 Prozent erhöht. Das Elterngeld wurde im Jahr 2007 insbesondere mit dem Ziel eingeführt, das Einkommen und damit die wirtschaftliche Stabilität von Familien zu stützen. Studien zeigen, dass dieses Ziel erreicht wurde. Denn die Mehrheit der Familien hat durch das Elterngeld ein höheres Nettoeinkommen. Seit 2007 hat sich an der Höhe des Höchstbetrages nichts geändert. Für Eltern, deren Elterngeld zwischen dem Mindest- und Höchstbetrag liegt, ist aber der Auszahlungsbetrag über die Jahre gestiegen, da das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen in der Regel zu 65 Prozent ersetzt und sich die Löhne und Gehälter, die der Berechnung des Elterngeldes zugrunde liegen, erhöht haben. Mit dem Höchstbetrag des Elterngeldes von 1.800 Euro, der bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.770 Euro im Bemessungszeitraum erreicht wird, wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bei zunehmender Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes die Möglichkeit der eigenständigen Vorsorge für einen begrenzten Zeitraum zunimmt. Ab dieser Einkommenshöhe entfällt die Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes, da ab dieser Einkommenshöhe nicht mehr von einem existenziellen Bedarf ausgegangen wird, für den eine Leistung der öffentlichen Fürsorge gerechtfertigt wäre. Es bleibt abzuwarten, ob der Höchstbetrag im Elterngeld in dieser Legislaturperiode erhöht wird. Hierzu kann die geschäftsführende Bundesregierung keine Aussagen treffen.

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