Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 17
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien .............................................................................................................. 6
Ausgaben-Tgr. 01 Kindergeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz...................................... 11
1702 Kinder- und Jugendpolitik ..................................................................................................................................... 13
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 24
Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) ......................................... 26
Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs angebote
für Kinder im Grundschulalter" (1791) ..................................................................................................................
30
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik .................................................. 33
Ausgaben-Tgr. 01 Stärkung der Zivilgesellschaft.................................................................................................. 36
Ausgaben-Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik....................................................................... 39
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 46
1704 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens ............................................................................................................... 48
Ausgaben-Tgr. 20 Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung............................................................ 52
Ausgaben-Tgr. 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf...................................................................................... 54
Ausgaben-Tgr. 60 Stiftung Kinder forschen (StKf)................................................................................................ 57
Ausgaben-Tgr. 70 Europäische Schulen............................................................................................................... 58
Ausgaben-Tgr. 80 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung....................................................................... 59
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 61
1710 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 63
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 69
1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 70
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 71
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 74
1712 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 77
1713 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ................................................................................ 83
Ausgaben-Tgr. 03 Restzahlungen für Dienstleistende nach dem Zivildienstgesetz............................................. 86
1714 Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ........................................................................................ 90
1715 Antidiskriminierungsstelle des Bundes ................................................................................................................. 94
1716 Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen .......................... 99
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 17)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 103
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 104
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 109
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMBFSFJ) ist innerhalb der Bundesregierung für
die folgenden Politikfelder verantwortlich, die für wesentliche
Aufgaben zur Gestaltung unserer Gesellschaft stehen:
1. Familie,
2. ältere Menschen,
3. Gleichstellung,
4. Kinder und Jugend,
5. Freiwilligendienste,
6. Zivilgesellschaftlicher Zusammenhalt und
Wohlfahrtspflege,
7. Frühe und schulische Bildung, Bildungsforschung,
8. Berufliche Bildung und lebensbegleitendes Lernen.
Das BMBFSFJ sorgt mit seiner Familienpolitik dafür, dass
Männer und Frauen sich ihre Kinderwünsche erfüllen können,
dass Kinder gut auswachsen und Familien in ihrem Alltag
entlastet werden. Dazu gehören Maßnahmen für eine
partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf,
passgenaue Familienleistungen für die wirtschaftliche Stabilität von
Familien und Schutz und Orientierung in einer sich
verändernden Welt (SGDs 1, 3, 4, 5, 8, 10, 16).
Deutschland erkennt die Herausforderungen und Chancen
des demografischen Wandels, insbesondere in
strukturschwachen Gebieten. Damit verbunden sind Diversität durch
Migration und die Alterung der Gesellschaft.
Ein wichtiges Ziel ist daher, die Rolle der älteren Generation
zu stärken und deren wertvolles Erfahrungswissen in die
Gesellschaft einzubringen. Langfristig soll ihre Rolle innerhalb
unserer Gesellschaft - hin zu einem Leitbild des aktiven Alters
- neu definiert werden (SDG 1, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 16).
Das BMBFSFJ unterstützt die Gleichstellung von Frauen und
Männern durch Förderung von Maßnahmen sowohl zur
Überwindung tradierter Rollenbilder als auch zur gleichen Teilhabe
im Erwerbsleben. Ziel ist ein Umdenken in der Gesellschaft
hin zu einem zeitgemäßen Rollenverständnis (SDGs insb. 5
und 1, 3, 4, 8, 9, 10, 16, 17).
Das BMBFSFJ verfolgt das Ziel, Kindern und Jugendlichen
bestmögliche Zukunftsvoraussetzungen zu schaffen und ihnen
langfristig einen Weg in ein gutes Berufsleben zu ebnen.
Hierzu gehört auch ein wirksamer Schutz vor Gewalt und
Ausbeutung.
Ein wichtiges Ziel ist auch die Förderung des
zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts für Demokratie, Vielfalt und gegen
jede Form von Extremismus. Um dieses Ziel zu erreichen,
fördert das BMBFSFJ die Freiwilligendienste der Länder (SDGs
4, 13) und bietet die Möglichkeit eines
Bundesfreiwilligendienstes (SDG 4). Beide Dienste wollen das soziale
Bewusstsein stärken und die jungen Menschen auf ihrem Weg hin
zu mündigen und verantwortungsbewussten Bürgerinnen und
Bürgern begleiten. Zusätzlich trägt das BMBFSFJ dazu bei,
Grundlagen für eine gemeinwohlzentrierte Gestaltung von
Digitalpolitik und Technik zu schaffen. Digitale Services für die
Zielgruppen des Hauses werden weiterentwickelt (SDGs 3, 4,
8, 9, 10).
Durch eine nachhaltige Förderung der Wohlfahrtspflege
verfolgt das BMBFSFJ das Ziel, soziales Bewusstsein und
Teilhabe in allen Politikbereichen zu stärken und hierdurch den
Zusammenhalt in unserer Gesellschaft nachhaltig zu verbessern
(SDG 1, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 16).
Bildung ist der Schlüssel zur Lösung der Herausforderungen
unserer Zeit. Investitionen in Bildung sind
Zukunftsinvestitionen. Sie sichern langfristig Wachstum, Wohlstand und
Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland. Bildung erschließt den
Menschen den Zugang zu Wissen und ermöglicht wirtschaftliche,
soziale, kulturelle und digitale Teilhabe und Aufstieg. Die
Aufgaben des BMBFSFJ für ein leistungsfähiges Bildungswesen
umfassen den gesamten Lebensverlauf. Sie reichen von der
frühen Bildung, über Berufsausbildungs- und
Ausbildungsförderung bis zur Erwachsenenbildung (lebens- begleitendes
Lernen), auch im höheren Alter. Das BMBFSFJ trägt damit
entlang der jeweiligen Verantwortungsbereiche von Bund und
Ländern zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des
deutschen Bildungswesens im internationalen Vergleich bei.
Wichtige Schwerpunkte sind der Einsatz für mehr
Chancengerechtigkeit und Qualität im Bildungssystem und die Gestaltung
eines zukunftsfähigen Bildungswesens. Hierzu fördert das
BMBFSFJ auch die Kompetenzentwicklung von Lernenden
und Lehrenden in einer digital geprägten Welt. Zudem
unterstützt das BMBFSFJ Länder und Kommunen bei gezielten
Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, in die
MINT-Bildung, in die digitale schulische Bildungsinfrastruktur
und in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote (SDG insb. 4 und 9, aber auch, da Bildung ein
zentraler Treiber für Nachhaltigkeit darstellt, SDGs 2, 3, 5, 6, 7, 8,
10, 11, 12, 13, 14, 15 und 17).
Zur Gliederung des Einzelplans
Die gesetzlichen Leistungen für Familien sind als
finanzwirksamster Schwerpunkt im Kapitel 1701 dargestellt. Es folgen
die Programmhaushalte der Politikbereiche Kinder- und
Jugendpolitik (Kap. 1702), Stärkung der Zivilgesellschaft,
Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Kap. 1703) sowie
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens (Kap. 1704). Im
Kapitel für sonstige Bewilligungen (Kap. 1710) sind insbesondere
Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände sowie die Hilfen für
Betroffene sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären
Bereich vorgesehen.
Hiernach sind das Kapitel zu den zentral veranschlagten
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Kap. 1711) sowie die
Kapitel für das Bundesministerium - inklusive des Beauftragten
der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das
Leben der Sinti und Roma in Deutschland (Kap. 1712) und seine
Behörden im Geschäftsbereich (Kap. 1713 und Kap. 1714)
sowie für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Kap. 1715)
und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen
Missbrauch an Kindern und Jugendlichen (Kap. 1716)
dargestellt.
- 3 -
Vorwort 17
Überblick zum Einzelplan 17
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 19 494 19 503 -9 36 689
Übrige Einnahmen.................................................. 230 168 260 168 -30 000 244 228
Gesamteinnahmen.................................................. 249 662 279 671 -30 009 280 917
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 253 156 237 311 +15 845 5 054 226 052
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 151 294 134 337 +16 957 21 231 81 073
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 14 714 571 15 780 870 -1 066 299 198 513 13 483 996
Ausgaben für Investitionen...................................... 635 712 691 899 -56 187 19 466 13 539
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -276 403 -180 403 -96 000 -
Gesamtausgaben.................................................... 15 478 330 16 664 014 -1 185 684 244 264 13 804 660
davon flexibilisiert.................................................... 372 110 352 920 +19 190 29 485 257 656
davon nicht flexibilisiert........................................... 15 106 220 16 311 094 -1 204 874 214 779 13 547 004
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 234 814 217 663 +17 151 5 054 205 994
Aus Hauptgruppe 5................................................. 61 999 58 676 +3 323 21 231 43 192
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 64 165 64 376 -211 -
Aus Hauptgruppe 7................................................. 253 452 -199 200 105
Aus Hauptgruppe 8................................................. 10 879 11 753 -874 3 000 8 365
Zusammen.............................................................. 372 110 352 920 +19 190 29 485 257 656
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 163 998
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 761 354
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 496 233
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 332 195
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 132 619
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 17 133
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 17 563
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 11 112
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 11 557
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 12 019
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 12 500
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 13 000
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 13 520
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 14 060
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 14 623
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 15 208
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 15 816
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 16 449
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 17 106
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 17 791
im Haushaltsjahr 2047 bis zu.................................. 18 502
ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.......................... 203 638
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17 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 17 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 1711 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
§ 5 Abs. 2 HG ist zu beachten.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1711
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
3. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (Anlage 2 zu Kap. 1702) ist verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
4. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ganztagsbetreuung" (Anlage 3 zu Kap. 1702) ist verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
- 5 -
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 17
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel sind die wesentlichen gesetzlichen
Leistungen, insbesondere der Familienpolitik, in Höhe von rd. 12
Mrd. Euro zusammengefasst.
Einen Schwerpunkt bildet das Elterngeld mit einem Volumen
von rd. 7,1 Mrd. Euro. Ein weiterer wichtiger
Aufgabenschwerpunkt mit insgesamt rd. 3,4 Mrd. Euro ist der Bereich
Kindergeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
nebst Verwaltungskostenerstattung.
Des Weiteren sind folgende gesetzliche Leistungen etatisiert:
1. Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz mit
rd. 914 Mio. Euro,
2. Zuweisung an die Conterganstiftung mit rd. 194 Mio. Euro,
3. Einlage in die "Stiftung Mutter und Kind - Schutz des
ungeborenen Lebens" mit rd. 101 Mio. Euro,
4. Gräbergesetz mit rd. 46,6 Mio. Euro,
5. Familienpflegezeit mit 1 Mio. Euro.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Zu den wesentlichen Zielen der Familienpolitik gehört es,
Familien und Kinder wirksam zu unterstützen und zu fördern
sowie die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf
zu verbessern.
Ziel des 2007 eingeführten Elterngeldes ist es, Familien
in der Zeit nach der Geburt eine hohe finanzielle
Unterstützung zu bieten. Das Elterngeld fängt teilweise den
Einkommenswegfall auf, der den Eltern wegen der Betreuung ihres
Neugeborenen entsteht. Das Elterngeld gibt es in den
Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus,
die miteinander kombiniert werden können. Den
einkommensunabhängigen Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld
bzw. 150 Euro ElterngeldPlus können alle Eltern erhalten. In
seiner flexiblen Ausgestaltung passt sich das Elterngeld
unterschiedlichen Lebens- und Einkommenssituationen an.
Unterstützt durch das Elterngeld beteiligen sich zunehmend auch
die Väter an den familiären Aufgaben der Kinderbetreuung.
Insgesamt trägt das Elterngeld dazu bei, die wirtschaftliche
Situation der Familien zu stabilisieren und die partnerschaftliche
Aufgabenteilung zu unterstützen (SDGs 1, 5, 8, 10).
Um Abhängigkeit von Leistungen nach dem SGB II aufgrund
von Kindern zu vermeiden, gibt es seit 2005 den
Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld
gezahlt, wirkt also wie ein Zuschlag zum Kindergeld für
Familien mit kleinen Einkommen. Dadurch wird vermieden, dass
die Familie auf SGB II-Leistungen angewiesen ist. Seit 2021
richtet sich der Kinderzuschlag in seiner Dynamisierung nach
der Entwicklung des Existenzminimums und unter
Berücksichtigung des jeweiligen Kindergeldes (SDGs 1, 10).
Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz ist im
Verhältnis zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz
als Auffangtatbestand anzusehen. Es wird Eltern gezahlt, die
in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, aber in
einer Weise mit dem deutschen Arbeits-, Dienst- und
Sozialrechtssystem verbunden sind, die eine Kindergeldzahlung
angemessen erscheinen lässt. Ziel ist es, dass diese Eltern unter
denselben Voraussetzungen und in derselben Höhe
Kindergeld erhalten wie in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtige Eltern.
Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil
keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können
Unterhaltsvorschuss erhalten. Dieser wird seit dem 1. Juli
2017 für alle Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ohne
Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt. Für Kinder im Alter von
12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es seit
dem 1. Juli 2017 ebenfalls einen Anspruch auf
Unterhaltsvorschuss ohne Begrenzung der Bezugsdauer. Dieser wird
wirksam, wenn das Kind nicht auf Leistungen nach dem SGB II
angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im
Leistungsbezug nach SGB II ein eigenes Einkommen von
mindestens 600 Euro brutto erzielt (SDGs 1, 5, 8, 10).
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