Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen"
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Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen"
[Bundesrat Drucksache 671/25
13.11.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates „Elterngeld für Pflegeeltern und
Beträge an Preisentwicklung anpassen“
Der Ministerpräsident Mainz, 13. November 2025
des Landes Rheinland-Pfalz
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als
Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an
Preisentwicklung anpassen“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1059. Sitzung am 21. November 2025 aufzunehmen
und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schweitzer
Entschließung des Bundesrates „Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an
Preisentwicklung anpassen“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass das Elterngeld als Einkommensersatzleistung
wesentlich dazu beiträgt, dass die partnerschaftliche Übernahme von Verantwortung
in jungen Familien heute einen deutlich höheren Stellenwert hat.
2. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, die
Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anzuheben. Er bittet die
Bundesregierung, dabei eine auch die allgemeine Preisentwicklung
berücksichtigende Anpassung der Einkommensgrenze sowie des Mindest- und des
Höchstbeitrags vorzunehmen, sowie zu prüfen, inwiefern unter Berücksichtigung der
Haushaltslage eine regelmäßige Anpassung der Elterngeldbeträge an die
Preisentwicklung festgeschrieben werden kann.
3. Der Bundesrat begrüßt weiterhin die Ankündigung der Bundesregierung, die
Rechte von Pflegeeltern zu stärken und für sie ein Elterngeld einzuführen, sowie
Verbesserungen für Selbstständige durch eine Flexibilisierung der
Berechnungsgrundlage vorzunehmen. Er bittet darum, diese zeitnah und in Abstimmung mit
den Ländern umzusetzen.
Begründung:
Seit der Einführung zum 01.01.2007 sind die Mindest- und Höchstbeträge des
Elterngeldes mit 300 Euro und 1.800 Euro unverändert geblieben. In diesen fast 20 Jahren
sind jedoch die allgemeinen Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen. Eine
zeitgemäße Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag ist daher dringend erforderlich, wenn
Elterngeld weiterhin eine echte Einkommensersatzleistung sein soll. Zudem ist eine
Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags geboten, damit auch zukünftige
Steigerungen der Lebenshaltungskosten für junge Familien während des
Elterngeldbezugs adäquat begegnet wird. Lösungsvorschläge hierzu werden seit Jahren im
Rahmen der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und in Bund-Länder-Runden
diskutiert. Die Höhe des Elterngeldes muss sich als Lohnersatzleistung an der
Preisentwicklung orientieren.
Es gibt keinen sachlichen Grund, dass Pflegeeltern bislang keinen Anspruch auf
Elterngeld haben. Elterngeld ist dafür gedacht, Eltern zu unterstützen, die nach der
Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, um sich um das neugeborene Kind
zu kümmern. Genau dies tun auch Pflegeeltern, die erstmals ein Pflegekind
aufnehmen.
Die Einführung des Elterngeldes für Pflegeeltern ist nach wie vor ein dringliches
Anliegen. Pflegeeltern leisten einen unschätzbaren gesellschaftlichen Beitrag, wenn sie
Pflegekinder in ihrer Familie aufnehmen. Sie dürfen deshalb beim Elterngeld nicht
länger benachteiligt werden. Einerseits steigt der Bedarf an Pflegeeltern, andererseits
geht leider die Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen, zurück. Dabei spielen
wirtschaftliche Gründe eine signifikante Rolle. Der Bundesrat verweist hier auf seinen
Beschluss vom 18. Oktober 2024 (443/24(B)).
Für Selbständige bringt das BEEG in der Praxis viele Hürden mit sich, weil deren
Einkünfte schwanken und nicht so leicht nachzuweisen sind wie bei Angestellten. Denkbar
wären die Einführung flexiblerer Bemessungszeiträume, eine Berücksichtigung von
Investitionen und Verlusten sowie vereinfachte Einkommensnachweise.
Drucksache 671/25 - 2 -]
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