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Schriftliche Frage 57 von Pierre Lamely (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Qualitätsstandards und Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ d…

dip / schriftliche_frage 04.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 57 von Pierre Lamely (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Qualitätsstandards und Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ d… Frage 57 (Pierre Lamely, AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Qualitätsstandards und Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ die Förderung des Vereins „Bündnis Fulda stellt sich quer“, insbesondere hinsichtlich seiner öffentlichen Erklärung in einem Facebook-Post vom 29. Dezember 2021 („Unser Auftrag ist, die AfD kaputt zu machen. Endlich hat es die AfD verstanden“), seiner Selbstbezeichnung als „Antifa“ in einem weiteren Facebook-Post („Wir haben keine Nähe zur Antifa. Wir sind Antifa. Wir sind Antifaschisten“) sowie angesichts seiner engen personellen Verflechtungen mit der SPD (der Vereinsvorsitzende Andreas Görke ist ehemaliger langjähriger SPD-Vorsitzender und aktueller Beisitzer im Fuldaer SPD-Vorstand, die stellvertretende Vereinsvorsitzende Christine Fischer war SPD-Direktkandidatin zur Bundestagswahl)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 3. April 2025: Der Verein „Fulda stellt sich quer e. V.“ hat keine direkte Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten. Im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie Stadt Fulda hat der gemeinnützige Verein bis zum Ende der 2. Förderperiode Fördermittel zur Umsetzung einiger konkreter Projekte erhalten. Im Rahmen dieser Tätigkeit sind dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Aktivitäten bekannt, die nicht mit den Grundsätzen der Förderung im Handlungsbereich oder der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vereinbar waren. Die Überprüfung der Eignung eines Vereins zur Übernahme von Projekten und die Sicherstellung, dass Bundesmittel im Rahmen der Förderung des Bundesprogramms nur an Organisationen fließen, die auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, ist Aufgabe der antragstellenden Kommune.

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