Schriftliche Frage 50 von Pierre Lamely (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/19 eine eigen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 50 von Pierre Lamely (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/19 eine eigen…
Frage 50 (Pierre Lamely, AfD):
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/19 eine eigenständige Prüfung der Förderpraxis gegenüber dem Verein „Fulda stellt sich quer e. V.“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ einzuleiten, insbesondere hinsichtlich seiner öffentlichen Erklärung in einem Facebook-Post vom 29. Dezember 2021 (Zitat: „Unser Auftrag ist, die AfD kaputt zu machen“), seiner Selbstbezeichnung als „Antifa“ in einem weiteren Facebook-Post (Zitat: „Wir sind Antifa“) sowie angesichts seiner engen personellen Verflechtungen mit der SPD (der Vereinsvorsitzende Andreas Goerke war jahrelang Vorsitzender der Fuldaer SPD und nun Beisitzer im SPD-Vorstand, die stellv. Vereinsvorsitzende Christine Fischer war Direktkandidatin der SPD), oder sieht sie die alleinige Verantwortung für die Beurteilung einer etwaigen parteipolitischen Ausrichtung und einer möglichen Zweckentfremdung der Fördermittel weiterhin ausschließlich bei der Stadt Fulda als lokaler Koordinierungsstelle?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 22. April 2025:
Im Rahmen der Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/19 sind die in Ihrer vorliegenden Frage erhobenen Vorwürfe überprüft und ist die Auffassung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dazu mitgeteilt worden. Die wiederholte Darstellung desselben Sachverhalts bietet keinen Anlass für eine erneute Prüfung. Die Aktivitäten eines gemeinnützigen Vereins oder seiner Mitglieder außerhalb der konkreten Projektumsetzung sind vom BMFSFJ regelmäßig nicht zu bewerten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/19 verwiesen.
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