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Neste Germany GmbH

lobbyregister / register_entry 23.02.2022 · Original ↗

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Neste Germany GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Neste ist weltweit führender Hersteller von nachhaltigem Flugbenzin (SAF) und erneuerbarem Diesel. Im Jahr 2025 lag der Umsatz von Neste bei 19,0 Milliarden Euro. Das vergleichbare EBITDA betrug 1,683 Milliarden Euro. 2025 beschäftigte Neste durchschnittlich 5.214 Personen. Neste produziert auf drei Kontinenten und verfolgt weitere Aktivitäten in 16 Ländern rund um die Welt. Die Tochtergesellschaften von Neste befinden sich in den USA und in Europa. Das Tankstellennetz von Neste umfasst nahezu 1.000 Standorte in Finnland, Estland, Lettland und Litauen. In unseren Raffinerien in Finnland, den Niederlanden und Singapur sowie im Rahmen des gemeinsam mit Marathon Petroleum in Martinez (Kalifornien) betriebenen Standorts stellen wir hochwertige erneuerbare Kraftstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen her. Die jährliche Nennkapazität liegt bei rund 5,5 Millionen Tonnen. Nach Abschluss eines Ausbaus unserer Raffinerie in Rotterdam wird die Produktionskapazität des Unternehmens 2027 nochmals auf insgesamt 6,8 Mio. Tonnen steigen. Unsere Raffinerie in Porvoo, Finnland, wollen wir schrittweise in ein Zentrum für erneuerbare und Kreislauflösungen umbauen. Wir streben einen kontinuierlichen, aktiven und offenen Dialog mit unseren Stakeholdern an, zu denen Kunden, Lieferanten, Aktionäre, Mitarbeiter, Verbände, Gemeinden, Forschungseinrichtungen, politische Entscheidungsträger, Nichtregierungsorganisationen und Medien gehören, und überprüfen regelmäßig deren Ansichten zu unseren Aktivitäten. Die Überprüfung der Aktivitäten erfolgt jedoch auf Gegenseitigkeit: Wir überprüfen und bewerten auch die Aktivitäten unserer Stakeholder, um sicherzustellen, dass sie unseren Anforderungen und Standards entsprechen. Interessenbereiche: Straßenverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Schifffahrt; Güterverkehr; Luft- und Raumfahrt; Automobilwirtschaft; Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Erneuerbare Energien; Klimaschutz; Immissionsschutz Regelungsvorhaben: - Änderung des BImSchG zur Umsetzung der Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III): Die „RED III“ trat am 20. November 2023 in Kraft und ist eine wichtige Säule bei der Erreichung des EU-Ziels einer Treibhausgasreduzierung von 55 % bis 2030. Neste setzt sich für folgende Aspekte ein: - Rasche Umsetzung und klarer Zielpfad zur Klimaneutralität in 2045 erforderlich - Ausweitung der THG-Quote auf den Flugverkehr wird begrüßt - Nationale Sonderwege bei Rohstoffen für SAF vermeiden - Einschränkung des Anhang IX Teil A gefährdet die Investitionssicherheit - Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung müssen transparent und operativ umsetzbar sein - Co-processing von RFNBOs in Bioraffinerien anerkannen - Ganzheitlich denken: THG-Quote mit weiteren Maßnahmen zur Defossilisierung entlang der Wertschöpfungskette flankieren - Zulassung von HVO100 durch Aufnahme der DIN EN 15940 in die 10. BImSchV: Die Änderung der 10. BImSchV dient der Umsetzung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen, zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG (ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 58), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (ABl. L 2023/2413, 31.10.2023) geändert worden ist. Es soll paraffinischer Dieselkraftstoff (XTL) aus Synthese oder Hydrierungsverfahren als Reinkraftstoff (HVO100) nach der Norm DIN EN 15940 in die 10. BImSchV aufgenommen werden. Um eine unbeabsichtigte Förderung fossiler paraffinischer Dieselkraftstoffe XTL zu vermeiden, werden diese durch eine zeitgleich erfolgende Änderung des SaubFahrzeugBeschG aus der Anrechnung auf die Erfüllung der dort definierten Mindestziele ausgeschlossen. - Änderung der THG-Quote und Abschaffung von UER-Maßnahmen durch Novelle der 36. BImSchV: Mit der Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 für den Verkehr wurden ambitionierte Vorgaben für Kraftstoffanbieter bis zum Jahr 2030 festgelegt. Gemäß § 37h Absatz 2 BImSchG wird die THG-Quote ab dem Jahr 2024 und für alle nachfolgenden Jahre um 0,1 Prozentpunkte angehoben. §37h BImSchG erlaubt eine Erhöhung um das 1,5fache der Übererfüllung. Entsprechend schlägt Neste eine dauerhafte Erhöhung der THG-Quote um 0,15 Prozentpunkte vor. Die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderung ist letztmalig für das Verpflichtungsjahr 2024 möglich. Die Begrenzung der Anrechnung von UER-Maßnahmen auf das Jahr 2024 ist im Sinne des mangelnden Innovations- und Investitionsanreizes der aktuellen THG-Quote zu begrüßen. - Neuregelung der Anrechnung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs durch Änderung der 37. BImSchV: Die Verordnung setzt neue europäischen Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe um. Insbesondere werden Anforderungen festgelegt an den bezogenen Strom, der für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr verwendet wird, sowie an die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe im Vergleich mit fossilen Brennstoffen. Neste setzt sich für folgende Aspekte ein: - THG-Quote und Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe anheben - RFNBOs als Zwischenprodukt auch für Bioraffinerien anerkennen (§ 3 Absatz 7) - Aussetzung der Übertragung der Übererfüllung der THG-Quote für die Jahre 2025 und 2026 (38. BImSchV): Um die Nachfrage kurzfristig auf das von der THG-Quote vorgesehene Niveau zu heben, wird die Übertragung von Übererfüllungen für zwei Jahre ausgesetzt. Somit können Verpflichtete in den Jahren 2025 und 2026 zur Erfüllung ihrer Verpflichtung nur Erfüllungsoptionen nutzen, die in diesen Jahren eingesetzt wurden. Neste begrüßt den Vorschlag des Referentenentwurfs und empfiehlt zudem: 1. Die Übertragung der Übererfüllung der Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe nach §14 Absatz 4 Nummer 2 der 38. BImSchV auszusetzen. 2. Die THG-Quote im Rahmen der „RED III“- Umsetzung bereits ab dem Jahr 2026 erheblich anzuheben und gleichzeitig das System der Mehrfachanrechnungen schrittweise abzubauen. Hierüber sollte ein Zielpfad hin zur Klimaneutralität in 2045 etabliert werden. - Änderung des BImSchG zur Umsetzung der Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III): Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), dazugehörigen Durchführungsverordnungen und einzelne Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/2405 (ReFuelEU Aviation) in Deutschland um. Neste setzt sich in diesem Kontext für folgende Aspekte ein: - langfristige und ambitionierte Ausgestaltung THG-Quote - Erhöhung des Mindestanteils fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Rohstoffen des Anhangs IX A der RED III anstelle einer Doppelanrechnung mit Wirkung ab dem 01.01.2026 - Zulässigkeit aller in Anhang IX A gelisteten Rohstoffe und weiterer nachhaltiger Reststoffe für Reinkraftstoffe - Wirksame und transparente Instrumente zur Betrugsbekämpfung - Getrennte Anwendungsbereiche für Luft- oder Wasserfahrzeuge - Anpassung der Verifizierungsregeln und Regeln für Zwischenfrüchte und Pflanzen von stark degradierten Flächen: Die EU-Kommission arbeitet an einem Entwurf für die Änderung der Durchführungsverordnung 2022/996, mit dem Verifizierungsregeln und Regeln für Zwischenfrüchte und Pflanzen von stark degradierten Flächen angepasst werden sollen. Diese sollten so ausgestaltet sein, dass sie die hohen Potenziale dieser Rohstoffe möglichst umfassend und unter angemessener Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten nutzbar machen. - Neuer Energiepolitischer Rahmen der EU für die Zeit nach 2030 für erneuerbarer Energien im Verkehr: Die EU arbeitet an der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für erneuerbare Energien für das Jahrzehnt 2030 bis 2040. Neste setzt sich in diesem Rahmen für klare und ambitionierte Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere im Verkehrssektor, ein.

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