Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie
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Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Der gemeinnützige Verein wendet sich gezielt an Politikerinnen und Politiker, namentlich Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesministerien und deren Organe sowie Bundesämter mit dem Ziel, eine wissenschaftskonforme Risikoeinschätzung und Risikobewertung der Effekte elektromagnetischer Felder auf Menschen, Tiere und Pflanzen durchzuführen und entsprechend zu regulieren.
Interessenbereiche: Immissionsschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Artenschutz/Biodiversität; Wissenschaft, Forschung und Technologie
Regelungsvorhaben:
- Überprüfung unzulässiger SAR-Werte bei Mobiltelefonen durch die Bundesnetzagentur (Umweltministerium): Angesichts der Berichte über Mobiltelefone mit überhöhten Strahlungswerten werden die zuständigen Stellen des Bundes zu konkretem Handeln aufgefordert (BNA und BMUKN). Eine stärkere Marktüberwachung und unabhängige SAR-Messungen werden angemahnt – wie sie in Frankreich längst etabliert sind. Dort wurden bereits über 60 Modelle wegen Überschreitungen der europäischen SAR-Grenzwerte (RICHTLINIE 2014/53/EU v. 16. April 2014. ABl. L 153 vom 22.5.2014) nach offiziellen Prüfungen vom Markt genommen. Die französische Frequenzagentur ANFR hatte dabei Werte festgestellt, die teils mehr als das Doppelte der zulässigen Höchstwerte betrugen. Auch die EU-Kommission sieht diese Ergebnisse mit Sorge und verweist auf die Verantwortung der nationalen Behörden, solche Verstöße konsequent zu verfolgen.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf TKG-Änderungsgesetz 2026: Das Regelungsvorhaben sieht im Rahmen der Gigabit-Infrastruktur drahtlose Zugangspunkte (Funk-Sendeanlagen) an öffentlichen Gebäuden vor. Die Stellungnahme fordert einen Ausschluss solcher Sendeanlagen mit hochfrequenter Mobilfunkstrahlung an Orten, die dem Aufenthalt dienen und gesundheitliche Effekte hervorrufen können (wie Bürogebäude, Kitas, Schulen etc.).
- Klage-Vorhaben zur Berücksichtigung der athermischen Wirkungen elektromagnetischer Felder in der 26. BImSchV: Die geltenden Vorschriften zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch die Mobilfunkstrahlung stellen lediglich darauf ab, zu hohe Wärmebelastungen des Körpers auszuschließen. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin soll erreicht werden erreichen, dass die bekannten athermischen Prozesse beim gesetzlichen Schutz der Bevölkerung berücksichtigt werden.
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