gesund verNETZt e.V.
Text
gesund verNETZt e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der gemeinnützige Verein wendet sich gezielt an Politikerinnen und Politiker, namentlich Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesministerien und deren Organe, mit dem Ziel, eine wissenschaftskonforme Risikoeinschätzung der biologischen Effekte elektromagnetischer Felder voranzutreiben und in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Immissionsschutz; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Digitalisierung; Verbraucherschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Wohnen; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Parlamentarisches Verfahren; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsförderung; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"
Regelungsvorhaben:
- Gleichstellung von Schutzzonen für vulnerable Gruppen in Einwirkungsbereichen der Mobilfunkinfrastruktur: Im „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ 20/13171 sollen alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren „im überragenden öffentlichen Interesse“ stehen. Dieses bevorzugt die Mobilfunkinfrastruktur. Das Gesetzesvorhaben steht im Widerspruch zum Vorschlag aus dem Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder“, in dem die anerkannten Grundsätze des Risikomanagements diskutiert und gefordert und unter anderem Schutzzonen vorgeschlagen werden. Die Verwirklichungsoption würde mit dem „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ kaum realisierbar. Somit beantragen wir, die Einrichtung von Schutzzonen als „überragendes öffentliches Interesse“ dem Mobilfunk gleichzustellen.
- Schutzzonen für vulnerable Personen - Ergänzung im BauGB §35: Der Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur soll gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen. Die Schließung von „Grauen Flecken“ geht aber zu Lasten von den Schwerstbetroffenen, die strahlungsarme Orte zur Vermeidung von Symptomen und zur Regeneration benötigen. Wir empfehlen, diese Bereiche als Potentialflächen für Schutzzonen für Betroffene und deren Angehörigen vorzuhalten.
Der Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages zu „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“ schlägt Schutzzonen für diese vulnerable Personengruppe vor. Diesen Vorschlag greifen wir, mit der vorliegenden Stellungnahme zum Planungsvorhaben "Schutzzonen für vulnerable Personen - Ergänzung im BauGB §35", auf.
- Ergänzung des § 35 BauGB zur erleichterten Wohnbebauung und Wohnraumsicherung für besonders schutzbedürftige Personengruppen: Mit der vorliegenden Stellungnahme fordern wir die Bundesregierung auf, im Zuge der Gesetzesänderung zudem eine Ergänzung des § 35 BauGB zur erleichterten Wohnbebauung und Wohnraumsicherung für besonders schutzbedürftige Personengruppen in das Gesetz aufzunehmen.
- Beim Ausbau der Telekommunikationsinfrastrukturen müssen Priorisierungsflächen für Schutzzonen vorhalten werden: Der Entwurf könnte in einem Widerspruch zur Empfehlung des TAB-Berichts des Bundestages zu "Möglichen gesundheitlichen Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)" stehen. Dort werden funkarmer Schutzzonen empfohlen.
Im Sinne der Technologieneutralität, des Anspruchs, eine flächendeckende, angemessene und ausreichende Telekommunikationsinfrastruktur mit Gigabit-Geschwindigkeit zu gewährleisten, und angesichts der offenen Fragen zu den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks sollten generell alle Menschen die Möglichkeit haben, durch die Wahl ihres Wohnorts zu entscheiden, welche Gigabit-Versorgung sie wünschen. Dies schließt die Möglichkeit ein, Immissionen zu meiden. Wir fordern ausreichend Priorisierungsflächen für Schutzzonen.
- Technologieneutralität statt Festschreibung auf WLAN im Digitalpakt 2.0: In den aktuellen Verlautbarungen zum Digitalpakt 2.0 wird der Grundsatz der Technologieneutralität nicht berücksichtigt. Stattdessen wird ausschließlich WLAN als förderfähige Übertragungstechnologie genannt. Wir sprechen uns daher ausdrücklich dagegen aus, WLAN als einzige förderungswürdige Technologie festzuschreiben.
Stattdessen sollte der Grundsatz der Technologieneutralität gewahrt bleiben und eine offene, neutrale Formulierung wie „Ausbau der digitalen Infrastruktur“ verwendet werden. Dies stellt sicher, dass auch innovative und zukunftsfähige Technologien (z.B. VLC/LiFi) in die Förderung einbezogen werden können.
- gesund verNETZt e.V. empfiehlt Vorsorgemöglichkeiten gegenüber elektromagnetischen Feldern zu stärken und zu konkretisieren.: gesund verNETZt e.V. empfiehlt, in dem Entwurf die Vorsorgemöglichkeiten gegenüber elektromagnetischen Feldern zu stärken und zu konkretisieren.
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