Mögliche gesundheitliche Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder (Antwort zu Drs. 21/796)
Text
Mögliche gesundheitliche Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder (Antwort zu Drs. 21/796)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/993
21. Wahlperiode 23.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst,
Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/796 –
Mögliche gesundheitliche Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer
Felder
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Elften Emissionsminderungsbericht informiert die Bundesregierung über
neuere Forschungsprojekte des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zu möglichen
gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder (HF-
EMF), die im Mobilfunk zur Anwendung kommen (Elfter Bericht der
Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die
Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf
gesundheitliche Auswirkungen; Bundestagsdrucksache 21/13 vom 9. April
2025).
Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)
hatte bereits vor zwei Jahren in einem umfangreichen Arbeitsbericht die in
den Augen der Fragesteller schier unübersehbare, hoch kontroverse und
widersprüchliche Forschungslage zu diesem Thema analysiert („Mögliche
gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche
elektromagnetischer Felder [HF-EMF]“; Bundestagsdrucksache 20/5646). Daraus wurde
ersichtlich, dass viele wissenschaftliche Studien Entwarnung hinsichtlich
gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch diese Felder geben, zahlreiche andere
hingegen davon überzeugt sind, ernsthafte Gefahren bis hin zu Tumoren
identifiziert zu haben (vgl. z. B. ElektrosmogReport 1-2025: www.diagnose-funk.
org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=2178).
Vor allem gaben zwei großangelegte Langzeit-Tierstudien aus den USA und
Italien Anlass zur Besorgnis. Diese hatten unabhängig voneinander
Tumorbildungen bei Ratten und Mäusen festgestellt, die solchen Feldern ausgesetzt
waren (siehe obengenannter TAB-Bericht, S. 144 ff.).
Aufgrund der unzureichenden Studienlage kommt der TAB-Bericht zu dem
Ergebnis, dass weitere wissenschaftliche Untersuchungen, besonders im
Langzeitbereich, dringend erforderlich seien. Dazu weist der Bericht auf
bestehende „hochspezialisierte Forschungskapazitäten und -kompetenzen“ zu HF-EMF
in Deutschland hin, die „ohne eine kontinuierliche Mittelausstattung nicht
aufrechterhalten werden können“ (S. 14 f.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 23. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Elfte Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung möchte nun
allerdings Entwarnung hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Gefahren
hochfrequenter elektromagnetischer Felder geben. Dabei nimmt er Bezug auf
Karipidis et al. (2024), Feychting et al. (2024) und auch auf das Deutsche
Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) aus den Jahren 2002 bis 2008 (Karipidis
et al.: www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412024005695?via%3
Dihub; Feychting et al.: www.sciencedirect.com/science/article/pii/S01604120
24001387?via%3Dihub). Dagegen geht er nicht auf die zahlreichen Studien
ein, die durchaus Gefährdungspotenziale im Mobilfunk sehen.
Allerdings konzediert der Elfte Emissionsminderungsbericht durchaus noch
Forschungsbedarf: „Zur Klärung von noch offenen Fragen und Reduzierung
von wissenschaftlichen Unsicherheiten bezüglich Langzeitwirkung intensiver
Mobilfunkgerätenutzung, Wirkungen von Millimeterwellen (> 20 GHz),
Wirkungen auf Tiere und Pflanzen, Exposition durch neue Antennentypen sowie
Kleinzellen, und andere komplexe Expositionsszenarien geht das BfS [
Bundesamt für Strahlenschutz] dem noch bestehenden Forschungsbedarf weiterhin
nach“ (ebd., S. 4).
1. Mit welchen finanziellen Mitteln förderte oder fördert die
Bundesregierung die im Zehnten und Elften Emissionsminderungsbericht
beschriebenen Forschungsvorhaben (bitte einzeln je Forschungsvorhaben
angeben)?
Die bis zum 10. Juli 2025 ausgezahlten Fördersummen der im Zehnten und
Elften Emissionsminderungsbericht aufgelisteten Forschungsvorhaben sind in
folgender Tabelle aufgeführt.
Forschungsvorhaben Ausgezahlte
Mittel in Euro
Detaillierte vergleichende Analyse der Alters- und Geschlechtsabhängigkeit des
Einflusses hochfrequenter elektromagnetischer Felder von Mobilfunk-Endgeräten auf
Gehirnaktivität, Schlaf und kognitive Leistungsfähigkeit
100 864,21
Workshop über die Wirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder
auf oxidativen Stress
40 271,67
Sichtweisen der Bevölkerung auf den 5G‐Mobilfunkstandard und dessen kommunikative
Darstellung
150 594,00
Nutzung von Mobiltelefonen und Verlauf der Gliom-Inzidenz seit 1979 138 820,00
Mobilfunkkonflikte aus der Vergangenheit als Lehrbeispiel für die Kommunikation über
5G (5G Medienanalyse)
174 554,10
Fachgespräch zum Monitoring von Immissionen und tatsächlichen Expositionen der
Allgemeinbevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern
30 122,49
Wirkungen auf Zellen der Körperoberfläche bei Expositionen mit Zenti- und
Millimeterwellen (5G-Frequenzen)
1 167 818,43
Risiken elektromagnetischer Felder aus Sicht von Allgemeinmedizinerinnen/
Allgemeinmedizinern und Kinderärztinnen/Kinderärzten in Deutschland II
255 170,70
Risikowahrnehmung von 5G: Wirkungsanalyse von Dialog- & Informationsangeboten 350 498,81
Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in der behördlichen
Kommunikation von Strahlenschutzinhalten am Beispiel EMF
116 322,50
Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Pflanzengesundheit und
Wachstum
309 852,35
Ist der Radikalpaar-Mechanismus für den Strahlenschutz relevant? 361 770,71
Deutungsmuster des Begriffs „Vorsorge“ beim Mobilfunkausbau: mediale Diskurse und
kommunikative Aushandlungen
266 679,00
Diskursgeschichte der EMF-Kritik in Deutschland – Akteure und Positionen 105 397,14
Risikowahrnehmung von EMF und anderer Gesundheitsrisiken im internationalen
Vergleich
137 611,60
Forschungsvorhaben Ausgezahlte
Mittel in Euro
Risiken von EMF aus Sicht von Lehrerinnen/Lehrer und Erzieherinnen/Erzieher –
eine deutschlandweite Befragung
324 802,99
Bewertende Literaturstudie zum Einfluss elektrischer, magnetischer und
elektromagnetischer Felder auf die Fruchtbarkeit bei Menschen sowie in Tier- und Laborstudien
16 530,26
Beteiligung an einer Folgestudie zur Verifikation oder Falsifikation der Ergebnisse der
NTP‐Langzeitstudie an Mäusen und Ratten zu Ganzkörperexposition mit
Mobilfunkfeldern
237 286,00
Smart Cities: Abschätzung der Gesamtexposition des Menschen durch zusätzliche
5G-Mobilfunktechnologien anhand modellierter Zukunftsszenarien
60 838,75
Untersuchung eines möglichen Effekts einer Exposition mit elektromagnetischen Feldern
auf das Epigenom und das Transkriptom
800 807
2. Welche finanziellen Mittel wandte die Bundesregierung insgesamt zur
Erforschung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen hochfrequenter
elektromagnetischer Felder seit 2022 auf (bitte pro Jahr und nach Ressort
und Forschungsvorhaben näher aufschlüsseln, soweit nicht in Frage 1
erfasst)?
Die nach Jahr und Forschungsvorhaben aufgeschlüsselten ausgezahlten
Fördersummen sind in folgender Tabelle aufgeführt.
Forschungsvorhaben im Bereich des BMUKN Mittel 2022
in Euro
Mittel 2023
in Euro
Mittel 2024
in Euro
Mittel 2025
in Euro
Workshop über die Wirkung elektrischer,
magnetischer und elektromagnetischer Felder auf
oxidativen Stress
40 271,67 - - -
Nutzung von Mobiltelefonen und Verlauf der
Gliom Inzidenz seit 1979
138 820,00
Fachgespräch zum Monitoring von Immissionen
und tatsächlichen Expositionen der
Allgemeinbevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern
29 215,11 - - -
Wirkungen auf Zellen der Körperoberfläche bei
Expositionen mit Zenti- und Millimeterwellen
(5G-Frequenzen)
- 750 565,51 - -
Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer
Felder auf Pflanzengesundheit und Wachstum
- - 145 070,17 164 782,18
Ist der RadikalpaarMechanismus für den
Strahlenschutz relevant?
- - 93 055,62 268 715,09
Bewertende Literaturstudie zum Einfluss
elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer
Felder auf die Fruchtbarkeit bei Menschen sowie in
Tier- und Laborstudien
- - - -
Beteiligung an einer Folgestudie zur Verifikation
oder Falsifikation der Ergebnisse der NTP‐
Langzeitstudie an Mäusen und Ratten zu
Ganzkörperexposition mit Mobilfunkfeldern
36 830,50 - 109 837,00 90 618,50
Smart Cities: Abschätzung der Gesamtexposition
des Menschen durch zusätzliche 5G
Mobilfunktechnologien anhand modellierter
Zukunftsszenarien
60 838,75 - - -
Untersuchung eines möglichen Effekts einer
Exposition mit elektromagnetischen Feldern auf das
Epigenom und das Transkriptom
- - 755 957,19 44 849,81
3. Welche finanziellen Mittel plant die Bundesregierung, künftig pro Jahr
für die Erforschung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen dieser
Felder einzusetzen?
Das Forschungsbudget des beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
angesiedelten Kompetenzzentrums elektromagnetische Felder (KEMF) beträgt jährlich
3 Mio. Euro. Dieses Forschungsbudget wird nach Bedarf und in Abstimmung
mit dem BMUKN auf die Bereiche niederfrequente elektrische und
magnetische Felder, hochfrequente elektromagnetische Felder sowie auf
Fragestellungen bezüglich der Exposition und Dosimetrie, Wirkungen und
Risikokommunikation aufgeteilt.
4. Welche Forschungsvorhaben plant das BMUKN zum Thema der HF-
EMF ggf. über die im Elften Emissionsminderungsbericht genannten
hinaus?
Über die im Elften Emissionsminderungsbericht genannten
Forschungsvorhaben hinaus sind derzeit folgende Forschungsvorhaben geplant oder gestartet
worden.
Gestartet seit August 2024:
• Forschungssynthese der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung zu
elektromagnetischen Feldern des BfS
Geplant:
• Risiken elektromagnetischer Felder aus Sicht von Kommunalpolitikerinnen/
Kommunalpolitikern und Verwaltungsakteuren in Deutschland
• Erfassung der Exposition gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern und
hochfrequenten elektromagnetischen Feldern auf Referenzrouten
• Kommunikation von Unsicherheit und Nichtwissen im Bereich EMF-
Risiken: Analyse und Umsetzung
• Führt die Exposition mit Millimeterwellen in vitro zu genetischen und/oder
epigenetischen Effekten in Zellen des Auges?
• Zellkulturstudie zum Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder
auf oxidativen Stress und DNA-Schäden
• Einfluss schwacher hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf
chemische Reaktionen in eisenbindenden und eisenspeichernden Proteinen
• Entwicklung und Bewertung von epidemiologischen Studiendesigns zur
Untersuchung von möglichen Wirkungen von EMF von
Warensicherungsanlagen auf die menschliche Gesundheit.
5. Setzt die Bundesregierung die Anregung aus dem in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten TAB-Bericht zur Nutzung weiterer
„hochspezialisierter Forschungskapazitäten“ bereits um und sichert die dort
geforderte „kontinuierliche Mittelausstattung“?
a) Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang geschieht das?
b) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, die genannten
Anregungen des TAB in Zukunft umzusetzen, und wenn ja, in welcher
Form und in welchem Umfang?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt die Anregung aus dem TAB-Bericht zur Nutzung
weiterer „hochspezialisierter Forschungskapazitäten“ um und sichert die dort
geforderte „kontinuierliche Mittelausstattung“. Im Jahr 2020 wurde das KEMF
des BfS in Cottbus gegründet. Im KEMF sind Kompetenzerhalt, Forschung,
Risikobewertung und Kommunikation zum Thema EMF gebündelt. Der
Forschungsetat beträgt 3 Mio. Euro pro Jahr. Dies sind Mittel, die in die
extramurale Forschung fließen.
6. Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Elften
Emissionsminderungsbericht zur Stützung der darin vertretenen Position u. a. auch auf ältere,
nach Auffassung der Fragesteller veraltete Studien des Deutschen
Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) aus den Jahren von 2002 bis 2008
zurückgegriffen wird?
Die Abschätzung möglicher Risiken beruht auf einer Gesamtbetrachtung der
Ergebnisse von allen relevanten Studien. Das Alter von wissenschaftlichen
Untersuchungen hat nicht notwendigerweise einen Einfluss auf die
Aussagekraft der Ergebnisse. Die durch das BfS initiierten Forschungsvorhaben des
Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms wurden nach hohen qualitativen
Standards durchgeführt. Die Studienergebnisse haben nach wie vor Gültigkeit
und werden ebenso wie neue Studien in der Gesamtbetrachtung berücksichtigt.
7. Hat sich die Bundesregierung zu den Ergebnissen des obengenannten
TAB-Berichts eine Auffassung gebildet, welcher insbesondere
wesentliche Fragen, wie z. B. das Krebsrisiko, für noch ungeklärt und weitere
Forschung für nötig hält, und wenn ja, wie lautet die entsprechende
Auffassung der Bundesregierung dazu?
Die Kernaussage des obengenannten TAB-Berichts, dass die Autorinnen und
Autoren keine ausreichende Evidenz für schädliche Wirkungen einer
Exposition gegenüber hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen
sehen, wird von der Bundesregierung grundsätzlich geteilt. Ferner wird im TAB-
Bericht darauf eingegangen, dass Hinweise aus Tier- und Zellstudien nicht oder
nur sehr eingeschränkt auf den Menschen übertragbar sind, sodass die
Aussagekraft bezüglich gesundheitlicher Risiken für den Menschen nur sehr gering ist.
Diese Einschätzung wird ebenfalls von der Bundesregierung geteilt. Aus Sicht
der Autorinnen und Autoren des TAB-Berichtes weisen neuere Tierstudien auf
die Möglichkeit von Effekten durch die Exposition mit hochfrequenten
elektromagnetischen Feldern hin. Hierfür wird sich insbesondere auf die NTP-Studie
aus dem Jahr 2018 und reproduzierte Tumorpromotionsexperimente an Mäusen
bezogen. Wie auch die Autorinnen und Autoren des TAB-Berichts erkennt die
Bundesregierung an, dass zu wenigen Fragen noch wissenschaftliche
Unsicherheiten bestehen und fördert deshalb entsprechende Forschungsprojekte (siehe
Antwort zu den Fragen 1 bis 5).
8. Ist der Bundesregierung die neue, von der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) mitfinanzierte erstellte Studie von Mevissen et al. (2025)
bekannt, die eine Erhöhung des Krebsrisikos durch HF-EMF bei Tieren
feststellt (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S016041202500
2338), wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu diesen Ergebnissen eine
eigene Auffassung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
Aus Sicht von Mevissen et al. deuten die Ergebnisse der Übersichtsarbeit auf
ein erhöhtes Auftreten von bestimmten Krebsarten durch hochfrequente
elektromagnetische Felder bei Tieren hin, wobei die Evidenz am stärksten für
Herztumoren und Hirntumoren sei. Für die meisten der in diesen Studien
untersuchten Organe oder Organsysteme wurde keine oder nur minimale Evidenz für das
expositionsbedingte Auftreten von Krebserkrankungen festgestellt. Für
bestimmte Hirntumoren und für einen besonderen Tumor des Herzens kommen
die Autorinnen und Autoren zu dem Schluss, dass die in jeweils zwei
Langzeitstudien beobachteten statistisch signifikanten Anstiege der Krebsraten sehr
wahrscheinlich auf die Exposition zurückzuführen seien. Für bestimmte
Tumoren des Lymphsystems, der Lunge, der Leber und der Nebenniere
schlussfolgern die Autorinnen und Autoren, dass die in einigen Studien beobachteten
erhöhten Krebsraten auf die Exposition zurückzuführen sein könnten.
Die Einschätzung der Autorinnen und Autoren beruht zum überwiegenden Teil
auf den Ergebnissen der NTP und Ramazzini-Studien, zweier umfangreicher
Tierexperimente, zu denen das BfS bereits in der Vergangenheit Stellung
genommen hat.1 Aus Sicht des BfS liefern die Ergebnisse der in dieser
systematischen Übersichtsarbeit enthaltenen Studien keine ausreichende Grundlage, um
mäßige oder starke Evidenz für einen Zusammenhang zwischen dem Auftreten
von Krebserkrankungen und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern zu
rechtfertigen, wenn Qualitäts-, Konsistenz-, Kohärenz- und
Plausibilitätskriterien berücksichtigt werden.2 Die Bundesregierung schließt sich dieser Sichtweise
an.
9. Verfolgt die Bundesregierung die umfangreiche internationale Forschung
zu gesundheitlichen Auswirkungen von HF-EMF, und wenn ja,
inwieweit?
Die Bundesregierung verfolgt kontinuierlich die internationale Forschung zu
gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder.
Dies erfolgt über die regelmäßige Sichtung und Auswertung relevanter
wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Stellungnahmen, den Besuch von
einschlägigen Fachtagungen sowie die Beteiligung an internationalen Expertengruppen
und Gremien mit Strahlenschutzbezug. Seit 2024 wird das Ergebnis der
systematischen Literatursichtung und die Bewertung der Strahlenschutzrelevanz
ausgewählter Publikationen vom BfS öffentlich dokumentiert.3
10. Hält die Bundesregierung die zahlreichen und vielfältigen Studien, die
gesundheitliche Beeinträchtigungen durch hochfrequente
elektromagnetische Felder nachgewiesen zu haben meinen, für unzuverlässig
beziehungsweise widerlegt, und wenn ja, inwieweit?
Zur Klärung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Exposition und
einer Wirkung ist ein Gesamtbild aller relevanten wissenschaftlichen
Ergebnisse zu dieser Fragestellung aus epidemiologischen Studien, experimentellen
Humanstudien, Tierstudien und In-vitro-Studien notwendig. Dabei sind die
Qualität der einzelnen Studien und die Vollständigkeit dieser Gesamtschau von
grundlegender Bedeutung. Qualitativ hochwertige und damit aussagekräftige
Studien haben ein höheres Gewicht in der Bewertung gesundheitlicher Risiken.
Konsistenz der Ergebnisse und biologische Plausibilität sind wichtige
Tragsäulen in dieser Bewertung. Derzeit wird auf internationaler Ebene eine
Neubewertung von Risiken, die möglicherweise mit Expositionen gegenüber
hochfrequenten elektromagnetischen Feldern einhergehen, durchgeführt. Im Zuge des-
1 www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft-forschung/emf/stellungnahmen/ntp-studie/dossier-ntp-studie.html; www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft-forschung/emf/stellungnahmen/
langzeitstudie-ratten-ramazzini.html; Kuhne, Jens, et al. „Thermoregulatory stress as potential mediating factor in the NTP cell phone tumor study.“
Bioelectromagnetics 41.6 (2020): 471
2 www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/broschueren/risikobewertung.html
3 www.bfs.de/spotlight
sen wurden im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) systematische
Übersichtsarbeiten zu verschiedenen Fragestellungen durchgeführt und
veröffentlicht. Aus diesen Arbeiten und weiteren Veröffentlichungen geht hervor,
dass ein großer Teil der Studien, die Effekte oder gesundheitsschädliche Effekte
berichten, qualitative Mängel aufweisen und sich insgesamt kein konsistentes
Bild für nachteilige Effekte ergibt.4
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass nach dem aktuellen
wissenschaftlichen Kenntnisstand bei Expositionen unterhalb der empfohlenen
Höchst- bzw. in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte keine
gesundheitsschädigenden Wirkungen zu erwarten sind. Allerdings erkennt die
Bundesregierung an, dass zu wenigen Fragen noch wissenschaftliche Unsicherheiten
bestehen. Deshalb fördert die Bundesregierung gezielt Forschungsprojekte, um
die wenigen verbleibenden offenen Fragen zu klären und die Evidenzlage
weiter zu verbessern (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 5).
11. Schließt sich die Bundesregierung ggf. dabei der Aussage der früheren
Bundesregierung (2020) an, „Eine Bewertung, dass eine Wirkung nicht
nachgewiesen ist, gilt vielmehr dann als gesichert, wenn viele
wissenschaftliche Untersuchungen keine Wirkung nachgewiesen haben und die
Mehrheit der mit der Bewertung befassten Fachleute sich darin einig ist“
(Bundestagsdrucksache 19/18334, S. 4)?
Die zitierte Aussage ist weiterhin gültig und muss im Kontext des
davorstehenden Satzes („Die Methodik der wissenschaftsbasierten Bewertung lässt es
prinzipiell nicht zu, aus vorhandenen Studienergebnissen den Ausschluss
jeglicher gesundheitlichen Gefährdung zu folgern.“, siehe Bundestagsdrucksache
19/18334, S. 4) und den Grundsätzen der Risikoabschätzung verstanden
werden. Die Schlussfolgerung, dass eine Wirkung als nicht nachgewiesen zu
betrachten ist, ist nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand als
gesichert zu betrachten, wenn das Gesamtbild der für die Fragestellung relevanten
Studien (unter Berücksichtigung von Qualitäts-, Kohärenz- und
Plausibilitätskriterien sowie der betrachteten Expositionssituation) nicht für das Auftreten
einer solchen Wirkung spricht und die Mehrheit der mit der Bewertung
befassten Fachleute sich darin einig ist.
12. Führt die Bundesregierung zwecks Findung einer Position zum
gesundheitlichen Einfluss von HF-EMF bei der Würdigung beziehungsweise
Gewichtung der Ergebnisse von Studien eine Systematisierung bei den
Methodiken in diesen Studien durch, wie in Mevissen et al. (2025)
geschehen (Quelle: siehe Frage 8), wenn ja, inwiefern, und welche anderen
Kriterien zieht sie ggf. heran?
Die Bundesregierung stützt sich bei der Bewertung gesundheitsbezogener
Strahlenrisiken insbesondere auf die Expertise des BfS sowie auf
Stellungnahmen und Empfehlungen der unabhängigen Strahlenschutzkommission (SSK).
Auch die Expertise internationaler Organisationen wie der WHO und der
Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP)
fließt in diese Bewertung ein. Die Arbeitsweise des BfS bei der Bewertung
gesundheitsbezogener Risiken ist in dem gleichlautenden „Strahlenschutz
Standpunkt“ beschrieben.5
4 www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412024005269; www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412024000953; www.mdpi.com/1660-4601/13/7
/701; www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412024006901
5 www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/broschueren/risikobewertung.html
13. Spielt für die Bundesregierung bei der Beurteilung der gesundheitlichen
Auswirkungen von HF-EMF das Vorsorgeprinzip eine Rolle, und wenn
ja, inwiefern?
Das Vorsorgeprinzip ist eines der Hauptprinzipien des deutschen Umweltrechts.
Der deutsche Gesetzgeber hat das Vorsorgeprinzip im Umweltrecht durch
verschiedene Vorschriften als Rechtssatz verankert, konkretisiert und instrumentell
umgesetzt. So regelt z. B. das Immissionsschutzrecht in § 5 Absatz 1 Satz 1
Nummer 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), dass der
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet ist, Vorsorge gegen
schädliche Umwelteinwirkungen zu treffen. Die für hochfrequente elektromagnetische
Felder insbesondere maßgebliche 26. BImSchV ist auf Grundlage des
BImSchG erlassen worden. Einige Regelungen der 26. BImSchV sind Ausfluss
des Vorsorgeprinzips, wie bereits dem Wortlaut des § 1 Absatz 1 Satz 2 zu
entnehmen ist.
Die für hochfrequente elektromagnetische Felder insbesondere in der
26. BImSchV festgelegten Grenzwerte dienen dem Schutz vor möglichen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Risiken bei der Nutzung von
Techniken, die aus dem modernen gesellschaftlichen Leben nicht mehr weg zu denken
sind. Nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand sind bei
Expositionen unterhalb der geltenden Grenzwerte keine negativen gesundheitlichen
Auswirkungen zu erwarten.
Vor allem für Frequenzen im Frequenzbereich 2 und darüber hinaus (FR2, ca.
24 GHz bis 71 GHz), die in der Zukunft im Bereich Mobilfunk wahrscheinlich
intensiver genutzt werden, sowie für bestimmte Nutzungsszenarien bestehen
wissenschaftliche Unsicherheiten in der Risikoabschätzung, die aus Sicht der
Bundesregierung weitere Maßnahmen erfordern. Dazu gehören die Initiierung
von Forschungsvorhaben zur Schließung bestehender Wissenslücken,
Durchführung eigener Forschung6, die Information der Bevölkerung und Stakeholder
über den wissenschaftlichen Kenntnisstand sowie die Information über
Möglichkeiten zur Expositionsminimierung7. Darüber hinaus erstellt die SSK für
den Frequenzbereich FR2 derzeit eine Bewertung.
14. Wie erklärt die Bundesregierung die im Elften
Emissionsminderungsbericht nach Ansicht der Fragesteller ersichtliche Verlagerung der
Forschungsschwerpunkte von naturwissenschaftlich-medizinischen auf
stärker gesellschaftswissenschaftliche Themen, insbesondere zu
Besorgnissen der Bevölkerung?
Es gibt keine solche Verlagerung. Mit der Eröffnung des Kompetenzzentrums
Elektromagnetische Felder (KEMF) des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS)
wurde seit 2021 die gesellschaftswissenschaftliche Forschung intensiviert, ohne
dass die naturwissenschaftliche Forschung eingeschränkt worden ist.
15. Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die
Festlegung der Grenzwerte für HF-EMF-Expositionen beziehungsweise
welches Procedere ist für deren Überprüfung und ggf. Anpassung
vorgesehen?
Immissionsgrenzwerte für Hochfrequenzanlagen sind in der 26. BImSchV
festgelegt. Die Grenzwerte basieren auf der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG
bzw. Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtioni-
6 Pophof et al. 2024 – https://doi.org/10.1016/j.envint.2024.108899; Meyer et al. 2024 – https://doi.org/10.1016/j.envint.2024.108940; Karipidis et al. 2024 – https://doi
.org/10.1016/j.envint.2024.109200
7 www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/vorsorge/massnahmen/massnahmen_node.html
sierender Strahlung (ICNIRP) sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Festgelegte Grenzwerte in vielen EU-Mitgliedstaaten8 orientieren sich ebenfalls
an diesen Empfehlungen. Für Verbraucherprodukte wie Smartphones sind
Begrenzungen im Rahmen des Produktsicherheitsrechts insbesondere über
Normen geregelt. Im Arbeitsschutz gelten die Regelungen der
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV9). Die Bundesregierung
überprüft fortlaufend die Schutzwirkung der geltenden Regelungen. Zu Fragen, die
die Allgemeinbevölkerung betreffen, bedient sie sich dabei insbesondere der
Kompetenzen des BfS, das die internationale Forschungstätigkeit
kontinuierlich verfolgt und auswertet (siehe die Antwort zu Frage 9), eigene
Forschungsvorhaben zum Beispiel im Rahmen der Ressortforschung des BMUKN initiiert
und fachlich sowie administrativ betreut (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 4).
Die Bundesregierung hat zudem die SSK im Jahr 2019 mit der Beantwortung
der Frage beauftragt, ob „aus aktueller Sicht der Forschung die Grundlagen, auf
denen die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Hochfrequenzimmissionen
(Sendeanlagen und Endgeräte) basieren, weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit
besitzen“10. Die SSK kam 2023 für den Frequenzbereich FR1 (bis etwa 7 GHz)
zu dem Schluss, dass „aus aktueller Sicht der Forschung die in Deutschland
derzeit geltenden Grenzwerte für Hochfrequenzimmissionen sowie die
Vorgaben zur Produktsicherheit in ihrer Schutzfunktion ausreichend sind“. Die
Bewertung des Frequenzbereichs FR2 (ca. 24 GHz bis 71 GHz) ist noch in Arbeit.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
gesundheitlichen Auswirkungen von HF-EMF durch Mobilfunkstationen und
Mobilfunktelefonen vor, und welche Konsequenzen zieht sie daraus
(insbesondere Regulierungen und Grenzwerte)?
Der Bundesregierung liegen umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse zu
den gesundheitlichen Auswirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen
Feldern, wie sie durch Mobilfunkstationen und Mobiltelefone erzeugt werden,
vor. Im Geschäftsbereich des BMUKN verfolgt das BfS fortlaufend die
wissenschaftliche Literatur zu dem Thema (siehe die Antwort zu Frage 9) und initiiert
eigene Forschungsvorhaben, z. B. im Rahmen der Ressortforschung des
BMUKN. Darüber hinaus ist die SSK beratend für die Bundesregierung tätig.
Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand gibt es keine belastbaren
Hinweise darauf, dass Expositionen gegenüber hochfrequenten
elektromagnetischen Feldern bei Einhaltung der für Mobilfunksendeanlagen geltenden
Immissionsgrenzwerte gesundheitsschädliche Wirkungen beim Menschen
hervorrufen. Forschungsvorhaben des BfS, Messungen der Bundesnetzagentur
(BNetzA) und der Länder sowie Untersuchungen außerhalb Deutschlands
haben zudem wiederholt belegt, dass die in der 26. BImSchV festgelegten
Grenzwerte in den für die Allgemeinheit zugänglichen Bereichen nur zu kleinen
Anteilen ausgeschöpft werden. Auch bei der Nutzung von Mobilfunktelefonen
sind nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine durch
hochfrequente elektromagnetische Felder verursachten gesundheitlichen
Auswirkungen zu erwarten, wenn die Geräte den im Produktsicherheitsrecht
festgelegten Bestimmungen entsprechen.
Ein weiteres Element, das die Maßnahmen der Bundesregierung ergänzt, ist die
freiwillige Selbstverpflichtung der vier in Deutschland tätigen
Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung. In der zuletzt im Jahre 2023 fortge-
8 Siehe z. B. Forschungsvorhaben „Internationaler Vergleich der rechtlichen Regelungen im nichtionisierenden Bereich – Vorhaben 3614S80010“, http://nbn-resolving
.de/urn:nbn:de:0221-2016021914007
9 EMFV: Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
10 „Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus – Technische Aspekte und biologische Wirkungen im unteren Frequenzbereich
(FR1, bis ca. 7 GHz)“, Stellungnahme der Strahlenschutzkommission; Verabschiedet in der 317. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 9./10. Dezember 2021;
Bekanntmachung im BAnz AT 26. September 2022 B3; www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse/DE/2021/2021-12-10_Stgn_5G_Mobilfunk.html
schriebenen Fassung bekennen sich die Unternehmen zum Schutzkonzept
gegenüber elektromagnetischen Feldern in Deutschland und verpflichten sich
insbesondere auch zur Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV bei
Funkanlagen mit einer deutlich geringeren Sendeleistung als herkömmliche
Basisstationen, die in der 26. BImSchV nicht erfasst sind. Sie folgen damit der Forderung
der Bundesregierung aus der Gigabitstrategie von Juli 2022.
Zur Festlegung der Grenzwerte und zur Anwendung des Vorsorgeprinzips wird
auf die Antwort zu den Fragen 13 und 15 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Mögliche gesundheitliche Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder (Antwort)