Elfter Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen (Elfter Emissionsminderungsbericht)
Text
Elfter Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen (Elfter Emissionsminderungsbericht)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/13
21. Wahlperiode 09.04.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Elfter Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf
die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie
und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen
(Elfter Emissionsminderungsbericht)
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Einleitung ........................................................................................ 3
2 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ............................... 4
2.1 Im Berichtszeitraum abgeschlossene Forschungsvorhaben .............. 5
2.1.1 Wirkungen auf Zellen der Körperoberfläche bei Expositionen
mit Zenti- und Millimeterwellen (5G-Frequenzen) .......................... 5
2.1.2 Risiken elektromagnetischer Felder aus Sicht von
Allgemeinmedizinerinnen/Allgemeinmedizinern und
Kinderärztinnen/Kinderärzten in Deutschland II .............................. 5
2.1.3 Risikowahrnehmung von 5G: Wirkungsanalyse von Dialog-
& Informationsangeboten ................................................................. 6
2.1.4 Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von künstlicher
Intelligenz in der behördlichen Kommunikation von
Strahlenschutzinhalten am Beispiel EMF ......................................... 7
2.2 Im Berichtszeitraum begonnene Forschungsvorhaben ..................... 8
2.2.1 Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf
Pflanzengesundheit und Wachstum .................................................. 8
2.2.2 Ist der Radikalpaar-Mechanismus für den
Strahlenschutz relevant? ................................................................... 8
2.2.3 Deutungsmuster des Begriffs „Vorsorge“ beim Mobilfunkausbau:
mediale Diskurse und kommunikative Aushandlungen ................... 9
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz vom 2. April 2025 gemäß Beschluss vom 4. Juli 2002 (Bundestagsdrucksache 14/9144).
Seite
2.2.4 Diskursgeschichte der EMF-Kritik in Deutschland –
Akteure und Positionen .................................................................... 10
2.2.5 Risikowahrnehmung von EMF und anderen
Gesundheitsrisiken im internationalen ............................................. 10
2.2.6 Risiken von EMF aus Sicht von Lehrerinnen/Lehrer und
Erzieherinnen/Erzieher – eine deutschlandweite Befragung ............ 11
2.3 Vor dem Berichtszeitraum begonnene,
laufende Forschungsvorhaben .......................................................... 11
2.3.1 Bewertende Literaturstudie zum Einfluss elektrischer,
magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die
Fruchtbarkeit bei Menschen sowie in Tier- und Laborstudien ......... 11
2.3.2 Beteiligung an einer Folgestudie zur Verifikation oder
Falsifikation der Ergebnisse der National Toxicology
Program (NTP) Langzeitstudie an Mäusen und Ratten
zu Ganzkörperexposition mit Mobilfunkfeldern .............................. 12
2.3.3 Smart Cities: Abschätzung der Gesamtexposition des
Menschen durch zusätzliche 5G-Mobilfunktechnologien
anhand modellierter Zukunftsszenarien ............................................ 12
2.3.4 Untersuchung eines möglichen Effekts einer Exposition mit
elektromagnetischen Feldern auf das Epigenom und das
Transkriptom .................................................................................... 13
3 Maßnahmen zur Transparenz und Information über
Expositionen und deren gesundheitliche Bewertung ................... 13
3.1 Maßnahmen der Bundesregierung zur Aufklärung sowie zur
Information der Bevölkerung ........................................................... 13
3.2 Blauer Engel ..................................................................................... 15
4 Freiwillige Selbstverpflichtung der
Mobilfunknetzbetreiber ................................................................. 16
4.1 Die freiwillige Selbstverpflichtung ................................................... 16
4.2 Überprüfung der freiwilligen Selbstverpflichtung ............................ 16
5 Fazit ................................................................................................. 17
6 Ausblick ........................................................................................... 17
1 Einleitung
Im Jahr 2002 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung beauftragt, regelmäßig über die aktuellen
Forschungsergebnisse in Bezug auf Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und
Forschungsergebnisse in Bezug auf entsprechende gesundheitliche Auswirkungen zu berichten
(Bundestagsdrucksachen 14/8584 und 14/9144). Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Bundesregierung diesem Auftrag
nunmehr zum elften Mal nach. Der Berichtszeitraum erstreckt sich vom 1. September 2022 bis zum 31. August
2024.
Die Nutzung der hochfrequenten elektromagnetischen Felder (HF-EMF) ist im Telekommunikationsgesetz
(TKG) wie folgt definiert: „Frequenznutzung“ ist jede gewollte Aussendung oder Abstrahlung
elektromagnetischer Wellen zwischen 8,3 kHz und 3000 GHz zur Nutzung durch Funkdienste und andere Anwendungen
elektromagnetischer Wellen. Die Palette der Frequenznutzungen ist groß und umfasst neben dem Mobilfunk zum
Beispiel auch Hörfunk, Fernsehen, Satelliten, Anwendungen der Industrie und der Wissenschaft, die im Haushalt
verwendeten Schnurlostelefone, WLAN, Bluetooth und Babyüberwachungsgeräte. Maßgeblich für die
Beurteilung von möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von HF-EMF ist nach dem derzeitigen wissenschaftlichen
Kenntnisstand weiterhin die Gewebeerwärmung. Erst wenn sich durch die Einwirkung von HF-EMF die
Körperoder Gewebetemperatur deutlich erhöht hat, konnten in wissenschaftlichen Untersuchungen gesundheitlich
bedeutsame Beeinträchtigungen nachgewiesen werden.
Während diese thermischen Wirkungen von HF-EMF unstrittig sind, dreht sich die öffentliche und
wissenschaftliche Diskussion häufig um die Frage, ob sogenannte nicht-thermische Wirkungen bei niedrigen Intensitäten zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten. Nicht-thermische Effekte sind biologische Effekte, die
nicht mit einer Erwärmung des Körpergewebes erklärt werden können. Nicht-thermische Wirkungen sind zum
Beispiel Kraftwirkungen auf einzelne Zellen. Sie treten im Mobilfunkfrequenzbereich aber erst bei wesentlich
höheren Intensitäten auf als die thermischen Wirkungen. Im Bereich niedriger Intensitäten von HF-EMF konnten
gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge nicht-thermischer Wirkungen in jahrzehntelanger Forschung bisher
wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.
Auch das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF; siehe https://www.emf-forschungsprogramm.de/),
das in den Jahren 2002 bis 2008 durchgeführt wurde, widmete sich in verschiedenen Forschungsvorhaben und
Reproduktionsstudien der Frage nach gesundheitlich bedeutsamen nicht-thermischen Wirkungen von HF-EMF.
Es wurden keine derartigen Wirkungen nachgewiesen, beziehungsweise bestätigt. Ebenso lieferten die nach 2008
international durchgeführten Untersuchungen keinen entsprechenden Nachweis. Daher ist das Fazit des DMF
nach wie vor von den wissenschaftlichen Erkenntnissen gedeckt und wurde im Rahmen eines wissenschaftlichen
Fachgesprächs, das das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Mai 2022 durchgeführt hat, bestätigt: „Der
aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand gibt insgesamt keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden
Grenzwerte in Zweifel zu ziehen.“ Auch hinsichtlich der Frage nach möglichen Langzeitrisiken bei intensiver
Handynutzung haben sich die wissenschaftlichen Unsicherheiten weiter verringert (Karipidis et al. 2024).
Kürzlich veröffentlichte Ergebnisse aus lang angelegten Bevölkerungsbeobachtungsstudien an Kindern und
Erwachsenen sprechen gegen ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Krebserkrankungen. Die Ergebnisse des
unter Beteiligung des BfS für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellten und kürzlich veröffentlichten
systematischen Reviews mit Meta-Analyse (Karipidis et al., 2024) kommen zu vergleichbaren Schlüssen wie die
aktuellste Veröffentlichung zur COMSOS-Studie (Feychting et al., 2024). Dieses systematische Review stellt die
aktuell umfassendste Übersichtsarbeit von Beobachtungsstudien zu Krebserkrankungen, insbesondere
Hirntumore, und der Exposition gegenüber HF-EMF dar. In einem interdisziplinären Team aus Expertinnen und
Experten aus 10 Ländern wurden über 5.000 Studien gesichtet. Hiervon sind 63 Studien aus den Jahren von 1994 bis
2022 nach Prüfung von Ein- und Ausschlusskriterien in die umfassende Auswertung eingegangen. Es konnten
keine Hinweise für ein erhöhtes Risiko für Hirntumore bei Erwachsenen und Kindern durch Mobiltelefone und
Schnurlostelefone gefunden werden. Des Weiteren wurden keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Leukämie
und Hirntumore durch Sendemasten gefunden. Die Datenlagen für eine berufliche Exposition gegenüber HF-EMF
war im Vergleich zu den anderen Auswertungen schwächer, aber auch hier wurde kein erhöhtes Risiko für
Hirntumore identifiziert.
In der öffentlichen Diskussion spielt auch die „Elektrosensibilität“ immer wieder eine Rolle. Hierbei geht es um
die Frage, ob es Personen gibt, die besonders empfindlich auf HF-EMF reagieren, so dass bei ihnen diverse
gesundheitliche Beschwerden ausgelöst werden könnten. Unter Einbeziehung der Ergebnisse, die im Rahmen des
DMF erzielt wurden, und die der weiteren nationalen und internationalen Studien, ändert sich nichts an der
Einschätzung des BfS, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den Beschwerden der elektrosensiblen Personen
und HF-EMF nicht nachweisbar ist. Die Auswertung der aktuellen Datenlage spricht vielmehr dafür, dass der
Nocebo-Effekt eine Rolle spielt (Böhmert und Pophof, UMID 2019). Im Gegensatz zur positiven Wirkung beim
Placebo-Effekt sorgt beim Nocebo-Effekt allein die Erwartung negativer Folgen dafür, dass diese tatsächlich zu
spüren sind. Diese Einschätzung wird auch vom Wissenschaftlichen Ausschuss Gesundheit, Umwelt- und neu
aufkommende Risiken der Europäischen Kommission (SCHEER 2023), der Internationalen Kommission zum
Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP 2020) und der WHO (siehe Backgrounder „Electromagnetic
hypersensitivity“ der WHO vom Dezember 2005) geteilt.
Die stetig steigenden Datenübertragungsmengen erfordern eine stete Weiterentwicklung der Mobilfunkstandards.
Mit der fünften Mobilfunkgeneration 5G haben sich neben Bedenken gegenüber möglichen
gesundheitsschädigenden Folgen des Mobilfunks auch Sorgen über eine wesentlich höhere Exposition gegenüber EMF in Teilen
der Bevölkerung intensiviert. Bisherige Messungen zeigen, dass sich die Exposition gegenüber EMF seit der
Einführung von 5G nicht wesentlich verändert hat (vgl. den Messbericht des Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen von August 2023). Zudem wurden die UMTS-Netze (3G) bis Ende 2021 in
Deutschland abgeschaltet. Die bisher für 3G genutzten Frequenzbereiche sind den Mobilfunkbetreibern
technologieneutral zugeteilt und dürfen somit auch durch andere Mobilfunkgenerationen, wie z. B. 4G, 5G und
gegebenenfalls 6G genutzt werden. Neben der Wirtschaftlichkeit der Frequenznutzungen wird damit auch eine
Reduzierung der steigenden Verdichtung der Frequenzbereiche und die Implementierung energiesparender Generationen
gefördert. Ob der fortdauernde Netzausbau insgesamt betrachtet zu einer höheren Exposition der Bevölkerung
führen wird, bleibt weiterhin zu beobachten, um ggf. rechtzeitig gegensteuern zu können. Ein substantieller Teil
der sich verändernden Exposition gegenüber HF-EMF betrifft den Mobilfunk, der neben Telefonie, Nachrichten
und Internetzugang zunehmend auch für die Vernetzung von Geräten, Gegenständen und Fahrzeugen eingesetzt
wird. Beispiele sind die Entwicklung der Städte hin zu Smart Cities, die Verbindung zwischen Autos oder von
Autos mit Infrastrukturelementen (sogenannte V2X-Kommunikation) oder auch die weitere Entwicklung
vernetzter Haushaltseinrichtung (Smart Home). Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV) und das BfS haben deshalb die Informations- und Dialogangebote verstärkt
(siehe Kapitel 3). Zur Klärung von noch offenen Fragen und Reduzierung von wissenschaftlichen Unsicherheiten
bezüglich Langzeitwirkung intensiver Mobilfunkgerätenutzung, Wirkungen von Millimeterwellen (> 20 GHz),
Wirkungen auf Tiere und Pflanzen, Exposition durch neue Antennentypen sowie Kleinzellen, und andere
komplexe Expositionsszenarien geht das BfS dem noch bestehenden Forschungsbedarf weiterhin nach.
2 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Zur Verbesserung der wissenschaftlichen Datenlage, v. a. hinsichtlich der Entwicklung neuer technologischer
Anwendungen in verschiedenen Frequenzbereichen, wie zum Beispiel bei 5G, wurden und werden
Forschungsprojekte initiiert. Sie sollen zu einer Verbesserung der Risikoabschätzung und -bewertung von HF-EMF beitragen.
Weiterhin ist die Höhe der Exposition der Bevölkerung durch HF-EMF laufend zu beobachten, insbesondere im
Hinblick auf die Entwicklung bei der Nutzung dieser Felder für derzeitige und künftige moderne
Kommunikationstechnologien, wie z. B. 5G oder 6G.
Die Forschung zur Risikokommunikation im Bereich des Mobilfunks dient der zielgruppengerechten Ansprache
der Bevölkerung mit wissenschaftlich fundierten Informationen.
Zur fortwährenden Verbesserung der Datenlage hinsichtlich der Expositionen der Bevölkerung, den möglichen
gesundheitlichen Wirkungen HF-EMF und zur Verbesserung der zielgruppengerechten Risikokommunikation
führt das BfS fortlaufend Forschungsvorhaben im Rahmen des Ressortforschungsplans des BMUV oder aus der
Finanzierung des Kompetenzzentrums elektromagnetische Felder (KEMF) (s. u.) durch das Investitionsgesetz
Kohleregionen durch.
2.1 Im Berichtszeitraum abgeschlossene Forschungsvorhaben
2.1.1 Wirkungen auf Zellen der Körperoberfläche bei Expositionen mit Zenti- und
Millimeterwellen (5G-Frequenzen)
Hintergrund:
Im Zuge der Einführung von 5G sollen zukünftig Frequenzen im Zenti- und Millimeterwellenbereich über 20 GHz
genutzt werden. In diesem Frequenzbereich ist die wissenschaftliche Datenlage in Bezug auf biologische
Wirkungen von EMF vergleichsweise gering. Da die Eindringtiefe der EMF bei diesen Frequenzen sehr klein ist,
werden durch die kommenden 5G-Anwendungen hauptsächlich die Körperoberfläche, also Haut und Augen,
betroffen sein.
Ziel:
Untersuchung der Auswirkungen einer Exposition mit Zenti- und Millimeterwellen (5G-Frequenzen) auf Zellen
der Körperoberfläche. Dafür werden humane Hautzellen (Fibroblasten und Keratinozyten) bei zwei
unterschiedlichen Leistungsflussdichten und bei zwei unterschiedlichen Frequenzen (27 GHz und 41 GHz) befeldet. Zu zwei
unterschiedlichen Zeitpunkten (nach 2 Stunden und 48 Stunden) werden anschließend die Auswirkungen der
Exposition auf Zellprozesse (Genexpression und DNA-Methylierung der Zellen) untersucht.
Ergebnis:
Das Forschungsvorhaben konnte keine Effekte einer Exposition mit HF-EMF im Millimeterwellenbereich auf die
untersuchten Zellprozesse Genexpression oder DNA-Methylierung in Hautzellen beobachten, die über
stochastische Zufallstreffer hinaus gingen. Das Vorhaben lieferte somit keine Hinweise für negative Effekte einer
Exposition mit 5G-Frequenzen auf menschliche Hautzellen, auch nicht bei sehr hohen Leistungsflussdichten oberhalb
des Grenzwerts für Ganzkörperexpositionen.
Forschungsnehmer:
Constructor University (ehemals Jacobs University), Bremen
Laufzeit:
November 2019 bis Juli 2024
Abschlussbericht:
Abschlussbericht auf DORIS in Vorbereitung
2.1.2 Risiken elektromagnetischer Felder aus Sicht von Allgemeinmedizinerinnen/
Allgemeinmedizinern und Kinderärztinnen/Kinderärzten in Deutschland II
Hintergrund:
Trotz einer umfangreichen Studienlage zu möglichen gesundheitlichen Effekten von EMF ist die Besorgnis in der
Bevölkerung hinsichtlich negativer Auswirkungen von EMF auf ihre Gesundheit relativ groß. Daraus kann sich
ein Bedürfnis nach Aufklärung entsprechender Verunsicherungen sowie des Verdachts, dass EMF bestimmte
persönliche Beschwerden oder Erkrankungen verursacht haben könnten, ergeben. Für viele Personen sind in diesem
Zusammenhang niedergelassene Haus- sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte die erste Anlaufstelle im
Gesundheitswesen. Für eine adäquate Information über EMF spielen sie daher als zentrale Schnittstelle zur Bevölkerung
eine herausragende Rolle.
Bisherige Untersuchungen, die teilweise schon 10 bis 15 Jahre zurückreichen, zeigen, dass auch relativ viele
Hausärztinnen und Hausärzte hinsichtlich negativer gesundheitlicher Auswirkungen von EMF besorgt sind und
dass der subjektiv wahrgenommene Informationsstand häufig als unzureichend eingeschätzt wird. Seitdem haben
sich jedoch sowohl das Mediennutzungsverhalten verändert als auch die technischen Entwicklungen fortgesetzt.
Eine Aktualisierung war somit notwendig, die außerdem Kinderärztinnen und Kinderärzte mitberücksichtigt und
die kommunikationswissenschaftliche Perspektive ergänzt.
Ziel:
Quantitative und qualitative Untersuchung der Einstellung und Risikowahrnehmung bezüglich EMF, der
Relevanz des Themas EMF im Praxisalltag, sowie des subjektiven und objektiven Informationsstandes und der
Informationsbedürfnisse bezüglich EMF bei niedergelassenen Haus- sowie Kinderärztinnen und Kinderärzten.
Außerdem Identifikation verschiedener Teilbevölkerungen der niedergelassenen Haus- sowie Kinderärztinnen und
Kinderärzten, bei denen sich diese Zielgrößen unterscheiden.
Ergebnis:
Ein gutes Viertel aller niedergelassenen Haus- sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte stimmte zu, dass es
Personen gibt, bei denen EMF unter Einhaltung der Grenzwerte Gesundheitsbeschwerden auslösen. Als relevante
Beschwerden wurden v. a. unspezifische Symptome, z. B. Schlafstörungen und Kopfschmerzen, genannt. Ein großer
Teil dieser Risikowahrnehmung lässt sich auf Ärztinnen und Ärzte zurückführen, die sich selbst als schlecht
informiert wahrnehmen und daher bei unspezifischen Symptomen und diffusen Krankheitsbildern EMF als
mögliche Ursache nicht kategorisch ausschließen. Insgesamt fühlten sich etwa 60 Prozent aller Haus- sowie
Kinderärztinnen und Kinderärzte schlecht über mögliche gesundheitliche Wirkungen von EMF informiert. Daraus ergibt
sich auch ein wesentliches Informationsbedürfnis, v. a. zur aktuellen Studienlage. Die Relevanz des Themas EMF
ist im Praxisalltag gering. Nur knapp 40 Prozent aller niedergelassenen Haus- sowie Kinderärztinnen und
Kinderärzte berichteten, in den vorigen 12 Monaten überhaupt wegen EMF konsultiert worden zu sein. Dabei
handelte es sich meistens um Einzelfälle. Bei Kinderärztinnen und Kinderärzten war die Relevanz sogar nur halb so
groß. Es zeigte sich außerdem, dass es noch weitere Teilpopulationen innerhalb der Ärzteschaft mit höherer
Risikowahrnehmung bezüglich EMF gibt. Dabei scheinen EMF nicht nur als ein weiterer Umweltfaktor mit
möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit wahrgenommen zu werden. Stattdessen scheinen zusätzliche
Dimensionen eine Rolle zu spielen, z. B. das Vertrauen in bestimmte Organisationen und Institutionen sowie der
Verschwörungsglaube.
Forschungsnehmer:
LMU Klinikum München
Laufzeit:
März 2022 bis Oktober 2023
Abschlussbericht:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2024042343246
2.1.3 Risikowahrnehmung von 5G: Wirkungsanalyse von Dialog- & Informationsangeboten
Hintergrund:
Die Implementierung von 5G weckt in einem Teil der Bevölkerung große Sorgen vor damit möglicherweise
einhergehenden Gesundheitsgefahren. Die öffentlich zugängliche Informationslage ist diffus und der
Themenkomplex HF-EMF fachlich komplex. Lokale Informationsveranstaltungen mobilisieren vor allem skeptisch bis
oppositionell eingestellte Bürger. Die übliche Teilnehmenden- und Altersstruktur entspricht somit nicht zwingend dem
Meinungsquerschnitt in der Gesamtgesellschaft.
Ziel:
Verknüpfung von demoskopischen (Meinungsforschung) und dialogorientierten Instrumenten zur
Wirkungsanalyse von Informationsangeboten und Deliberation (Beratschlagung bzw. Überlegung) auf die Sichtweisen zu 5G
anhand einer Stichprobe an zufälligen Bürgern.
Ergebnis:
Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich Bürgerwerkstätten in der realisierten Form eignen, um die Kompetenzen
zum Thema „5G und Gesundheit“ bei den Bürgern zu stärken. Dennoch lassen sich aus dem Projekt einige
Empfehlungen für die weitere Praxis ableiten. Die Teilnehmenden bewerteten die Bürgerwerkstätten als interessante
und lohnenswerte Veranstaltung. Auch die Durchführung von weiteren Bürgerwerkstätten wurde gewünscht.
Dabei sollte jedoch abgewogen werden zwischen Aufwand und Ergebnis der Bürgerwerkstätten und ihrer
Reichweite. Als reine Informationsveranstaltung ist die Durchführung einer Bürgerwerkstatt sehr aufwändig bei einer
geringen Teilnehmendenquote. Geht es jedoch um Konfliktlösung oder Schaffung von Verständnis und
wissenschaftsbasierte Risikobewertung in kritischen oder spezifischen Umfeldern ist die Bürgerwerkstatt ein geeignetes
Instrument zum Abbau von Vorurteilen, Vergrößerung der Wissensbasis und wissenschaftsbasierter Einschätzung
von Risiken. Optimierungsmöglichkeiten bestehen bei der Steigerung von Repräsentativität durch die
Rekrutierung, die Anwesenheit von Expertinnen und Experten vor Ort sowie eine möglichst lebensnahe und barrierearme
inhaltliche Gestaltung der Vorträge. Weitere Handlungsempfehlungen betreffen die Förderung eines produktiven
Diskurses unter den Teilnehmenden auf der Veranstaltung, z. B. durch Gesprächsregeln, und einige
organisatorische Aspekte, z. B. zur zeitlichen Gestaltung und zur Auswahl von Botschafterinnen und Botschaftern. Auch
wenn sich das Instrument Bürgerwerkstatt für die Wissensvermittlung bewährt hat ist eine Durchführung in dieser
Form aufgrund des hohen Aufwands sowohl für die Teilnehmenden als auch die Durchführenden in der
kommunikativen Alltagspraxis ineffizient.
Forschungsnehmer:
Nexus Institut, Berlin und Kantar, München
Laufzeit:
Mai 2022 bis Oktober 2023
Abschlussbericht:
Abschlussbericht auf DORIS in Vorbereitung
2.1.4 Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in der behördlichen
Kommunikation von Strahlenschutzinhalten am Beispiel EMF
Hintergrund:
Die adäquate Information der Bürger zu Strahlenschutzthemen ist ein wichtiges Ziel des BfS und des BMUV. Die
Beantwortung von An- oder Rückfragen von Bürgern hat daher einen hohen Stellenwert. An- oder Rückfragen
können jedoch häufig nur mit erheblichem Zeitaufwand von der Öffentlichkeitsarbeit oder/und den
Fachabteilungen beantwortet werden. Insbesondere im Bereich der EMF ist dieser Ressourcenaufwand hoch, da es zu diesem
Themenkomplex viele Bürgeranfragen gibt. Auf künstlicher Intelligenz basierende Methoden könnten das
Potenzial haben, diesen Ressourcenaufwand durch (teil-)automatisierte Beantwortung von Anfragen zu verringern und
würden so eine Allokation freiwerdender Ressourcen auf andere wichtige Themen ermöglichen. Das vorliegende
Vorhaben stellt eine erste Prüfung der Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von KI in der BfS-
Kommunikation dar.
Ziel:
Ziel des vorliegenden Vorhabens ist es, eine Auswahl von konkreten und umsetzbaren Vorschlägen zum
sinnvollen Einsatz einer künstlichen Intelligenz im Rahmen der Kommunikationsaufgaben des BfS im Bereich EMF zu
erhalten. Neben der Abwägung der verschiedenen Vorschläge zu ihren Möglichkeiten und Grenzen muss
ebenfalls eine Prognose zur Einrichtung sowie der Erweiterbarkeit auf andere Themenbereiche des BfS bzw. des
BMUV erstellt werden.
Ergebnis:
Die Ergebnisse des Projektes haben das Potenzial der digitalen Transformation innerhalb des BfS demonstriert.
Durch die Automatisierung der Bearbeitung von Bürgeranfragen könnte nicht nur die interne Effizienz gesteigert
werden, sondern auch eine neue Art der Interaktion mit den Bürgern etabliert werden, die schneller und
zugänglicher ist als traditionelle Methoden. Darüber hinaus kann das System zur Entlastung der Mitarbeitenden des
KEMF beitragen, welche sich nun verstärkt komplexeren Anfragen widmen können. Zudem wurden Einblicke in
die Bedürfnisse und Anliegen der Bürger geliefert. Insbesondere der Einsatz von KI in Form eines Chatbots wurde
als Möglichkeit zur effizienten und transparenten Kommunikation hervorgehoben. Weitere mögliche
Einsatzgebiete wurden u.a. bei der Übersetzung von Texten oder der Verbesserung der Suchfunktion gesehen sowie bei der
automatischen Generierung von Antwortvorschlägen für Bürgeranfragen oder von interaktiven FAQ. Als
Herausforderung für den Einsatz von KI im Bereich der EMF-Kommunikation wurde insbesondere eine notwendige
hohe Qualität der Ergebnisse ermittelt, da ansonsten u. a. ein Vertrauensverlust in der Bevölkerung entstehen
kann.
Forschungsnehmer:
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutsches Forschungszentrum für Künstliche
Intelligenz
Laufzeit:
August 2023 bis März 2024
Abschlussbericht:
Abschlussbericht auf DORIS in Vorbereitung
2.2 Im Berichtszeitraum begonnene Forschungsvorhaben
2.2.1 Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Pflanzengesundheit und
Wachstum
Hintergrund:
in Zusammenhang zwischen Pflanzenschäden und dem flächendeckenden Ausbau des Mobilfunks wird vereinzelt
behauptet, eine wissenschaftliche Grundlage gibt es dazu aber nicht. Einige wenige experimentelle Laborstudien
zeigen unter HF-EMF-Exposition Wirkungen, die einer leichten Stressreaktion ähneln, aber keine Gefährdung
der Pflanzen bedeuten.
Ziel:
Der Einfluss von HF-EMF auf Pflanzen soll unter definierten Laborbedingungen untersucht werden. Pflanzen
unterschiedlicher Arten sollen in Modenverwirbelungskammern definierten HF-EMF bis zum Grenzwert für
Mobilfunksendeanlagen ausgesetzt werden. Mögliche Auswirkungen kurz- und mittelfristiger Expositionen sollen
an Tomaten und Rosen untersucht werden, um die Arbeiten einer französischen Arbeitsgruppe zu reproduzieren.
Bei den geplanten Experimenten an Tomaten soll der Einfluss von HF-EMF auf das Transkriptom (Gesamtheit
der exprimierten Gene) untersucht und geprüft werden, ob potentielle systemische Reaktionen mit Signalkaskaden
um das pflanzliche Hormon Abszisinsäure und dem Nährstoff Kalzium korreliert werden können. Ein weiteres
Ziel ist die Überprüfung von Beobachtungen, dass das Sprosswachstum an bestimmten Blattachsen von Rosen
nach Exposition von Stecklingen mit HF-EMF im Vergleich zum Sprosswachstum von nicht-exponierten
Stecklingen vermindert ist.
Forschungsnehmer:
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Laufzeit:
Oktober 2023 bis September 2025
2.2.2 Ist der Radikalpaar-Mechanismus für den Strahlenschutz relevant?
Hintergrund:
Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber schwachen Magnetfeldern (MF) und
gesundheitlichen Wirkungen ist nach wie vor unbekannt. Die International Agency for Research on Cancer (IARC) stuft
extrem niederfrequente schwache MF als „possibly carcinogenic to humans“ (Gruppe 2B) ein, basierend auf
epidemiologischen Studien, die keine Rückschlüsse auf biophysikalische Wirkmechanismen zulassen. Aufgrund der
geringen Feldstärken schwacher MF, typischerweise im Mikroteslabereich, kann Gewebeerwärmung als Ursache
mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Der wichtigste bisher bekannte nicht-thermische Effekt
schwacher MF ist der Radikalpaar-Mechanismus (RPM), der die Veränderung chemischer Reaktionen durch
schwache MF beschreibt. Während die quantenmechanischen Grundlagen des RPM hinreichend gut verstanden
sind, ist bis jetzt ungeklärt, ob sich dieser Effekt als Erklärung für mögliche gesundheitliche Wirkungen
schwacher MF eignet.
Ziel:
Ziel des Forschungsvorhabens ist die Bewertung der Relevanz des RPM für den Strahlenschutz. Dies bedeutet
konkret die Bestimmung frequenzabhängiger unterer Schranken an die Magnetfeldstärke, unterhalb derer eine
gesundheitlich relevante Wirkung ausgeschlossen werden kann.
Forschungsnehmer:
Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg
Laufzeit:
Juni 2023 bis Juni 2025
2.2.3 Deutungsmuster des Begriffs „Vorsorge“ beim Mobilfunkausbau: mediale Diskurse und
kommunikative Aushandlungen
Hintergrund:
Ein zentraler Begriff in der Strahlenschutzkommunikation ist „Vorsorge“. In der Diskussion über HF-EMF wird
der Begriff in verschiedenen Kontexten mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Grundsätzlich ist
Vorsorge positiv besetzt. Im Bereich des Mobilfunk-Ausbaus wird Vorsorge von verschiedenen Akteuren jedoch
umgedeutet in die Richtung, dass die Verwendung des Begriffs auf vorhandene Risiken schlussfolgern lässt. Die
Kernbotschaft der Risikokommunikation zu Mobilfunk ist, dass bei Einhaltung der Grenzwerte keine negativen
gesundheitlichen Auswirkungen nachgewiesen sind. Wörter dienen der Verständigung und gesellschaftlichen
Strukturierung. Begriffe sind mit Bedeutungen verbunden. Diese Bedeutungen werden gesellschaftlich
ausgehandelt. Sie sind wandelbar und variieren in verschiedenen sozialen Gruppen. Hinzu kommen regionale Spezifika
des Mobilfunkdiskurses in Deutschland. Die Kenntnis der alltagssprachlichen Bedeutungen von „Vorsorge" ist
notwendig für eine professionelle Risikokommunikation zu Mobilfunk. Mit welchen manifesten und latenten
Bedeutungen ist der Begriff „Vorsorge“ in der Diskussion um den Mobilfunk-Ausbau in verschiedenen
gesellschaftlichen Kontexten und im Mediendiskurs verbunden? Was sind die kommunikativen Aushandlungsprozesse,
diskursiven Praktiken und Diskursordnungen? Welche Akteure werden mit welchen Positionen genannt und welche
Kontexte spielen hierbei eine Rolle?
Ziel:
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, gesicherte Kenntnis über den sprachlichen Gebrauch des Begriffs
„Vorsorge“ im Diskurs über Mobilfunk zu erhalten. Die Fragestellungen sollen mit einem Multimethodendesign
bearbeitet werden. Es sollen Gruppendiskussionen mit Akteuren aus verschiedenen Anspruchsgruppen aus
verschiedenen Regionen des Bundesgebiets stattfinden. Des Weiteren soll eine netnographische Untersuchung des Social-
Media-Diskurses stattfinden. Die Netnographie ist ein qualitativer Forschungsansatz, der sich auf die
Untersuchung von Online-Communities und ihrer Verhaltensweisen konzentriert. Darüber hinaus ist eine Diskursanalyse
der medialen Berichterstattung und eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage vorgesehen.
Forschungsnehmer:
Verian, München und TU Darmstadt
Laufzeit:
März 2022 bis September 2024
2.2.4 Diskursgeschichte der EMF-Kritik in Deutschland – Akteure und Positionen
Hintergrund:
EMF-Kritik ist ein persistentes Phänomen, mit dem das BfS zwar seit seiner Gründung befasst ist, das jedoch als
Spielart von Technikskepsis und -kritik bereits länger existiert. Seit wann genau, in welchen Formen und welchen
Kontinuitäten und Diskontinuitäten sie im Zeitverlauf bisher aufgetreten ist, dazu liegen, insbesondere für
Deutschland, kaum Erkenntnisse aus der historischen Forschung vor.
Zentrale Fragestellungen des Vorhabens: Wie hat sich die EMF-Kritik im Laufe der Zeit gewandelt? Welche
Kontinuitäten gibt es? Wer waren jeweils die zentralen Akteure und was war ihre Rolle? Welche Folgen waren
jeweils mit der EMF-Kritik verbunden?
Ziel:
Evidenzbasierte Rekonstruktion der historischen Entwicklung der Besorgnis in der deutschen Bevölkerung im
Wandel der Zeit. Gewinnung zusätzlicher Einsichten in die Funktionsweise und die Dynamiken der auf EMF
bezogenen Form von Technikskepsis zur besseren Handhabe von EMF-Konflikten.
Forshungsnehmer:
IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung, Berlin
Laufzeit:
September 2024 bis August 2026
2.2.5 Risikowahrnehmung von EMF und anderen Gesundheitsrisiken im internationalen
Hintergrund:
Das Vorhaben verfolgt zwei zentrale Forschungsfragen: (1) Wie werden Gesundheitsrisiken wahrgenommen bzw.
gerankt und wie werden EMF dabei positioniert? (2) Wie lässt sich dieses Ranking vor dem Hintergrund
interkultureller Unterschiede und national variierender institutioneller Regelungen einordnen und bewerten? Das
Vorhaben ist im Zusammenhang einer internationalen Kollaboration mit Japan und Polen angelegt und wird ggf.
weitere Länder einbeziehen. Es schließt an vergangene Studien des Eurobarometers (2006, 2010) und des BfS
(„Was denkt Deutschland über Strahlung?“ 2019, 2022; „Welchen Stellenwert haben Magnetfelder in der
öffentlichen Wahrnehmung des Stromnetzausbaus?“ 2019, 2024) an. Unter Berücksichtigung der aktuellen
einschlägigen Risikowahrnehmungsforschung zu interkulturellen Surveys und ihrer Methodologie sollen außerdem
relevante Kontextvariablen institutioneller und kultureller Art (bspw. Grenzwertsetzungen, EMF-Regulatorien u. ä.,
Risikoneigung, Technophilie / Innovationsneigung, Individualismus bzw. Kollektivismus, Institutionen-/Staats-
/Medienvertrauen, Links-Rechts-Positionierung, Ambiguitätstoleranz / Unsicherheitsvermeidung) in der
Untersuchung herangezogen werden, um dieses Ranking einer Vergleichbarkeit zugänglich zu machen und mittels
Analyse einer „Cultural Risk Ranking Relation“ zu erfassen.
Ziel:
Erkenntnisse über die Risikowahrnehmung von EMF und anderer Gesundheitssorgen in Deutschland im
Vergleich mit anderen Ländern gewinnen.
Forschungsnehmer:
Gesellschaft für innovative Marktforschung mbH (GIM), Heidelberg
Laufzeit:
Juli 2024 bis Juni 2026
2.2.6 Risiken von EMF aus Sicht von Lehrerinnen/Lehrer und Erzieherinnen/Erzieher – eine
deutschlandweite Befragung
Hintergrund:
Über die Sichtweisen von Lehrenden in Schulen und pädagogischen Fachkräften in Kindergärten und anderen
vorschulischen Einrichtungen zu EMF-Themen, ihre entsprechende Risikowahrnehmung und deren
berufsbezogene Relevanz ist insbesondere im deutschsprachigen Raum so gut wie nichts bekannt. Der bisherige
Forschungsstand umfasst eine Vielzahl an Studien, die sich entweder auf einen höheren Schul- oder
Hochschulbildungsbereich und entsprechend auf Schülerinnen und Schüler und Studierende konzentrieren, oder die sich eher auf
ionisierende Strahlung und Radioaktivität und nicht EMF beziehen, oder wiederum die alltägliche Mediennutzung
von EMF-bezogenen Technologien von (Klein)Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund stellen. Es besteht
eine Lücke in der einschlägigen EMF-Risikowahrnehmungsforschung bezüglich professioneller
Erziehungsberatungsfachkräfte im schulischen und vor- bzw. außerschulischen Bereich, zumal insbesondere im
deutschsprachigen Raum. Zentrale Fragestellungen der Untersuchung: Wie ist die Risikowahrnehmung dieser Zielgruppen bzgl.
EMF? Wie wird das Thema EMF von Lehrenden und pädagogischen Fachkräften in der Berufspraxis zusammen
mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten bearbeitet? Welche Wissensstände
und welche offenen Fragen bzgl. EMF bestehen?
Ziel:
Anhand einer systematischen Erhebung bei Lehrenden und pädagogischen Fachkräften in Deutschland
festzustellen, wie sich das Thema EMF in nicht-tertiären Bildungseinrichtungen – zum einen in Schulen, zum anderen in
Kindergärten und anderen vor-, außer- und nichtschulischen Einrichtungen – darstellt.
Forschungsnehmer:
LMU Klinikum, München
Laufzeit:
November 2023 bis Oktober 2025
2.3 Vor dem Berichtszeitraum begonnene, laufende Forschungsvorhaben
2.3.1 Bewertende Literaturstudie zum Einfluss elektrischer, magnetischer und
elektromagnetischer Felder auf die Fruchtbarkeit bei Menschen sowie in Tier- und Laborstudien
Hintergrund:
Einige Veröffentlichungen liefern Hinweise auf einen möglichen negativen Einfluss von EMF auf die
Fruchtbarkeit des Menschen. Insbesondere wird von in den Experimenten beobachteten Zusammenhängen zwischen einer
Verringerung der männlichen Fruchtbarkeit und der Nutzung von Mobilfunktelefonen berichtet. Die gesamte
Studienlage ist jedoch widersprüchlich, weil die Ergebnisse der Studien sehr inkonsistent sind und die Studienqualität
oft mangelhaft ist. Während einige Arbeiten auf einen schädlichen Einfluss von EMF auf die Fruchtbarkeit im
Menschen und auch in Tieren und in Zellen berichten, gibt es andere Studien, die keinen Effekt beobachten.
Zudem unterscheiden sich die Studien in ihrer Methodik, z. B. was die Statistik und die Verblindung oder das
Mitführen von Kontrollen betrifft. Die Thematik des Einflusses von EMF auf die Fruchtbarkeit ist daher
unübersichtlich, was zur Verunsicherung von Teilen der Bevölkerung beiträgt und die Risikobewertung erschwert.
Ziel:
Die Datenlage zum Einfluss elektrischer, magnetischer sowie elektromagnetische Felder aller Frequenzbereiche
auf die Fruchtbarkeit wird durch Fachleute systematisch aufgearbeitet und bewertet, Wissenslücken identifiziert
und mögliche weitere Forschungsansätze vorgeschlagen.
Forschungsnehmer:
Fraunhofer ITEM, Hannover
Laufzeit:
Mai 2020 bis Januar 2022 (Corona-Pandemie-bedingte Verzögerung bis voraussichtlich Ende 2024)
2.3.2 Beteiligung an einer Folgestudie zur Verifikation oder Falsifikation der Ergebnisse der
National Toxicology Program (NTP) Langzeitstudie an Mäusen und Ratten zu
Ganzkörperexposition mit Mobilfunkfeldern
Hintergrund:
Vorliegende Ergebnisse wissenschaftlicher Tierstudien mit Ratten und Mäusen berichten teilweise von erhöhter
Tumorinzidenz bzw. Tumorpromotion durch Exposition mit HF-EMF. Die Übertragbarkeit dieser Ergebnisse auf
den Menschen ist jedoch unter anderem deshalb schwierig, weil unter ähnlichen Befeldungsbedingungen
(Ganzkörperexposition) die Absorptionsverteilung im Körper der Tiere deutlich unterschiedlich zu jener im
menschlichen Körper ist, und bei gleicher spezifischer Ganzkörperabsorptionsrate von deutlich unterschiedlichen
Auswirkungen auf Metabolismus und Thermoregulation bei den Tieren und Menschen ausgegangen werden muss. Die
durch die HF-Absorption den Tieren zugeführte Wärmeenergie könnte somit als Mediator im Rahmen von
Studien hinsichtlich möglicher nichtthermischer Wirkungen von HF-EMF wirken.
Ziel:
Überprüfung der Machbarkeit einer Realisierung thermischer Kontrollgruppen durch Oberflächenabsorption von
Millimeterwellen für Tierstudien mit Ratten und Mäusen, in denen die thermische Last der HF-Exposition im
gegenwärtigen Mobilfunk-Frequenzbereich (< 6 GHz) nachgebildet wird, ohne jedoch gleichzeitig zu einer
relevanten Absorption von HF-EMF in den inneren (Ziel-)Organen der Tiere zu führen. Auf diese Weise könnte es
möglich sein, in zukünftigen Studien zwischen einem direkten Feldeffekt im Zielorgan und thermisch
vermitteltem Wirkprinzip zu unterscheiden.
Forschungsnehmer:
Seibersdorf Labor GmbH, Österreich
Laufzeit:
Januar 2021 bis November 2022 (Verzögerung bis Ende 2024)
2.3.3 Smart Cities: Abschätzung der Gesamtexposition des Menschen durch zusätzliche 5G-
Mobilfunktechnologien anhand modellierter Zukunftsszenarien
Hintergrund:
Die Exposition der Bevölkerung gegenüber EMF des Mobilfunks unterliegt durch den technologischen Fortschritt
einem ständigen Wandel. Die bisherigen Mobilfunknetze und drahtlosen Netzzugangstechnologien werden in
Zukunft durch Technologien der fünften Mobilfunkgeneration (5G) ergänzt bzw. teilweise ersetzt werden. Es
wird erwartet, dass die Gesamtexposition der Bevölkerung sich nicht wesentlich erhöhen wird. Da eine
messtechnische Erfassung der Immissionsdaten jedoch erst nach vollständiger Einführung von 5G vorgenommen werden
kann, ist eine Abschätzung/Modellierung der zukünftigen Entwicklung der Gesamtexposition der
Allgemeinbevölkerung aus Strahlenschutzsicht hilfreich.
Ziel:
Abschätzung/Modellierung der Gesamtimmission der Bevölkerung durch die zusätzliche zu erwartende 5G-
Technologie.
Forschungsnehmer:
Seibersdorf Labor GmbH, Österreich
Laufzeit:
Mai 2021 bis Januar 2023 (Verzögerung bis voraussichtlich 2025 aufgrund der Notwendigkeit der Beschaffung
nicht öffentlich zugänglicher Daten)
2.3.4 Untersuchung eines möglichen Effekts einer Exposition mit elektromagnetischen
Feldern auf das Epigenom und das Transkriptom
Hintergrund:
Einige Studien untersuchten den Einfluss einer Exposition gegenüber HF-EMF auf epigenetische Modifikationen
am Genom (die Gesamtheit aller epigenetischen Modifikationen wird als Epigenom bezeichnet) und auf ein
gestörtes Ableseverhalten der genetischen Informationen (die primären Produkte der Ablesung, die sogenannten
Transkripte, werden in ihrer Gesamtheit als Transkriptom bezeichnet). Bei näherer Betrachtung wird deutlich,
dass sich diese Studien im Hinblick auf den untersuchten Testorganismus, die verwendeten Frequenzbereiche und
die Expositionsdauer teils erheblich unterscheiden. Auch lassen viele Studien notwendige Qualitätskriterien, wie
Verblindung oder eine adäquate und nachvollziehbare Exposition, vermissen. Diese heterogene Studienlage
erschwert die Einordnung der Ergebnisse aus strahlenschutztechnischer Sicht und macht die Durchführung
qualitativ hochwertiger Analysen für die weitere Risikobewertung notwendig.
Ziel:
Überprüfung, ob MF oder HF-EMF die Genexpression über Beeinflussung des Epigenoms und/oder
Transkriptoms verändern können. Dafür soll die Datenlage zu möglichen Effekten solcher Felder auf das Epigenom und
das Transkriptom zusammengefasst und bewertet werden. In Abhängigkeit und auf Basis der Ergebnisse aus der
Literaturrecherche wird anschließend eine experimentelle Studie an Zellen durchgeführt.
Forschungsnehmer:
Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig
Laufzeit:
März 2022 bis September 2024
3 Maßnahmen zur Transparenz und Information über Expositionen und deren
gesundheitliche Bewertung
3.1 Maßnahmen der Bundesregierung zur Aufklärung sowie zur Information der
Bevölkerung
Die Aufklärung der Bevölkerung über mögliche gesundheitliche Wirkungen von EMF hat für die
Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Es werden hierfür zum einen Printmedien (Broschüren und Flyer) eingesetzt, zum
anderen werden Informationen im Internet (u.a. BfS-Homepage und Social-Media-Kanäle) bereitgestellt. Weitere
Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit sind die Teilnahme an bzw. Durchführung von Informationsveranstaltungen.
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz
vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), sieht die jährliche
Berichterstattung durch das Bundesumweltministerium an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die
Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vor. Zusätzlich enthält dieser Bericht auch Informationen über die
neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen aus dem Bereich der nichtionisierenden Strahlung (NIR). Hierzu
zählen ebenfalls die neuesten Erkenntnisse aus dem Mobilfunkbereich, mit denen die Fachöffentlichkeit informiert
wird.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat zahlreiche Informationsmaterialien in diversen Formaten zum Thema
Mobilfunk erarbeitet, die auf das Informationsbedürfnis unterschiedlicher Zielgruppen wie bspw. Personen aus
der Wissenschaft und Forschende, interessierte Laien, Kinder und Jugendliche oder Politikerinnen und Politiker
abgestimmt sind. Für das Fachpublikum finden sich auf der Internetseite des BfS im Bereich „Wissenschaft &
Forschung“ neben der Darstellung unterschiedlicher Forschungsprogramme, -projekte und -beteiligungen auch
zahlreiche fachliche Stellungnahmen zu EMF-Studien. Diese werden häufig laienverständlich für die Themenseite
zu EMF aufbereitet, wo sich vor allem Informationen in Text, Grafik und Video für Nichtwissenschaftlerinnen
und Nichtwissenschaftler zu Grundlagen, Feldquellen, Wirkungen und Schutz finden. Das BfS nutzt zur
Information auch Social-Media-Kanäle.
Unter dem Vorsitz des BfS findet dreimal jährlich der Runde Tisch Elektromagnetische Felder (RTEMF) statt.
Der RTEMF ist ein unabhängiges Beratungs- und Diskussionsgremium des BfS und gibt Institutionen und
gesellschaftlichen Gruppen die Möglichkeit, sich mit dem BfS über einschlägige Fragestellungen zum Thema „EMF“
auf fachlicher Ebene auszutauschen. Der RTEMF soll das BfS bei der Kommunikation über EMF beratend
unterstützen und dabei die Transparenz wissenschaftlicher Erkenntnisse fördern. Mitglieder des RTEMF sind
Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, von Behörden, von Interessenverbänden sowie der Wirtschaft. Die
Protokolle der RTEMF-Sitzungen sind auf der BfS-Webseite einsehbar.
Für alle Fragen zum Thema Mobilfunk und zu aktuellen gesundheitlichen Fragen in Bezug auf HF-EMF stehen
der Öffentlichkeit Mitarbeitende des BfS zur Verfügung, die telefonisch und per E-Mail erreichbar sind. Im
Rahmen der Internetauftritte von BMUV und BfS werden unter dem Stichwort „EMF“ sachliche Informationen zum
gesamten elektromagnetischen Spektrum gegeben (Niederfrequenz, Zwischenfrequenz, Hochfrequenz, Infrarot
und Ultraviolett) sowie häufig gestellte Fragen unter dem Stichwort „FAQ“ beantwortet.
Im Februar 2020 wurde das „Kompetenzzentrum für elektromagnetische Felder (KEMF)“ gegründet und in
Cottbus, einem neuen BfS-Standort, angesiedelt. Das Kompetenzzentrum bündelt die vorhandene Expertise im BfS,
hat Informations- und Dialogangebote intensiviert und ist damit die zentrale Anlaufstelle zu allen
Strahlenschutzfragen bezüglich Stromnetzausbau, Elektromobilität und Mobilfunk für alle interessierten Bürger, aber u. a. auch
lokale Behörden, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Journalistinnen und Journalisten. Das BfS kooperiert
dabei mit unterschiedlichen Partnern wie dem Gigabitbüro des Bundes, der Dialoginitiative Deutschland spricht
über 5G oder der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG). Die Online-Infoveranstaltungen für die Bürger
sowie für kommunale Amtsträger und Bedienstete informieren quartalsweise zu Stromnetzausbau und Mobilfunk.
Im Februar 2024 wurde der Verleih von Personenexposimetern gestartet. Bürger haben nun die Möglichkeit, ihre
Alltagsexposition gegenüber EMF zu erfassen und vom BfS wissenschaftlich auswerten zu lassen. Es werden
spezielle Personenexposimeter für HF-EMF (Mobilfunk, WLAN etc.) angeboten. Seit Januar 2024 gibt es mit
„Spotlight on EMF Research“ einen neuen Informationsservice. Dieser greift aus den monatlich über 100
wissenschaftlichen, international publizierten Artikeln mit Bezug zum Strahlenschutz bei EMF einzelne Beiträge heraus.
Sie werden von den Expertinnen und Experten des KEMF ausgewählt, zusammengefasst und begutachtet. In
kompakten Beiträgen ordnet das KEMF die Studienergebnisse in den bestehenden Kenntnisstand ein und bewertet
ihre Relevanz für den Strahlenschutz. Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit mit der WHO, z. B. bei der
Erstellung von Broschüren wie z. B. „Establishing a dialogue on risks from electromagnetic fields“.
Weiterhin steht bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) unter der Adresse https://www.bundesnetzagen-
tur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html eine öffentlich zugängliche Datenbank aller Funkanlagen zur
Verfügung, für die eine gültige Standortbescheinigung erteilt ist. Die Standortbescheinigung weist die
einzuhaltenden Sicherheitsabstände zur jeweiligen Funkanlage aus. Neben den Daten von routinemäßigen Überprüfungen
von EMF an öffentlichen Plätzen sind in dieser Datenbank auch die Ergebnisse von EMF-Messreihen enthalten.
Die EMF-Messreihe ist eine von der BNetzA bundesweit durchgeführte Messkampagne zur Darstellung von
Feldstärken, die an unterschiedlich weit von der Basisstation entfernten Messpunkten ermittelt wurden. Die Messorte
werden jährlich in Zusammenarbeit mit den Umweltministerien der Länder ausgewählt und in der EMF-
Datenbank der BNetzA veröffentlicht. Zudem betreibt die BNetzA 16 automatische Messstationen zur Messung der
Immissionen von Funkanlagen im Frequenzbereich 9 kHz bis 6 GHz. Die Messergebnisse werden kontinuierlich
ausgewertet und für jedermann freiverfügbar als Grenzwertausschöpfung im Verlauf eines Tages, einer Woche
oder bei Bedarf auch mehrerer Monate für den jeweiligen Betriebsort in der EMF-Datenbank der BNetzA
dargestellt. All diese Messungen stellen einen Beitrag zu mehr Transparenz in der Diskussion zu tatsächlichen
Immissionen und mögliche Gesundheitsgefährdung dar und dokumentieren damit die Wirksamkeit des von der BNetzA
durchgeführte Standortverfahren nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder (BEMFV).
Für den Ausbau der Netze im Mobilfunkstandard 5G und die damit verbundenen Änderungen in Bezug auf die
Immissionssituation der Bevölkerung hatte die Bundesregierung bereits 2017 in ihrer 5G-Strategie
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eine-5g-strategie-fuer-deutschland-389380) vorgesehen,
dass „die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz in allen
Entwicklungsphasen erhalten bleiben“. Zudem wurde dort zugesagt, dass die Einführung von 5G gegenüber der Öffentlichkeit
mit transparenten Informationen begleitet wird. Dies wird u.a. auch durch die bis Ende 2024 laufende
ressortübergreifende Kommunikationsinitiative „Deutschland spricht über 5G“ (https://www.deutschland-spricht-ueber-
5g.de/) realisiert. Neben regelmäßig mit dem BfS durchgeführten Bürgerinfoveranstaltungen finden sich auf der
Homepage und den Social-Media-Kanälen der Dialoginitiative zahlreiche Formate mit unterschiedlichen
Schwerpunkten zum Thema 5G. Mit der im März 2022 vorgestellten Gigabitstrategie der Bundesregierung
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gigabitstrategie-2017464) wird die 5G-Strategie fortgesetzt. Mit
der neuen Gigabitstrategie soll der flächendeckende Mobilfunkausbau und insbesondere der Ausbau von
Glasfaseranschlüssen noch einmal deutlich vorangetrieben werden. Auch sieht die Gigabitstrategie vor, dass „der
vorbeugende Gesundheitsschutz im Hinblick auf die mit dem Mobilfunk verbundenen elektromagnetischen Felder
(EMF) wissenschaftsbasiert gewährleistet“ und der Ausbau mit einem breiten Dialogangebot begleitet wird.
3.2 Blauer Engel
Die Strahlenschutzkommission hat bereits im Jahr 2001 in der Empfehlung „Grenzwerte und
Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern“ empfohlen, „[…] bei der Entwicklung von
Geräten und der Errichtung von Anlagen die Minimierung von Expositionen zum Qualitätskriterium zu machen.“
Sie weist darauf hin, dass – entgegen der öffentlichen Besorgnis, die vor allem Mobilfunkbasisstationen (ortsfeste
Anlagen) betrifft – unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Gesundheitsschutzes die Immission insbesondere
durch EMF von Geräten, z. B. von Endgeräten der mobilen Telekommunikation zu betrachten sei, weil es hier
am ehesten zu einer hohen Exposition eines Nutzers kommen könne. Der Umsetzung dieser Empfehlung dient
das deutsche staatliche Umweltzeichen „Blauer Engel“.
Zu den Blauer-Engel-Vergabekriterien für Mobiltelefone, Ausgabe DE-UZ 106, gehört, dass sich die maximale
Strahlungsintensität eines auszeichnungsfähigen Gerätes, ausgedrückt als SAR-Wert, im unteren Drittel der auf
dem Markt befindlichen Geräte befindet. Daneben werden die Energieeffizienz und die Materialeigenschaften im
Hinblick auf Umwelt- und Recyclingfreundlichkeit berücksichtigt. Anforderungen an die Rohstoffherkunft bei
sogenannten Konfliktrohstoffen werden gestellt und die Beachtung grundlegender Sozialstandards bei der
Herstellung gefordert. Bereits seit Mitte Juni 2002 können Hersteller von Mobiltelefonen den „Blauen Engel“
beantragen, sofern die Geräte, die von der Jury Umweltzeichen beschlossenen Kriterien einhalten. Im Jahr 2017 wurde
zusätzlich zum SAR-Wert, der beim Betrieb des Geräts am Ohr auftritt, erstmals ein Wert für den Betrieb am
Körper in die Vergabekriterien aufgenommen. Dies trägt neuen Nutzungs- und damit verbundenen
Expositionsszenarien Rechnung. Bei der Überarbeitung der Vergabekriterien Anfang 2022 wurde dieser Wert heraufgesetzt
und damit die Anforderung für den Betrieb am Körper entschärft.
Derzeit (Stand August 2024) gibt es keine Zeichnungsnehmer. Damit ist die Akzeptanz des Blauen Engels für
Mobiltelefone seitens Hersteller und Anbietern weiterhin als ausbaufähig zu beurteilen. Das BMUV hält eine für
den Verbraucher einfach zu erkennende Kennzeichnung strahlungsarmer Geräte nach wie vor für wünschenswert.
Die Hersteller sind weiterhin aufgefordert, die Entwicklung strahlungsärmerer Handys voranzutreiben und sich
auch weiter an einer verstärkten Verbraucherinformation zu beteiligen.
Für Babyüberwachungsgeräte (Babyphone) gibt es Vergabekriterien (DE-UZ 125) für den Blauen Engel. Die
Vergabekriterien begrenzen bei den HF-EMF die elektrische Feldstärke der Funkgeräte auf der dem Baby
zugewandten Seite in einem Meter Abstand und bei den niederfrequenten Magnetfeldern die magnetische Flussdichte
in 30 cm Abstand. Geräte, die ausschließlich als Dauersender arbeiten, sind von der Vergabe des Blauen Engels
ausgeschlossen. Die Energieeffizienz und die Materialeigenschaften im Hinblick auf Umwelt- und
Recyclingfreundlichkeit sind in den Vergabekriterien ebenfalls berücksichtigt. Derzeit (Stand Juni 2024) gibt es zwei
Zeichennehmer.
Mit DE-UZ 131 gibt es darüber hinaus ein Umweltzeichen für solche digitalen Schnurlostelefone (einschließlich
solcher mit Voice-over-IP-Funktion), die die in den Vergabekriterien definierten Kriterien „Anpassung der
Sendeleistung“, „Reichweitenbegrenzung“ sowie „Abschalten der Sendesignale im Standby-Betrieb“ erfüllen. Bei
den im Jahr 2020 zuletzt überarbeiteten Kriterien für diese Produktgruppe sind zudem Anforderungen an
Energieeffizienz und Materialeigenschaften im Hinblick auf Umwelt- und Recyclingfreundlichkeit berücksichtigt.
Aktuell (Stand August 2024) sind mehrere Modelle eines Anbieters mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.
In der Gesamtschau zeigt sich, dass bei den Herstellern die Möglichkeit zur Kennzeichnung ihrer Produkte als
strahlungsarm nur auf geringe Resonanz trifft, selbst wenn ein relevanter Anteil von Produkten am Markt die
Vergabekriterien erfüllen würde.
4 Freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber
4.1 Die freiwillige Selbstverpflichtung
Ein wichtiges Element, das die Maßnahmen der Bundesregierung im Mobilfunkbereich unterstützt, ist die
freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung aus dem Jahr 2001, die
in den Jahren 2008, 2012 und 2020 ergänzt und fortgeschrieben wurde. Teil der freiwilligen Selbstverpflichtung
war die Mitfinanzierung des vom BMUV initiierten DMF. Es wurden insgesamt 54 Forschungsvorhaben zu den
Teilbereichen Biologie, Dosimetrie, Epidemiologie und zur Risikokommunikation durchgeführt und die
Ergebnisse veröffentlicht: http://www.emf-forschungsprogramm.de/.
Am 19. Juni 2023 wurde eine neue Selbstverpflichtung von den vier in Deutschland tätigen
Mobilfunknetzbetreibern abgegeben. Sie gilt für fünf Jahre und verlängert sich bei Stillschweigen jeweils um ein Jahr.
Der Strahlenschutz bei Kleinzellen ist in der aktuellen Fassung ein zentraler Punkt, wobei bereits installierte
Kleinzellen eingeschlossen sind. Kleinzellen sind die „kleinen Schwestern“ von Mobilfunkbasisstationen; sie
haben eine deutlich geringere Sendeleistung im Bereich von 2 bis 10 Watt EIRP (Äquivalente Isotrope
Strahlungsleistung). Mobilfunknetzbetreiber ziehen ihren Einsatz dort in Erwägung, wo ein großes Datenaufkommen zu
erwarten ist, d. h. dort, wo sich viele Menschen aufhalten. In der Selbstverpflichtung wird die Bedeutsamkeit
gründlicher Messungen und sachlicher Informationen betont.
Die Mobilfunknetzbetreiber verpflichten sich, auch bei Kleinzellen dasselbe Schutzniveau einzuhalten, das für
Basisstationen größerer Leistung durch die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) gesichert
ist. Die Mobilfunknetzbetreiber verpflichteten sich unter anderem dazu, die Kommunikation und Partizipation bei
der Standortplanung zu verbessern, den Verbraucherschutz zu erweitern und verständliche
Verbraucherinformationen zu Mobiltelefonen bereitzustellen. Die Mobilfunknetzbetreiber sagen zudem zu, dass sie bei den
kommunalen Spitzenverbänden eine Clearingstelle einrichten. Diese soll darüber befinden, ob der gesetzlich verankerte
kommunale Beteiligungsprozess bei Aufbau von Mobilfunkinfrastruktur eingehalten wird.
Für die Verringerung der persönlichen Exposition ist die Nutzung strahlungsarmer Endgeräte eine Möglichkeit.
Wieviel ein Endgerät strahlt, wird durch die Spezifische Absorptionsrate (SAR) angegeben. Um hier mehr
Transparenz zu schaffen, werden die Mobilfunknetzbetreiber zukünftig auf die Liste mit Werten der Spezifischen
Absorptionsrate (SAR) verschiedener Endgeräte auf der Website des BfS verweisen. Zudem werden die
Mobilfunknetzbetreiber den Abgleich der SAR-Werte mit dem BfS unterstützen.
4.2 Überprüfung der freiwilligen Selbstverpflichtung
Die Einhaltung der Selbstverpflichtung wird durch alle zwei Jahre erstellte, unabhängige Gutachten überprüft.
Die jüngste Überprüfung 2021 wurde im Auftrag der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, der Deutschen
Telekom Technik GmbH, der Vodafone GmbH sowie erstmals der 1&1 Mobilfunk GmbH (ehemals Drillisch)
vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), Berlin erstellt (https://difu.de/publikationen/2022/mobilfunkgut-
achten-2021). Es wurden die derzeit vier in Deutschland agierenden Mobilfunknetzbetreiber, die auch
Auftraggeber dieses Gutachtens waren, überprüft.
Das Mobilfunkgutachten 2021 des Difu bestätigt im Wesentlichen das gute Niveau der vergangenen Jahre.
Grundsätzlich zeigt sich, dass die freiwillige Selbstverpflichtung weitgehend eingehalten wird. Einige Punkte werden
im Gutachten von 2021 als verbesserungsbedürftig bezeichnet, um das hohe Niveau zu erhalten. Dazu bedarf es
z. B. für die Prüfung von Standortalternativen mehr Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die
Mobilfunknetzbetreiber auf kommunaler Seite. Das betrifft ebenfalls die Kommunikation über Standortentscheidungen
und die Nichtnutzung von Standortalternativen. Nach wie vor gibt es Konflikte insbesondere bei Neuerrichtung
von Mobilfunksendeanlagen, wobei Proteste von Anwohnerinnen und Anwohnern im Gutachten 2021 am
häufigsten als Konfliktauslöser genannt wurden. Erstmals wurden nicht nur die Unternehmensseiten, sondern auch
die Privat- und Geschäftskundenseiten der vier Netzbetreiber bewertet. Die Mehrzahl der Unternehmensseiten
wurde als „gut“ bewertet. Auf den Privat- und Geschäftskundenseiten fehlten verbreitet Informationen zu den
Themen Mobilfunk, Umwelt und Gesundheit. Auch wenn postalische Anfragen oder Anfragen über Foren und
Hotlines teilweise nicht befriedigend beantwortet wurden, bewertet das Gutachten diesen Bereich im Ganzen als
zufriedenstellend. Bemängelt wurden außerdem fehlende und zum Teil auch unterschiedliche Angaben zu SAR-
Werten von gleichen Endgeräten. Die Gutachter mahnten eine Vereinheitlichung zu SAR-Werten von Endgeräten
auf allen Seiten an.
5 Fazit
Die Forschungsaktivitäten des BfS verfolgen einen breiten und umfassenden Ansatz. Die Exposition durch neue
Entwicklungen im Bereich Mobilfunk bzw. allgemein im Bereich moderner Kommunikationsmittel wird
möglichst frühzeitig erfasst. Mit den Vorhaben zur Klärung offener Fragen über gesundheitliche Auswirkungen
bezüglich HF-EMF wird der wissenschaftliche Kenntnisstand zunehmend vertieft, wobei – ebenfalls so früh wie
möglich – die Auswirkungen neuer Technologien untersucht werden.
Um die gestiegene Nachfrage nach transparenter und breitgestreuter Kommunikation dieses
öffentlichkeitswirksamen Themas zu gewährleisten, wurde das KEMF in Cottbus gegründet, welches im Berichtszeitraum einen
großen Beitrag zur Intensivierung der Information und Kommunikation der Bevölkerung geleistet hat. Mit
zielgruppenspezifischen Formaten und Angeboten wird der Bevölkerung das Thema Mobilfunk und Gesundheit
vermittelt. Neben klassischen Medien und Formaten wird auch auf dialogorientierte und digitale Angebote im
Bereich der Wissenschaftskommunikation gesetzt.
Auch auf der Basis der neueren Ergebnisse kann festgestellt werden, dass die Bevölkerung durch die geltenden
Grenzwerte der 26. BImSchV ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen von HF-EMF geschützt ist. Um
die fachlichen Grundlagen für die Risikobewertung weiter zu verbessern, fördert das BMUV weiterhin gezielt
Forschung, v. a. zur Verbesserung der Datenlage hinsichtlich neuer Technologien, wie z. B. 5G und 6G.
6 Ausblick
Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet rasant fort. Um dem vorbeugenden Gesundheitsschutz Rechnung
zu tragen, ist es auch weiterhin wichtig, den Strahlenschutz im Zuge einer umwelt-, gesundheits- und
verbraucherbewussten Digitalisierung zu beachten.
Entscheidend für die Emissionsminderung der gesamten Mobilfunktechnologie ist es weiterhin, dass Fragen in
Bezug auf HF-EMF bereits bei der Entwicklung der Technologie konsequent als Rahmenbedingung beachtet
werden. Die 5G-Strategie der Bundesregierung hatte in diesem Zusammenhang vorgesehen, dass bei Normung
und Standardisierung bereits im Entwicklungsstadium der für 5G relevanten technischen Innovationen der Schutz
vor den Auswirkungen von HF-EMF berücksichtigt wird. Denselben Ansatz nimmt sich die Bundesregierung in
der Gigabitstrategie auch für die laufende Entwicklung des 6G-Standards vor. Dies soll im Einklang mit den
internationalen Leitlinien erfolgen und so dazu beitragen, dass das bestehende hohe Schutzniveau beibehalten
wird und als europaweit anerkannter Maßstab verankert bleibt. Aus diesem Blickwinkel wird die Bundesregierung
die laufenden internationalen Aktivitäten begleiten und erforderlichenfalls im Hinblick auf die nationale
Einführung die Einhaltung der genannten Rahmenbedingungen sicherstellen. Hier unterstützt und fördert die
Bundesregierung energiesparende und immissionsarme Technologien. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) fördert im Rahmen seiner 6G-Initiative die Forschung und Entwicklung. 6G wird, wie 5G, ebenfalls
höhere Frequenzbereiche nutzen. Initiale europäische Diskussionen beziehen sich auch auf 6G-Frequenzen von
über 100 GHz. Neue Forschungsschwerpunkte werden zu gegebener Zeit nach den ersten europäischen
Festlegungen vom BfS identifiziert und mit dem BMUV diskutiert. Die gemeinsam festgelegten
Forschungsschwerpunkte werden in vom BfS geförderten Projekten berücksichtigt werden.
Am Schutz vor den Auswirkungen von HF-EMF sowie der Beibehaltung des bestehenden hohen Schutzniveaus
richtet sich auch die weitere Forschung zu HF-EMF aus. Hierbei gibt es im Bereich der gesundheitlichen
Auswirkungen einen Schwerpunkt bei den im Mobilfunk neu genutzten, höheren Frequenzbändern. Die Bundesregierung
sieht dazu öffentlich geförderte Forschung zur Wirkung von EMF im Zusammenhang mit 5G mit Schwerpunkt
auf Frequenzen oberhalb 20 GHz und unter Einschluss auch künftiger 6G-Frequenznutzungen. Ein weiterer
Schwerpunkt besteht darin, wie sich die Exposition der Bevölkerung – insbesondere auch unter Einbeziehung von
Kleinzellen und unter Berücksichtigung der Beamforming-Technologie – entwickeln wird.
Das BMBF etabliert weiterhin einen kontinuierlichen und wissenschaftsbasierten Austausch in den
Querschnittsbereichen Gesundheitsschutz, gesellschaftliche Akzeptanz und Energieeffizienz im Zusammenhang mit der
Technologieentwicklung für künftige Mobilfunktechnologien wie 6G, in den das BfS eng eingebunden ist. Damit
leistet das BMBF einen Beitrag zur Zielerreichung der Gigabitstrategie der Bundesregierung. Die BNetzA vertritt die
entsprechenden Ansätze in den nationalen und internationalen Normierungs- und Standardisierungsgremien.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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