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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0618 Bundesinstitut für Sportwissenschaft (entfallend) (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0618 Bundesinstitut für Sportwissenschaft (entfallend) (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern) 0618 Bundesinstitut für Sportwissenschaft (entfallend) Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 539 99 -165 F Vermischte Verwaltungsausgaben 180 79 811 01 -165 F Erwerb von Fahrzeugen - - 812 01 -165 F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) - - 812 02 -165 F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 44 22 812 11 -322 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 5 - 812 12 -322 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 10 - 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - (-) - 121 - Bundesinstitut für Sportwissenschaft (entfallend) 0618 Vorbemerkung Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) ist eine nicht- rechtsfähige Anstalt des Bundes und hat seinen Sitz in Bonn. Nach dem Erlass über das Beschaffungsamt vom 15. September 2004 (GMBl 2004 S.1002) und den jeweils geltenden Aufgabenübertragungserlassen hat das BeschA folgende Kernaufgaben: 1. Zentrale Beschaffung von Gütern (Waren und Dienstleistungen) einschließlich der Erstellung aller für das Vergabeverfahren notwendigen Unterlagen sowie der Gütesicherungsmaßnahmen für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, 2. Vergabestelle für IKT für bündelungsfähige Bedarfe (Abschluss von Rahmenverträgen für die Bundesverwaltung) für das ITZBund und die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung (unter der Bezeichnung "Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB)", 3. Weiterentwicklung und Pflege eines E-Vergabe-Systems zur elektronischen Vergabe von Aufträgen, 4. Verwaltung der Rahmenverträge, Koordinierung der Zusammenarbeit der Vergabestellen und arbeitsteilige Beschaffungen von Standardleistungen und -produkten über Rahmenverträge mit den zentralen Beschaffungsstellen der Ressorts im Rahmen des Beschlusses der Bundesregierung zur Optimierung öffentlicher Beschaffungen. Hierzu wird der Bundesverwaltung das Kaufhaus des Bundes (KdB) als moderne Online-Einkaufsplattform zur Verfügung gestellt und gepflegt, 5. Bereitstellung und Weiterentwicklung des E- Beschaffungsportals bis hin zu einem durchgängig medienbruchfreien Beschaffungsprozess, 6. Aufbau und Betrieb einer Kompetenzstelle mit einer webbasierten Informationsplattform für nachhaltige Beschaffung im öffentlichen Bereich, 7. Dauerhafte Übernahme der Fachverantwortlichen Stelle e-Rechnung zur Übernahme und Sicherstellung für den Bund gemäß den gesetzlichen Regelungen der EU- Richtlinie 2014/EU und der E-RechV vom 13.10.2017. Überblick zum Kapitel 0619 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 22 22 - 190 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 22 22 - 190 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 23 283 23 309 -26 22 586 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 19 701 21 180 -1 479 349 25 849 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 40 40 - 5 Ausgaben für Investitionen...................................... 822 822 - 67 597 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 43 846 45 351 -1 505 416 49 037 davon flexibilisiert.................................................... 42 185 43 630 -1 445 416 47 367 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 661 1 721 -60 1 670 - 122 -

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