Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 3201 Kreditaufnahme (Einzelplan 32 Bundesschuld)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 3201 Kreditaufnahme (Einzelplan 32 Bundesschuld)
3201 Kreditaufnahme
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Ausgaben
Schuldendienst
595 01
-830
Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Rückflüsse von
notlagenkreditfinanzierten Ausgaben
-
-
8 493 774
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 6002 Tit. 119 06.
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Kreditaufnahme 3201
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Dieses Kapitel enthält im Wesentlichen die Einnahmen und
Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem durch das
Grundgesetz und durch einfachgesetzliche Ausgestaltung
geregelten Schuldendienst des Bundes stehen. Hier sind
insbesondere die Zinseinnahmen aus dem Kassenmanagement des
Bundes sowie die Ausgaben für die Verzinsung der
Schulden des Bundes veranschlagt, die in Form von
Bundeswertpapieren wie Bundesanleihen und Bundesobligationen,
Bundesschatzanweisungen, Unverzinslichen Schatzanweisungen des
Bundes sowie Schuldscheindarlehen begeben werden.
Des Weiteren enthält das Kapitel die Zahlungen des Bundes
an die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
zur Deckung der im Zusammenhang mit den
Dienstleistungen im Schuldenwesen und den Aufgaben bei der
Finanzmarktstabilisierung entstehenden Kosten und Aufwendungen.
In diesem Kapitel werden auch Einnahmen aus der Erstattung
von Kosten der Finanzagentur in Ausübung der Aufgaben
nach dem Stabilisierungsfondsgesetz erfasst.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Aufgabe des Schuldenmanagements des Bundes besteht
darin, das im Bundeshaushalt vorgesehene Kreditvolumen
termingerecht im Laufe des Haushaltsjahres und zu
marktgerechten Bedingungen zu beschaffen. Ziel ist es, die Struktur
des Schuldenportfolios ausgewogen zu gestalten und damit
die Ausgaben für Zinsen gering zu halten. Maßgebliches
Gestaltungselement hierfür ist eine nach Laufzeiten und
Volumen gestaffelte Begebung von Bundeswertpapieren,
ebenso wie der Einsatz derivativer Finanzierungsinstrumente. Um
die Bundeswertpapiere kostengünstig zu emittieren, sind
eine erstklassige Bonität der Bundesrepublik Deutschland als
Schuldner und eine hohe Liquidität am Markt erforderlich.
Hierfür werden planmäßig Aufstockungen durchgeführt.
Auf Grundlage des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes
(SchlussFinG) vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1702) wird seit
dem Jahr 2009 Vorsorge für die Inflationsentwicklung
während der Laufzeit von inflationsindexierten
Bundeswertpapieren getroffen. Dazu werden dem Sondervermögen „Vorsorge
für Schlusszahlungen für inflationsindexierte
Bundeswertpapiere“ Mittel aus dem Bundeshaushalt und aus den
mitfinanzierten Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ und
„Finanzmarktstabilisierungsfonds“ zugeführt. Die Einnahmen
und Ausgaben des Sondervermögens sind in Anlage 1 zu
diesem Kapitel dargestellt.
Überblick zum Kapitel 3205
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 4 561 8 014 -3 453 10 324
Übrige Einnahmen.................................................. 477 577 972 930 -495 353 2 098 198
Gesamteinnahmen.................................................. 482 138 980 944 -498 806 2 108 522
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 91 580 90 182 +1 398 86 265
Schuldendienst........................................................ 30 169 132 30 151 788 +17 344 1 006 576 34 223 040
Gesamtausgaben.................................................... 30 260 712 30 241 970 +18 742 1 006 576 34 309 305
davon nicht flexibilisiert........................................... 30 260 712 30 241 970 +18 742 1 006 576 34 309 305
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