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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 3201 Kreditaufnahme (Einzelplan 32 Bundesschuld)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 3201 Kreditaufnahme (Einzelplan 32 Bundesschuld) 3201 Kreditaufnahme Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben Schuldendienst 595 01 -830 Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben - - 1 656 818 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 6002 Tit. 119 06. - 7 - Kreditaufnahme 3201 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Dieses Kapitel enthält im Wesentlichen die Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem durch das Grundgesetz und durch einfachgesetzliche Ausgestaltung geregelten Schuldendienst des Bundeshaushalts stehen. Hier sind insbesondere die Zinseinnahmen aus dem Kassenmanagement sowie die Ausgaben für die Verzinsung der Schulden veranschlagt, die in Form von Bundeswertpapieren wie Bundesanleihen und Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes sowie Schuldscheindarlehen begeben werden. Neben den Zinseinnahmen und -ausgaben für den Bundeshaushalt werden im Kapitel 3205 auch die Zinsausgaben und -einnahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Bei allen anderen Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung werden die Zinskosten im jeweiligen Sondervermögen geführt. Des Weiteren enthält das Kapitel die Zahlungen des Bundes an die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH zur Deckung der im Zusammenhang mit den Dienstleistungen im Schuldenwesen und den Aufgaben bei der Finanzmarktstabilisierung entstehenden Kosten und Aufwendungen. In diesem Kapitel werden auch Einnahmen aus der Erstattung von Kosten der Finanzagentur in Ausübung der Aufgaben nach dem Stabilisierungsfondsgesetz erfasst. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Aufgabe des Schuldenmanagements des Bundes besteht darin, das vorgesehene Kreditvolumen termingerecht im Laufe des Haushaltsjahres und zu marktgerechten Bedingungen zu beschaffen. Ziel ist es, die Struktur des Schuldenportfolios ausgewogen zu gestalten und damit die Ausgaben für Zinsen gering zu halten. Maßgebliches Gestaltungselement hierfür ist eine nach Laufzeiten und Volumen gestaffelte Begebung von Bundeswertpapieren, ebenso wie der Einsatz derivativer Finanzierungsinstrumente. Um die Bundeswertpapiere kostengünstig zu emittieren, sind eine erstklassige Bonität der Bundesrepublik Deutschland als Schuldner und eine hohe Liquidität am Markt erforderlich. Hierfür werden planmäßig Aufstockungen durchgeführt. Auf Grundlage des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes (SchlussFinG) vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1702) wird seit dem Jahr 2009 Vorsorge für die Inflationsentwicklung während der Laufzeit von inflationsindexierten Bundeswertpapieren getroffen. Dazu werden dem Sondervermögen „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere" Mittel aus dem Bundeshaushalt zugeführt. Die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens sind in Anlage 1 zu diesem Kapitel dargestellt. Überblick zum Kapitel 3205 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 4 200 4 561 -361 6 976 Übrige Einnahmen.................................................. 641 442 503 383 +138 059 1 411 381 Gesamteinnahmen.................................................. 645 642 507 944 +137 698 1 418 357 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 109 980 92 303 +17 677 75 673 Schuldendienst........................................................ 41 772 615 30 187 064 +11 585 551 29 872 669 Gesamtausgaben.................................................... 41 882 595 30 279 367 +11 603 228 29 948 342 davon nicht flexibilisiert........................................... 41 882 595 30 279 367 +11 603 228 29 948 342 - 8 -

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