Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 3201 Kreditaufnahme (Einzelplan 32 Bundesschuld)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 3201 Kreditaufnahme (Einzelplan 32 Bundesschuld)
3201 Kreditaufnahme
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Ausgaben
Schuldendienst
595 01
-830
Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Rückflüsse von
notlagenkreditfinanzierten Ausgaben
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 6002 Tit. 119 06.
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Kreditaufnahme 3201
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Dieses Kapitel enthält im Wesentlichen die Einnahmen und
Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem durch das
Grundgesetz und durch einfachgesetzliche Ausgestaltung
geregelten Schuldendienst des Bundes stehen. Hier sind
insbesondere die Zinseinnahmen aus dem Kassenmanagement des
Bundes sowie die Ausgaben für die Verzinsung der
Schulden des Bundes veranschlagt, die in Form von
Bundeswertpapieren wie Bundesanleihen und Bundesobligationen,
Bundesschatzanweisungen, Unverzinslichen Schatzanweisungen des
Bundes sowie Schuldscheindarlehen begeben werden.
Des Weiteren enthält das Kapitel die Zahlungen des Bundes
an die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
zur Deckung der in diesem Zusammenhang entstehenden
Kosten und Aufwendungen. Seit 1. Januar 2018 erfüllt die
Finanzagentur zudem die ihr durch das FMSA-
Neuordnungsgesetz übertragenen Aufgaben. Darüber hinaus obliegt der
Finanzagentur seit 28. März 2020 die Verwaltung des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds. In diesem Kapitel werden auch
Einnahmen aus der Erstattung von Kosten der Finanzagentur
in Ausübung der Aufgaben nach dem
Stabilisierungsfondsgesetz erfasst.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Aufgabe des Schuldenmanagements des Bundes besteht
darin, das im Bundeshaushalt vorgesehene Kreditvolumen
termingerecht im Laufe des Haushaltsjahres und zu
marktgerechten Bedingungen zu beschaffen. Ziel ist es, die Struktur
des Schuldenportfolios ausgewogen zu gestalten und damit
die Ausgaben für Zinsen gering zu halten. Maßgebliches
Gestaltungselement hierfür ist eine nach Laufzeiten und
Volumen gestaffelte Begebung von Bundeswertpapieren,
ebenso wie der Einsatz derivativer Finanzierungsinstrumente. Um
die Bundeswertpapiere kostengünstig zu emittieren, sind
eine erstklassige Bonität der Bundesrepublik Deutschland als
Schuldner und eine hohe Liquidität am Markt erforderlich.
Hierfür werden planmäßig Aufstockungen durchgeführt.
Auf Grundlage des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes
(SchlussFinG) vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1702) wird seit
dem Jahr 2009 Vorsorge für die Inflationsentwicklung
während der Laufzeit von inflationsindexierten
Bundeswertpapieren getroffen. Dazu werden dem Sondervermögen „Vorsorge
für Schlusszahlungen für inflationsindexierte
Bundeswertpapiere“ Mittel aus dem Bundeshaushalt und aus den
mitfinanzierten Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ und
„Finanzmarktstabilisierungsfonds“ zugeführt. Die Einnahmen
und Ausgaben des Sondervermögens sind in Anlage 1 zu
diesem Kapitel dargestellt.
Überblick zum Kapitel 3205
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 8 014 14 356 -6 342 19 771
Übrige Einnahmen.................................................. 972 930 1 520 912 -547 982 2 054 391
Gesamteinnahmen.................................................. 980 944 1 535 268 -554 324 2 074 162
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 90 182 92 998 -2 816 81 048
Schuldendienst........................................................ 30 151 788 37 408 793 -7 257 005 774 983 37 648 327
Gesamtausgaben.................................................... 30 241 970 37 501 791 -7 259 821 774 983 37 729 375
davon nicht flexibilisiert........................................... 30 241 970 37 501 791 -7 259 821 774 983 37 729 375
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
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