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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 3201 Kreditaufnahme (Einzelplan 32 Bundesschuld)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 3201 Kreditaufnahme (Einzelplan 32 Bundesschuld) 3201 Kreditaufnahme Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben Schuldendienst 595 01 -830 Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 6002 Tit. 119 06. - 7 - Kreditaufnahme 3201 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Dieses Kapitel enthält im Wesentlichen die Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem durch das Grundgesetz und durch einfachgesetzliche Ausgestaltung geregelten Schuldendienst des Bundes stehen. Hier sind insbesondere die Zinseinnahmen aus dem Kassenmanagement des Bundes sowie die Ausgaben für die Verzinsung der Schulden des Bundes veranschlagt, die in Form von Bundeswertpapieren wie Bundesanleihen und Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes sowie Schuldscheindarlehen begeben werden. Des Weiteren enthält das Kapitel die Zahlungen des Bundes an die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH zur Deckung der in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Aufwendungen. Seit 1. Januar 2018 erfüllt die Finanzagentur zudem die ihr durch das FMSA- Neuordnungsgesetz übertragenen Aufgaben. Darüber hinaus obliegt der Finanzagentur seit 28. März 2020 die Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. In diesem Kapitel werden auch Einnahmen aus der Erstattung von Kosten der Finanzagentur in Ausübung der Aufgaben nach dem Stabilisierungsfondsgesetz erfasst. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Aufgabe des Schuldenmanagements des Bundes besteht darin, das im Bundeshaushalt vorgesehene Kreditvolumen termingerecht im Laufe des Haushaltsjahres und zu marktgerechten Bedingungen zu beschaffen. Ziel ist es, die Struktur des Schuldenportfolios ausgewogen zu gestalten und damit die Ausgaben für Zinsen gering zu halten. Maßgebliches Gestaltungselement hierfür ist eine nach Laufzeiten und Volumen gestaffelte Begebung von Bundeswertpapieren, ebenso wie der Einsatz derivativer Finanzierungsinstrumente. Um die Bundeswertpapiere kostengünstig zu emittieren, sind eine erstklassige Bonität der Bundesrepublik Deutschland als Schuldner und eine hohe Liquidität am Markt erforderlich. Hierfür werden planmäßig Aufstockungen durchgeführt. Auf Grundlage des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes (SchlussFinG) vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1702) wird seit dem Jahr 2009 Vorsorge für die Inflationsentwicklung während der Laufzeit von inflationsindexierten Bundeswertpapieren getroffen. Dazu werden dem Sondervermögen „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ Mittel aus dem Bundeshaushalt und aus den mitfinanzierten Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ und „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ zugeführt. Die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens sind in Anlage 1 zu diesem Kapitel dargestellt. Überblick zum Kapitel 3205 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 8 014 14 356 -6 342 19 771 Übrige Einnahmen.................................................. 972 930 1 520 912 -547 982 2 054 391 Gesamteinnahmen.................................................. 980 944 1 535 268 -554 324 2 074 162 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 90 182 92 998 -2 816 81 048 Schuldendienst........................................................ 30 151 788 37 408 793 -7 257 005 774 983 37 648 327 Gesamtausgaben.................................................... 30 241 970 37 501 791 -7 259 821 774 983 37 729 375 davon nicht flexibilisiert........................................... 30 241 970 37 501 791 -7 259 821 774 983 37 729 375 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 8 -

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