Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 32 Bundesschuld (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 32 Bundesschuld (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2026
Einzelplan 32
Bundesschuld
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
3201 Kreditaufnahme .................................................................................................................................................... 5
3205 Verzinsung ........................................................................................................................................................... 8
Anlage 1 Übersicht gemäß § 5 Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz (SchlussFinG) ......................................... 12
3208 Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen ................................................................................... 13
Anlage zur Drucksache 21/600
(Einzelplan 32)
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Kernbereich des Einzelplans 32 ist die Bundesschuld und
somit einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der
Schuldendienst des Bundes. Die Kreditaufnahme dient zur
Anschlussfinanzierung von fälligen Krediten und ggf. zur
Nettokreditaufnahme, die wiederum der Deckung von Ausgaben
des Bundes dient: Sie schließt eine Lücke zwischen
Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt. Über das für den
Schuldendienst notwendige Schuldenmanagement des
Bundes wird die termingerechte und marktgerechte Beschaffung
des im Laufe des Haushaltsjahres aufzunehmenden
Kreditvolumens gewährleistet. Ziel ist es dabei, günstige Konditionen
für die Finanzierung der Bundesschuld zu sichern und die
Stellung Deutschlands als sicherer und verlässlicher
Schuldner zu festigen.
Außerdem sind im Einzelplan 32 die Einnahmen und
Ausgaben aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen
Gewährleistungen des Bundes etatisiert. Mit diesen hat der Bund unter
anderem die Möglichkeit, förderungswürdige oder im
staatlichen Interesse liegende Vorhaben, Projekte und Programme
zu unterstützen und finanzielle Verpflichtungen des Bundes
gegenüber internationalen Finanzinstitutionen abzusichern.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Einzelplan 32 besteht aus Kapitel 3201 -
Kreditaufnahme (hier werden auch Tilgungen und Anschlussfinanzierung
gebucht), Kapitel 3205 - Verzinsung und Kapitel 3208 -
Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen des
Bundes.
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32 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 32
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 744 561 953 014 -208 453 1 283 145
Übrige Einnahmen.................................................. 90 488 157 82 989 679 +7 498 478 36 046 160
Gesamteinnahmen.................................................. 91 232 718 83 942 693 +7 290 025 37 329 305
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 91 580 90 182 +1 398 86 265
Schuldendienst........................................................ 30 169 132 30 151 788 +17 344 1 006 576 42 716 814
Ausgaben für Investitionen...................................... 3 820 000 3 930 000 -110 000 1 100 000 1 479 650
Gesamtausgaben.................................................... 34 080 712 34 171 970 -91 258 2 106 576 44 282 729
davon nicht flexibilisiert........................................... 34 080 712 34 171 970 -91 258 2 106 576 44 282 729
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Überblick zum Einzelplan 32
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
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32 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Dieses Kapitel enthält die Einnahmen aus der
Nettokreditaufnahme des Bundes. Einnahmen aus der
Bruttokreditaufnahme, Ausgaben für die Tilgung der Bundesschuld und
die Herleitung der Nettokreditaufnahme sind im
Kreditfinanzierungsplan abgebildet.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Kreditaufnahme am Kapitalmarkt dient einerseits dazu,
fällig werdende Schulden des Bundes erneut zu finanzieren
und andererseits dazu, unter Beachtung der Vorgaben des
Artikels 115 Absatz 2 Grundgesetz den Haushaltsausgleich
herzustellen. Ein Teil der Kreditaufnahme erfolgt durch die
Emission sog. Grüner Bundeswertpapiere. Dabei werden dem
Emissionsvolumen aus Grünen Bundeswertpapieren „als grün
anerkannte Ausgaben“ des Vorjahres in gleicher Höhe
zugeordnet. Nähere Einzelheiten regelt das jeweils geltende
Rahmenwerk für Grüne Bundeswertpapiere. Die durch
grüne wie durch konventionelle Bundeswertpapiere erzielten
Einnahmen dienen gleichermaßen der Finanzierung des
Bundeshaushalts; es gilt der Grundsatz der Gesamtdeckung.
Überblick zum Kapitel 3201
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 89 865 580 81 781 749 +8 083 831 33 320 160
Gesamteinnahmen.................................................. 89 865 580 81 781 749 +8 083 831 33 320 160
Ausgaben
Schuldendienst........................................................ - - - 8 493 774
Gesamtausgaben.................................................... - - - 8 493 774
davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 8 493 774
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Kreditaufnahme 3201
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Haushaltsvermerk:
Zum Ausgleich des Haushalts dürfen Einnahmen aus Kreditaufnahmen
in das folgende Haushaltsjahr umgebucht werden. Desgleichen dürfen
am Anfang des folgenden Haushaltsjahres eingehende Einnahmen aus
Kreditaufnahmen noch zugunsten des abzuschließenden
Haushaltsjahres umgebucht werden.
Am Anfang des folgenden Haushaltsjahres eingehende Einnahmen aus
Kreditaufnahmen dürfen im Rahmen des Haushaltsabschlusses (§ 76
BHO) zugunsten des abzuschließenden Haushaltsjahres insbesondere
auch in Höhe derjenigen Beträge umgebucht werden, die
- Sondervermögen ohne eigene Kreditermächtigung in den Vorjahren im
Haushalt zugewiesen, aber noch nicht ausgezahlt wurden,
- zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen, aber noch nicht verausgabt
wurden,
- Rücklagen des Bundeshaushalts in den Vorjahren zugeführt, aber noch
nicht verausgabt wurden.
Übrige Einnahmen
325 11
-830
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 89 865 580
81 781 749
33 320 160
Haushaltsvermerk:
1. Aus diesem Titel sind auch die im Kreditfinanzierungsplan
aufgeführten Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, zur Deckung
kassenmäßiger Fehlbeträge und für Marktpflege zu leisten.
2. Ist-Einnahmen aus freiwilligen Geldleistungen Dritter, die nach deren
Willen zur Schuldentilgung des Bundes bestimmt sind, sind hier zu
vereinnahmen und zweckgebunden zur Schuldentilgung zu
verwenden.
325 12
-830
Einnahmen aus Krediten aufgrund des Gesetzes zur Förderung der
Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 6002 Tit. 971 01.
Erläuterungen:
Bei einer Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit kann die
Bundesregierung bestimmen, dass zur Anregung der Konjunktur zusätzliche Ausgaben zu
leisten sind. Krediteinnahmen, die hierfür aufgrund der Ermächtigung des § 6
Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der
Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (StabG) (BGBl. I S. 582) aufgenommen werden, sind hier
zu buchen (vgl. Kap. 6002 Tit. 971 01).
Die Einrichtung des Leertitels beruht auf § 8 Abs. 2 StabG.
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