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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen) 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 261 01 -061 Erstattung von Verwaltungsausgaben aus dem Inland 3 3 - Erläuterungen: Erstattung der Kosten der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für den Wertpapierhandel und das Kreditwesen für die Zeit bis zur Errichtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (am 1. Mai 2002). 272 04 -061 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen - - 192 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0811 Tit. 526 01, 526 02, Kap. 0813 Tit. 527 01, 532 01 und 539 99. 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 346 01 -061 Zuschüsse für Investitionen von der EU - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0813 Tit. 812 01 und 812 02. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (329) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 08. - 31 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0811 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (22 500) (23 000) 119 57 -068 Vermischte Einnahmen 21 500 22 000 20 123 232 57 -068 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 1 000 1 000 3 792 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 100 101 52 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung 1.1 des Bundesministers der Finanzen und der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre............................................................. 88 300 1.2 der Präsidentin oder des Präsidenten der Generalzolldirektion.. 10 700 1.3 der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern................................................................................... 500 1.4 der Direktorin oder des Direktors des Informationstechnikzentrums Bund................................................................................... 500 Zusammen............................................................................................ 100 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. - 32 - 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 5 492 5 690 4 790 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Im Einzelplan 08 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Fachinformationen 0811 - 543 01........................................................................................ 2 330 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 02 -880 Globale Minderausgabe Errichtung BBF - -84 874 - 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (83) 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (1 115) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 08. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (1 278 414) (1 145 438) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 33 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0811 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -068 Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre und deren Hinterbliebenen 995 753 772 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -068 Versorgungsbezüge 946 100 850 375 896 466 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. 434 57 -068 Zuführung an die Versorgungsrücklage 45 792 39 000 39 349 443 57 -068 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 581 600 685 446 57 -068 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 273 761 246 500 252 875 Erläuterungen: Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. 453 57 -068 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -068 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 11 000 8 000 12 184 681 57 -860 Pensionszahlungen an ehemalige Bedienstete der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft 185 210 235 Erläuterungen: Das deutsche Zündwarenmonopol und die dieses Monopol ausübende deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft (DZMG) sind aufgelöst. Das verbliebene Vermögen ist in voller Höhe dem Bund zugeflossen. Für ehemalige Betriebsangehörige oder deren Hinterbliebene werden Unterstützungen nach Maßgabe der “Richtlinien der DZMG für die Gewährung von betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenen-Unterstützungen“ gewährt. Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 511 603 384 395 396 460 106 - 34 - 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 23 266 23 994 43 895 26 789 Zusammen............................................................................................... 534 869 408 389 440 355 26 895 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 60 240 52 000 52 570 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 144 332 112 247 130 414 Erläuterungen: Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 5 287 5 508 5 617 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 1 744 1 800 2 026 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 11 250 11 250 11 311 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04. 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 4 200 7 164 11 971 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gutachter und andere Dritte......................................................... 2 776 2. Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen..................................... 1 215 3. Beiräte und ähnliche Ausschüsse................................................. - 3.1 Schätzungsbeirat.......................................................................... 49 3.2 Wissenschaftlicher Beirat.............................................................. 110 3.3 Arbeitskreis für Steuerschätzungen.............................................. 20 3.4 Franco-German Fiscal Policy Seminar......................................... - 3.5 Börsensachverständigenkommission........................................... 3 3.6 Beirat beim Stabilitätsrat............................................................... 20 3.7 Digital Finance Forum................................................................... 7 Zusammen............................................................................................ 4 200 - 35 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0811 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 526 02 Zu 3.: Für Reisekosten der Mitglieder und der geladenen Sachverständigen sowie für Materialbeschaffungen; aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für die Bewirtung mit Erfrischungsgetränken bei Sitzungen geleistet werden. 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 1 036 1 000 932 539 99 -061 F Vermischte Verwaltungsausgaben 2 000 1 000 14 610 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Planungskosten für Eigenbaumaßnahmen der BImA..................... 1 748 2. Sonstiges......................................................................................... 252 Zusammen............................................................................................ 2 000 543 01 -061 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 2 330 1 130 1 920 545 01 -011 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 2 450 2 450 3 151 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 800 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 300 000 212 840 205 833 Erläuterungen: Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. - 36 - 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Vorbemerkung Dem Bundesministerium der Finanzen obliegen als Haushaltsministerium die in den Artikeln 110 bis 115 des GG aufgeführten Aufgaben, insbesondere die Aufstellung des Finanzplans, der Entwurf des Bundeshaushaltsplans und die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden. Als Fachministerium ist das Bundesfinanzministerium für alle Fragen der Besteuerung einschließlich des Steuerverfahrens-, Steuerberatungs- und Steuerstrafrechts sowie der Steuergesetzgebung zuständig und beschäftigt sich mit internationalen Steuerangelegenheiten. Des Weiteren steuert das Bundesfinanzministerium die Zollverwaltung, die insbesondere Zölle und Verbrauchsteuern erhebt, den grenzüberschreitenden Warenverkehr überwacht und gegen organisierte Kriminalität sowie Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgeht. Das Bundesfinanzministerium entwickelt für die Bundesregierung die deutschen Positionen zu Haushalts- und Finanzfragen der EU. Darüber hinaus ist es unter anderem für die Abstimmung der europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik zuständig und für die Finanzkontrolle der EU verantwortlich. Ferner gestaltet das Bundesfinanzministerium durch umfangreiche gesamt- und finanzwirtschaftliche Analysen und Zukunftsprojektionen die strategische Ausrichtung der finanzpolitischen Instrumente und ist in die zweimal jährlich stattfindende Steuerschätzung eingebunden. Die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind ein weiterer Aufgabenbereich des Bundesfinanzministeriums. Außerdem beschäftigt es sich mit Verfahren des Staats- und Verfassungsrechts sowie offenen Vermögensfragen infolge des Zweiten Weltkriegs und der deutschen Wiedervereinigung und nimmt die Durchführung der Maßnahmen zur Wiedergutmachung, die Abwicklung der finanziellen Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs sowie die Aufgaben im Zusammenhang mit der Stationierung der ausländischen Streitkräfte wahr und führt die Aufsicht über den Lastenausgleich. Weitere wichtige Aufgaben des Bundesfinanzministeriums sind die Finanzmarkt- und Währungspolitik. Es treibt die Reformen der Finanzmarktregulierung und Finanzaufsicht auf nationaler und internationaler Ebene voran. Gleichzeitig kümmert es sich um das Schuldenwesen des Bundes und ist für die Bundesbank zuständig. Darüber hinaus wirkt das Bundesministerium der Finanzen auf nationaler und internationaler Ebene an der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit. Im Übrigen obliegt dem Bundesfinanzministerium die Beteiligungsführung für die in seiner Zuständigkeit liegenden Unternehmen und es ist verantwortlich für die Grundsätze der Privatisierungs- und Beteiligungspolitik des Bundes, führt die Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und begleitet die Nachfolgeorganisationen der Treuhand. Überblick zum Kapitel 0812 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 14 405 14 405 - 28 835 Übrige Einnahmen.................................................. 462 462 - 1 613 Gesamteinnahmen.................................................. 14 867 14 867 - 30 448 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 183 067 168 915 +14 152 166 152 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 157 853 144 688 +13 165 118 930 130 586 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 13 120 9 208 +3 912 4 938 Ausgaben für Investitionen...................................... 15 723 9 174 +6 549 27 617 8 032 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 369 763 331 985 +37 778 146 547 309 708 davon flexibilisiert.................................................... 321 468 286 145 +35 323 146 547 266 950 davon nicht flexibilisiert........................................... 48 295 45 840 +2 455 42 758 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 1 047 - +1 047 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 14 745 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 10 545 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 2 850 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 050 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 250 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 50 - 37 - Bundesministerium 0812 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -011 Gebühren, sonstige Entgelte 5 5 6 112 01 -011 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 11 000 11 000 24 417 Haushaltsvermerk: Es wird zugelassen, dass unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit auf die Geltendmachung von Prozesskosten aus Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union gegenüber anderen Mitgliedsstaaten allgemein verzichtet wird. Erläuterungen: In diesem Titel werden in erster Linie die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhobenen Geldbußen vereinnahmt, die dem Bund zustehen. 119 99 -011 Vermischte Einnahmen 3 400 3 400 4 412 132 01 -011 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen - - - Übrige Einnahmen 232 01 -011 Sonstige Zuweisungen von Ländern 462 462 1 613 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 517 01 und 518 01. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 06. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Erstattungen für Unterkünfte........................................................... 835 abzüglich Aufwendungen für Reinigungskosten Gästehaus........... -122 abzüglich Aufwendungen für Zimmeranmietung............................. -346 2. Erstattungen für Verpflegung........................................................... 357 abzüglich Aufwendungen für Verpflegung....................................... -262 Zusammen............................................................................................ 462 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (866) - 38 -

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