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Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/7340)

dip / rede 30.01.2019 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/7340) Wann werden nach Einschätzung der Bundesregierung Termine für den Nachzug afghanischer Familienangehöriger zu subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland durch die deutschen Vertretungen in Islamabad und Neu-Delhi vergeben ( https://afghanistan.diplo.de/af-de/service/05-VisaEinreise/-/2104060 ), und wie viele Registrierungen auf Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Geschützten gibt es zum Zeitpunkt der Einreichung meiner mündlichen Frage auf der Terminliste der für den Nachzug afghanischer Staatsangehöriger zuständigen deutschen Auslandsvertretungen? Die Arbeitsfähigkeit der Deutschen Botschaft in Kabul bleibt nach dem Anschlag vom Mai 2017 weiterhin sehr begrenzt. Aufgrund der knappen Unterbringungskapazitäten kann lediglich ein kleines Team den Botschafter bei seiner Arbeit unterstützen. Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die sich in Afghanistan aufhalten, hat die Bundesregierung daher die Möglichkeit geschaffen, auf die Auslandsvertretungen in Islamabad und Neu-Delhi auszuweichen. Das gilt insbesondere für Visaanträge für einen längerfristigen oder dauerhaften Aufenthalt. Die ersten Termine für den Nachzug afghanischer Familienangehöriger zu subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland können an diesen beiden Auslandsvertretungen für Anfang März vergeben werden. Aktuell liegen dem Auswärtigen Amt 608 Terminregistrierungen für Islamabad und 148 für Neu-Delhi für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vor (Stichtag: 25. Januar 2019). Erfahrungsgemäß enthalten diese Zahlen auch mehrfache Registrierungen, sodass die Zahl der tatsächlichen Antragstellerinnen und Antragsteller etwas niedriger sein wird. Für den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen werden an diesen beiden Auslandsvertretungen keine gesonderten Terminlisten geführt. Antwort

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