DFMG Deutsche Funkturm GmbH
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DFMG Deutsche Funkturm GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Deutsche Funkturm stellt maßgeblich den Ausbau der Infrastrukturen für die deutschen Mobilfunkanbieter, Rundfunksender, Betreiber von Richtfunkstrecken sowie für die Funknetze von Behörden und weiteren Institutionen sicher. Als Vollservice-Dienstleister für aktive und passive Infrastruktur akquiriert, plant und realisiert, betreibt und vermarktet die Deutsche Funkturm bundesweit Funkstandorte. Zu ihrem Standortportfolio gehören Türme, Masten, Dachstandorte, Distributed Antenna Systems (DAS) sowie Small Cells. Das Unternehmen war und ist maßgeblich am Ausbau der Infrastrukturen für die Mobilfunkanbieter in Deutschland beteiligt, aktuell mit Schwerpunkt auf LTE und 5G.
Aus unternehmerischen Bestrebungen entwickeln wir Botschaften für politische Zielgruppen und geben frühzeitig Informationen und Erwartungen aus dem politischen System in das Unternehmen. Die Interessenvertretung wird in persönlichen Gesprächen sowie in der öffentlichen Kommunikation und Stellungnahmen durchgeführt.
Unsere Positionen legen wir außerdem in schriftlichen Stellungnahmen und Politikbriefen dar. Wir kommunizieren unsere Positionen gegenüber der Presse und bringen uns aktiv in die Verbandsarbeit bzw. das Vereinsleben der in unserem Lobbyregistereintrag aufgeführten Organisationen ein.
Interessenbereiche: Parlamentarisches Verfahren; Stadtentwicklung; Kommunikations- und Informationstechnik; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Politisches Leben, Parteien; Ländlicher Raum; Digitalisierung; Cybersicherheit
Regelungsvorhaben:
- Überragendes öffentliches Interesse für den Mobilfunkausbau: Der Mobilfunkausbau soll in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden.
- Berücksichtigung des Mobilfunks im Netzanschluss-Paket: Priorisierung des Mobilfunkausbaus beim Anschluss an das Stromnetz.
- Priorisierung von Stromanschlüssen und Zugang zu öffentlichen Liegenschaften im TKG-Änderungsgesetz 2026: Priorisierung des Stromanschlusses von Mobilfunkmasten und erleichterter Zugang zu öffentlichen Liegenschaften und Gebäuden zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus.
- Auswahlmöglichkeiten für Ausgleichsmaßnahmen im Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Auswahlmöglichkeit für Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutz.
- Beschleunigung des Mobilfunkausbaus im Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Beschleunigung des Mobilfunkausbaus im Innen- und Außenbereich.
- Beibehaltung des überragenden öffentlichen Interesses für Telekommunikationinfrastruktur: Vermeidung von Konkurrenz im zwischen dem Naturschutz und dem Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse.
Relationen
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