Frage von Silvia Breher (CDU/CSU) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende
Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende.
Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Frage von Silvia Breher (CDU/CSU) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende
Hätten nach Auffassung der Bundesregierung mit Blick auf ihre Antwort auf meine schriftliche Frage 98 auf Bundestagsdrucksache 20/14338 zu den Rückzahlungsansprüchen des Bundes im Rahmen des Investitionsprogramms zum „beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ in Höhe von über 40 Millionen Euro zuzüglich rund 850 000 Euro Zinsen diese Rückzahlungsforderungen in den Kommunen verhindert werden können, wenn die gesetzliche Frist zur Verausgabung der Mittel des oben genannten Investitionsprogramms – wie im Gesetzentwurf der Fraktion CDU/CSU zur Fristverlängerung beim Ganztagsausbau (Bundestagsdrucksache 20/5544) vorgesehen – verlängert worden wäre, und, wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Ekin Deligöz:
Rückflüsse von Finanzhilfen an den Bund können auf verschiedene Gründe zurückgehen, darunter nicht eingehaltene Förderfristen durch Verzögerungen oder Stornierungen von Projekten aufgrund administrativer, politischer oder technischer Gründe.
Das „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung“ für Kinder im Grundschulalter stellte von Ende 2020 bis Ende 2022 Mittel in Höhe von bis zu 750 Millionen Euro bereit. Dieses Programm wurde bewusst auf eine kurze Laufzeit ausgelegt, um gezielte konjunkturelle Impulse zu setzen, basierend auf einem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 von CDU/CSU und SPD.
Die Laufzeit wurde auf Bitten der Länder bereits von Ende 2021 auf Ende 2022 verlängert.
Verbleibende Mittel fließen den Basismitteln des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ zu und werden im Rahmen des aktuellen Investitionsprogramms, das an das Beschleunigungsprogramm anknüpft, erneut auf die Länder verteilt und für den Ganztagsausbau zur Verfügung gestellt.
Weiterhin wird auch auf die Antwort auf die schriftliche Frage 112 der Bundestagsdrucksache 20/12734 verwiesen.
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