Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/216)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/216)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/630
21. Wahlperiode 25.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(13. Ausschuss)
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 21/216 –
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im
Investitionsprogramm Ganztagsausbau
b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/514 –
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im
Investitionsprogramm Ganztagsausbau
A. Problem
Zu den Buchstaben a und b
Nach Auffassung der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen sei der
Ausbau ganztägiger Bildungs- sowie Betreuungsangebote für Grundschulkinder
wesentlich, um Bildungsgerechtigkeit zu stärken, die Persönlichkeitsentwicklung zu
fördern, die Vereinbarkeit von Familie mit Beruf zu verbessern und die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben zu ermöglichen.
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) werde ab dem Schuljahr 2026/2027
stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im
Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt. Hierzu habe der Bund Ende 2020
mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG) ein Sondervermögen bis zu
3,5 Milliarden Euro für Investitionen zum Ganztagsausbau bereitgestellt.
Förderfähig seien hierbei grundsätzlich nur Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2027
abgeschlossen würden. Da jedoch viele Mittelabrufe durch (Planungs-)
Unsicherheiten, späte Landesregelungen, Fachkräfte- und Lieferengpässe ins Stocken
geraten seien, könne erwartet werden, dass ohne eine Laufzeitverlängerung wichtige
Investitionsmittel ungenutzt blieben. Eine Fristverlängerung um zwei Jahre würde
daher sicherstellen, dass die Mittel – wie vorgesehen – wirksam eingesetzt werden
könnten.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/216 in
unveränderter Fassung.
Zu Buchstabe b
Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
21/514.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Es wird auf die Ausführungen in den Gesetzentwürfen sowie die Ausführungen
der Fraktionen im Verlauf der abschließenden Beratung verwiesen.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Es wird auf die Ausführungen in den Gesetzentwürfen sowie die Ausführungen
der Fraktionen im Verlauf der abschließenden Beratung verwiesen.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es wird auf die Ausführungen in den Gesetzentwürfen sowie die Ausführungen
der Fraktionen im Verlauf der abschließenden Beratung verwiesen.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Es wird auf die Ausführungen in den Gesetzentwürfen sowie die Ausführungen
der Fraktionen im Verlauf der abschließenden Beratung verwiesen.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Es wird auf die Ausführungen in den Gesetzentwürfen sowie die Ausführungen
der Fraktionen im Verlauf der abschließenden Beratung verwiesen.
F. Weitere Kosten
Es wird auf die Ausführungen in den Gesetzentwürfen sowie die Ausführungen
der Fraktionen im Verlauf der abschließenden Beratung verwiesen.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/216 unverändert anzunehmen;
b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/514 für erledigt zu erklären.
Berlin, den 25. Juni 2025
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Saskia Esken
Vorsitzende
Dr. Konrad Körner
Berichterstatter
Christian Zaum
Berichterstatter
Jasmina Hostert
Berichterstatterin
Dr. Anja Reinalter
Berichterstatterin
Nicole Gohlke
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Dr. Konrad Körner, Christian Zaum, Jasmina Hostert,
Dr. Anja Reinalter und Nicole Gohlke
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/216 in seiner 7. Sitzung am 22. Mai 2025 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung sowie an
den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur
Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/514 in seiner 12. Sitzung am 24. Juni 2025 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung sowie an
den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur
Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Notwendige Änderungen des GaFinHG und GaFG zielen darauf ab, den Förder- und Abrechnungszeitraum um
zwei Jahre zu verlängern, die darauf bezogenen Fristen, insbesondere zur Mittelumverteilung, anzupassen und die
Auflösung des Sondervermögens vom 31. Dezember 2028 auf den 31. Dezember 2030 zu verschieben.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des
Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfohlen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Gesetzentwurf in seiner
3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜND-
NIS90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfohlen.
Zu Buchstabe b
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner 4. Sitzung am 25. Juni 2025
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfohlen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Gesetzentwurf in seiner
3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und einvernehmlich die Erledigterklärung des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Beratungsergebnis
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Gesetzentwurf der Fraktionen
CDU/CSU und SPD auf Drucksache 21/216 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 abschließend beraten und
einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD in unveränderter Fassung
empfohlen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Gesetzentwurf der
Bundesregierung auf Drucksache 21/514 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 abschließend beraten und einvernehmlich die
Erledigterklärung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung empfohlen.
2. Beratungsverlauf
Die Fraktion der CDU/CSU macht deutlich, dass der Bund, wenn er Leistungsansprüche wie beim Ausbau der
Ganztagsbetreuung schaffe, auch die finanziellen Mittel bereitstellen müsse, um diese Ansprüche zu erfüllen.
Neben der rechtlichen Betrachtung gehe es aber auch um die praktischen Auswirkungen für die Menschen vor
Ort. Familien sähen sich gezwungen, ihre Planungen anzupassen, weil es an ausreichenden Bildungs- und
Betreuungsangeboten fehle. Der Staat müsse Wahlfreiheit gewährleisten, die jedoch nur bestehe, wenn entsprechende
Angebote vorhanden seien.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Fristverlängerung im Investitionsprogramm Ganztagsausbau werde die
dringend notwendige Planungssicherheit für Länder und Kommunen geschaffen. Einige Landesprogramme seien
erst im Jahr 2024 in Kraft getreten, weshalb die ursprünglich vorgesehenen Fristen kaum noch einzuhalten
gewesen seien. Das Programm habe somit seine Ziele zu verfehlen gedroht. Mit der Fristverlängerung werde der
erforderliche zeitliche Rahmen geschaffen. Die Fristverlängerung werde ausdrücklich unterstützt. Diese sei nicht
nur aufgrund verzögerter Umsetzungen in den Ländern notwendig, sondern auch angesichts des anhaltenden
Fachkräftemangels im Bauwesen. Man setze damit ein verlässliches Signal, insbesondere an Familien und Kinder,
für die das Angebot geschaffen worden sei. Es werde daher empfohlen, dem Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen zuzustimmen und den Gesetzentwurf der Bundesregierung für erledigt zu erklären.
Die Fraktion der AfD merkt an, die Kommunen begrüßten die Fristverlängerung der Fördermittel nach dem
Ganztagsfinanzierungsgesetz und dem Ganztagsfinanzhilfegesetz bis 2029, da bei ihnen eine notorische
Unterfinanzierung bestehe. Die Kommunen müssten zahlreiche Aufgaben umsetzen, etwa Baumaßnahmen, die
Erneuerung oder Ertüchtigung von Küchen sowie die Durchführung von Ausschreibungsverfahren.
Dem Gesetzentwurf stimme man zu, äußere jedoch ein gewisses „Störgefühl“. Der Staat trete erneut als
Problemlöser für Schwierigkeiten auf, die er selbst verursacht habe. Man erkenne an, dass sich Erwerbsbiografien
verändert hätten. Es gebe Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Elternteile erwerbstätig sein müssten,
weshalb eine verlässliche Betreuung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) erforderlich sei. Auch neuen
Familienmodellen werde Rechnung getragen.
Trotz Zustimmung gebe es Kritik. So werde eine Gerechtigkeitslücke gesehen: Familien, die keine OGS-
Angebote nutzten, profitierten nicht von der massiven Förderung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Man setze sich
daher auch zukünftig dafür ein, dass auch diese Familien– etwa durch Steuererleichterungen – entlastet würden.
Ein weiteres Problem sei der Zustand der originären Schulen. Man habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass
aus dem Sondervermögen 1 Milliarde Euro für Schulsanierungen zur Verfügung gestellt werde. Dies sei zwar nur
ein Viertel der Mittel für den Ganztagsausbau, aber dennoch ein Schritt in die richtige Richtung. Die Fraktion der
AfD unterstütze daher den Gesetzentwurf.
Die Fraktion der SPD hebt hervor, dass der in der letzten Großen Koalition beschlossene Ganztag an
Grundschulen eine gute Sache sei. Es gehe darum, mehr Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Vereinbarkeit von
Familie und Beruf zu schaffen sowie dadurch die Erwerbstätigkeit von Frauen stärker zu ermöglichen. Auch im
parlamentarischen Raum müssten einige anerkennen, dass es Frauen gebe, die gerne arbeiten und gerne Familie
haben. Es sei sehr gut, diese Fristverlängerung noch vor der Sommerpause zu ermöglichen. Man habe die Signale
in den Kommunen und in den Ländern gehört, dass die Frist zu knapp gewesen sei, um das Geld auszuschöpfen.
Nun habe man zwei Jahre länger Zeit. Der Ganztag dürfe dadurch natürlich nicht verschleppt werden, sondern
müsse 2026 kommen. Diese Fristverlängerung im Investitionsprogramm sei wichtig für die Kommunen und
insofern sei es sehr gut, dass diese vor der Sommerpause komme.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, der Rechtsanspruch auf Ganztag sei ein zentrales
bildungspolitisches Versprechen. 2026 solle er kommen, doch die Realität zeige, dass viele Kommunen aufgrund von
Verzögerungen beim Ausbau von Ganztagsplätzen mehr Zeit für diesen bräuchten. Deswegen verlängere man die
Frist für das Investitionsprogramm. Allerdings reiche eine Fristverlängerung nicht aus. Im Koalitionsvertrag stehe
ausdrücklich „Verlängerung der Frist und Erhöhung der Mittel“. Wer es ernst meine mit dem Ganztag, müsse
auch die Mittel erhöhen. Deshalb habe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag
eingebracht mit drei konkreten Forderungen: Mindestens 5 Milliarden Euro für das Investitionsprogramm, damit
Kommunen trotz gestiegener Baukosten handlungsfähig bleiben könnten, eine Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses des Bundes auf mindestens 2 Milliarden Euro und Mittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“, um
die Qualitätsempfehlung der Länder umzusetzen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle sich vor diesem Hintergrund folgende Fragen, die an die
Bundesregierung gerichtet seien: Wie erkläre man den Kommunen, dass sie weiter in den Ganztagsausbau investieren
sollen, ohne eine spürbare Aufstockung von Bundesmitteln? Wie wolle man die Qualität im Ganztag sichern,
wenn Betriebskosten auf Kante genäht seien, insbesondere beim Personal? Und was spreche dagegen, das
Sondervermögen gezielt für den Ganztagsausbau zu nutzen, so, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart sei? Und
schließlich, wann und in welchem Umfang plane die Bundesregierung, die Mittel für das Investitionsprogramm
Ganztag zu erhöhen?
Die Fraktion Die Linke begrüßt ebenfalls die Fristverlängerung. Sie sei eine Notwendigkeit, damit der Ganztag
überhaupt gelingen könne und die Hilferufe der Kommunen erhört würden. Die Fraktion Die Linke sei aber der
Meinung, dass ein wichtiger Aspekt, den es für ein Gelingen des Ganztags brauche, die Qualität, aus dem
Blickfeld zu geraten drohte, weil es am Ende natürlich auch um das Personal gehe. Die Fachkräfte in der Betreuung
seien erschöpft und überlastet. Der Personalschlüssel sei an vielen Stellen sehr schlecht. Es fehle an Erzieher/-innen
und Sozialarbeiter/-innen. Ohne ausreichend qualifiziertes Personal werde der Ganztag keine Qualität haben.
Deswegen sei es essenziell, dass dieses Thema hier diskutiert werde. Die Koalition müsse aufhören, von der
Bundesseite aus die Frage des Fachpersonals strukturell von sich zu weisen. In einem kooperativen Föderalismus
solle man diese ganzen Probleme gemeinsam aufgreifen, damit sie gelöst würden. Das sei man den Familien, den
Kindern und der Gesellschaft als Ganzes schuldig, dass der Ganztag wirklich gelinge. Die Fraktion Die Linke
würde außerdem gerne von der Bundesregierung wissen, welche Mittel und in welcher Höhe genau fließen
würden. Bezüglich der strukturellen und bürokratischen Fragen, vor denen die Kommunen stünden,
Fachkräftemangel, bürokratischer Aufwand und so weiter, frage man sich, ob es konkrete Maßnahmen gebe, mit denen die
Bundesregierung den Kommunen unter die Arme greifen möchte.
Berlin, den 25. Juni 2025
Dr. Konrad Körner
Berichterstatter
Christian Zaum
Berichterstatter
Jasmina Hostert
Berichterstatterin
Dr. Anja Reinalter
Berichterstatterin
Nicole Gohlke
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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