Frage von Jürgen Hardt (CDU/CSU) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640)
Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Frage von Jürgen Hardt (CDU/CSU) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640)
Hat die Bundesregierung Schritte zum Schutz von belarussischen Staatsbürgern unternommen, die in Belarus politisch verfolgt werden, aber auch durch die litauische Regierung als „Bedrohung für die nationale Sicherheit“ eingestuft werden, was ihnen nicht nur den Schutz in Litauen, sondern auch im gesamten Schengenraum verwehrt, und, wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung diesbezüglich Gespräche mit der litauischen Regierung geführt?
Antwort der Staatsministerin Dr. Anna Lührmann:
Die Bundesregierung versteht die Fragestellung dahin gehend, dass sie sich auf in Litauen aufhältige belarussische Staatsangehörige bezieht.
In Litauen findet eine in den letzten Jahren stetig wachsende Zahl belarussischer Staatsangehöriger Schutz, es ist einer der Hauptaufenthaltsorte der belarussischen Exilopposition. Im Jahr 2024 hielten sich dort rund 60 000 belarussische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltsgenehmigung auf.
Der Bundesregierung sind vereinzelte Fälle von Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit bekannt, die von litauischer Seite als Risiko für die nationale Sicherheit eingestuft wurden und deren Aufenthaltsgenehmigung daraufhin nicht verlängert wurde. Die Bundesregierung stand zu Einzelfällen im Austausch mit der litauischen Regierung. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung zu Einzelfällen grundsätzlich nicht.
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