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Die Brigade "Litauen" der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rūdninkai (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291) (Antwort zu Drs. 21/6830)

dip / drucksache 16.07.2026 · WP 21 · 21/7197 · Antwort · Original ↗

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Die Brigade "Litauen" der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rūdninkai (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291) (Antwort zu Drs. 21/6830) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7197 21. Wahlperiode 16.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Ulrich Thoden, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6830 – Die Brigade „Litauen“ der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rūdninkai (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291 erklärte die Bundesregierung in der Vorbemerkung ausdrücklich: „Die Bundesregierung befürwortet den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai als Lern- und Erinnerungsort nachdrücklich. Die litauische Regierung wurde darum gebeten, die Schutzwürdigkeit des betreffenden Bereiches zu prüfen und im Zuge der weiteren Planungen zu berücksichtigen. Als künftiger Nutzer des Übungsplatzes wird sich die Bundeswehr für den Schutz und Erhalt des historischen Ortes einsetzen.“ Nach damaligem Kenntnisstand beabsichtigte die Republik Litauen, den Bereich zu beschildern, ihn von Übungen auszunehmen und einen öffentlichen Zugang zu ermöglichen (Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 21/3291). Die Panzerbrigade „Litauen“ und die dauerhafte Stationierung deutscher Soldatinnen und Soldaten in Litauen stellen ein zentrales verteidigungs- und sicherheitspolitisches Vorhaben der Bundesregierung dar. Umso größeres Gewicht kommt aus Sicht der Fragestellenden der Frage zu, wie die Bundesregierung ihrer selbst erklärten Verantwortung für den Schutz und Erhalt des ehemaligen jüdischen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai nachkommt. Nach inzwischen bekannt gewordenen Äußerungen litauischer Behörden wird eine Schutzwürdigkeit des ehemaligen jüdischen Partisanenlagers jedoch nicht mehr anerkannt. Das litauische Kulturministerium vertritt demnach die Auffassung, die heute vorhandenen baulichen Strukturen seien während der Sowjetzeit rekonstruiert worden und deshalb nicht authentisch. Als sowjetischer Propagandabau könne die Anlage unter das litauische Verbot der Förderung totalitärer und autoritärer Regime fallen und potenziell entfernt werden. Zugleich erklärte der Direktor des staatlichen Genozid- und Widerstandsforschungszentrums öffentlich, die sowjetischen Partisanen in Litauen seien als feindlich gegenüber der litauischen Staatlichkeit zu bewerten (vgl. www.spieg el.de/geschichte/bundeswehr-in-litauen-panzer-im-partisanenwald-a-a28c10d Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. b-7c89-48dc-b0c8-b971b1801481?giftToken=25425538-582d-4550-9fc0-61a 0fdb1df70). Diese Entwicklungen werfen Fragen dazu auf, welche Gespräche und Bemühungen die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291 unternommen hat, wie sie die inzwischen öffentlich vertretenen Positionen litauischer Behörden bewertet und welche Konsequenzen sie daraus für den angekündigten Einsatz zum Schutz und Erhalt des ehemaligen jüdischen Partisanenlagers zieht. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Das ehemalige jüdische Partisanenlager liegt auf dem Übungsplatz Rūdininkai, der zukünftig u. a. von der Panzerbrigade 45 „Litauen“ genutzt werden wird. Es sind mehrere Waldunterstände erhalten geblieben. In der sowjetischen Nachkriegszeit wurden deren Überreste mit Beton verstärkt und einheimischen Schulklassen als idealtypisches Lager sowjetischer Partisanen präsentiert. Die damalige Gedenkstätte sollte im Rahmen der Sowjetpropaganda die führende Rolle der Kommunistischen Partei Litauens im Kampf gegen die faschistischen Kräfte betonen. Die historische Tatsache, dass in den Reihen der Partisanen auch aus dem Wilnaer Ghetto geflohene Jüdinnen und Juden gekämpft hatten, wurde nicht thematisiert. Nach der Auflösung der Sowjetunion 1991 wurde die Gedenkstätte geschlossen. Die Erinnerungsarbeit wurde in privater Initiative fortgesetzt. So führte u. a. die ehemalige Partisanin der Gruppe Fareynegte Partizaner Organizatsye (FPO), Fania Brancowska, geb. Jocheles (1922-2024), Gruppen zum ehemaligen Partisanenlager und berichtete aus ihrer Zeit im Widerstand. Fania Brancowska wurde 2009 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet und erhielt 2017 das Ritterkreuz des litauischen Verdienstordens. Der Bereich des ehemaligen Partisanenlagers ist nicht Teil der Übungsanlagen und auch nicht von laufenden oder beabsichtigten Baumaßnahmen betroffen. Die auf dem Truppenübungsplatz durchgeführten Manöver haben keine Auswirkungen auf den Bereich. Die litauische Regierung wurde darum gebeten, die Schutzwürdigkeit des betreffenden Bereiches zu prüfen und im Zuge der weiteren Planungen zu berücksichtigen. Litauen betrachtet das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rūdninkai als Stätte historischer Ereignisse, die allerdings nicht den Status eines geschützten Kulturguts innehat. Das Gebiet ist entsprechend gekennzeichnet. Litauen prüft, das Gelände einordnend zu beschildern und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Besuch des ehemaligen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai ist grundsätzlich nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Kommando des Übungsgeländes möglich. Besucher müssen jedoch die allgemeinen Regelungen Litauens für den Besuch von Orten in militärischen Übungsgebieten beachten. Die Zuständigkeit für eine Zugangsregelung wird auch nach Beginn der Nutzung durch die Bundeswehr unverändert bei Litauen verbleiben. Die Bundesregierung setzt sich für den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai als Lern- und Erinnerungsort ein und hält einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem historischen Ort für geboten. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/3291 verwiesen.  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über die Haltung der litauischen Regierung hinsichtlich des Erhalts und Schutzes des ehemaligen jüdischen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai?  2. Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis davon erlangt, dass litauische Behörden eine Schutzwürdigkeit des ehemaligen Partisanenlagers anders beurteilen und möglicherweise verneinen?  3. Hat sich die Einschätzung der Bundesregierung zur Schutzwürdigkeit des ehemaligen Partisanenlagers seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291 verändert? a) Wenn ja, in welcher Hinsicht, und aus welchen Gründen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 3b werden zusammen beantwortet. Die Einschätzung der Bundesregierung zur Schutzwürdigkeit des ehemaligen Partisanenlagers im Sinne der Fragestellung hat sich nicht geändert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Welche Gespräche, Besprechungen, Videokonferenzen oder sonstigen Kontakte haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291 mit Vertreterinnen und Vertretern der litauischen Regierung oder litauischer Behörden zum ehemaligen Partisanenlager geführt (bitte jeweils Datum, beteiligte Personen und Institutionen, Anlass, wesentliche Gesprächsinhalte und Ergebnisse angeben)?  5. Welche Schreiben, Vermerke, diplomatischen Noten oder sonstige Mitteilungen hat die Bundesregierung seitdem gegenüber litauischen Stellen zum Schutz des ehemaligen jüdischen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai übermittelt (bitte nach Datum, Absender, Empfänger und wesentlichem Inhalt auflisten)?  6. Mit welchen litauischen Ministerien wurde das Thema nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils erörtert?  7. Hat der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius das Thema nach Wissen der Bundesregierung bei seinem letzten Besuch in Litauen angesprochen, und wenn ja, auf welcher Ebene, und mit welchem Ergebnis? Die Fragen 4 bis 7 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung steht mit den zuständigen litauischen Ministerien im ständigen bilateralen Austausch. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Gespräche, Besprechungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Protokolle der Inhalte sowie Schreiben, Vermerke und andere Kontakte) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, hat die Bedeutung der Thematik für die Bundesregierung jüngst mit seinem litauischen Amtskollegen Robertas Kaunas im Rahmen seines Truppenbesuchs am 22. Juni 2026 bei der Brigade Litauen erörtert, das politische Interesse an einem verantwortungsvollen Umgang unterstrichen und darum gebeten, dass der historische Ort erhalten, gekennzeichnet und zugänglich gemacht wird. Verteidigungsminister Kaunas hat eine Prüfung des Anliegens zugesagt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  8. Welche weiteren Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre haben das Thema laut Bundesregierung gegenüber litauischen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern angesprochen?  9. Wurde das Thema nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen bilateraler Regierungskonsultationen, deutsch-litauischer Regierungsgespräche, NATO-Treffen oder anderer hochrangiger Formate behandelt (bitte jeweils nach Datum, Ebene und Ergebnis aufschlüsseln)? 10. Welche Gespräche hat die Bundesregierung zur Sachlage mit der Zivilgesellschaft, insbesondere der Jüdischen Gemeinde Litauens, internationalen jüdischen Organisationen, Holocaust-Gedenkstätten, Historikerinnen und Historikern, Nichtregierungsorganisationen, Yad Vashem, Defending History und Weiteren, geführt (bitte einzeln auflisten und nach Datum, Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Inhalten, Ergebnissen aufschlüsseln)? Die Fragen 8 bis 10 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung steht sowohl mit den zuständigen litauischen staatlichen als auch mit nichtstaatlichen Vertreterinnen und Vertretern im ständigen bilateralen Austausch. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 7 verwiesen. 11. Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291 Vertreterinnen und Vertreter des ehemaligen Partisanenlagers oder Angehörige ehemaliger Partisaninnen und Partisanen getroffen? Nein. 12. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung oder der Bundeswehr haben nach Wissen der Bundesregierung seit Dezember 2025 das ehemalige Partisanenlager besucht (bitte nach Namen, Dienststellung, Datum, Anlass aufschlüsseln)? 13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in Frage 12 genannten Besuchen Fotografien, Vermessungen, Dokumentationen, Luftbildauswertungen, archäologische Untersuchungen oder Gutachten angefertigt? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. Besuche von Vertreterinnen oder Vertretern der Bundesregierung haben seit Dezember 2025 nicht stattgefunden. 14. Hat sich die deutsche Botschaft in Vilnius laut Bundesregierung vor Ort ein Bild gemacht? Ja. 15. Hat sich die Leitung der Brigade „Litauen“ nach Kenntnis der Bundesregierung vor Ort ein Bild gemacht? Ja. 16. Kennt und teilt die Bundesregierung die Auffassung des litauischen Kulturministeriums, wonach das ehemalige Partisanenlager aufgrund sowjetischer Rekonstruktionen nicht als authentischer Erinnerungsort einzustufen sei? 17. Kennt und teilt die Bundesregierung die Auffassung des litauischen Kulturministeriums, wonach das ehemalige Partisanenlager als Objekt zur Förderung totalitärer Ideologien eingeordnet werden könnte? 18. Kennt und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktors des staatlichen Genozid- und Widerstandsforschungszentrums, wonach die sowjetischen und jüdischen Partisanen als feindlich gegenüber der litauischen Staatlichkeit zu bewerten seien? Die Fragen 16 bis 18 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die historische Rolle der jüdischen Partisaninnen und Partisanen, die aus dem Getto Vilnius in den Wald von Rūdninkai flohen und dort gegen die deutsche Besatzung kämpften? Der Mut und die Taten aller Menschen, die in den verschiedensten Formen Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur und Gewaltherrschaft geleistet haben, verdienen aus Sicht der Bundesregierung große Anerkennung. 20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Tatsache bei, dass es sich nach Einschätzung zahlreicher Historiker um eines der letzten erhaltenen ehemaligen jüdischen Partisanenlager Europas handelt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 21. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Rekonstruktionen aus der Sowjetzeit den historischen Erinnerungswert eines Ortes grundsätzlich entfallen lassen? Nein. 22. Ist das ehemalige Partisanenlager nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen Bestandteil der historisch-politischen Bildung der Brigade „Litauen“? 23. Welche konkreten Ausbildungsinhalte wurden laut Bundesregierung hierzu bislang vermittelt? 24. Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang entsprechende Veranstaltungen besucht? Die Fragen 22 bis 24 werden zusammen beantwortet. Eine dauerhafte Nutzung des Truppenübungsplatzes durch die Bundeswehr wird nach jetzigem Stand voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2027 möglich sein. Ab diesem Zeitpunkt soll die Geschichte des Waldgebietes Rūdninkai in die politische und historische Bildungsarbeit seitens der Panzerbrigade 45 „Litauen“ einbezogen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 25. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Zugänglichkeit, Erhalt, Wahrnehmbarkeit und Besuchsmöglichkeiten des ehemaligen Partisanenlagers nach vollständiger Inbetriebnahme des Truppenübungsplatzes (bitte einzeln aufschlüsseln)? Derzeit werden gegenüber den in der Vorbemerkung der Bundesregierung geschilderten Voraussetzungen für einen Besuch des ehemaligen Partisanenlagers keine Veränderungen erwartet. 26. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung künftig Sperrzeiten vorgesehen? 27. Wird laut Bundesregierung der Zugang zum ehemaligen Partisanenlager dauerhaft gewährleistet? 28. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung nun ergreifen, nachdem litauische Behörden den Schutz des ehemaligen Partisanenlagers offenbar ablehnen? Die Fragen 26 und 28 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 29. Wird die Bundesregierung erneut gegenüber der litauischen Regierung auf den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers hinwirken? Ja. 30. Prüft die Bundesregierung Möglichkeiten einer finanziellen oder fachlichen Unterstützung zum Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers? Die Zuständigkeit für den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers im Wald von Rūdininkai liegt bei Litauen. Eine Unterstützungsbitte wurde bislang nicht an die Bundesregierung herangetragen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 hingewiesen. 31. Sieht die Bundesregierung ihre in der Vorbemerkung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291 erklärte Absicht, sich „für den Schutz und Erhalt des historischen Ortes ein (zu) setzen“, derzeit als erfüllt an? 32. Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung, um dieser Selbstverpflichtung künftig nachzukommen? 33. Sieht die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit deutscher Erinnerungspolitik berührt, wenn unmittelbar an einem dauerhaften Bundeswehrstandort ein historischer Ort des jüdischen Widerstands nicht erhalten wird? Die Fragen 31 bis 33 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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