Die Brigade "Litauen" der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rūdninkai (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291) (Antwort zu Drs. 21/6830)
Text
Die Brigade "Litauen" der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rūdninkai (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291) (Antwort zu Drs. 21/6830)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7197
21. Wahlperiode 16.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Ulrich Thoden, Desiree
Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6830 –
Die Brigade „Litauen“ der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im
Wald von Rūdninkai
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3291)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291
erklärte die Bundesregierung in der Vorbemerkung ausdrücklich: „Die
Bundesregierung befürwortet den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers im Wald
von Rūdninkai als Lern- und Erinnerungsort nachdrücklich. Die litauische
Regierung wurde darum gebeten, die Schutzwürdigkeit des betreffenden
Bereiches zu prüfen und im Zuge der weiteren Planungen zu berücksichtigen. Als
künftiger Nutzer des Übungsplatzes wird sich die Bundeswehr für den Schutz
und Erhalt des historischen Ortes einsetzen.“ Nach damaligem Kenntnisstand
beabsichtigte die Republik Litauen, den Bereich zu beschildern, ihn von
Übungen auszunehmen und einen öffentlichen Zugang zu ermöglichen
(Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 21/3291).
Die Panzerbrigade „Litauen“ und die dauerhafte Stationierung deutscher
Soldatinnen und Soldaten in Litauen stellen ein zentrales verteidigungs- und
sicherheitspolitisches Vorhaben der Bundesregierung dar. Umso größeres
Gewicht kommt aus Sicht der Fragestellenden der Frage zu, wie die
Bundesregierung ihrer selbst erklärten Verantwortung für den Schutz und Erhalt des
ehemaligen jüdischen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai nachkommt.
Nach inzwischen bekannt gewordenen Äußerungen litauischer Behörden wird
eine Schutzwürdigkeit des ehemaligen jüdischen Partisanenlagers jedoch nicht
mehr anerkannt. Das litauische Kulturministerium vertritt demnach die
Auffassung, die heute vorhandenen baulichen Strukturen seien während der
Sowjetzeit rekonstruiert worden und deshalb nicht authentisch. Als sowjetischer
Propagandabau könne die Anlage unter das litauische Verbot der Förderung
totalitärer und autoritärer Regime fallen und potenziell entfernt werden.
Zugleich erklärte der Direktor des staatlichen Genozid- und
Widerstandsforschungszentrums öffentlich, die sowjetischen Partisanen in Litauen seien als
feindlich gegenüber der litauischen Staatlichkeit zu bewerten (vgl. www.spieg
el.de/geschichte/bundeswehr-in-litauen-panzer-im-partisanenwald-a-a28c10d
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 16. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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0fdb1df70).
Diese Entwicklungen werfen Fragen dazu auf, welche Gespräche und
Bemühungen die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3291 unternommen hat, wie sie die inzwischen
öffentlich vertretenen Positionen litauischer Behörden bewertet und welche
Konsequenzen sie daraus für den angekündigten Einsatz zum Schutz und
Erhalt des ehemaligen jüdischen Partisanenlagers zieht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Das ehemalige jüdische Partisanenlager liegt auf dem Übungsplatz Rūdininkai,
der zukünftig u. a. von der Panzerbrigade 45 „Litauen“ genutzt werden wird. Es
sind mehrere Waldunterstände erhalten geblieben. In der sowjetischen
Nachkriegszeit wurden deren Überreste mit Beton verstärkt und einheimischen
Schulklassen als idealtypisches Lager sowjetischer Partisanen präsentiert. Die
damalige Gedenkstätte sollte im Rahmen der Sowjetpropaganda die führende
Rolle der Kommunistischen Partei Litauens im Kampf gegen die faschistischen
Kräfte betonen. Die historische Tatsache, dass in den Reihen der Partisanen
auch aus dem Wilnaer Ghetto geflohene Jüdinnen und Juden gekämpft hatten,
wurde nicht thematisiert.
Nach der Auflösung der Sowjetunion 1991 wurde die Gedenkstätte
geschlossen. Die Erinnerungsarbeit wurde in privater Initiative fortgesetzt. So führte
u. a. die ehemalige Partisanin der Gruppe Fareynegte Partizaner Organizatsye
(FPO), Fania Brancowska, geb. Jocheles (1922-2024), Gruppen zum
ehemaligen Partisanenlager und berichtete aus ihrer Zeit im Widerstand. Fania
Brancowska wurde 2009 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet und erhielt 2017 das Ritterkreuz
des litauischen Verdienstordens.
Der Bereich des ehemaligen Partisanenlagers ist nicht Teil der Übungsanlagen
und auch nicht von laufenden oder beabsichtigten Baumaßnahmen betroffen.
Die auf dem Truppenübungsplatz durchgeführten Manöver haben keine
Auswirkungen auf den Bereich. Die litauische Regierung wurde darum gebeten, die
Schutzwürdigkeit des betreffenden Bereiches zu prüfen und im Zuge der
weiteren Planungen zu berücksichtigen.
Litauen betrachtet das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rūdninkai als
Stätte historischer Ereignisse, die allerdings nicht den Status eines geschützten
Kulturguts innehat. Das Gebiet ist entsprechend gekennzeichnet. Litauen prüft,
das Gelände einordnend zu beschildern und für die Öffentlichkeit zugänglich
zu machen.
Der Besuch des ehemaligen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai ist
grundsätzlich nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Kommando des
Übungsgeländes möglich. Besucher müssen jedoch die allgemeinen
Regelungen Litauens für den Besuch von Orten in militärischen Übungsgebieten
beachten. Die Zuständigkeit für eine Zugangsregelung wird auch nach Beginn der
Nutzung durch die Bundeswehr unverändert bei Litauen verbleiben.
Die Bundesregierung setzt sich für den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers
im Wald von Rūdninkai als Lern- und Erinnerungsort ein und hält einen
verantwortungsvollen Umgang mit diesem historischen Ort für geboten. Ergänzend
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/3291 verwiesen.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über die Haltung
der litauischen Regierung hinsichtlich des Erhalts und Schutzes des
ehemaligen jüdischen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai?
2. Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis davon erlangt, dass
litauische Behörden eine Schutzwürdigkeit des ehemaligen
Partisanenlagers anders beurteilen und möglicherweise verneinen?
3. Hat sich die Einschätzung der Bundesregierung zur Schutzwürdigkeit
des ehemaligen Partisanenlagers seit ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291 verändert?
a) Wenn ja, in welcher Hinsicht, und aus welchen Gründen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 3b werden zusammen beantwortet.
Die Einschätzung der Bundesregierung zur Schutzwürdigkeit des ehemaligen
Partisanenlagers im Sinne der Fragestellung hat sich nicht geändert.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche Gespräche, Besprechungen, Videokonferenzen oder sonstigen
Kontakte haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung nach
Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/3291 mit Vertreterinnen und Vertretern der
litauischen Regierung oder litauischer Behörden zum ehemaligen
Partisanenlager geführt (bitte jeweils Datum, beteiligte Personen und
Institutionen, Anlass, wesentliche Gesprächsinhalte und Ergebnisse
angeben)?
5. Welche Schreiben, Vermerke, diplomatischen Noten oder sonstige
Mitteilungen hat die Bundesregierung seitdem gegenüber litauischen Stellen
zum Schutz des ehemaligen jüdischen Partisanenlagers im Wald von
Rūdninkai übermittelt (bitte nach Datum, Absender, Empfänger und
wesentlichem Inhalt auflisten)?
6. Mit welchen litauischen Ministerien wurde das Thema nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils erörtert?
7. Hat der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius das Thema nach
Wissen der Bundesregierung bei seinem letzten Besuch in Litauen
angesprochen, und wenn ja, auf welcher Ebene, und mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 4 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung steht mit den zuständigen litauischen Ministerien im
ständigen bilateralen Austausch.
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und
Daten (z. B. sämtliche Gespräche, Besprechungen und Termine nebst
Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Protokolle der Inhalte sowie Schreiben,
Vermerke und andere Kontakte) vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.
Der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, hat die Bedeutung der
Thematik für die Bundesregierung jüngst mit seinem litauischen Amtskollegen
Robertas Kaunas im Rahmen seines Truppenbesuchs am 22. Juni 2026 bei der
Brigade Litauen erörtert, das politische Interesse an einem
verantwortungsvollen Umgang unterstrichen und darum gebeten, dass der historische Ort erhalten,
gekennzeichnet und zugänglich gemacht wird. Verteidigungsminister Kaunas
hat eine Prüfung des Anliegens zugesagt. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Welche weiteren Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre
haben das Thema laut Bundesregierung gegenüber litauischen
Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern angesprochen?
9. Wurde das Thema nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
bilateraler Regierungskonsultationen, deutsch-litauischer
Regierungsgespräche, NATO-Treffen oder anderer hochrangiger Formate behandelt (bitte
jeweils nach Datum, Ebene und Ergebnis aufschlüsseln)?
10. Welche Gespräche hat die Bundesregierung zur Sachlage mit der
Zivilgesellschaft, insbesondere der Jüdischen Gemeinde Litauens,
internationalen jüdischen Organisationen, Holocaust-Gedenkstätten,
Historikerinnen und Historikern, Nichtregierungsorganisationen, Yad Vashem,
Defending History und Weiteren, geführt (bitte einzeln auflisten und nach
Datum, Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Inhalten, Ergebnissen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 bis 10 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung steht sowohl mit den zuständigen litauischen staatlichen
als auch mit nichtstaatlichen Vertreterinnen und Vertretern im ständigen
bilateralen Austausch.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die
Antwort zu den Fragen 4 bis 7 verwiesen.
11. Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3291 Vertreterinnen und Vertreter des
ehemaligen Partisanenlagers oder Angehörige ehemaliger Partisaninnen und
Partisanen getroffen?
Nein.
12. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung oder der
Bundeswehr haben nach Wissen der Bundesregierung seit Dezember 2025
das ehemalige Partisanenlager besucht (bitte nach Namen,
Dienststellung, Datum, Anlass aufschlüsseln)?
13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in Frage 12
genannten Besuchen Fotografien, Vermessungen, Dokumentationen,
Luftbildauswertungen, archäologische Untersuchungen oder Gutachten
angefertigt?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Besuche von Vertreterinnen oder Vertretern der Bundesregierung haben seit
Dezember 2025 nicht stattgefunden.
14. Hat sich die deutsche Botschaft in Vilnius laut Bundesregierung vor Ort
ein Bild gemacht?
Ja.
15. Hat sich die Leitung der Brigade „Litauen“ nach Kenntnis der
Bundesregierung vor Ort ein Bild gemacht?
Ja.
16. Kennt und teilt die Bundesregierung die Auffassung des litauischen
Kulturministeriums, wonach das ehemalige Partisanenlager aufgrund
sowjetischer Rekonstruktionen nicht als authentischer Erinnerungsort
einzustufen sei?
17. Kennt und teilt die Bundesregierung die Auffassung des litauischen
Kulturministeriums, wonach das ehemalige Partisanenlager als Objekt zur
Förderung totalitärer Ideologien eingeordnet werden könnte?
18. Kennt und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktors des
staatlichen Genozid- und Widerstandsforschungszentrums, wonach die
sowjetischen und jüdischen Partisanen als feindlich gegenüber der
litauischen Staatlichkeit zu bewerten seien?
Die Fragen 16 bis 18 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die historische Rolle der jüdischen
Partisaninnen und Partisanen, die aus dem Getto Vilnius in den Wald von
Rūdninkai flohen und dort gegen die deutsche Besatzung kämpften?
Der Mut und die Taten aller Menschen, die in den verschiedensten Formen
Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur und Gewaltherrschaft
geleistet haben, verdienen aus Sicht der Bundesregierung große Anerkennung.
20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Tatsache bei, dass es
sich nach Einschätzung zahlreicher Historiker um eines der letzten
erhaltenen ehemaligen jüdischen Partisanenlager Europas handelt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
21. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Rekonstruktionen aus der
Sowjetzeit den historischen Erinnerungswert eines Ortes grundsätzlich
entfallen lassen?
Nein.
22. Ist das ehemalige Partisanenlager nach Kenntnis der Bundesregierung
inzwischen Bestandteil der historisch-politischen Bildung der Brigade
„Litauen“?
23. Welche konkreten Ausbildungsinhalte wurden laut Bundesregierung
hierzu bislang vermittelt?
24. Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang entsprechende Veranstaltungen besucht?
Die Fragen 22 bis 24 werden zusammen beantwortet.
Eine dauerhafte Nutzung des Truppenübungsplatzes durch die Bundeswehr
wird nach jetzigem Stand voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2027
möglich sein. Ab diesem Zeitpunkt soll die Geschichte des Waldgebietes
Rūdninkai in die politische und historische Bildungsarbeit seitens der
Panzerbrigade 45 „Litauen“ einbezogen werden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
25. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Zugänglichkeit,
Erhalt, Wahrnehmbarkeit und Besuchsmöglichkeiten des ehemaligen
Partisanenlagers nach vollständiger Inbetriebnahme des
Truppenübungsplatzes (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Derzeit werden gegenüber den in der Vorbemerkung der Bundesregierung
geschilderten Voraussetzungen für einen Besuch des ehemaligen Partisanenlagers
keine Veränderungen erwartet.
26. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung künftig Sperrzeiten
vorgesehen?
27. Wird laut Bundesregierung der Zugang zum ehemaligen Partisanenlager
dauerhaft gewährleistet?
28. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung nun ergreifen,
nachdem litauische Behörden den Schutz des ehemaligen
Partisanenlagers offenbar ablehnen?
Die Fragen 26 und 28 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
29. Wird die Bundesregierung erneut gegenüber der litauischen Regierung
auf den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers hinwirken?
Ja.
30. Prüft die Bundesregierung Möglichkeiten einer finanziellen oder
fachlichen Unterstützung zum Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers?
Die Zuständigkeit für den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers im Wald von
Rūdininkai liegt bei Litauen. Eine Unterstützungsbitte wurde bislang nicht an
die Bundesregierung herangetragen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 8 bis 10 hingewiesen.
31. Sieht die Bundesregierung ihre in der Vorbemerkung ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291 erklärte Absicht,
sich „für den Schutz und Erhalt des historischen Ortes ein (zu) setzen“,
derzeit als erfüllt an?
32. Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung, um dieser
Selbstverpflichtung künftig nachzukommen?
33. Sieht die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit deutscher
Erinnerungspolitik berührt, wenn unmittelbar an einem dauerhaften
Bundeswehrstandort ein historischer Ort des jüdischen Widerstands nicht erhalten
wird?
Die Fragen 31 bis 33 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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