Die Brigade "Litauen" der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rüdninkai (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291)
Text
Die Brigade "Litauen" der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im Wald von Rüdninkai (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6830
21. Wahlperiode 02.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lea Reisner, Ulrich Thoden, Desiree Becker, Gökay Akbulut,
Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan
Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Zada
Salihović, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Die Brigade „Litauen“ der Bundeswehr und das ehemalige Partisanenlager im
Wald von Rūdninkai
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3291)
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291
erklärte die Bundesregierung in der Vorbemerkung ausdrücklich: „Die
Bundesregierung befürwortet den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers im Wald von
Rūdninkai als Lern- und Erinnerungsort nachdrücklich. Die litauische
Regierung wurde darum gebeten, die Schutzwürdigkeit des betreffenden Bereiches
zu prüfen und im Zuge der weiteren Planungen zu berücksichtigen. Als
künftiger Nutzer des Übungsplatzes wird sich die Bundeswehr für den Schutz und
Erhalt des historischen Ortes einsetzen.“ Nach damaligem Kenntnisstand
beabsichtigte die Republik Litauen, den Bereich zu beschildern, ihn von Übungen
auszunehmen und einen öffentlichen Zugang zu ermöglichen (Antworten zu
den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 21/3291).
Die Panzerbrigade „Litauen“ und die dauerhafte Stationierung deutscher
Soldatinnen und Soldaten in Litauen stellen ein zentrales verteidigungs- und
sicherheitspolitisches Vorhaben der Bundesregierung dar. Umso größeres Gewicht
kommt aus Sicht der Fragestellenden der Frage zu, wie die Bundesregierung
ihrer selbst erklärten Verantwortung für den Schutz und Erhalt des ehemaligen
jüdischen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai nachkommt.
Nach inzwischen bekannt gewordenen Äußerungen litauischer Behörden wird
eine Schutzwürdigkeit des ehemaligen jüdischen Partisanenlagers jedoch nicht
mehr anerkannt. Das litauische Kulturministerium vertritt demnach die
Auffassung, die heute vorhandenen baulichen Strukturen seien während der
Sowjetzeit rekonstruiert worden und deshalb nicht authentisch. Als sowjetischer
Propagandabau könne die Anlage unter das litauische Verbot der Förderung
totalitärer und autoritärer Regime fallen und potenziell entfernt werden. Zugleich
erklärte der Direktor des staatlichen Genozid- und
Widerstandsforschungszentrums öffentlich, die sowjetischen Partisanen in Litauen seien als feindlich
gegenüber der litauischen Staatlichkeit zu bewerten (vgl. www.spiegel.de/geschic
hte/bundeswehr-in-litauen-panzer-im-partisanenwald-a-a28c10db-7c89-48dc-b
0c8-b971b1801481?giftToken=25425538-582d-4550-9fc0-61a0fdb1df70)
Diese Entwicklungen werfen Fragen dazu auf, welche Gespräche und
Bemühungen die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3291 unternommen hat, wie sie die inzwischen
öffentlich vertretenen Positionen litauischer Behörden bewertet und welche
Konsequenzen sie daraus für den angekündigten Einsatz zum Schutz und Erhalt des
ehemaligen jüdischen Partisanenlagers zieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über die Haltung
der litauischen Regierung hinsichtlich des Erhalts und Schutzes des
ehemaligen jüdischen Partisanenlagers im Wald von Rūdninkai?
2. Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis davon erlangt, dass
litauische Behörden eine Schutzwürdigkeit des ehemaligen Partisanenlagers
anders beurteilen und möglicherweise verneinen?
3. Hat sich die Einschätzung der Bundesregierung zur Schutzwürdigkeit des
ehemaligen Partisanenlagers seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3291 verändert?
a) Wenn ja, in welcher Hinsicht, und aus welchen Gründen?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Gespräche, Besprechungen, Videokonferenzen oder sonstigen
Kontakte haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung nach
Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/3291 mit Vertreterinnen und Vertretern der
litauischen Regierung oder litauischer Behörden zum ehemaligen
Partisanenlager geführt (bitte jeweils Datum, beteiligte Personen und
Institutionen, Anlass, wesentliche Gesprächsinhalte und Ergebnisse angeben)?
5. Welche Schreiben, Vermerke, diplomatischen Noten oder sonstige
Mitteilungen hat die Bundesregierung seitdem gegenüber litauischen Stellen
zum Schutz des ehemaligen jüdischen Partisanenlagers im Wald von
Rūdninkai übermittelt (bitte nach Datum, Absender, Empfänger und
wesentlichem Inhalt auflisten)?
6. Mit welchen litauischen Ministerien wurde das Thema nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils erörtert?
7. Hat der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius das Thema nach
Wissen der Bundesregierung bei seinem letzten Besuch in Litauen
angesprochen, und wenn ja, auf welcher Ebene, und mit welchem Ergebnis?
8. Welche weiteren Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre
haben das Thema laut Bundesregierung gegenüber litauischen
Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern angesprochen?
9. Wurde das Thema nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
bilateraler Regierungskonsultationen, deutsch-litauischer Regierungsgespräche,
NATO-Treffen oder anderer hochrangiger Formate behandelt (bitte jeweils
nach Datum, Ebene und Ergebnis aufschlüsseln)?
10. Welche Gespräche hat die Bundesregierung zur Sachlage mit der
Zivilgesellschaft, insbesondere der Jüdischen Gemeinde Litauens,
internationalen jüdischen Organisationen, Holocaust-Gedenkstätten,
Historikerinnen und Historikern, Nichtregierungsorganisationen, Yad Vashem,
Defending History und Weiteren, geführt (bitte einzeln auflisten und nach
Datum, Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Inhalten, Ergebnissen
aufschlüsseln)?
11. Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3291 Vertreterinnen und Vertreter des
ehemaligen Partisanenlagers oder Angehörige ehemaliger Partisaninnen und
Partisanen getroffen?
12. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung oder der
Bundeswehr haben nach Wissen der Bundesregierung seit Dezember 2025 das
ehemalige Partisanenlager besucht (bitte nach Namen, Dienststellung,
Datum, Anlass aufschlüsseln)?
13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in Frage 12
genannten Besuchen Fotografien, Vermessungen, Dokumentationen,
Luftbildauswertungen, archäologische Untersuchungen oder Gutachten angefertigt?
14. Hat sich die deutsche Botschaft in Vilnius laut Bundesregierung vor Ort
ein Bild gemacht?
15. Hat sich die Leitung der Brigade „Litauen“ nach Kenntnis der
Bundesregierung vor Ort ein Bild gemacht?
16. Kennt und teilt die Bundesregierung die Auffassung des litauischen
Kulturministeriums, wonach das ehemalige Partisanenlager aufgrund
sowjetischer Rekonstruktionen nicht als authentischer Erinnerungsort einzustufen
sei?
17. Kennt und teilt die Bundesregierung die Auffassung des litauischen
Kulturministeriums, wonach das ehemalige Partisanenlager als Objekt zur
Förderung totalitärer Ideologien eingeordnet werden könnte?
18. Kennt und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktors des
staatlichen Genozid- und Widerstandsforschungszentrums, wonach die
sowjetischen und jüdischen Partisanen als feindlich gegenüber der
litauischen Staatlichkeit zu bewerten seien?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die historische Rolle der jüdischen
Partisaninnen und Partisanen, die aus dem Getto Vilnius in den Wald von
Rūdninkai flohen und dort gegen die deutsche Besatzung kämpften?
20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Tatsache bei, dass es
sich nach Einschätzung zahlreicher Historiker um eines der letzten
erhaltenen ehemaligen jüdischen Partisanenlager Europas handelt?
21. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Rekonstruktionen aus der
Sowjetzeit den historischen Erinnerungswert eines Ortes grundsätzlich
entfallen lassen?
22. Ist das ehemalige Partisanenlager nach Kenntnis der Bundesregierung
inzwischen Bestandteil der historisch-politischen Bildung der Brigade
„Litauen“?
23. Welche konkreten Ausbildungsinhalte wurden laut Bundesregierung
hierzu bislang vermittelt?
24. Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang entsprechende Veranstaltungen besucht?
25. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Zugänglichkeit,
Erhalt, Wahrnehmbarkeit und Besuchsmöglichkeiten des ehemaligen
Partisanenlagers nach vollständiger Inbetriebnahme des
Truppenübungsplatzes (bitte einzeln aufschlüsseln)?
26. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung künftig Sperrzeiten vorgesehen?
27. Wird laut Bundesregierung der Zugang zum ehemaligen Partisanenlager
dauerhaft gewährleistet?
28. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung nun ergreifen,
nachdem litauische Behörden den Schutz des ehemaligen Partisanenlagers
offenbar ablehnen?
29. Wird die Bundesregierung erneut gegenüber der litauischen Regierung auf
den Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers hinwirken?
30. Prüft die Bundesregierung Möglichkeiten einer finanziellen oder
fachlichen Unterstützung zum Erhalt des ehemaligen Partisanenlagers?
31. Sieht die Bundesregierung ihre in der Vorbemerkung ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3291 erklärte Absicht, sich
„für den Schutz und Erhalt des historischen Ortes ein(zu)setzen“, derzeit
als erfüllt an?
32. Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung, um dieser
Selbstverpflichtung künftig nachzukommen?
33. Sieht die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit deutscher
Erinnerungspolitik berührt, wenn unmittelbar an einem dauerhaften Bundeswehrstandort
ein historischer Ort des jüdischen Widerstands nicht erhalten wird?
Berlin, den 1. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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