Weitere Fragen zu aktuellen Problematiken der Beziehungen zwischen Deutschland und Weißrussland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/546) (Antwort zu Drs. 21/814)
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Weitere Fragen zu aktuellen Problematiken der Beziehungen zwischen Deutschland und Weißrussland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/546) (Antwort zu Drs. 21/814)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/988
21. Wahlperiode 23.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Steffen Kotré, Jan
Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/814 –
Weitere Fragen zu aktuellen Problematiken der Beziehungen zwischen
Deutschland und Weißrussland
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/546)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zur o. g. Antwort der Bundesregierung stellen sich den Fragestellern mehrere
Nachfragen.
1. Wurden bzw. werden Projekte aus dem Solidaritätsfonds Belarus BYSOL
in Deutschland finanziert (vgl. Antwort zu Frage 3 der genannten
Bundestagsdrucksache; wenn ja, welche, seit wann, und mit welchen Summen)?
Es werden über den Träger BYSOL keine Projekte in Deutschland finanziert.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/546
verwiesen. Darüber hinaus gehende Angaben können, wie dort dargelegt, aus
Gründen des Grundrechtsschutzes Dritter nicht gemacht werden.
2. Gab es hinsichtlich des geplanten Dokumentationszentrums Zweiter
Weltkrieg und deutsche Besatzung in Europa Gespräche mit weißrussischen,
russischen oder ukrainischen Nichtregierungsorganisationen oder
Regierungen, wenn ja, wann, mit welchen, und hinsichtlich welcher Thematik
(vgl. Antwort zu Frage 10 der genannten Bundestagsdrucksache)?
Anfang Februar 2022 fand ein Gespräch auf Arbeitsebene statt zwischen der
beim Deutschen Historischen Museum angesiedelten Stabsstelle zur Errichtung
des Dokumentationszentrums Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzung in
Europa und der Botschaft der Russischen Föderation. Ziel des Gesprächs war
die Information über den aktuellen Stand des Projekts.
Im Rahmen des Offenen Forums 2021 bestand ein Austausch mit
Vertreterinnen und Vertretern von Opferverbänden, lokalen Geschichtsprojekten und Ge-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
denkstätten, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aus Deutschland und allen
ehemals von Deutschland besetzten Ländern und Regionen. Hieran teilgenommen
haben auch Vertreterinnen und Vertreter aus Belarus, der Russischen Föderation
und der Ukraine. Gegenstand des Austauschs war ebenfalls die Information
über den aktuellen Stand des Projekts.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/546 verwiesen.
3. Fließen aus den Bundesmitteln für „ehemalige politische Gefangene“ auch
Gelder an solche belarussischen ehemaligen Gefangenen, die sich in
Deutschland aufhalten, wenn ja, an wie viele, und in welcher Höhe (vgl.
Antwort zu Frage 15 der genannten Bundestagsdrucksache)?
Die Projektaktivitäten werden nur im Ausland durchgeführt.
Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den belarussischen
Akteuren beruht auf Vertraulichkeit. Da die Arbeit von belarussischen
Nichtregierungsorganisationen in der Regel nicht oder nicht vollständig dem Schutz
der deutschen Rechtsordnung unterliegt, haben sie ein besonderes Interesse
daran, im Schutz der Vertraulichkeit mit der Bundesregierung kommunizieren zu
können. In einer Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse
überwiegt das Interesse, diesen Schutz gewährleisten zu können. Mit Rücksicht
auf die Vertraulichkeit der Zusammenarbeit mit unseren Partnern können daher
keine Informationen über die Aufenthaltsorte ehemaliger politischer
Gefangener geteilt werden.
4. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum diplomatischen Erfolg
der Vereinigten Staaten gebildet, die durch den Sondergesandten Keith
Kellogg die Freilassung von Sergej Tichanowskij und 13 weiteren
Gefangenen erreicht haben, wenn ja, wie lautet diese, insbesondere im Hinblick
darauf, ob, und wenn ja, was Deutschland und ggf. die Europäische Union
von der US-Diplomatie lernen können (vgl. www.tagesschau.de/ausland/e
uropa/tichanowski-interview-100.html)?
Die Bundesregierung hat die Freilassung von Sergei Tichanowskij und weiterer
Inhaftierter in Folge der Bemühungen der Vereinigten Staaten ausdrücklich
begrüßt. Die Freilassung aller politischer Gefangener in Belarus bleibt eine
Priorität der Bundesregierung. Diese Zielsetzung wurde auf EU-Ebene in der im
Februar 2024 beschlossenen Aktualisierung der EU-Ratsschlussfolgerungen zu
Belarus erneut hervorgehoben. Vor diesem Hintergrund wird auch die
Bundesregierung ihren Einsatz für die Freilassung aller politischen Gefangenen sowie
für Hafterleichterungen fortsetzen und die Situation von politischen
Gefangenen weiterhin regelmäßig gegenüber der belarussischen Seite thematisieren.
5. Hat die weißrussische Generalstaatsanwaltschaft im Hinblick auf die
Ermittlungen zu den nationalsozialistischen Verbrechen auf weißrussischem
Territorium Rechtshilfeersuchen an Deutschland gerichtet, wenn ja, wann,
wie viele, in welchen Fällen, und mit welchem Ergebnis (vgl. globalbridg
e.ch/weg-frei-zum-naechsten-praeventivkrieg/)?
Nach sorgfältiger Abwägung gelangt die Bundesregierung zu dem Ergebnis,
dass sie vorliegend keine Auskunft – auch nicht in eingestufter Form – erteilen
kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das
gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls
sowie durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die
Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der
Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens
Voraussetzung für zukünftige effektive Zusammenarbeit und schließt eine
Weitergabe der Information an Dritte aus. Daher kann zu dieser Frage aus Gründen
des Staatswohls keine Auskunft erteilt werden.
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ISSN 0722-8333]
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