Frage von Sevim Dağdelen (BSW) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640)
Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Frage von Sevim Dağdelen (BSW) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640)
Welche entsprechenden Rechtsfolgen hat die EU-Kommission infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Oktober 2024 in der Rechtssache C-399/22 bezüglich der Kennzeichnungspflicht für Produkte aus den völkerrechtswidrig durch Marokko besetzten Gebieten der Westsahara, die bisher auf den europäischen Markt (EU und/oder Deutschland) gelangen, ohne dass sie als solche erkennbar sind (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=28FF0CF02672CDBF99C0128624D18027?text=&docid=290679&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=23260461), nach gegebenenfalls erfolgter Prüfung den EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland gegenüber zur Kenntnis gebracht, und welche konkreten Maßnahmen folgen aus dem Urteil für die Bundesregierung, um das Urteil des EuGH vom 4. Oktober 2024 in der Rechtssache C-399/22 bezüglich der besagten Kennzeichnungspflicht in Deutschland regulatorisch umzusetzen, damit diese zutreffend und nicht irreführend ist (bitte nach Maßnahmen auflisten, die bereits ergriffen wurden, gerade in Umsetzung und/oder in Planung sind)?
Antwort der Staatsministerin Dr. Anna Lührmann:
Obwohl die Frage bezogen auf Kenntnisse der Bundesregierung formuliert ist, zielt sie im Kern auf die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission und damit auf Gegenstände im Verantwortungsbereich der Europäischen Union.
Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich jedoch nicht auf Gegenstände, die keinen konkreten Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben, weil sie in die Zuständigkeit und Verantwortung anderer Staaten oder Organisationen fallen. Insofern wird auf die Europäische Kommission verwiesen.