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Export tragbarer Einweg-Waffensysteme nach Israel (Antwort zu Drs. 21/3117)

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · 21/3448 · Antwort · Original ↗

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Export tragbarer Einweg-Waffensysteme nach Israel (Antwort zu Drs. 21/3117) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3448 21. Wahlperiode 19.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Ulrich Thoden, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3117 – Export tragbarer Einweg-Waffensysteme nach Israel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach öffentlich zugänglichen Informationen genehmigten sowohl die Bundesregierung unter dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz als auch die Nachfolgeregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz seit dem 7. Oktober 2023 die umfangreiche Ausfuhr verschiedener Kriegswaffen und sonstiger Rüstungsgüter nach Israel im Gesamtwert von etwa 500 Mio. Euro (vgl. „Bundesregierung erlaubt neue Rüstungsexporte nach Israel“, DIE ZEIT vom 1. Oktober 2025, www.zeit.de/politik/deutschland/2025-10/waffenlieferungen- israelbundesregierung-export-ruestung). Während die Genehmigung kommerzieller Rüstungsexporte in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie fällt, obliegt die Genehmigung von Lieferungen aus den Beständen der Bundeswehr (Länderabgaben) dem Bundesministerium für Verteidigung (vgl. „Hat die Bundesregierung vor Gericht nur die halbe Wahrheit gesagt?“, STERN vom 31. Oktober 2025, www.stern.de/politik/deutschla nd/waffen-fuer-israel--hat-die-regierung-nur-die-halbe-wahrheit-gesagt--3617 1758.html). Zu den genehmigten Ausfuhren zählen nach Medienberichten auch tragbare Einweg-Waffensysteme vom Typ RGW 90, die gegen Panzer und befestigte Stellungen eingesetzt werden (vgl. „MATADOR bewährt sich im Häuserkampf in Gaza“, cpm Defence Network vom 8. Juli 2025, https://de fence-network.com/matador-bewaehrt-sich-im-haeuserkampf-in-gaza/). Diese Waffensysteme wurden verschiedenen Berichten zufolge im Häuserkampf im Gazastreifen verwendet (vgl. „Ampel soll kurz vor Bruch Raketenwerfer für Israel genehmigt haben“, ntv vom 14. August 2025, www.n-tv.de/politik/Amp el-soll-kurz-vor-Bruch-Raketenwerfer-fuer-Israel-genehmigt-haben-article259 65854.html). Die Produktion des Waffensystems erfolgt in Burbach (Siegerland) durch die Firma Dynamit Nobel Defense im Rahmen einer deutsch- israelischen Kooperation (vgl. „Welche Verantwortung trägt Deutschland?“, DIE ZEIT vom 14. August 2025, www.zeit.de/2025/35/ruestungsexport-israel- cduspd-gruene). Zu den Abnehmern des Systems zählte bereits in der Vergangenheit die israelische Armee (Israel Defense Forces – IDF; vgl. „Welche Verantwortung trägt Deutschland?“, DIE ZEIT vom 14. August 2025, www.zeit.de/2 025/35/ruestungsexport-israel-cdu-spd-gruene). Die Bundesregierung genehmigte nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 neben weiteren Rüstungsgütern die Ausfuhr von 3 000 Waffensystemen desselben Typs nach Israel (vgl. „Welche Verantwortung trägt Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutschland?“, DIE ZEIT vom 14. August 2025, www.zeit.de/2025/35/ruestu ngsexport-israel-cdu-spd-gruene). In der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgte eine weitere Genehmigung, obwohl den israelischen Streitkräften zu diesem Zeitpunkt bereits Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden (vgl. „Welche Verantwortung trägt Deutschland?“, DIE ZEIT vom 14. August 2025, www.zei t.de/2025/35/ruestungsexport-israel-cdu-spd-gruene).  1. Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export der vorgenannten Raketenwerfer oder seiner Varianten an den Staat Israel hat die Bundesregierung im Jahr 2024 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage erteilt (bitte nach Quartalen aufschlüsseln und bitte jeweils den genehmigten Warenwert in Euro angeben)? In Bezug auf die in der Einleitung der Anfrage zitierte Presseberichterstattung bzw. auf die fragegegenständlichen Waffensysteme wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1958 verwiesen. Die Sachlage hat sich seitdem nicht geändert.  2. Wie lange ist eine Genehmigung für den Export von Kriegswaffen wie den fraglichen Raketenwerfern nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel gültig bzw. nach welchem Zeitraum müssen hierfür weitere Unterlagen nachgereicht werden? Gemäß den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 in der Neufassung vom 26. Juni 2019 werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt.  3. Welche Genehmigungsinhaber (Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen juristischen Personen) haben laut Bundesregierung im Jahr 2024 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Genehmigungen zur Ausfuhr der fraglichen Raketenwerfer nach Israel erhalten (bitte mit Hauptstandort je Bundesland auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  4. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den im Jahr 2024 genehmigten oder ausgelieferten Raketenwerfern (bzw. entsprechenden Komponenten) um eine Teilmenge der bereits im Jahr 2023 genehmigten Systeme, deren Auslieferung sich ggf. verzögert hatte?  5. Lag nach Wissen der Bundesregierung für diese nachträglichen Ausfuhren im Jahr 2024 noch eine gültige Genehmigung aus dem Jahr 2023 vor oder wurden diese Ausfuhren erneut geprüft?  6. In welchem Umfang wurden laut Bundesregierung im Jahr 2024 die gegenständlichen Waffensysteme tatsächlich aus der Bundesrepublik Deutschland nach Israel ausgeführt (bitte nach Stückzahl, Wert, Ausfuhrdatum und Empfänger aufschlüsseln)? Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten, fragegegenständlichen Systeme, für die Ende 2023 eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung sämtlich Ende 2023 ausgeliefert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  7. In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Jahr 2024 die tatsächliche Ausfuhr und Endverwendung der fraglichen Raketenwerfer nachverfolgt? Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend der Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte, sieht jedoch von weitergehenden Auskünften ab.  8. Wurden laut Bundesregierung sogenannte Post-Shipment-Verifikationen durchgeführt? a) Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nein, weshalb nicht? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Wie aus den jährlichen Rüstungsexportberichten bzw. den dort enthaltenen Informationen zu den im jeweiligen Berichtsjahr durchgeführten Verifikationsmaßnahmen hervorgeht, wurden bislang keine entsprechenden Vor-Ort- Kontrollen des Endverbleibs durchgeführt. Die Bundesregierung berichtet aus außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen nicht über weitere Details oder ihre diesbezüglichen Erwägungen zu Vor-Ort-Kontrollen; sie berichtet auch nicht über etwaige Vorbereitungen solcher Verifikationsmaßnahmen: Hierbei handelt es sich um laufende Prozesse, die bis zu ihrem Abschluss dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallen.  9. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Komponenten, Bauteile oder Vorprodukte der in Rede stehenden Raketenwerfer an andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten geliefert, a) die dort weiterverarbeitet oder zusammengefügt und anschließend nach Israel exportiert wurden oder b) bei denen eine solche Endverwendung nach Kenntnis der Bundesregierung möglich oder wahrscheinlich ist (bitte nach Empfängerländern, Genehmigungswerten und, soweit möglich, den beteiligten Unternehmen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat hierzu keine Kenntnisse. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Genehmigungen in mehreren Tranchen oder monatlich erteilt wurden, um eine öffentliche Wahrnehmung zu vermeiden, wie Medien berichten? a) Wenn ja, wer traf nach Wissen der Bundesregierung diese Entscheidung? b) Welche Erwägungen lagen dieser Vorgehensweise zugrunde? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen sowie nach den rechtlichen Vorgaben. Auf dieser Grundlage kann die Bundesregierung grundsätzlich Anträge auch nur in einem bestimmten Umfang bescheiden. Soweit entsprechende Genehmigungen erteilt werden, sind diese Teil der Berichterstattung der Bundesregierung im Rahmen ihrer jährlichen und halbjährlichen Rüstungsexportberichte. Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte, sieht jedoch von weitergehenden Auskünften ab. 11. Welche Position vertrat das Auswärtige Amt laut Bundesregierung bei den Entscheidungsprozessen über die Genehmigung der Ausfuhr von tragbaren Einweg-Waffensystemen an Israel im Jahr 2024? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Einsatzort der im Jahr 2024 genehmigten Systeme vor, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Einsätze im Gazastreifen? 13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus im Hinblick auf ihre Verpflichtungen aus dem Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten sowie dem humanitären Völkerrecht? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der von Israel am 8. Oktober 2024 abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung, ob die aus Deutschland gelieferten Waffen zweckkonform und im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht verwendet wurden? Die Bundesregierung hat sich von der israelischen Regierung zu verschiedenen Anlässen versichern lassen, dass militärische Handlungen in Gaza im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht erfolgen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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