Export tragbarer Einweg-Waffensysteme nach Israel (Antwort zu Drs. 21/3117)
Text
Export tragbarer Einweg-Waffensysteme nach Israel (Antwort zu Drs. 21/3117)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3448
21. Wahlperiode 19.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Ulrich Thoden, Desiree
Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3117 –
Export tragbarer Einweg-Waffensysteme nach Israel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach öffentlich zugänglichen Informationen genehmigten sowohl die
Bundesregierung unter dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz als auch die
Nachfolgeregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz seit dem 7. Oktober 2023
die umfangreiche Ausfuhr verschiedener Kriegswaffen und sonstiger
Rüstungsgüter nach Israel im Gesamtwert von etwa 500 Mio. Euro (vgl.
„Bundesregierung erlaubt neue Rüstungsexporte nach Israel“, DIE ZEIT vom 1.
Oktober 2025, www.zeit.de/politik/deutschland/2025-10/waffenlieferungen-
israelbundesregierung-export-ruestung). Während die Genehmigung kommerzieller
Rüstungsexporte in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie fällt, obliegt die Genehmigung von Lieferungen aus
den Beständen der Bundeswehr (Länderabgaben) dem Bundesministerium für
Verteidigung (vgl. „Hat die Bundesregierung vor Gericht nur die halbe
Wahrheit gesagt?“, STERN vom 31. Oktober 2025, www.stern.de/politik/deutschla
nd/waffen-fuer-israel--hat-die-regierung-nur-die-halbe-wahrheit-gesagt--3617
1758.html). Zu den genehmigten Ausfuhren zählen nach Medienberichten
auch tragbare Einweg-Waffensysteme vom Typ RGW 90, die gegen Panzer
und befestigte Stellungen eingesetzt werden (vgl. „MATADOR bewährt sich
im Häuserkampf in Gaza“, cpm Defence Network vom 8. Juli 2025, https://de
fence-network.com/matador-bewaehrt-sich-im-haeuserkampf-in-gaza/). Diese
Waffensysteme wurden verschiedenen Berichten zufolge im Häuserkampf im
Gazastreifen verwendet (vgl. „Ampel soll kurz vor Bruch Raketenwerfer für
Israel genehmigt haben“, ntv vom 14. August 2025, www.n-tv.de/politik/Amp
el-soll-kurz-vor-Bruch-Raketenwerfer-fuer-Israel-genehmigt-haben-article259
65854.html). Die Produktion des Waffensystems erfolgt in Burbach
(Siegerland) durch die Firma Dynamit Nobel Defense im Rahmen einer deutsch-
israelischen Kooperation (vgl. „Welche Verantwortung trägt Deutschland?“, DIE
ZEIT vom 14. August 2025, www.zeit.de/2025/35/ruestungsexport-israel-
cduspd-gruene). Zu den Abnehmern des Systems zählte bereits in der
Vergangenheit die israelische Armee (Israel Defense Forces – IDF; vgl. „Welche
Verantwortung trägt Deutschland?“, DIE ZEIT vom 14. August 2025, www.zeit.de/2
025/35/ruestungsexport-israel-cdu-spd-gruene).
Die Bundesregierung genehmigte nach dem Terrorangriff der Hamas am
7. Oktober 2023 neben weiteren Rüstungsgütern die Ausfuhr von 3 000
Waffensystemen desselben Typs nach Israel (vgl. „Welche Verantwortung trägt
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutschland?“, DIE ZEIT vom 14. August 2025, www.zeit.de/2025/35/ruestu
ngsexport-israel-cdu-spd-gruene). In der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgte
eine weitere Genehmigung, obwohl den israelischen Streitkräften zu diesem
Zeitpunkt bereits Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden (vgl. „Welche
Verantwortung trägt Deutschland?“, DIE ZEIT vom 14. August 2025, www.zei
t.de/2025/35/ruestungsexport-israel-cdu-spd-gruene).
1. Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export der vorgenannten
Raketenwerfer oder seiner Varianten an den Staat Israel hat die
Bundesregierung im Jahr 2024 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen
Anfrage erteilt (bitte nach Quartalen aufschlüsseln und bitte jeweils den
genehmigten Warenwert in Euro angeben)?
In Bezug auf die in der Einleitung der Anfrage zitierte Presseberichterstattung
bzw. auf die fragegegenständlichen Waffensysteme wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/1958 verwiesen. Die Sachlage hat sich seitdem nicht
geändert.
2. Wie lange ist eine Genehmigung für den Export von Kriegswaffen wie
den fraglichen Raketenwerfern nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Regel gültig bzw. nach welchem Zeitraum müssen hierfür weitere
Unterlagen nachgereicht werden?
Gemäß den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 in der
Neufassung vom 26. Juni 2019 werden Genehmigungen für die Ausfuhr von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich für einen Zeitraum von
zwei Jahren erteilt.
3. Welche Genehmigungsinhaber (Unternehmen, Forschungseinrichtungen
oder sonstigen juristischen Personen) haben laut Bundesregierung im
Jahr 2024 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage
Genehmigungen zur Ausfuhr der fraglichen Raketenwerfer nach Israel
erhalten (bitte mit Hauptstandort je Bundesland auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den im Jahr 2024
genehmigten oder ausgelieferten Raketenwerfern (bzw. entsprechenden
Komponenten) um eine Teilmenge der bereits im Jahr 2023 genehmigten
Systeme, deren Auslieferung sich ggf. verzögert hatte?
5. Lag nach Wissen der Bundesregierung für diese nachträglichen
Ausfuhren im Jahr 2024 noch eine gültige Genehmigung aus dem Jahr 2023 vor
oder wurden diese Ausfuhren erneut geprüft?
6. In welchem Umfang wurden laut Bundesregierung im Jahr 2024 die
gegenständlichen Waffensysteme tatsächlich aus der Bundesrepublik
Deutschland nach Israel ausgeführt (bitte nach Stückzahl, Wert,
Ausfuhrdatum und Empfänger aufschlüsseln)?
Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten, fragegegenständlichen
Systeme, für die Ende 2023 eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde, wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung sämtlich Ende 2023 ausgeliefert. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Jahr 2024 die
tatsächliche Ausfuhr und Endverwendung der fraglichen Raketenwerfer
nachverfolgt?
Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend der Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137,
185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über abschließende
positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte, sieht jedoch von
weitergehenden Auskünften ab.
8. Wurden laut Bundesregierung sogenannte Post-Shipment-Verifikationen
durchgeführt?
a) Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Wie aus den jährlichen Rüstungsexportberichten bzw. den dort enthaltenen
Informationen zu den im jeweiligen Berichtsjahr durchgeführten
Verifikationsmaßnahmen hervorgeht, wurden bislang keine entsprechenden Vor-Ort-
Kontrollen des Endverbleibs durchgeführt. Die Bundesregierung berichtet aus
außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen nicht über weitere Details oder
ihre diesbezüglichen Erwägungen zu Vor-Ort-Kontrollen; sie berichtet auch
nicht über etwaige Vorbereitungen solcher Verifikationsmaßnahmen: Hierbei
handelt es sich um laufende Prozesse, die bis zu ihrem Abschluss dem
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallen.
9. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2024 Komponenten, Bauteile oder Vorprodukte der in Rede stehenden
Raketenwerfer an andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten geliefert,
a) die dort weiterverarbeitet oder zusammengefügt und anschließend
nach Israel exportiert wurden oder
b) bei denen eine solche Endverwendung nach Kenntnis der
Bundesregierung möglich oder wahrscheinlich ist
(bitte nach Empfängerländern, Genehmigungswerten und, soweit
möglich, den beteiligten Unternehmen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat hierzu keine Kenntnisse.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Genehmigungen in
mehreren Tranchen oder monatlich erteilt wurden, um eine öffentliche
Wahrnehmung zu vermeiden, wie Medien berichten?
a) Wenn ja, wer traf nach Wissen der Bundesregierung diese
Entscheidung?
b) Welche Erwägungen lagen dieser Vorgehensweise zugrunde?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen sowie nach den rechtlichen Vorgaben. Auf dieser Grundlage kann
die Bundesregierung grundsätzlich Anträge auch nur in einem bestimmten
Umfang bescheiden.
Soweit entsprechende Genehmigungen erteilt werden, sind diese Teil der
Berichterstattung der Bundesregierung im Rahmen ihrer jährlichen und
halbjährlichen Rüstungsexportberichte. Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137,
185) und unterrichtet in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über
abschließende positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte, sieht
jedoch von weitergehenden Auskünften ab.
11. Welche Position vertrat das Auswärtige Amt laut Bundesregierung bei
den Entscheidungsprozessen über die Genehmigung der Ausfuhr von
tragbaren Einweg-Waffensystemen an Israel im Jahr 2024?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Einsatzort
der im Jahr 2024 genehmigten Systeme vor, und welche Kenntnisse hat
die Bundesregierung über mögliche Einsätze im Gazastreifen?
13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus im Hinblick
auf ihre Verpflichtungen aus dem Gemeinsamen Standpunkt der EU zu
Rüstungsexporten sowie dem humanitären Völkerrecht?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der von Israel am
8. Oktober 2024 abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung, ob die aus
Deutschland gelieferten Waffen zweckkonform und im Einklang mit dem
humanitären Völkerrecht verwendet wurden?
Die Bundesregierung hat sich von der israelischen Regierung zu verschiedenen
Anlässen versichern lassen, dass militärische Handlungen in Gaza im Einklang
mit dem humanitären Völkerrecht erfolgen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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